Aviaticus Geschrieben 6. Juni 2011 Teilen Geschrieben 6. Juni 2011 Seit Jahren kommt es vor, dass z. B. Schweizer mit Hauptdomizil in der Schweiz, welche aber auch eine US-Lizenz haben, ein Flugzeug aus den USA mitgebracht haben und dieses nun dauernd in der Schweiz fliegen - nach wie vor mit US-Immatrikulation. Was mögen die Gründe dafür sein, ist das überhaupt erlaubt? Es gibt ebenfalls Flugzeuge aus den europäischen Ostländern, die in die Schweiz importiert worden sind (werden), ohne dass anschliessend die Immatrikulation auf HB geändert wird. Das habe angeblich u. a. etwas mit Zulassungsschwierigkeiten zu tun. Aber warum dürfen sie mit ausländischer Immatrikulation trotzdem hier fliegen. Wie verhält es sich rechtlich im Falle eines Unfalles? Welche Luftfahrtbehörde wäre zustämdig, welches Gericht? Wer weiss darüber Bescheid? Gruss Fritz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karsten Sanders Geschrieben 7. Juni 2011 Teilen Geschrieben 7. Juni 2011 .... ist das überhaupt erlaubt? ...Das habe angeblich u. a. etwas mit Zulassungsschwierigkeiten zu tun. Aber warum dürfen sie mit ausländischer Immatrikulation trotzdem hier fliegen. Wie verhält es sich rechtlich im Falle eines Unfalles? Welche Luftfahrtbehörde wäre zustämdig, welches Gericht? Wer weiss darüber Bescheid?Gruss Fritz Einem Amerikaner, Franzosen oder Russen würde man doch den Betrieb seines Autos/Flugzeugs/Handy in der Schweiz auch nicht verbieten, ebenso wie man ein HB Flugzeug/Auto/Handy auch z.B. in Frankreich, England und Polen betreiben darf. Selbst in Italien! Mich wundert etwas die "ist das überhaupt erlaubt?"-Frage. Darf man denn nur manchen, was "erlaubt" ist? Ich dachte, es wäre andersherum. Man darf eigentlich alles machen, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Zulassung eines Flugzeuges ist heute keine Frage der Technik. Es ist in erster Linie ein juristisch-administrativer Akt, der an diversen Stellen die Bodenhaftung verloren hat. Warum man das im Einzelnen macht, hat extrem unterschiedliche Gründe. Die Flugzeuge mit den russischen und baltischen Zulassungen sind technisch einwandfrei aber eben historisch in einem System aufgewachsen und gebaut, mit dem die moderne EU-Luftfahrtverwaltung wenig anfangen kann. Man müßte Ausnahmen einführen. Das ist kaum gewollt und daher teuer. Wartung und instandsetzung macht man schon aus eigenem Interesse ordentlich, da ist dann die RS oder LY-Zulassung der einfachste Weg. Viele US-zugelassene Flugzeuge wurden z.b. in den EU Märkten nie zertifiziert. Kein Wunder, die Sachen gehen auf die 70er und 80er zurück und da war die EU eben noch ein Flickenteppich. Damals haben Hersteller die EU teils schlicht ignoriert weil es keinen Sinn machte, eine Zertifizierung für die Schweiz, Deutschland, Frankreich oder England separat zu machen und dort jeweils nur 3-5 Einheiten abzusetzen. Di SR22 konnte man bereits in den USA fliegen und betreiben, die EASA hat aber 3 Jahre für die Zertifizierung für die EU gebraucht. Im Detail ist die EU Verwaltung dieser Flugzeuge mittlerweile ein von der Konstruktion, vom Bau oder der Wartung völlig abgekoppeltes Rechtsgeschäft, das sich vielen Leuten nicht mehr erschließt. In den USA wird mehr geflogen und mehr zertifiziert, weil sich die Mengen rechnen. Niemand käme auf den Gedanken, in einem N-registrierten Flugzeug weniger Sicherheit oder mehr Schlamperei zu vermuten. Es ist in jedem Fall weniger Verwaltung, weniger Papier, viel weniger sinnloses Papier und in den Ausrüstungen viel erfüllbarere Zustände. Karsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus "Tomcat" Geschrieben 7. Juni 2011 Teilen Geschrieben 7. Juni 2011 Karsten, ein Ami oder Engländer oder Gummihals, der sein Auto in die Schweiz einführt, muss es aber zur MFK (für Deutsche: TÜV) bringen und es mit einem schweizerischen Kontrollschild (für Deutsche: Nummernschild) versehen. Also hinkt der Vergleich von Dir ein wenig, finde ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
