Andi_S Geschrieben 5. April 2011 Geschrieben 5. April 2011 Erfolgsmeldung im Kampf gegen die Luftverkehrsabgabe auf der Seite des Österreichischen Aeroclubs: Unsere Maßnahmen gegen die bürokratischen und finanziellen Belastungen für den Flugsport an Flughäfen durch das Flughafenabgabegesetz waren erfolgreich! Nach dem Aufzeigen dieser unglaublichen Hürden im letzten Zivilluftfahrtbeirat beim BMVIT sowie einer persönlichen Aussprache im BMfFinanzen, dann am Dienstag, 5.d. M. die verbindliche Zusage seitens der involvierten BM und des BKA, die von uns bekämpften und für den Flugsport diskriminierenden Gesetzesstellen zu überarbeiten! ERGEBNIS: Halter bzw. Piloten von Luftfahrzeugen bis zu 2to (Flugsport) werden künftig von der Flughafenabgabe nicht erfasst!! Nach Vorliegen der Details dieser Umsetzung wird raschest informiert werden. Der Österreichische Aero Club dankt allen Helfern innerhalb und außerhalb unseres Fachverbandes für ihre Unterstützung! Jetzt wird es hoffentlich nicht mehr allzu lange dauern und diese unsägliche Episode hat ihr Ende gefunden! Mein Dank an alle Unterstützer! Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 5. April 2011 Geschrieben 5. April 2011 Danke Andi! Es freut und ermutigt, dass innerhalb doch recht kurzer Zeit dieser Erfolg in Oesterreich und zumindest ein Teilerfolg beim Flughafen Zürich (Landetaxen) durch die Aktivität der Piloten und einiger Idealisten, welche noch nicht resigniert haben, erreicht werden konnte. Besten Dank Peter Schmidt und auch Gustav Holdosi für ihre Initiativen und ständige Bereitschaft, für die GA einzustehen. Zitieren
Günter Reisner Geschrieben 5. April 2011 Geschrieben 5. April 2011 Ein Erfolg, der viele Väter und Mütter hat, manche eben mit mehr, einige mit geringerem Einsatz. Danke an alle, die aktiv, sei es durch Unterfertigung der Petition oder durch Leserbriefe, schriftliche und mündliche Interventionen dazu beigetragen haben. Eines war aber sehr deutlich: einer allein kann da nichts ausrichten. Herzlichst Günter Zitieren
Andi_S Geschrieben 6. April 2011 Geschrieben 6. April 2011 Heute kam auch noch ein email von Peter Schmidt betreffend der Aufhebung der Flugabgabe für Luftfahrzeuge mit einem MTOW bis 2 Tonnen. Danke nochmal an Peter Schmidt! Liebe Freunde ! Wie mir soeben der Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Herr Dr. Günther Kräuter, persönlich mitteilte, ist die Flugabgabe für Flugzeuge bis 2 Tonnen hiermit Geschichte. Diese Aussage ist verbindlich und wurde uns schriftlich bestätigt. Dies ist keine Vorankündigung sondern ein Koalitionsbeschluß. Keine Registrierung - keine Flugabgabe bis 2 Tonnen MTOM auf österr. Flughäfen ! Unser massiver öffentlicher Druck durch unsere Petition, sowie das Engagement vieler luftsportbegeisterter Helfer, hat zu dieser einmaligen Wende in der Geschichte der General Aviation geführt. Doch wir sind erst am Anfang unserer Arbeit und werden uns in Zukunft verstärkt für die Interessen der General Aviation einsetzen und ein wachsames Auge auf die Gesetzgeber und Behörden werfen. Wir hoffen auch in Zukunft auf eure zahlreiche Unterstützung ! Peter Schmidt PRO GENERAL AVIATION http://www.trytofly.at/petition/petition.php Auch wenn man diesmal mit dem berühmten blauen Auge davongekommen ist, zeigt es mir wieder mal ganz deutlich, dass es höchst an der Zeit ist, dass endlich alle Luftfahrtbegeisterten europaweit gemeinsam an einem Strang ziehen und nicht jede einzelne Minigruppierung nur seine Interessen gegen die anderen Gruppen durchboxt. Zitieren
Silvio Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Hat schon jemand Erfahrungen gemacht mit einem Privatflug aus der Schweiz zu einem Flughafen in Österreich und zurück? Ich hatte Ende März vor einem geplanten Flug nach Salzburg folgende Anfrage gesendet: Sehr geehrte Damen und Herren,wir haben am 2. April einen privaten Flug aus der Schweiz nach Salzburg und zurück geplant (3 Personen, Flugzeug von 1.3 Tonnen, ca. 6 Stunden Aufenthalt). Nun habe ich gelesen, dass die neue Fiskalabgabe für Passagiere nicht durch den Flugplatz, sondern über einen Fiskalvertreter abgerechnet werden muss. Ist das richtig? Welche Möglichkeit besteht, um unseren Flug trotzdem durchführen zu können? Ich erhielt vom GAC Salzburg folgende Antwort: Vielen Dank für ihre Anfrage, sie haben richtig gelesen, wir bitten um Verständnis, dass aus verschiedenen Gründen (Haftung, zu großer Aufwand...), wir die Funktion des Fisikalvertreters für Airlines, sowie Kunden der General Aviation nicht übernehmen können. Gemäß § 8 (3) FlugAbgG können auch internationale Verbände von Flugunternehmen, die eine inländische Zweigniederlassung im Firmenbuch eingetragen haben, als Fisikalvertreter bestellt werden. Für weitere Fragen