Urs Wildermuth Geschrieben 18. April 2011 Geschrieben 18. April 2011 Hi Andi, hast PM. Betreffend das Flugabgabegesetz: ich war am Samstag mit PAX in LOWS und hab die sehr nette Dame vom GAC diesbezüglich angesprochen. Es ist so, dass der Flughafen von sich aus derzeit keine Meldungen an das Finanzamt abgibt, ihnen bekannt ist, dass das Gesetz im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes noch vor dem Sommer geändert wird aber noch keine offiziellen Informationen über den Umfang der Änderungen erhalten haben. Selbiges habe ich ebenfalls in einem Brief vom Bundeskanzleramt mitgeteilt bekommen. Inoffiziell ist es so, dass nicht kommerzielle Flüge unter 2000kg MTOW derzeit nicht erfasst werden. Was hingegen hochoffiziell ist, ist, dass es NUR die Flughäfen betrifft. Damit kann man schon mehr anfangen, danke. Würde für mich mal heissen, man könnte Flüge ohne Paxe ins Auge fassen. Wem die Sache derzeit zu heiß ist, soll unsere Flughäfen zur Zeit einfach meiden aber bitte laßt die Kirche im Dorf! Polizeistaat mit totaler Behördenwillkür sind wir deshalb noch lange nicht! Andi, diesen Eindruck wollte ich auf keinen Fall erwecken. Ich liebe Euer Land und bin sehr oft dort, daher regt mich die ganze Sache ja derart auf! Und ich habe grossen Respekt vor Peter Schmidt und den anderen ,die diese Aktion ins Leben gerufen haben und tatsächlich fertiggebracht haben, die Politiker zum Einlenken zu bringen. Es geht ja genau darum, solche Auswüchse zu bekämpfen und damit die fliegerische Freiheit wieder herzustellen, bzw nicht noch weiter kaputt zu machen. Nur, einfach sich über geltende Gesetze hinwegsetzen, im Wissen, dass anderslautende Gesetze existieren, ist auch kein Weg dafür. Im Gegenteil, ich denke dass wir Privatflieger gerade mit punktgenauer Gesetzestreue auffallen sollten und halt im Fall eines abgesagten Fluges den Passagieren genau erklären sollten, wieso die Flughäfen eines Nachbarlandes zur Zeit für uns nicht anfliegbar sind und sie ermutigen, die Initiative von Peter zu unterstützen. Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 18. April 2011 Geschrieben 18. April 2011 Ich hab das nicht mehr genau im Kopf, aber es durfen so schlapp 20 Mio Leute dafür gestorben sein, dass wir heute Rechte haben, sie einklagen dürfen, darüber lästern, eine andere Meinung haben können und selbstverständlich auch Schwänze einziehen dürfen oder eben das Durchsetzen gegen offentlichlichen Blödsinn auch mal etwas riskieren dürfen. Diese Rechte und Rechtssysteme haben uns eine 60-jährig Abwesenheit von Kreig in Europa beschert und die Weisheit, das auch Recht nicht perfekt ist. Ihr laßt euch grad das Recht, den Schneid, abkaufen, weil ihr eine abstrakte, durch nichts gerechtfertigte Angst vor selbst eingeredeter Beschlagnahme habt, und gebt euer Recht auf Freizügigkeit und die Reisefreiheit in Europa auf. Weiter so. Solche bürger brauchen wir. Ganz dringend! Karsten, Du verdrehst wieder mal die Dinge. Was glaubst Du wohl, ist effektiver, wenn man bestehende Gesetze im vollen Wissen bricht, sich damit ins Unrecht begibt und dem Gegner/Behörden eine Handhabe gibt um halt einmal mehr der Politik zu beweisen, was für Hallodris wir Privaten sind, oder wenn man einen Flug auf die betroffenen Flughäfen mit voller Information an die Passagiere / Geschäftspartner e.t.c. verweigert und sie darauf hinweist wieso man dies tut und sie bittet, die Petition von Peter zu unterschreiben? Gerade weil mir diese Reisefreiheit wichtig ist, kämpfe ich dafür, sie zu erhalten. Wenn ich dies aber dadurch tue, in dem ich mich um die Gesetze foutiere, es auf Strafverfahren e.t.c. ankommen lasse, bedingt dies eine grosse Kriegskasse um dann die Musterprozesse auch führen zu können. Das muss ich leider besser begüterten Leuten überlassen. Ihr habt ja nichtmal Angst vor einer echten Gefahr, nur vor einer, die ihr euch selbst einredet! Es wird nicht auf euch geschossen, niemand sperrt