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In CH wird der Lernausweis abgeschafft


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Geschrieben

In der AeroRevue lese ich, dass ab 1. April 2011 beim BAZL kein Lernausweis mehr bestellt werden. Tatsächlich ist ein solcher bisher nur in der Schweiz verlangt worden. Zudem scheint es auch so zu sein, dass so lange kein Medical II vorgezeigt werden muss, als der Flugschüler, die Flugschülerin mit dem Fluglehrer zusammen fliegt. Erst vor dem ersten Soloflug muss ein gültiges Medical vorhanden sein.

Gruss Fritz

Geschrieben
In einer Fachzeitschrift lese ich, dass ab 1. April 2011 beim BAZL kein Lernausweis mehr bestellt werden. Tatsächlich ist ein solcher bisher nur in der Schweiz verlangt worden. Zudem scheint es auch so zu sein, dass so lange kein Medical II vorgezeigt werden muss, als der Flugschüler, die Flugschülerin mit dem Fluglehrer zusammen fliegt. Erst vor dem ersten Soloflug muss ein gültiges Medical vorhanden sein.

Gruss Fritz

 

kann es sich hierbei um einen Aprilscherz handeln ? :p

 

ich kann mir schlicht nicht vorstellen das die CH ein Formular oder eine Bürokratie abschafft :001: eher das Gegenteil ist meist der Fall.

 

werd da auch noch mal genau nachschauen.

 

Gruss

Chrigel

Geschrieben

Nein, das ist tatsächlich so. Seit langer Zeit wurde kritisiert, dass der Lernausweis nach JAR eigentlich gar nicht zulässig sein sollte. Seit etwas mehr als einem Jahr ist nun bekannt, dass per 1. April dieser Missstand behoben wird.

Geschrieben

Hello zäme

 

Und trotzdem sollte in eigenem Interesse das Medical nicht erst vor dem ersten Solo gemacht werden.

 

Auch wenn sich kurzfristig ein paar Franken für ein Medical sparen lassen kann es bei "Nichterhalt" doch recht teuer kommen (Theoriekurs besucht, X Flüge schon gemacht, Unterlagen gekauft, etc.)

 

Also besser nach erfolgtem Schnupperflug und Entscheid für die Ausbildung vorab zum Dökti gehen. :005:

 

Gruss Roger

Geschrieben

Doch doch, das ist so, der Lernausweis wurde in der CH per 1. April 2011 abgeschafft entsprechend dem revidierten LFG welches mit selbem Datum in Kraft getreten ist. Alle Flugschulen wurden Ende Februar darüber informiert. Damit fällt auch die Bestimmung im RFP dahin, wonach zur Klärung der Eignung maximal 20 Flüge ohne Lernausweis absolviert werden durften.

Link zu Info aus BAZL Homepage. Man beachte insbesondere die Bestimmungen zur Überprüfung des Leumunds.

Zusätzliche Infos für Segelflieger.

 

Gruss

 

Philipp

Geschrieben
(...)Tatsächlich ist ein solcher bisher nur in der Schweiz verlangt worden. (...)
Gibts auch in anderen Staaten.
Urs Wildermuth
Geschrieben
Doch doch, das ist so, der Lernausweis wurde in der CH per 1. April 2011 abgeschafft entsprechend dem revidierten LFG welches mit selbem Datum in Kraft getreten ist. Alle Flugschulen wurden Ende Februar darüber informiert. Damit fällt auch die Bestimmung im RFP dahin, wonach zur Klärung der Eignung maximal 20 Flüge ohne Lernausweis absolviert werden durften.

 

Gruss

 

Philipp

 

Interessant. Damit kann man auch Dinge wie Pinch Hitter Kurse etwas offizieller anbieten und machen wie bisher?

Geschrieben

Ja er wurde abgeschafft.

Ich habe nichtswissend einen mitte März bestellt, und auch erhalten. Mit der Rechnung hat das BAZL mir auch das Info schreiben beigelegt das es ab 1. April keinen mehr braucht... :001:

Geschrieben

Aber, wie scho erwähnt: Bitte macht alle "SchülerInnen" darauf aufmerksam, dass sie dennoch, bevor viel Geld den Bach runter geflossen ist, den Strafregister-Auszug besorgen sollen. Da stehen plötzlich Dinge drin, an die man sich nicht mehr erinnert / erinnern mag oder die man als Lappalie eingestuft hat, die das aber dann überhaupt nicht sind: Beim Skilltest nämlich wird ein Strafregisterauszug gefordert und da darf nicht viel Böses drin stehen.

 

Dito: Beim ersten Alleinflug spätestens muss das Medical vorhanden sein! Erstens dauert es einige Zeit, bis man dieses hat und zweitens: Schon mehrmals wurde die aviatische Euphorie durch irgend ein Problem zu Boden geholt.