malibuflyer Geschrieben 7. Juni 2011 Teilen Geschrieben 7. Juni 2011 Ihr überseht Wesentliches: Ein N-Flugzeug, das längere Zeit im Ausland betrieben wird, muss zumindest mehrheitlich auf US-Bürger registriert sein. Zu diesem Zweck wird das Flugzeug in der Regel einem Trust, bestehend aus meist Rechtsanwälten, übereignet. Es gibt auf solche Aufgaben spezialisierte Firman (oft auf den Kanalinseln beheimatet), welche gegen entsprechende Gebühren alles Notwendige einleiten und auch weiterhin betreuen. Ich kann Dir gerne die Adresse unseres Trustgebers übermitteln. Zollbestimmungen beachten! Infos auf: http://www.us-ppl.de/nreg/nreg.html Einer, der sich sehr intensiv mit allen Fragen rund um N-Flugzeuge in Europa auseinandergesetzt hat und gerne auch Fragen beantwortet, ist Dr. Schwahn. http://www.dr-schwahn-aviation.com/ Man sollte dabei aber nicht übersehen, dass die EASA zur Zeit hartnäckig versucht, N-Registriere Flugzeuge aus Europa zu verdrängen, was auf Grund der hohen Zahl nicht so einfach sein dürfte. Vorläufig läuft eine Frist bis 2014, wo man sich noch nicht fürchten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karsten Sanders Geschrieben 7. Juni 2011 Teilen Geschrieben 7. Juni 2011 Karsten, ein Ami oder Engländer oder Gummihals, der sein Auto in die Schweiz einführt, muss es aber zur MFK (für Deutsche: TÜV) bringen und es mit einem schweizerischen Kontrollschild (für Deutsche: Nummernschild) versehen. Also hinkt der Vergleich von Dir ein wenig, finde ich. Selbstverständlich hinkt es faktisch. Die Regellungen in der Luftfahrt sind so einmalig, sie lassen sich kaum sinnvoll mit etwas vergleichen. Die Brücke zum Auto sollte geschlagen sein, weil der Frager offenbar auf niedrigem "Insider-Niveau" fragt und dafür sollte der Vergleich reichen. Wobei ... glaubst du denn, dass Fahrzeuge, wenn sie z.B. in Deutschland oder Österreich zum MFK müssen, weniger sicher sind? Würde man das konsequent glauben wollen, müßte man doch wohl die Touristen an den Grenzen in ihren Autos abweisen, oder? Am Ende geht es um Papier. Mehr nicht. Flugzeuge fliegen dennoch, auch ein US-Registriertes Flugzeug wird in der Schweiz von Schweizern gewartet und instand gehalten und diese Schweizer werden auch den Oelfilter wechseln, wenn sie es für richtig halten. Der Unterschied, ein Flugzeug US-registriert zu lassen, oder es nach HB zu überführen, kann von 20.000 Franken bis "unmöglich" alles bedeuten. Es geht legal mit ausländischer Zulassung und es verbirgt sich keine besondere Gefahr dahinter. Kein Bürger ist in der Schweiz einer anderen Gefahr ausgesetzt. Wir brauchen kein Volksbegehren, es sind keine Vebrecher unterwegs. Karsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
malibuflyer Geschrieben 7. Juni 2011 Teilen Geschrieben 7. Juni 2011 Ein wesentlicher Unterschied bei den Wartungsbestimmungen ist, dass die Amis sehr viele Teile "on condition" austauschen und nicht bestens funktionierende Teile wegschmeißen müssen, nur weil sie eine gewisse Stundenzahl am Buckel haben. Ein klassisches Beispiel ist die Suction-Pumpe. Wir haben derer zwei, also spielt es überhaupt keine Rolle, wenn eine ausfällt. Frühestens dann wird sie getauscht. Meine hatte zuletzt 800 Stunden gute Arbeit geleistet. Ein Bekannter hat sie auf seiner Malibu (Europa-)vorschriftsmäßig nach 500 Stunden getauscht, die Neue ist nach 27 Stunden eingegangen. Wenn's dann um die Schläuche geht, wird's echt teuer, wenn man sie nach Stundenablauf entsorgen muss, statt "on condition". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karsten Sanders Geschrieben 7. Juni 2011 Teilen Geschrieben 7. Juni 2011 Allerfeinstes Beispiel! Papier wird befriedigt, Sicherheitsgewinn = Null, Ressourcenverbrauch 200%. Dem aufmerksamen, selbstbestimmten Bürger stellt sich halt die Wahl und wenn er sie nützen kann, wird er sie ergreifen. Karsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aviaticus Geschrieben 8. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2011 Hallo Karsten, Mag sein, dass ich nur ein bescheidenes "Insider-Niveau" habe. Aber du scheinst Dinge zu vermischen: Ob ein Fahr- oder Flugzeug technisch einwandfrei ist, ist die eine Sache. Es gibt aber eben auch rechtliche Aspekte. Gewiss, wenn ein Ausländer mit seinem Flugzeug sich nicht länger als drei Monate ununterbrochen in der Schweiz aufhält und herumfliegt, ist das in bester Ordnung. Lässt sich dieser Ausländer aber in der Schweiz nieder, muss er, wie beim Auto, sein Flugzeug in der Schweiz immatrikulieren lassen. Ich weiss, das ist nicht so einfach wie bei den Autos. So viel ich weiss, akzeptiert das BAZL, auch das deutsche LBA nicht alle auf dem Markt angebotenen, aber irgendwo sonst zugelassenen Avionikgeräte! Es gibt halt eben gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind. Wir leben in einem Rechststaat! Gruss Fritz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 8. Juni 2011 Teilen Geschrieben 8. Juni 2011 Jetzt wissen wir ja, woher die Easa ihre Schnappsideen bezieht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karsten Sanders Geschrieben 8. Juni 2011 Teilen Geschrieben 8. Juni 2011 Hallo Karsten,... Lässt sich dieser Ausländer aber in der Schweiz nieder, muss er, wie beim Auto, sein Flugzeug in der Schweiz immatrikulieren lassen. ... So viel ich weiss, akzeptiert das BAZL, auch das deutsche LBA nicht alle auf dem Markt angebotenen, aber irgendwo sonst zugelassenen Avionikgeräte! Es gibt halt eben gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind. Wir leben in einem Rechststaat! Gruss Fritz Ja, wir leben in einem Rechtsstaat. Und wie ich gerade bemerken muss, in einem, der zunehmend durch Empörungsbürger definiert wird. Ich hatte bereits angedeutet, dass Autos nicht 1:1 mit Flugzeugen vergleichbar sind. Ein Auto ist ein Haufen Blech, an dem ein CH-Kennzeichen klebt. Damit ist es immernoch Blech und die Strafzettel werden an eine Schweizer Adresse gesendet. Der Eintrag eines Flugzeugs in die Luftfahrt-Rolle ist völkerrechtlcih am ehesten mit einem Schiff vergleichbar. Etwas übertrieben willst Du zwangsweise US-Territorium ein-schweizern? Na denn, viel Spaß. Den wirst du brauchen. Du hast Recht, es gibt Gesetze und die sollten eingehalten werden. Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat. Und weil das so ist, können Schweizer Bürger US-registrierte Flugzeuge fliegen. Aus dieser und der ursprünglichen Frage lese ich etwas Negatives heraus, fast die aufkeimende Freude, einer grundlegenden Ungerechtigkeit auf der Spur zu sein. Ich empfehle dringend, Du befaßt dich auf völkerrechtlicher Seite zunächst mit der Qualität des ICAO Abkommens, dann mit den Inhalten. Dann solltest Du lesen, wie BAZL ICAO in nationales Recht übersetzt und welche Ausnahmen es zuläßt. Wenn Du das alles begriffen hast, sind schon 9/10 deiner Fragen beantwortet. Bleibt nur noch die Sache mit der Avionik. Ich kann grad nicht erkennen, warum BAZL eine Avionik kümmern soll, die in einem fremden Flugzeug eingerüstet ist? Der Rechtsstaat, den wir alle so schätzen, erlaubt es einem US Flugzeug auch nach US Normen ausgerüstst zu sein. Was da drüben, mit viel mehr Flugzeugen und viel mehr Flugverkehr funktioniert, wird hier in Europa keinen unübersehbaren Schaden anrichten. So will es jedenfalls der