euch ein und es fallen keine Bomben. Ich bin beeindruckt! Du, mir reicht es, wenn man mir Strafverfahren und Bussen androht. Die Vereine und Halter hier, die zur Zeit ihren Piloten das Fliegen nach OE untersagen, haben nicht den Willen und die Möglichkeit, solche zu akzeptieren. Ein Gesetz ist solange gültig, bis es geändert wird, AUS. Anstatt als falsch verstandener Don Quixote zu operieren ist für mich der politische Kampf via Medien, Foren und Parteien der einzig sinnvolle Weg, um solche Dinge ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen. Politiker und Beamte fürchten solche Petitionen und Initiativen wie der Teufel das Weihwasser, denn sie erzeugen einen Riesenaufwand. Renitente Piloten, die trotz klarer gesetzlicher Regeln gegen diese vorsätzlich verstossen, schaden der GA nur. Also, lieber Karsten, wieso verwendest Du die Energie, die Du dazu verschwendest, uns hier Feiglinge zu schimpfen nicht dafür, Dich selber für die Sache einzusetzen? Seit Anfang März habe ich unzählige Stunden damit verbracht, dies zu tun. Zum Glück gibt es auch Leute wie Peter Schmidt und die anderen der Petition und Initiativen, die solche Gesetze auf dem korrekten Weg zu Fall bringen anstatt öffentlich zu deren Missachtung aufzufordern. Zitieren
Andi_S Geschrieben 18. April 2011 Geschrieben 18. April 2011 Hallo Urs! Ist schon OK! Leider ist bei diesem Gesetz so viel Unklarheit mitverpackt, dass ein Einhalten momentan gar nicht 100% möglich ist, da die Behörden selbst noch viele Punkte nicht geregelt haben. So z.B. wäre eine 100% rechtskonforme Registrierung eines privaten Luftfahrzeuges beim Bundesministerium für Finanzen derzeit gar nicht möglich, da es im Feld "Luftfahrzeughalter" nur "Firmenname" heißt und nicht "Name des Halters". Aber das sind schon sehr spezielle Paragraphenreitereien. Nur: wenn Du absolut 100% sicher gehen willst, kannst Du aufgrund der Formulierung dieses Gesetzes, die Flughäfen derzeit nicht anfliegen, auch wenn Du ohne Pax unterwegs bist, da Du keine gesetzeskonforme Registrierung zustande bringen würdest. In der Praxis kann ich Dir allerdings sagen, dass das von vielen meiner Kollegen bisher oft mehrmals täglich durchgeführt wird und bisher gar nichts passiert ist (selbst mit Pax). Aber wie gesagt: bis Sommer sollte das Thema erledigt sein! Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 18. April 2011 Geschrieben 18. April 2011 Urs, lassen wir es. Du bist so verliebt in deine Position und opferst deine Reisefreiheit, weil du den Streit um 8 Euro fürchtest und verschanzt dich dabei noch hinter vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit. Ich bin beeindruckt. Karsten Die Fähigkeit, im Schengenraum ungehindert umherreisen zu dürfen, wäre mir der Streit um 8 Euro durchaus wert. Am Ende stünde dann die höchstricherliche Klärung, was das für ein Blödsinn ist. Zitieren
sirdir Geschrieben 18. April 2011 Geschrieben 18. April 2011 Karsten, es geht mir nicht um diesen Fall, den kann ich nicht beurteilen. Aber deine Aussage, dass in Europa 'sowas' nicht möglich ist stimmt einfach nicht. Habe in Spanien nun schon genug erlebt, was man nicht für möglich halten würde. Und so ganz weisst du wohl auch nicht was du nun glauben sollst. Mal tust du so, als ob es gar kein Problem gäbe, dann wieder geht's hier um etwas, wofür 20 Mio ihr Leben gelassen haben? Ja was nun? Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 18. April 2011 Geschrieben 18. April 2011 Urs, lassen wir es. Du bist so verliebt in deine Position und opferst deine Reisefreiheit, weil du den Streit um 8 Euro fürchtest und verschanzt dich dabei noch hinter vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit. Ich bin beeindruckt. Die 8 Euros können sie gern kriegen von mir, aber ich zahle keinen Rechtsvertreter um diese zu deklarieren. Dank der Petition und der Arbeit dieser Leute wird es ja nun bald ein Ende haben damit und solange kann ich mich zurückhalten. Die Fähigkeit, im Schengenraum ungehindert umherreisen zu dürfen, wäre mir der Streit um 8 Euro durchaus wert. Am Ende stünde dann die höchstricherliche Klärung, was das für ein Blödsinn ist. Wenn es darum ginge, sofort. Nur will ich nicht zig- tausende vorschiessen für Anwälte und anderes, um diesen Blödsinn im alleingang einzuklagen. Da ist mir der politische Weg lieber. Auch deswegen, weil er kürzer (in diesem Fall) und nachhaltiger ist. Zitieren
