Martin Janser Geschrieben 1. November 2002 Geschrieben 1. November 2002 Hallo zusammen Es fällt mir heute auf, dass die Flugzeuge direkt über unsere Köpfe starten oder landen. So laut wars bisher nie. Liegt das am Feiertag in Deutschland, also am Staatsvertrag, das die Flugzeuge nun von üden her anfliegen. Und wann ist das so? Ausserdem ist der Staatsvertrag ja eigentlich noch gar nicht abgesegnet, vom Ständerat sowie auch vom Bundestag nicht. Die Verkehrspolitische Organisation hats ja grad auf die Frühlingssession verschoben! Gruss Martin Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 1. November 2002 Geschrieben 1. November 2002 Martin Tja, die Erfüllung von Verträgen welche noch nicht oder nur zum Teil bestehen oder noch nicht genehmigt sind, scheint eine Grundeigenschaft der schweizerischen Regierung zu sein. Diesen "Vorauseilende Gehorsam" legt unsere Regierung leider auch an vielen anderen Orten an den Tag. Markus Zitieren
Bruno Geschrieben 3. November 2002 Geschrieben 3. November 2002 Unique für hier eine interessante Statistik mit Begründungen und Erläuterungen zum Staatsvertrag bzw. zu dessen Anwendung http://www.unique.ch/staatsvertrag/ Gruss Bruno Zitieren
Matthias Preisser Geschrieben 3. November 2002 Geschrieben 3. November 2002 hallo martin, hallo markus der staatsvertrag ist ausgehandelt und unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert (d.h. von den parlamenten der beiden länder abgesegnet). es ist absolut normal, dass in einem solchen fall bis zur ratifizierung (oder auch: nicht ratifizierung) ein vertrag behandelt wird, als ob er schon gelte, d.h. eingehalten wird. alles klar? gruss matthias Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 3. November 2002 Geschrieben 3. November 2002 Matthias das nun finde ich absolut nicht normal, war bei den Bilateralen ja auch nicht so, von beiden Seiten. Nun alles klar? Hans Zitieren
Matthias Preisser Geschrieben 3. November 2002 Geschrieben 3. November 2002 hallo hans uns fragt ja auch niemand, ob wirs normal finden oder nicht. tatsache ist aber, dass es zwischenstaatlich als normal gilt. war übrigens bei den bilateralen in dem sinne auch so, dass beide seiten bis zur ratifizierung nichts unternommen haben, was den verträgen zuwider gelaufen wäre. der unterschied zwischen staatsvertrag und bilateralen ist, dass in den bilateralen die gültigkeit explizit von der ratifizierng abhängig gemacht wurde. das ist eine extraklausel, die sich normalerweise nicht findet -> siehe staatsvertrag. alles unklar? gruss matthias Zitieren
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