Rechtsstaat, den wir alle schätzen. Wenn Du das weiter, aber seriös, diskutieren willst, solltest du erstmal deine negative Grundhaltung ablegen. Es ist so, weil es legal und Rechtsstaatlich ist. Wenn du grundlegend anderer Meinung bist, brauchst Du doch hier nicht zu fragen. Gehe zur Polizei und zeige sie alle an. Karsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Touni Geschrieben 8. Juni 2011 Teilen Geschrieben 8. Juni 2011 @Fritz aka. Aviaticus Ach, ga doch hei ga schlafe! So etwas hirnverbranntes haben ich schon lange nicht mehr gelesen. Langsam frage ich mich, ob alle in diesem Land spinnen oder nur ich ein Problem haben...abartig, einfach nur abartig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 9. Juni 2011 Teilen Geschrieben 9. Juni 2011 So viel ich weiss, akzeptiert das BAZL, auch das deutsche LBA nicht alle auf dem Markt angebotenen, aber irgendwo sonst zugelassenen Avionikgeräte! Wie Karsten schon sagte, lies Dich mal in die Grundlagen und Gedanken der ICAO ein und die Registrationsfrage ist dann schon zu 90% geklärt. Der Grundsatz der ICAO liegt darin, ein weltweit einheitliches Rechtsgerüst zu schaffen für den kompletten zivilen Luftverkehr. Dazu gehört, dass in einem ICAO Land zugelassene Flugzeuge und ihre Ausrüstung eigentlich automatisch von jedem anderen ICAO Land anerkannt werden müssten, ebenso Pilotenlizenzen und anderes mehr. Die Realität sieht leider anders aus, was aber nicht heisst, dass das auch gut so ist. Was die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen von Avionik betrifft, so WAR das bis zur Einführung der gesamteuropäischen Luftfahrtbehörden wesentlich einfacher wie heute. Früher galt, der Hersteller zusammen mit dem Herstellerstaat war verantwortlich dafür, was in ein Flugzeug eingebaut werden durfte und was nicht. Damit waren die meisten Supplemental Type Certificates ziemlich flächendeckend weltweit gültig. Leider haben sowohl die USA als auch Europa an der universellen Anerkennung gesägt und sie faktisch abgeschafft. Die USA, als grösster Hersteller und Zertifizierer von Flugmaterial weltweit verlangte seit je her dass alles in den USA registrierte Flugmaterial eine FAA Zulassung benötigt. Für US hergestelltes Material versteht sich das von selbst, sämtliche anderen Hersteller anderer Länder mussten und müssen daher, wollen sie in den USA operieren, eine FAA Zulassung erreichen. Ebenso gilt das für Pilotenlizenzen. Europa hat im Endeffekt auf diesen Umstand reagiert und via JAR/EASA ähnliche Gesetze in Umlauf gebracht, die sich teilweise massiv von denen der FAA/USA unterscheiden, die Zulassung in Europa jedoch vereinheitlichen, zumindest theoretisch. Sie repliziert nun die FAA Praxis, für jedes Gerät und Flugzeug eine eigene Zulassung zu fordern, geht aber dabei weit über die FAA Möglichkeiten hinaus in der Komplexität und Bürokratie dieser Zulassungen. Damit ist es in Europa nicht mehr möglich, rein auf der Basis von nicht Europäischen STC's zu arbeiten, wie das früher noch möglich war. Faktisch entstand nun aus diesem Kräftemessen zwei parallel laufende Rechtsgebiete, Europa und die USA, welche gewissermassen in Konkurrenz zueinander stehen. Dabei ist für sehr viele Leute das Modell der USA mit ihren FAR's wesentlich attraktiver und praktikabler als das JAR/EASA Modell, welches wesentlich restriktiver und bürokratischer ist. Das ist der eigentliche Grund für die Attraktivität der N-Registrierung und die Ausgangslage dafür, dass die EASA nun eben die Praxis bekämpft, mit der Bürger der EASA Staaten mittels US Lizenzen und Registrierungen die oftmals extremen und unpraktikablen JAR/EASA Rules umgehen. Auf Grund der ICAO ist das legal und möglich, wobei die EU das abstreitet. Ziel müsste eigentlich sein, dass sowohl FAA als