Silvio Geschrieben 23. April 2011 Geschrieben 23. April 2011 Guten Morgen allerseits! Am 16. April habe ich hier geschrieben: Ich habe nun vor drei Tagen ein Fax an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gesandt mit der Bitte, mir schriftlich zu bestätigen, dass ich in Salzburg landen und mit Passaieren wieder abfliegen dürfe, ohne mehr als die üblichen, direkt im Flughafen zu entrichtenden Gebühren zu schulden. Da bis heute keine Antwort eingetroffen ist, habe ich den auf heute verschobenen Flug wieder abgesagt. Heute habe ich per Post folgende Antwort auf meine Anfrage erhalten: ... Gemäß § 1 Flugabgabegesetz unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug der Flugabgabe. Eine Einschränkung (z. B. hinsichtlich Gewicht) ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Nach derzeitiger Gesetzeslage unterliegt daher Ihr Abflug von Salzburg mit Passagieren der Flugabgabe. Ihrer Bitte um Bestätigung, dass „Sie für Ihren Privatflug mit einem Flugzeug unter 2 Tonnen aus der Schweiz nach Salzburg und zurück gegenüber dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuem und Glücksspiel in Österreich nicht abgabepflichtig sind, und dass alle geschuldeten Gebühren (Landetaxe, Standgebühren usw.) direkt im General Aviation Temninal des Flughafens Salzburg bezahlt werden können'', kann das Finanzamt auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage nicht entsprechen. Diese Auskunft ergeht nicht in Bescheidform, weshalb ein Rechtsmittel dagegen unzulässig ist Es werden damit keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Rechte oder Pflichten begründet. Eine Verbindlichkeit kann die Auskunft - im Rahmen des Grundsatzes von Treu und Glauben - nur unter bestimmten Voraussetzungen erlangen. ... Dies ist eine klare Aussage. Um mit dem Finanzamt keine Probleme zu erhalten, werde ich, bis dieses Gesetz geändert ist, keine österreichischen Flughäfen mehr mit Passagieren anfliegen. Es geht mir dabei nicht um die zu entrichtende Flugabgabe, sondern darum, dass man sie nicht unkompliziert zusammen mit den übrigen Flughafentaxen bezahlen kann! Nur schon das wäre eine gewaltige Verbesserung! Am 6. April hat Andi_S folgendes email zitiert:: Liebe Freunde ! Wie mir soeben der Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Herr Dr. Günther Kräuter, persönlich mitteilte, ist die Flugabgabe für Flugzeuge bis 2 Tonnen hiermit Geschichte. Diese Aussage ist verbindlich und wurde uns schriftlich bestätigt. Dies ist keine Vorankündigung sondern ein Koalitionsbeschluß. Keine Registrierung - keine Flugabgabe bis 2 Tonnen MTOM auf österr. Flughäfen ! Unser massiver öffentlicher Druck durch unsere Petition, sowie das Engagement vieler luftsportbegeisterter Helfer, hat zu dieser einmaligen Wende in der Geschichte der General Aviation geführt. Doch wir sind erst am Anfang unserer Arbeit und werden uns in Zukunft verstärkt für die Interessen der General Aviation einsetzen und ein wachsames Auge auf die Gesetzgeber und Behörden werfen. Wir hoffen auch in Zukunft auf eure zahlreiche Unterstützung ! Peter Schmidt PRO GENERAL AVIATION Ich denke, jetzt sind unsere österreichischen Kollegen gefordert, hier etwas Druck aufzusetzen. Wie lange wird es wohl dauern, bis der in Andis Posting erwähnte Koalitionsbeschluß ins Gesetz übernommen wird? Mahlen die österreichischen Mühlen auch so langsam wie unsere? Im Finanzamt möchte man anscheinend gemäss dem obigen Schreiben noch nichts davon wissen! Herzliche Grüsse, und frohe Ostern Silvio Zitieren
