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Bedeutung der Phrase "technical landing"?


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Geschrieben

Hallo alle,

 

habe mal was von der Phrase "technical landing" gehört.

 

Was bedeutet das für mich als PPL-Pilot?

 

Welche Bedingungen müssen / können erfüllt sein, damit ich diese Phrase nutzen kann bzw. muss?

Gibt es daraufhin irgendwelche Folgen?

 

Habe was von zollfrei tanken und ermässigten Landegebühren gehört. Stimmt das?

 

Danke im Voraus

Philipp

Geschrieben

Der Begriff hat mit den sogenannten "freedoms of the air" zu tun. Eine technische Landung bedeutet ein Stop zu Maintenance/Refueling Zwecken, also kein Ein-/Ausladen von Fracht oder Passagieren.

 

Bedeutung haben diese Rechte in der kommerziellen Luftfahrt, nicht aber für Privatpiloten.

 

Zollfrei tanken: bei Schulflügen ins Ausland.

 

Ermässigte Landegebühr: meistens bei Schulungsflügen.

Urs Wildermuth
Geschrieben
Bedeutung haben diese Rechte in der kommerziellen Luftfahrt, nicht aber für Privatpiloten.

 

 

Falsch.

 

Technical Landing z.B. in Serbien und anderswo gibt viel tiefere Landetaxen, keine Pax Gebühren wo sie anfallen e.t.c. Technische Landung verlangt auch keine Flugabgabe in Oesterreich, nur als Beispiel. Also wenn ich Belgrad-Graz-Zürich fliege, mit Paxen, aber in Graz nur tanke, gibt's keine 8 Euros pro Pax.

 

Bedingung ist, ein rein technischer Stop. Flugplatz wird nicht verlassen, Pax an Bord oder im Transit und minimale Ground Time für was auch immer notwendig ist.

Geschrieben

Danke für deine ergänzenden Bemerkungen. Jedoch ist es effektiv so, dass die "freedoms of the air" auf "scheduled international air services" bezogen sind.

 

Ich war auch schon in Österreich - technische Landung - und habe nichts von einer Vergünstigung gemerkt.. Kann sein, dass es Ausnahmen gibt, aber generell ist die Landegebühr von anderen Faktoren abhängig. PAX, MTOW, flight rules etc.

Geschrieben

Danke schonmal für die schnellen Antworten.

 

Ich will nächste Woche Richtung Schwarzes Meer fliegen. Da werde ich das ganze doch mal ausprobieren.

Geschrieben

Ihr vermischt zwei Sachen.

 

Das eine ist die "technische Zwischenlandung" (ja, es geht auch deutsch), wie sie in der Vereinbarung über den Transit internationaler Luftverkehrslinien beschrieben ist. Die Unterzeichnerstaaten dieses Vertrags garantieren sich gegenseitig das Recht auf technische Zwischenlandungen. Dies ist die sogenannte "zweite Freiheit der Luftfahrt" (yep, auch das geht deutsch). Meines beschränkten Wissens bezieht sich dieser Vertrag nur auf die kommerzielle Luftfahrt.

 

Das andere ist, ob ein Flugplatz für technische Zwischenlandungen billigere Tarife hat. Da kann jeder Flugplatz selbst entscheiden, wie er das handhaben will.

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