auch EASA und auch alle anderen Länder sich auf den Grundgedanken der ICAO zurückbesinnen und die gegenseitigen Anerkennungen von Zulassungen vollumfänglich wieder herstellen. Ebenso wäre speziell Europa gut beraten, anstatt die FAR's zu bekämpfen, die Attraktivität einer EASA Registration derart zu erhöhen, dass für Europäer eine N-Registrierung/Lizenzierung keine wesentlichen Vorteile mehr bringt. Die EASA versucht das via ein faktisches Verbot zu erreichen, was aber der falsche Weg ist. Stattdessen sollte Europa bestrebt sein, seine restriktiven Regeln derart anzupassen, dass erstens die Nachteile einer EASA Registration / Lizenzierung wegfallen und zweitens den Grundgedanken der ICAO für die gegenseitige Anerkennung von STC's und Zulassungen gelebt wird. Solange zwischen den pragmatisch ausgelegten FAR's und den bürokratisch und teuren EASA Regeln ein derart eklatanter Unterschied besteht, wird N-Reg als "Flag of Convenience" ausgesprochen attraktiv bleiben. In wie weit das in letzer Zeit ins Gespräch gekommene Bilaterale Abkommen zwischen der EU und den USA über die gegenseitige Anerkennung von Lizenzen und Zulassungen hier Abhilfe schaffen wird, bleibt abzuwarten, es wäre aber der eigentlich einzig richtige Schritt um diese Problematik anzugehen. Hoffe das hilft weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karsten Sanders Geschrieben 9. Juni 2011 Teilen Geschrieben 9. Juni 2011 ...Es gibt halt eben gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind. Wir leben in einem Rechststaat!Gruss Fritz Ich sollte das jetzt vielleicht nicht schreiben, es führt zuweit weg. Mich regt es dennoch auf. Wenn man meine Postings hier so über die Zeit mitverfolgt, spalten sich meine Fans in zwei Lager. Ein ganz kleines Lager schätzt meine Beiträge, ein Lager in der Dimension einer Open-Air Rockveranstaltung empfindet mich als Nervensäge. Ich möchte heute letzterem mal wieder Futter gönnen. Fritz, warum stehen die beiden Sätze unter deinem Post? In deinem ersten Beitrag, "trotzdem fliegen". Totz was? Ich muss kommende Woche nach Deutschland zu einem Klienten, mit dem ich grad zwei Stunden telefoniert habe. EHEC. Er hat es nicht, er baut nichts an, er hat niemand vergiftet noch Vorschob geleistet. Wer sich das etwas abstrakter antun möchte, bittesehr. Recht war etwas Schönes, bevor es Twitter, Facebook und Online-Medien gab. In Deutschland und Spanien stehen Unternehmen und Selbstständige vor der Pleite, weil "empörte Wutbürger" ihren Teil der Wahrheit verbreiten und Flashmob-mäßig Andere lemmingartig reagieren. Recht? Wo ist deren Recht auf unangetasteten Leumund? Was haben Boxershots-Bilder eines US Abgeordneten mit Wahrheit, Recht und Leumund zu tun? Wenn ich dich öffentlich in deinem Leumund beschädige, kannst du mich verklagen. Wenn 20.000 das tun, willst du alle verklagen? Wenn ich 30 Jahre als Gärtner mein Geld verdiene und gute Arbeit abliefere, bin ich wahrscheinlich kein Experte für die Handhabung und Rechtspflichten der Batterieverordnung. Ich kann dann Dinge nicht verstehen oder wissen, ich bin ja eigentlich Gärtner. Ähnlich ginge es dem Elektrohändler bei Blattläusen. Aber ist "nicht verstehen" und "nicht wissen" der Freibrief für öffentliche Anklage? Zurück zum Thema. "Trotzdem, trotz was, es gibt halt eben gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind." Ja, wir leben in einem Rechtsstaat. Das geht aber nur, wenn Bürger auch ihre Rechtspflichten kennen. Die (von mir auch künstlich hineininterpretierte) Empörung und die Vermutung, einem Unrecht auf der Spur zu sein, ist zwar dein "Recht", gleichzeitig beschädigst Du aber auch das Recht der Eigner, Halter und Piloten auf guten Leumund. Du hättest von mir aus die Pflicht, dich zu informieren oder die Frage so