 

Ergo: kein Lernausweis mehr, aber bitte: bei ernsthaftem Beginn der Ausbildung ( = Geld ausgeben): Criminal Record und Medical dennoch machen / anfordern!

 

Andreas

Geschrieben
Ich habe nichtswissend einen mitte März bestellt, und auch erhalten. Mit der Rechnung hat das BAZL mir auch das Info schreiben beigelegt das es ab 1. April keinen mehr braucht...

Das ist jetzt aber hoffentlich ein schlechter Witz, oder? :001:

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
Das ist jetzt aber hoffentlich ein schlechter Witz, oder? :001:
Seriöse Pürokratie. :009:

 

Ich würde ihn jetzt mit samt Rechnung zurückschicken und schreiben, dass der Ausweis nicht gebraucht werde.

 

Hans

Geschrieben

that is not a joke!

 

Ein kleiner Auszug aus der Rechnung

"... diese Rechnung stellt eine Verfügung dar",

"...Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden"

 

Was solls, dafür habe ich den Ausweis, und muss nicht nochmal einen Strafregisterauszug bestellen. Zudem ist das Medical, die Voice und Theorieprüfung schon eingetragen und der Ausweis ist 2 Jahre lang gültig.

 

Gruss Jan

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Jan

 

In der Tat, wenn da Verfügung steht, müsste man Beschwerde führen. Kann verstehen, dass Du das nicht machen willst.

 

Den Imageschaden, den sich das BAZL mit dem Bekanntwerden solcher Schildbürgersteiche spielt, ist jedenfalls irreversibel. Dass man nicht anders gekonnt hätte, lasse ich nicht gelten. Das Telefon, um einen Antragsteller vorab zu informieren, wurde schon vor über 100 Jahren erfunden.

 

Hans

Geschrieben
Ja er wurde abgeschafft.

Ich habe nichtswissend einen mitte März bestellt, und auch erhalten. Mit der Rechnung hat das BAZL mir auch das Info schreiben beigelegt das es ab 1. April keinen mehr braucht... :001:

 

Warum wunderen wir uns nicht mehr über solche Absurditäten? Vermutlich einfach deshalb, weil wir zunehmend abgestumpft sind durch amtliche Willkür und Leerlauf der Behörden.

Geschrieben

Hallo

 

für ein einziges Mal muss ich dem Amt eine Rechtskonformität zugestehen. Solange gesunder Menschenverstand, wie in Amtsstuben so üblich, nicht anwendbar ist, gilt eben das Gesetz und Verordnung. Damit hat das BAZL zu jenem Zeitpunkt absolut korrekt gehandelt.

 

Irgendwo ist halt immer die Timelimit, jetzt gilt dies, morgen das, etwa ähnlich wie im Strassenverkehr, hier 60Kmh, da 50Kmh. Gesetze werden selten mit Übergangsordnung erlassen, dumm einfach für den, der durch eine Änderung benachteiligt wird.

 

Gruss

Heinz

Geschrieben

und einige Vorteile hast du auch mit dem Lernausweis:

Zugang zu den meisten Flugplätzen mit Zutrittskontrolle und brauchst auf den Solos wohl auch keinen Flugauftrag mitführen.

 

Was kostet eigentlich die Erstausstellung? 120.-?

Bei einer Änderung kostet es "nur" noch 50.- Fränkli. So hast du nur 70.- in den Sand gesetzt. :009:

Geschrieben

Was kostet eigentlich die Erstausstellung?

 

Hat Fr. 100.-- gekostet, oder 1/2 Stunde fliegen...

 

Gruss Jan

Geschrieben
Warum wunderen wir uns nicht mehr über solche Absurditäten?

 

Naja, nach vielen Jahren Flightforum ist man doch schon einwenig informiert wie es zu und her gehen kann. Zudem bin ich mir bewusst das ich mir meinen Traum vom Fliegen auf wohl nicht ganz einfachem Parkett erfüllen werde. So manches mal hat es in der PPL Theorie von dem vorne dran geheissen, “glaubt ja nicht jemand habe Freude an eurem Hobby“, ich erwarte das auch nicht. Auch einige Beiträge von Heinz sind mir noch in guter Erinnerung, wobei als “Owner” die Regulierungsflut wohl noch tiefer greift als normal.

However! Die Challenge steht bevor, auf geht’s!

 

Gruss Jan

Geschrieben
Hat Fr. 100.-- gekostet, oder 1/2 Stunde fliegen...

 

Gruss Jan

 

... oder 2 Stunden harte Arbeit, je nach Job, den Du ausüben darfst.

