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Wieviele Personen dürfen in einen 4 plätzigen Flieger?


Aliu

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Salü Zusammen

 

Ich habe eine Frage bezüglich den vorhandenen Plätzen in einem Flieger. Wird das gleich wie beim Auto gerechnet, 4 Plätze = 4 Personen oder dürfen z.B im Flieger mehr Personen (in meinem Falle Kinder) transportiert werden? Auf einer Cessna 172 Rückbank haben 3 Kinder 3-5 Jahre alle Platz und können auch angegurtet werden. Oder darf eine Erwachsene Person auch ein Kleinkind auf den Schoss nehmen? Vom Gewicht her ist es ja kein Problem, wie sieht es aber rechtlich aus? Für eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt.

 

Freundliche Grüsse Adi

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Hallo Adi,

 

zunächst einmal wie beim Auto auch: Nur so viele Personen dürfen mitfliegen, wie auch Anschnallgurte vorhanden sind. Für diese Anzahl von Passagieren ist das Flugzeug in der Regel auch zugelassen, sofern nicht Sitze ausgebaut wurden. Im Zweifel sagt der Blick ins Handbuch eigentlich alles.

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Speedbird_reloaded

Bei uns in Deutschland dürfen 2 Kinder bis 10 Jahren zusammen auf einen Platz. Voraussetzung ist, dass sie sich ordentlich anschnallen können.

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...und die Antwort für die Schweiz ist: PIC + maximal 4 PAX

 

--> PIC / plus auf den restlichen drei Sitzplätzen mindestens ein Erwachsener (>12 Jahre alt) auf dem ersten Sitz, dann ein Erwachsener oder ein Kind auf dem zweiten Sitz, und auf dem letzten Sitz zwei Kinder (2<12 Jahre alt), die ausreichend Platz auf dem Sitz haben und mit dem Gurt gemeinsam fixiert werden müssen.

 

All dies gilt für den gewerbsmässigen Einsatz, nachzulesen unter...

 

Verordnung des UVEK vom 23. November 1973 über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR I)

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c748_127_1.html

http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.127.1.de.pdf

_Seite 17, Artikel 4.10.2, Höchstzulässige Anzahl Personen

_Für Kinder <2 Jahre alt gilt noch der spezielle Artikel auf der Seite 16, Artikel 4.9.2, welcher noch spezielle Flugsequenzen speziell definieren.

 

Wie es in der privaten Fliegerei ausschaut, weiss ich nicht, konnte jedenfalls keine Verordnung dazu finden - vermutlich aber dieselbe Sache.

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So einfach ist die Antwort nicht.

 

Ich wollte selbst auch schon mit einer Cessna 172 und 4 Gästen (davon 3 Kids) einen Flug machen und der Verein hat mir nach Rücksprache mit dem Versicherer geraten, dass ich mich ans AFM halten solle (wo die gute Dame ganz klar ein 4 Plätzer ist). Es war zwar kein Referenzfall bekannt, die Aussage war aber, dass es im Versicherungsfall heikel werden könne...

 

Ich bin dann einfach zwei Runden mit allen Kiddies geflogen und gut war.

 

Grüsse,

Fabian

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und wenn keine Sitze eingebaut sind? Habe mal eine C172 mit 4 Fallschirmspringer + PIC gesehen.

 

Edit: wie sieht es mit Kindersitzen aus?

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So einfach ist die Antwort nicht...

Vom Gesetz her ist es ziemlich eindeutig, da gibt es nicht viel zu interpretieren - im Bezug zu einer kommerziellen Nutzung.

 

Und ich kenne AFM (sehr gute Kenntnisse von deren 4), in denen von Sitzplätze/Sitze gesprochen wird, und nicht von PAXen wie es im CH-Luftfahrt-Gesetzt/Verordnung beschrieben ist.

 

Ein wenig überspitzt formuliert: Einem Luftfahrzeug ist es grundsätzlich egal, wieviele Personen sich darin befinden, wenn in diesem Fall das MTOW und CG, also die betrieblichen Limitations der Aircraft eingehalten werden.

 

Es kann natürlich noch übergeordnet mit einem FCOM die Firmeninternen Operationen bezüglich dem Gesetz/Verordnung und/oder des AFM definiert werden. Also deren Limitations noch mehr einschränken (logischerweise niemals erweitern). Da kann der Betreiber - Firma, Fluggruppe/Verein - erlassen, dass jeder Sitzplatz mit maximal einer Person besetzt werden kann, oder z.B. dass nur 50% der Sitzplätze genutzt werden dürfen... :005: ...und auf den restlichen 50% der Sitzplätze jeweils ein Teddybär festgezurrt sein muss... :007:

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und wenn keine Sitze eingebaut sind? Habe mal eine C172 mit 4 Fallschirmspringer + PIC gesehen...

Das wird wie schon erwähnt in einem FCOM geregelt, dass z.B. im Fallschirmbetrieb maximal soundsoviele PAXen mit Fallschirmen transportiert werden dürfen.

 

Je nach Flugzeugtyp werden noch Einbauten vorgeschrieben, damit die 'Sardinenfallschirmspringer' die Funktion des Piloten nicht hindern können, wie im Normalfall der Pilot z.B. auch einen Fallschirm tragen muss.

 

In diesem Fall sind logischerweise das MTOW und CG die limitierenden Werte, die in keinem Fall überschritten werden dürfen, da diese strukturell bedingt sind.

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Vielen Dank für die Antworten. Ich sehe jedoch, dass es nicht ganz einfach ist, diese Frage zu beantworten. Bei einem kommerziellen Flug ist es rechtlich geregelt, aber bei einem unkommerziellen Flug habe ich nichts gefunden. Versicherungstechnisch kann die Versicherung grundsätzlich nur Probleme machen, wenn ich gegen das Gesetz verstossen habe. Und wie heisst es doch so schön, erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Ich werde weiterhin versuchen, mich schlau zu machen, denn ich möchte nicht unbedingt zuerst das eine Kind ins Tessin fliegen und danach wieder zurück um die anderen zwei zu holen. Ausser Flugstunden und Landungen bringt das ja nichts. :005:

 

Adi

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Und wie heisst es doch so schön, erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

 

Guten Morgen Adi,

 

ich habe früher einmal (es ist lange her, deshalb weiss ich keine Details mehr) gehört, dass bei der gerichtlichen Beurteilung eines Schadenfalles bei einem Privatflug, der nicht den Regeln für gewerbsmässige Flüge untersteht, gerne folgender Artikel angewendet wird:

 

748.225.1

Verordnung über die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges

Artikel 7:

"Der Kommandant ist für die Führung des Luftfahrzeuges nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorschriften der Luftfahrthandbücher (AIP), den anerkannten Regeln der Luftfahrt und den Weisungen des Halters verantwortlich."

 

Und in dem Fall, der uns damals geschildert wurde, hat das Gericht, da für Privatflüge keine Regeln bestanden, gemäss "anerkannten Regeln der Luftfahrt" und in diesem Fall den Regeln für gewerbsmässigen Betrieb, beurteilt.

 

Herzliche Grüsse

Silvio

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