zu stellen, dass durch die Frage Dritte nicht an den Pranger gestellt werden. Das muss ich kommende Woche in Deutschland glätten und ich hasse es! Karsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 9. Juni 2011 Teilen Geschrieben 9. Juni 2011 Man riecht es doch förmlich: Da passiert etwas, was über meinen Horizont hinaus geht. Das muss illegal sein. Und falls es doch nicht illegal sein sollte, wird es höchste Zeit, das illegal zu machen. Wo kämen wir da hin! Das wünscht man sich doch. Bürger, die sich bei jeder Aktion erst fragen: Gibt es da nicht irgendwelche Bestimmungen, die einzuhalten sind? Wie war nochmal die Regelung bezüglich Heckenhöhe im Schrebergärtchen? Am Ende haben die Amis die nicht und wollen die Anarchie durch die Hintertür bei uns einführen. Hülfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 11. Juni 2011 Teilen Geschrieben 11. Juni 2011 Karsten und Patrick bringen hier einiges auf den Punkt, dem nur zuzustimmen ist. Dennoch muss man sich die N-Reg Problematik durchaus aus der Sicht von Fritz anschauen, denn obwohl diese Praktik absolut legal und sowohl dem Rechtsstaat als auch den ICAO Richtlinien entspricht (was die EASA aber ändern will!) stellt sich dennoch die Problematik, dass die Flucht vieler Piloten und Halter nach N-Reg / FAA Lizenz überhaupt derart attraktiv ist. Faktisch ist diese Möglichkeit, die im Moment noch existiert, Ausdruck einer Abstimmung mit den Füssen. Viele Piloten können gar nicht anderst als die europäischen Regulationsexzesse via N-Reg und FAA Lizenz zu umgehen, allen angefangen die Medicalflüchtlinge. Von den STC Problematiken und anderen Dingen schon gar nicht zu reden, Medical und IFR sind die beiden Hauptmotivationen für FAA Lizenzen und entsprechendes Flugmaterial. Dabei sagt es Karsten absolut richtig: Die USA/FAA haben auf Grund des wesentlich grösseren Volumens an Luftfahrt, vor allem im Bereich der GA, eine seit Jahrzehnten gewachsene einheitliche Gesetzgebung, die sich in diesem Volumen bewährt hat. Der Durchsatz von PPL Piloten mit Instrumentenflug ist massiv höher als in Europa, was zu einer wesentlich besseren Sicherheitsbilanz führt. Wenn man sich das EASA Recht anschaut, kommt man nicht umhin, sich die Frage zu stellen, wieso es bei uns nicht möglich ist, ein ähnlich pragmatisches und zweckgerichtetes Rechtssystem für die Luftfahrt hinzubekommen, welches wie dasjenige der FAA oder auch anderswo nachvollziehbare und vergleichbare Regulative hinkriegt, die dann von den betroffenen auch mitgetragen werden können. Das ist zur Zeit definitiv nicht der Fall, auch wenn der Grundsatzgedanke eines vereingten europäischen Luftregulatifs absolut richtig ist. Es ist daher aber kein Wunder, wenn sich in der Luftfahrt immer mehr "Wutbürger" finden, die die Gesetze nicht mehr nachvollziehen können und denen als Antwort auf die immer neuen sinnfreien Beschneidungen, welche die Idee der ICAO oft nur noch im Ansatz erkennen lassen oder dieser direkt zuwider laufen, nur noch das Internet oder eben Initiativen und Proteste bleibt. Dass diese zu fruchten beginnen, zeigen mittlerweile sehr deutlich die Vorgänge sowohl in der Schweiz (Landetaxen ZRH/Skyguide Gebühren) sowie die Petition gegen die Flugabgabe in Oesterreich. Die Quintessenz eines mir bekannten weitgereisten Privatfliegers aus seinen Reisen u.a. nach Asien war die, dass der Freiheitsgrad einer Bevölkerung in hohem Masse mit der Bereitschaft einer Obrigkeit, privates Fliegen zu erlauben parallel läuft. In Ländern, wo die private GA komplett verboten ist, stellte er fest, dass die persönlichen Freiheiten des Bürgers wesentlich stärker eingeschränkt sind als in Ländern, wo dies möglich ist. Auch wenn dies eine ausgesprochen subjektive Auffassung ist, sollte man mal