Marco Riva Geschrieben 23. April 2011 Geschrieben 23. April 2011 Tipp: Couvert nehmen, Adresse vom Glückspielamt drauf, 8 Euro pro Pax einstecken und eingeschrieben abschicken. (Wie Landetaxen im C Büro) Allenfalls noch Absender darauf, damit sie die Quittung schicken können. Gruss Marco Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Danke Silvio, genau so habe ich das verstanden. Keine Fluege mit Passagieren, bis das Gesetz geaendert ist. Zitieren
Günter Reisner Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Mir ist KEIN Fall bekannt, wo ein Flugzeug aus der Schweiz auf einem Flugplatz festgehalten wurde, dies wäre bei einer unserer Zivilflugplatzhalter-Tagungen sicherlich besprochen worden - und ich war in den letzten 10 Jahren bei jeder. Bin aber gerne bereit, den Gerüchten auf den Grund zu gehen, wenn ich per PN entsprechende Infos bekomme. Nun? Schweigen im Walde? :001: Schönes Osterfest Günter Zitieren
Silvio Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Nun, ich denke nicht, dass ein Flugzeug auf einem Flughafen festgehalten würde. Trotzdem, das Gesetz besteht immer noch. Gemäss § 11 "Pflichten der Flugplatzhalter" müssen die Flughäfen korrekt Meldung an das Finanzamt erstatten. Dieses wird also Kenntnis von dem Flug erhalten, und wenn der Luftfahrzeughalter nicht gemäss § 9 "Registrierung der Luftfahrzeughalter" und § 10 "Pflichten der Luftfahrzeughalter" seine Aufgaben erfüllt hat, könnte dies später zu Konsequenzen führen. Also hoffen wir darauf, dass das Gesetz gemäss Koalitionsbeschluss bald revidiert wird, oder dass die Möglichkeit geschaffen wird, diese Abgabe unkompliziert via C-Büro zu bezahlen. Herzliche Grüsse Silvio Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Günter, ich glaube eigentlich auch nicht, dass die Airports jemanden festhalten. Das ist mir zwischenzeitlich auch ziemlich klar, denn die Airports wollen mit diesem Gesetz nix zu tun haben. Das äussert sich ja auch in der Tatsache, dass die Airports sich gemäss Finanzministerium ja geweigert hätten, die Taxen einzutreiben, wie das von vielen hier und anderswo ja gefordert wurde. Was aber nach wie vor im Bereich des Möglichen ist, wäre dass halt einige Wochen nach einem Flug Post vom Finanzministerium kommt, man hätte gegen das Gesetz verstossen und daher erfolge jetzt eine Strafanzeige. Die Auskunft des Ministeriums ist jedenfalls abschliessend, danke nochmal an Silvio, dass er sich die Mühe gemacht hat, das abzuklären. Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Urs, hör doch endlich mal auf, diese unquzalifizierten Schauermärchen zu erzählen. "Strafanzeige"! Tolles Wort. Strafanzeigen sind für Straftaten. Strafrecht, Ordnungrecht ... Das war schon wie mit der "Beschlagnahme". Ihr seid so verliebt in die erkannte Ungerechtigkeit, dass die Begrifflichkeit jede Dimension annehmen darf. Karsten Zitieren
Silvio Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Fakt 1 ist: es gibt ein Gesetz. Fakt 2 ist: wenn man der Meldepflicht nicht nachkommt, verstösst man gegen dieses Gesetz. Fakt 3 ist: Ob und wie das österreichische Finanzamt darauf reagiert, entzieht sich unserer Kenntnis. Und wenn wir ein wenig darüber diskutieren und vielleicht mal ein Wort wählen, das eventuell etwas übertrieben scheint, ist das noch kein Grund, agressiv darauf zu reagieren. Also lassen wir die Sache ruhen, warten wir, bis die österreichischen Amtsmühlen fertig gemahlen haben, und hoffen wir auf bessere Zeiten. Mit friedlichen Ostergrüssen Silvio Zitieren
