Andreas M Geschrieben 22. Mai 2011 Geschrieben 22. Mai 2011 Seit dem 1. April ist es nicht mehr nötig, für die PPL-Ausbildung einen Lernausweis zu haben. Erst vor dem ersten Alleinflug muss das Medical vorliegen und für die Erlangung des PPL muss für die Prüfung der Auszug aus dem Zentralstrafregister vorliegen (hoffentlich einigermassen sauber...) Also: Schulen mit SchülerInnen unter bisherigem Schnupperflug-Status. Bis zum ersten Alleinflug. Der Schüler/die Schülerin hat schon wacker Geld ausgegeben. Also: erster Alleinflug: Medical!!! Nach längerer Wartezeit einen Termin gekriegt, alles palletti. Aber: Es gibt ein NIET vom Arzt. Also meine Empfehlung: wie gehabt (aber nimmer vorgeschrieben): VOR dem Beginn der Schulung ist abzuklären, ob der Arzt nickt oder eben nicht. Dies zur Schonung von Portmonnai und Psyche. Hat nun der Schüler/in das Medical, werden Runden um den Heimatflugplatz gedreht, alles in Ordnung. Aber irgendwann mal steht er auf einem Solo NAV Flug auf einem fremden Platz und kommt in einem Ramp-Check. Ohne Ausweis, das persönliche Flugbuch gemäss AERO-REVUE muss ja auch nimmer mitgeführt werden (da hatte ich sofort Fragezeichen, als ich dies las), ein Medical ist da, aber sonst nur eine ID oder Pass. "Ja...ähhh, wie kommen sie dazu, ohne Ausweis ein Flugzeug zu fliegen?" "Brauch ich als Schüler nicht!" "Ähhh, ach ja, stimmt, ist ja neu..aber..können sie beweisen, dass sie dieses Flugzeug alleine fliegen dürfen?" Telefon zum Heim-Flugplatz: Niemand da (Kaffe). Ratlosigkeit, legale Stille macht sich breit!!! Gesucht, aber sicher nicht unmöglich!!! Meine Empfehlung: Wie im Militär seinerzeit gibt es einen schriftlichen Flugauftrag, signiert, gestempelt, doppelt Rahmengenäht und von EASA/JAR/FAA zertifiziert!!! Mit diesem in der Hand darf dann der/die Schüler/in getrost jedem Rampcheck ins Auge sehen. Schon wieder ein Formular mehr, es ist zum Sch..n. Aber die Weitsicht der Behörden zwingen uns zu solchen Auswegen. Den die beschriebene Situation möchte ich meinen Schülern ersparen. Auch bei Incidents steht da der Schüler viel besser da. Und das Mitführen des persönlichen Flugbuchs erleichtert die Situation auch. Nun: Criminal-Record oder Auszug aus dem Zentralstarfregister. Da niemand richtig weiss, wieviel und was da drin stehen darf (oder muss :-) ), ist auch hier zu empfehlen: Holt diesen Auszug und schickt ihn zur Begutachtung ans BAZL, bevor ihr viel Geld ausgebt! Also: medizinisch und kriminaltechnisch ein Pre-Sceening empfiehlt sich. Was meinen meine Kollegen dazu? Gruess Andreas Zitieren
huskymartin Geschrieben 24. Mai 2011 Geschrieben 24. Mai 2011 "schriftlichen Flugauftrag, signiert, gestempelt, doppelt Rahmengenäht......" Laminiert, Andreas, laminiert!! :D Martin Zitieren
Andreas M Geschrieben 26. Mai 2011 Autor Geschrieben 26. Mai 2011 Merci für dr Input. AAGNOH!!! A Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.