darüber nachdenken, wenn man sieht, welchen Weg die europäische Luftfahrtgesetzgebung heute beschreitet. Um es nochmal klar zu sagen: Die N-Reg Debatte und der verzweifelte Versuch der Europäischen Union, diese internationalem Recht entsprechende Art der Registrierung und Lizenzierung zu erschweren oder zu verbieten, zeigt klar, dass Europa anstelle eines Versuchs, die "Konkurrenz" aus Amerika mittels Qualität und Attraktivität zu besiegen, stattdessen Repressalien und Regulierungen das einzige ist, was die Politik zu bieten hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 11. Juni 2011 Teilen Geschrieben 11. Juni 2011 Hallo stattdessen Repressalien und Regulierungen das einzige ist, was die Politik zu bieten hat. @Urs: das ist aber nicht wirklich neu und passiert täglich in allen Bereichen unseres staatserzwungenen Zusammenlebens. Wenn wirkliche Argumente fehlen, wird eben verfügt, solange, bis der Bürger zum Tor der Revolution findet. Unvorstellbar, aber auch hier wirds nochmals soweit kommen! Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
malibuflyer Geschrieben 11. Juni 2011 Teilen Geschrieben 11. Juni 2011 Unabhängig von der N-Registrierung ist die dazugehörige FAA-Lizenz. Und da amüsiere ich mich neuerdings bei fast jedem Flug, insbesondere in Italien, köstlich. 25 Jahre lang hat kein Schw.... jemals meine Lizenz sehen wollen, neuerdings aber praktisch vor jedem Flug. Auf Grund meiner Erfahrungen mit dem praktischen Scheckkartenformat erwäge ich jetzt allen ernstes, bei der nächsten Kontrolle meine Kundenkarte vom Obi-Baumarkt oder sonst was vorzuzeigen. Es ist herrlich, wie die Sicherheitsorgane die Karte nach allen Seiten drehen (viele haben noch nie eine gesehen), und sie dann wortlos zurückreichen. Mit den englischen Texten können sie selten was anfangen, und ein Einziger hat bisher den dazugehörigen Lichtbildausweis verlangt. Aber einzugestehen, dass er nicht Englisch kann, würde ein stolzer Italiener nie....:p:p:p Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 11. Juni 2011 Teilen Geschrieben 11. Juni 2011 Hallo @Urs: das ist aber nicht wirklich neu und passiert täglich in allen Bereichen unseres staatserzwungenen Zusammenlebens. Wenn wirkliche Argumente fehlen, wird eben verfügt, solange, bis der Bürger zum Tor der Revolution findet. Unvorstellbar, aber auch hier wirds nochmals soweit kommen! Gruss Heinz Heinz, das ist es ja was ich meine. Wutbürger entstehen dann, wenn sie sich von allen Seiten und mit allen Mitteln unter Druck gesetzt fühlen und keinen realen Ausweg mehr sehen. Konsequenz ist die Einstellung "Die machen ja doch was sie wollen", gefolgt von Politikverdrosenheit, Stimmfaulheit und Apathie bei den einen und Agression und Wutbürgertum bei den anderen. In wie weit es eine Revolution im eigentlichen Sinne braucht, weiss ich nicht. Ich denke allerdings, dass die Bürger ihre Energie mehr auf direkte politische Aktionen konzentrieren sollten anstatt sich nur noch am Stammtisch anzublöken. Dass das funktionieren KANN zeigen diverse Dinge, pro und kontra, in den letzten Jahren. Wenn ich zurückdenke, was in den letzten Jahren gelaufen ist, kuscht die Politik immer dann sehr schnell, wenn unangenehme Zeitgenossen anfangen, ihre Regulationswut lautstark in Frage zu stellen. Denn das könnte ja in Arbeit ausarten. Daher denke ich, wir müssen in den uns wichtigen Anliegen wieder vermehrt unangenehm werden und die Fragen stellen anstatt uns ins Schneckenhaus zurückzuziehen. Immerhin haben wir hier in der Schweiz NOCH den Einfluss des Referendums und der Volksabstimmung, was für den überwiegenden Teil der restlichen Welt nicht gilt. Beste Grüsse Urs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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