P-Widmer Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Es stehen gesetzliche Fakten und die Meinung von Karsten Sanders sich gegenüber. Was wohl mehr Gewicht hat? Du scheinst wohl ein Problem mit Leuten anderer Meinung zu haben, oder? Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Peter, glatt falsch. Ich kann das Gesetz ganz gut lesen und ich hab grad keine Lust, erneut meine Position zu erklären, weil du keine Lust hast, das Thema ganz durchzulesen. Vor ein paar Tagen hatte Urs schon mal zu diesem oder jenem aufgerufen, damals mit der Begründung, dass er der Beschlagnahme vorbeugen wollte. Da nützte kein Hinweis auf Verhältnismäßigkeiten, kein Hinweis auf die hoheitliche Frage, was denn da aus welchem Grund beschlagnahmt werden kann, Urs war so sehr verliebt in das Horrorszenario "Beschlagnahme", dass es nunmal herhalten mußte. Mittlerweile scheint er begriffen zu haben, dass er damit eventuell etwas übertrieben hat, nun kommt der Kram mit der "Strafanzeige". Das ist nicht ganz so spektakulär wie die Beschlagnahme, aber dennoch einfach maßlos übertrieben. "Strafanzeige", das ist ein definierter Begriff, dem ganz bestimmte Bedeutungen zugesprochen sind. Das Gesetz ist so schlecht, sogar der Teil ist nicht enthalten. Ordnungsverfahren? Vielleicht. Strafverfahren? Nein. Kein Strafverfahren möglich, keine Strafanzeige. Bekämpft das Gesetz, boykottiert es, von mir aus, aber blamiert euch nicht weiter in der Öffentlichkeit mit haarsträubenden Unterstellungen. Wenn es euch egal ist, wie ihr euch blamiert, fallt wenigstens nicht der AOPA in den Rücken mit diesen Albernheiten. Karsten Zitieren
sirdir Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Für nicht bezahlte Steuern kein Strafverfahren möglich? Felix Austria! Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Lies das Gesetz nochmal durch. Hast Du eigene Bestimmungen zum Verstoß gefunden? Ich nicht. Bist Du als Schweizer verpflichtet, .... was rede ich hier eigentlich. Ist doch alles schon tausendmal gesagt. Aber das ist nicht die Frage. Es soll spektakulär klingen, also müssen spektakuläre Bedrohungen her. Also gut, Beschlagnahme, nun die Strafanzeige, als nächstes Folter? Was untgerscheidet denn nun halbwegs vernünftige Aviatik-Foren von schlechten Redakteuren beim Blick oder 20Min? Wenn sie keine Ahnung haben, schreiben Sie Mist? Das scheint eher eine Gemeinsamkeit zu sein ... Karsten Zitieren
sirdir Geschrieben 24. April 2011 Geschrieben 24. April 2011 Lies das Gesetz nochmal durch. Hast Du eigene Bestimmungen zum Verstoß gefunden? Ich nicht. Bist Du als Schweizer verpflichtet, .... was rede ich hier eigentlich. Ist doch alles schon tausendmal gesagt. Aber das ist nicht die Frage. Es soll spektakulär klingen, also müssen spektakuläre Bedrohungen her. Also gut, Beschlagnahme, nun die Strafanzeige, als nächstes Folter? Was untgerscheidet denn nun halbwegs vernünftige Aviatik-Foren von schlechten Redakteuren beim Blick oder 20Min? Wenn sie keine Ahnung haben, schreiben Sie Mist? Das scheint eher eine Gemeinsamkeit zu sein ... Karsten Tja Karsten, es kann halt nicht jeder ein Allroundgenie sein. Dafür haben wir ja dich. Ich seh das, sicherlich naiver Weise so: Solange du mit einer Mietmaschine keine Ahnung hast, auf wie vielen unbezahlten Steuern du da rumfliegst, kannst du wenig dazu sagen, mit wieviel Pfupf da im Zweifelsfall eingefahren wird. Ich kenne das österreichische Recht nicht, aber ich möchte wetten, ab einem gewissen geschuldeten Betrag geht's in Richtung Strafverfahren, ob du nun in dem Gesetz da was spezielles gefunden hast oder nicht. Aber was weiss ich schon. Zitieren
Silvio Geschrieben 25. April 2011 Geschrieben 25. April 2011 Hallo Karsten, Lies das Gesetz nochmal durch. ..... Bist Du als Schweizer verpflichtet, .... Gemäss § 8 des Flugabgabegesetzes haben wir eine Verpflichtung: § 8. (1) Ein Luftfahrzeughalter, der im Inland weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat, ist verpflichtet, vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 einen Fiskalvertreter zu beauftragen.