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Überprüfung Lärmzeugnis


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten morgen

 

Ich habe vom BAZL aus heiterem Himmel einen Brief erhalten in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Lärmzeugnis meines Flugzeuges während einer systematischen Kontrolle überprüft worden sei und dass eine Betriebsbeschränkung mit der Bezeichnung

 

'No approval for basic training and glider towing'

 

darin fehle. Man hat dem Schreiben auch gleich ein neues Lärmzeugnis mit eingetragener Beschränkung und Begründung mit einer Verordnung aus dem Jahr 1984(!) beigelegt.

 

Dazu habe ich ein paar Fragen:

 

1. Haben das auch andere Halter gekriegt?

 

2. Wie kann es sein, dass das Flugzeug nun seit 27 Jahren ohne Beschränkung flog und nun muss sie plötzlich eingetragen werden?

 

3. Wer einen aviatischen Hintergrund hat, der weiss das ein Flugzeug dieses Gewichts und Komplexitätsgrades keinesfalls jemals für Grundschulung verwendet werden wird. Zusätzlich gibt es auf der Welt nirgendwo eine Cessna 182 die zum Schleppen verwendet wird (ganz zu schweigen von den nicht gegebenen konstruktiven Merkmalen). Warum muss eine Beschränkung eingetragen werden die das Flugzeug noch nicht einmal betrifft?

 

4. Eine Anfrage beim Aeroclub der Schweiz zeigt dass man von dieser Seite (einmal mehr) keine Hilfe erwarten kann. Was kann man sonst tun?

 

Das Schreiben vermittelt den Eindruck dass hier willkürlich agiert wird. Für Antworten oder PM wär ich dankbar.

 

Markus

Geschrieben

Hallo Markus

 

Schlepp-182i gibt es durchaus, z.B. in Südafrika. Bin schon hintendrangehangen und habe auch schon Segelflugzeuge damit in die Höhe gezogen.

Geschrieben
4. Eine Anfrage beim Aeroclub der Schweiz zeigt dass man von dieser Seite (einmal mehr) keine Hilfe erwarten kann. Was kann man sonst tun?

 

Es gibt sicherlich derzeit andere Probleme auf die sich "unsere" aviatischen Verbände konzentrieren sollten. Du verlierst ja - wie Du selbst sagst - nichts mit diesem Eintrag.

Geschrieben
Schlepp-182i gibt es durchaus, z.B. in Südafrika. Bin schon hintendrangehangen und habe auch schon Segelflugzeuge damit in die Höhe gezogen

 

Ok, das habe ich nicht gewusst. Ist aber zumindest aussergewöhnlich

 

Es gibt sicherlich derzeit andere Probleme auf die sich "unsere" aviatischen Verbände konzentrieren sollten. Du verlierst ja - wie Du selbst sagst - nichts mit diesem Eintrag

 

Du repräsentierst damit leider genau die Haltung des Aeroclub. Tatsache ist aber, dass mit vielen kleinen Schritten dieser Art unterhalb der Wahrnehmungsschwelle vieler die Aviatik zerstört wird. Und da spielt es keine Rolle ob ich im einzelnen etwas verliere oder nicht, sondern dass da etwas unglaublich mieses abläuft was solange niemanden interessiert bis es zu spät ist. Beim BAZL kann man dann beahupten dass es ja schon lange so sei usw.

 

Markus

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
Aeroclub.
Markus

 

Du kannst versichert sein, dass beim AeCS auch kleine und kleinste Probleme wahr und ernst genommen werden. Allerdings läuft derart ungeheuer vieles seitens unserer Aufsichts und Regulationsbehörden schief, dass die schiere Menge es schlicht unmöglich macht, gegen wirklich jede Dummheit einzeln vorzugehen. Ist schlicht eine Frage von Manpower, Kosten und Höhe der Mitgliederbeiträge.

 

Hans

Geschrieben

Ich würde zu diesem Thema den Ball flach halten, denn von Willkür von Seiten BAZL kann kaum gesprochen werden, es setzt nur die seit Urzeiten geltende gesetzliche Vorgabe um. Da muss weder der AeCS noch sonst jemand seine Zeit und Energie dafür vergeuden.

 

Hier der Auszug aus der Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen (VEL) vom 26. Juni 2009 (Stand am 1. August 2009):

 

Art. 4 Grundschul- und Schleppflugzeuge

1 Für Grundschulungen und für Segelflug-Schleppflüge dürfen nur Flugzeuge verwendet

werden, welche eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Das Flugzeug verfügt über eine Lärmzulassung nach Band I Kapitel 6 des

Anhangs 16 zum Chicago-Übereinkommen7 und sein Schallpegel beträgt

gemäss dem Messverfahren nach Kapitel 6 nicht mehr als 68 dB(A).

b. Das Flugzeug verfügt über eine Lärmzulassung nach Band I Kapitel 10 des

Anhangs 16 zum Chicago-Übereinkommen und sein Schallpegel beträgt

gemäss dem Messverfahren nach Kapitel 10 nicht mehr als 75 dB(A).

 

Die obige Grundlage für die Betriebseinschränkung gilt seit langem. Bei meiner 1959er Cessna war der Eintrag im Lärmzeugnis schon 1973 vorhanden. In Deinem Fall ists halt vielleicht erst jetzt jemandem in der Behörde aufgefallen. Wo Menschen arbeiten gibts auch Fehler.

 

Paul

Geschrieben

Hallo

 

die UBS hat sogar von dieser Überprüfung profitiert, früher A, heute C;)

 

Gruss

HB-UBS

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