 

Der Beamte im BAZL musste dafür ein paar eingereichte Unterlagen anschauen, dann ein paar Tasten am PC drücken und den Printout in ein Couvert verpacken. Arbeitszeit: 10 min.

 

Ich weiss nicht genau, was Du mit deinem Post sagen möchtest. Dass die BAZL-Gebühren günstig sind? Ich hoffe doch nicht.

Geschrieben

Ich weiss nicht genau, was Du mit deinem Post sagen möchtest

 

Thomas, mit meinem Post wollte ich die Frage von Touni beantworten was das gekostet hat, und da ich gerne in Flugstunden rechne, und eine halbe Stunde in einem 2 Plätzer ca 100 Fr. kostet kommt das hin, oder nicht?

 

Gruss Jan

Geschrieben
Hoert jetzt mal auf mit dem BAZL-Bashing!

 

 

Liebend gern. Sobald das BAZL seinerseits mit dem Piloten- und Halter-Bashing aufhört. Und sich wieder so verhält, wie es der Name eigentlich erwarten liesse: Bundesamt FÜR Zivilluftfahrt. Nicht Bundesamt GEGEN Zivilluftfahrt.

 

Wer die Piloten, Flugzeughalter, Unterhaltsbetriebe, Flugschulen etc. seit vielen Jahren in eine immer engere Zwangsjacke aus Regulationen und Gebühren steckt, muss schon ab und zu ein paar kritische Kommentare ertragen können.

Geschrieben
Hoert jetzt mal auf mit dem BAZL-Bashing! In 99% aller Faelle machen die einen top Job! Ein ganz Schlauer koennte auch argumentieren, man solle sich erst ueber die gueltigen Regeln informieren, BEVOR man ein SPL bestellt...

Macht mal Erfahrungen mit den Luftfahrtbehoerden im Ausland, wo alles 7x hin und her geht, 3x mehr kostet und am Schluss trotzdem nichts klappt!

 

Sorry, aber bei allem Respekt, ich glaube du hast echt keine Ahnung was zur Zeit mit dem BAZL abgeht. Frag mal einen Flugzeughalter! Frag mal einen Wartungsbetrieb! Frag mal eine Flugschule!

Dann darfst gerne wieder einen Artikel über BAZL-Bashing schreiben. Nur würde der dann garantiert anders ausfallen...

Geschrieben
Liebend gern. Sobald das BAZL seinerseits mit dem Piloten- und Halter-Bashing aufhört. Und sich wieder so verhält, wie es der Name eigentlich erwarten liesse: Bundesamt FÜR Zivilluftfahrt. Nicht Bundesamt GEGEN Zivilluftfahrt.

 

Wer die Piloten, Flugzeughalter, Unterhaltsbetriebe, Flugschulen etc. seit vielen Jahren in eine immer engere Zwangsjacke aus Regulationen und Gebühren steckt, muss schon ab und zu ein paar kritische Kommentare ertragen können.

 

Hier hat einen Link, der Dir ermöglicht, Piloten und Halter Bashing zu melden.

SARF heisst das Ding.

 

http://www.svfb.ch/media/sarf_d.doc

 

(Auch anonym wie SWANS)

 

Marco

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Im vorliegenden Fall sehe ich für das BAZL kaum Handlungsspielraum. Das neue Gesetzt trat per 1.4.11 in Kraft, bis dahin war ein Lernausweis nötig. Wenn man ihn im März bestellt, kriegt man ihn... klar, das BAZL dürfte da auch draufhinweisen. Das dürfte allerdings die Flugschule auch... wir teilten das den neuen Schülern seit Januar schon mit, dass sie im April ohne Ausweis beginnen könnten.

 

Auch ich finds zentral, dass man die Vorabklärungen dennoch macht (Leumund, Medical), um keine bösen Überraschungen zu erleben. Auch da liegts an der Flugschule, die Schüler darauf hinzuweisen.

 

In meinen Augen ist das BAZL-Bashing sehr beliebt, aber oft nicht wirklich berechtigt. Beim BAZL arbeiten nicht nur Deppen. Zudem scheint mir oft das Sprichwort mit dem Rufen in den Wald und so angezeigt...

 

Ich sage nicht, dass ich mit allem seitens BAZl einverstanden war, bin und sein werde. Ich sehe aber auch ein, dass das BAZL letztlich eine Aufsichtsbehörde ist und die Gesetze (weder CH noch JAR) selber verfasst. Zusammenarbeit mit dem Aufseher kann immer was negatives haben, per se...

 

Ich hatte in einem früheren Job das Vergnügen mit anderen europäischen CAAs zusammenzuarbeiten und kann euch sagen: Das BAZL ist da mit viel Abstand noch die angenehmste Behörde... aber halt trotzdem eine Aufsichtsbehörde...

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