(2) Der Fiskalvertreter hat die abgabenrechtlichen Pflichten des von ihm Vertretenen zu erfüllen. Er ist befugt, die dem Vertretenen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Er haftet für die Abgabe. Der Fiskalvertreter muss auch Zustellungsbevollmächtigter sein. Und dann heisst es noch im § 6: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt. Der Flugplatzhalter des inländischen Flughafens, von dem aus der Abflug erfolgt, haftet für die Abgabe. Du hast soweit recht, dass nicht im Gesetz steht, was eine Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung für Folgen hat. Deshalb wissen wir auch nicht, ob und wie das Finanzamt sowohl gegenüber dem Luftfahrzeughalter wie auch gegenüber dem Flugplatzhalter auf das Nichterfüllen dieser Verpflichtung reagiert. Und wir wissen auch nicht, was für Vorkehrungen ein Flugplatzhalter unternehmen kann, um seine Verpflichtung zu erfüllen, für die er gemäss Flugabgabegesetz haftet. Betreffend AOPA: wir wissen auch da nicht, was im Hintergrund läuft. Von AOPA Schweiz haben wir bisher nicht mehr vernommen als der Hinweis auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes, und dass Gespräche im Gang sind: Seit dem 1. April wird auf den sechs österreichischen Landesflughäfen (Wien, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt und Innsbruck) eine Flugabgabe erhoben. Jeder Start von einem dieser sechs Flughäfen löst somit zur Zeit beim verantwortlichen Piloten die Pflicht aus, die gesetzlich verlangten Massnahmen zu erfüllten (Benennen eines österreichischen Fiskalvertreters im Voraus, Abrechnen mit dem österreichischen Finanzamt und anderes mehr). Diese Vorgehensweise durchzuführen ist für jeden einzelnen Piloten sehr aufwändig und teuer. AOPA Austria bemüht sich vehement, dass dieses Gesetz abgeändert und Flugzeuge bis 2 Tonnen MTOM von dieser Flugabgabe befreit werden. Erste Gespräche haben stattgefunden und ein Entscheid der zuständigen Behörden ist (hoffentlich) bis Ende April 2011 zu erwarten. Bis auf Weiteres empfehlen wir bei Flügen nach Österreich Flugplätze zu berücksichtigen, die keine Abgabepflicht und somit keinen administrativen und finanziellen Aufwand auslösen. Diese Flugplätze unterstehen nicht dem neuen Flugabgabegesetz und können wie bis anhin angeflogen werden. AOPA Switzerland ist in engem Kontakt mit AOPA Austria und wird Sie auf dem Laufenden halten. Bei einer oberflächlichen Durchsicht der Seiten AOPA.at und IAOPA.eu habe ich nichts gefunden, was Bezug nimmt auf das Flugabgabegesetz. Also lassen wir es darauf beruhen, bis auch zu diesem Thema Fakten verfügbar sind. Noch einmal ein Versuch zu friedlichen Ostergrüssen sendet Euch allen Silvio Zitieren
Marco Riva Geschrieben 25. April 2011 Geschrieben 25. April 2011 Anbei der Link der Helikopterverbandes bezüglich der Angelegenheit. http://www.swissheli.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=112:aenderungsantrag-flugabgabegesetz-oesterreich&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=94 Mir hat kürzlich ein österreichischer Pilot gesagt, was nicht explizit im AIP oder auf der ICAO Karte publiziert sei, hätte in A keine Gültigkeit. Ein Halter könne nicht belangt werden, wenn er die landesrechtlichen Bestimmungen nicht kennt, da er diese im im internationalen Luftverkehr unmöglich von allen Ländern kennen kann. Das Verfahren müsste somit im AIP publiziert werden, damit es vor Gericht zu einer Verurteilung oder Busse kommen könne. Er kann lediglich zur Zahlung verdonnert werden. Anders sieht es bei den österreichischen Haltern aus, bei denen gilt das Landesrecht. (Einheimisch) Weiss jemand, ob das im AIP A publiziert ist? Gruss Marco Zitieren
Silvio Geschrieben 25. April 2011 Geschrieben 25. April 2011 Anbei der Link der Helikopterverbandes bezüglich der Angelegenheit. http://www.swissheli.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=112:aenderungsantrag-flugabgabegesetz-oesterreich&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=94 Mir hat kürzlich ein österreichischer Pilot gesagt, was nicht explizit im AIP oder auf der ICAO Karte publiziert sei, hätte in A keine Gültigkeit. Ein Halter könne nicht belangt werden, wenn er die landesrechtlichen Bestimmungen nicht kennt, da er diese im im internationalen Luftverkehr unmöglich von allen Ländern kennen kann. Das Verfahren müsste somit im AIP publiziert werden, damit es vor Gericht zu einer Verurteilung oder Busse kommen könne. Er kann lediglich zur Zahlung verdonnert werden. Anders sieht es bei den österreichischen Haltern aus, bei denen gilt das Landesrecht. (Einheimisch) Weiss jemand, ob das im AIP A publiziert ist? Gruss Marco Hallo Marco, ich habe kurz nachgeschaut im AIP: Im Kapitel "Flugplatzgebühren" mit Revisionsdatum 8. April 2011 ist nichts erwähnt von diesem Flugabgabegesetz. Ob das Gesetz, in dem ausländische Luftfahrzeughalter ja ausdrücklich erwähnt sind, keine Gültigkeit hat, wenn es nicht auch im AIP publiziert ist, weiss ich nicht. Das müssten unsere Luftrechts-Experten vielleicht wissen. Herzliche Grüsse Silvio Zitieren
Günter Reisner Geschrieben 25. April 2011 Geschrieben 25. April 2011 Liebe Freunde, geht euch doch nicht selbst an den Kragen :002: Kommt trotzdem nach Österreich, vermeidet die Flughäfen LOWW, LOWG, LOWL, LOWI, LOWK, LOWS und besucht unsere schönen Flugplätze und -felder, solange wir in Ö selbst nicht Klarheit haben. Diese sind garantiert Flugabgabefrei!! Nur so viel: Dieses Finanzvergehen wäre ein Verwaltungsstrafverfahren und nmW keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (wie zu schnelles Autofahren), hat aber keine Strafbestimmungen. Finanz- und Zollbestimmungen werden nicht in der AIP veröffentlicht, gelten aber trotzdem. Unwissenheit schütze aber vor Strafe nicht (Leider). Wir alle kennen wahrscheinlich auch nicht alle kraftfahrrechtlichen Bestimmungen unserer Nachbarländer, trotzdem fahren wir mit dem Auto dorthin oder sind im Ausland mit Mietwagen unterwegs. Wie gesagt, bitte nicht streiten und ... siehe oben .. Auf Wiedersehen, zB bei der Airpower11, sonstwo in der Steiermark oder in Zell/See oder ... oder ... oder ... oder ... Herzlichst Günter Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 25. April 2011 Geschrieben 25. April 2011 Marco, Das ist tatsächlich ein sehr interessanter Aspekt: Woher soll ein ausländischer Halter/Pilot wissen, dass er für den Abflug von einem dieser Flughäfen mit Passagieren einen Fiskalvertreter braucht. Dies müsste, wie Marco sagt, im AIP A oder zumindest per NOTAM publiziert werden. Das ist aber nicht der Fall! Die Frage ist daher, ist die Regelung überhaupt rechtsgültig und durchsetzbar? Vor allem gegenüber ausländischen Haltern? Denn für diese gilt grundsätzlich, was nicht in den Entry Requirements bzw AIP/NOTAM publiziert ist, können sie kaum wissen. (Es sei denn, sie informieren sich im flightforum.ch :) ) Finanz- und Zollbestimmungen werden nicht in der AIP veröffentlicht, gelten aber trotzdem. Unwissenheit schütze aber vor Strafe nicht (Leider). Schon, allerdings müssen Flughäfen e.t.c. zum Beispiel ihre Gebühren klar offenlegen, dies im AIP. Eine Gebühr wie die Flugabgabe fällt zu 100% unter diese Regel. Wäre unter Umständen ein Ansatzpunkt im Streitfall. Dieses Finanzvergehen wäre ein Verwaltungsstrafverfahren und nmW keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (wie zu schnelles Autofahren), hat aber keine Strafbestimmungen. Günter, das seh ich ähnlich. Juristisch gesehen läuft es wohl nach Auskunft eines mir bekannten Anwalts in OE so, dass im Falle der Widerhandlung das Finanzamt ein Verwaltungsverfahren eröffnen muss und dem fehlbaren Halter einen Steuerbescheid mit Strafsteuer (falls gesetzlich verankert) und allfälligen Verfahrenskosten aufbrummt. Dagegen kann dieser dann klagen, womit es zur gerichtlichen Streitsache wird. Die Frage stellt sich beispielsweise auch beim Zoll. Mir ist hier ein Fall bekannt, wo der Zoll trotz anders lautender Auskunft einen Halter mit einer massiven Busse bestraft hat, weil er sein Flugzeug in Oesterreich einem Kunden vorführen wollte, der es eventuell kaufen wollte. Er fragte beim Zoll an, ob dafür eine spezielle Deklaration notwendig sei, was verneint wurde. Kaum am Boden hingegen griff der Zoll zu und sprach eine horrende Busse aus. Dieser Fall wurde von mehreren Fluggruppen hier im Zusammenhang mit der Flugabgabemisere als Hauptgrund angeführt, wieso sie ihren Piloten die Landung in OE zuerst komplett und danach auf den Flugplätzen verboten hatten. Und das ist auch der Grund, wieso sich viele hier massive Gedanken darüber machen, was im Falle eines klaren und wissentlichen Verstosses gegen das Gesetz wohl passieren würde? Im Grund genommen gehört dieses Gesetz seitens EU und ICAO für nichtig erklärt und zur Verbesserung bzw Streichung an die Regierung zurückgeschickt. Alles andere schafft nur Probleme und Unsicherheiten. geht euch doch nicht selbst an den Kragen Leider passiert genau das ständig in der GA. Irgendwelche Besserwisser haben immer das Gefühl, sie müssten zu den Bemühungen derer, die Zeit und Geld investieren um solche Dinge zu bekämpfen, querschiessen. Wem sie damit einen Dienst tun ist offensichtlich. Der GA sicher nicht. Anhang: Im P&F Forum schreibt Gustav Holdosi am 9. April den letzten Eintrag: http://www.pilotundflugzeug.de/forum/2011,02,26,10,1629439 (zum Ende gehen) Kernaussagen: Vorweg:Einige Tage wird es wohl noch dauern, bis die angekündigte Rücknahme der Passagierabgabe rechtsgültig sein wird. Fakt: Einzelne Aussagen einiger Abgeordneter zählen für das österreichische Finanzamt keinesfalls! Das technische Problem: Die administrative Kette steht außerhalb der Weisungskette. Formal kann man mit einem Ministererlass - gegen geltendes Gesetz - die Passagierabgabe nicht "zurücknehmen". Ein übereifriger Finanzbeamter kann also sehr wohl "auszucken", völlig legal das Finanzstrafgesetz bemühen und ein Verfahren im Rahmen der Vollziehungspflicht gegen den/die Rechtsunterworfenen (auch Ausländer) eröffnen. Die österreichische Lösung: Die rückwirkende Aufhebung oder Abänderung des Passagier-Abgabengesetzes, auch wenn es zwischenzeitlich zu einem Strafverfahren kommt. Nach meinen persönlichen Informationen aus dem Kabinett des Bundeskanzlers FAYMANN (Stand gestern 14:30h) ist im Koordinierungsausschuß der Koalition die Rücknahme der Abgabenpflicht bis 2 Tonnen akkordiert worden, soll also bei nächstmöglicher Gelegenheit geändert werden. Zuständig im Finanzministerium: Fr. Dr. BAUMANN Aufgrund der Mitteilung ist davon auszugehen, dass Konsens herrscht und die Durchführung wohl nur eine Frage von Tagen sein wird. Aus heutiger Sicht erscheint eine Deklaration durch Luftfahrzeugbetreiber mit einem MTOW von unter 2.000kg - wie ursprünglich vorgesehen - nicht mehr sinnvoll. Für Luftfahrzeugbetreiber ab 2.000kg muss demnach auf jeden Fall deklariert werden! Seither sind 2 Wochen ins Land und nix ist passiert. Man muss also vermutlich noch mit längerer "Bearbeitungszeit" rechnen. Zitieren
Silvio Geschrieben 25. April 2011 Geschrieben 25. April 2011 Kommt trotzdem nach Österreich, vermeidet die Flughäfen LOWW, LOWG, LOWL, LOWI, LOWK, LOWS und besucht unsere schönen Flugplätze und -felder, solange wir in Ö selbst nicht Klarheit haben. Diese sind garantiert Flugabgabefrei!! Deine Aufforderung macht Sinn, und ich habe schon mehrmals Flugreisen durch Österreich unternommen. Besonders Zell am See ist einer meiner Favourites! Was macht man aber mit einem Teenager, dessen grösster Wunsch ihm seine Patentante erfüllen möchte: einen Eintagesausflug nach Salzburg mit Besuch des Red Bull Hangars! Seit letzten Herbst hat er seinen Gutschein, doch der Flug musste immer wieder verschoben werden: entweder war es das Wetter, dann ein längerer Maintenance Unterbruch, dann die Termine und zu guter Letzt das österreichische Finanzamt! Hoffen wir, dass bald eine Gesetztesänderung den lang ersehnten Flug nach Salzburg ermöglicht! Herzliche Grüsse Silvio Zitieren
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