sollte Ihnen dabei das Bundesministerium für Finanzen behilflich sein können. Da meine Frage "Welche Möglichkeit besteht, um unseren Flug trotzdem durchführen zu können?" nur mit dem Hinweis auf den notwendigen Fiskalvertreter beantwortet wurde, habe ich den Flug abgesagt. Am 11. April war ich, allerdings ohne PAX, deshalb auch ohne Bedenken, in Wien. Dort hat man mir auf meine persönliche Frage im GAC nach dieser Flugabgabe nur ein Papier mit folgenden Links in die Hand gedrückt: Flugabgabegesetz Information zur Flugabgabe Weitere Auskünfte konnte man mir dort nicht geben. Ich habe nun vor drei Tagen ein Fax an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel gesandt mit der Bitte, mir schriftlich zu bestätigen, dass ich in Salzburg landen und mit Passaieren wieder abfliegen dürfe, ohne mehr als die üblichen, direkt im Flughafen zu entrichtenden Gebühren zu schulden. Da bis heute keine Antwort eingetroffen ist, habe ich den auf heute verschobenen Flug wieder abgesagt. Wer hat Erfahrungen? Hätte ich den Flug wagen können ohne Gefahr zu laufen, in Salzburg blockiert zu werden? Schönes Wochenende! Silvio Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Soviel ich mitbekommen habe, will man zwar das Gesetz ändern, bisher ist das aber nicht passiert. Daher sind die Flughäfen nach wie vor Tabu. Ein Gesetz wird wohl ein paar Jahre oder zumindest Monate brauchen, bevor es geändert wird. Bis eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass das Gesetz nun geändert ist, habe ich für meine eigene Operation ein totales Landeverbot für die Flughäfen verhängt und ebenfalls klar ausgesagt, dass das Risiko einer Landung irgendwo in Oesterreich im Wissen um die Rechtsunsicherheit, voll beim Piloten liegt. Ich rate daher nach wie vor von Reisen nach Oesterreich im Privatflieger, auch ohne Passagiere, generell solange ab, bis dieses Gesetz definitiv gekippt ist. Und ich denke ja, die Gefahr besteht, dass Du entweder blockiert wirst oder aber Deinen Passagieren das Bording verweigert wird. Vielleicht wissen Othmar oder Peter bereits mehr? Zitieren
Silvio Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Ich rate daher nach wie vor von Reisen nach Oesterreich im Privatflieger, auch ohne Passagiere, generell solange ab, bis dieses Gesetz definitiv gekippt ist. Gemäss Artikel 3 Pkt. 2 Von der Flugabgabe ist befreit: .... 2. Der Abflug von Personen, die zur Flugbesatzung gehören oder die als Flugbesatzungsmitglieder eines anderen Fluges an ihren Einsatzort oder von ihrem Einsatzort geflogen werden. .... denke ich, dass kein Risiko besteht, falls keine PAX mitgeführt werden. Und auf meinem Flug nach Wien (PC-12, Landung aus Italien mit PAX, Abflug in die Schweiz ohne PAX) hatte man im GAC und beim Handling keine Ahnung von diesem Gesetz. Ich glaube nicht, dass sie uns mit PAX blockiert hätten. Deshalb noch einmal meine Frage: hat es jemand schon einmal gewagt? Gruss Silvio Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Die PC 12 wäre auch in Zukunft nicht befreit, da sie mehr als 2 Tonnen wiegt. Zitieren
Silvio Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Die PC 12 wäre auch in Zukunft nicht befreit, da sie mehr als 2 Tonnen wiegt. Ja, das war uns auch klar, als wir den Flug planten. Da wir aber Ferry zurück nach Zürich flogen, haben wir den Flug so durchgeführt. Was mich aber gewundert hatte, war die Unkenntnis des Personals beim Handling und beim C-Büro im GAC Wien. "Wir wissen von nichts, aber wir sollen Ihnen auf Anfrage dieses Papier abgeben" war die Antwort auf meine Frage nach der aktuellen Praxis betreffend Flugabgabe. Auf diesem Papier war der Link zum Vienna Airport angegeben mit dem Hinweis, man finde die weiterführenden Links (die ich in meinem vorigen Post eingefügt habe) unter dem Abschnitt Business&Partner - Aviation, in der Box oben rechts. Deshalb meine Vermutung, man hätte uns auch mit Passagieren abfliegen lassen, aber ich möchte es trotzdem nicht probieren! Herzliche Grüsse Silvio Zitieren
Günter Reisner Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Hallo Silvio! Man wird auch in Zukunft alle Flugzeuge weiter- bzw. wegfliegen lassen, es gibt keine Handhabe, einen Flug deshalb zu verhindern. Die Flugabgabe ist eine etwas kompliziert zu verwaltenden, online zu meldende Bringschuld, die der Halter selbst beim Finanzamt einzahlen muss, die wird von den Flughäfen nmW nicht mit abkassiert, so wie die Lande-, An- und Abfluggebühren. Wenn ihr in Zukunft solche Flüge öfter plant, wäre es ratsam, sich einen sog. Fiskalvertreter (klingt irgendwie ...) in Ö zu suchen. Schaut mal nach bei http://www.luftfahrtrecht.at, Joachim J. Janecic hat die österr. GA bei diesem Protest hervorragend unterstützt und kann euch dabei sicherlich weiterhelfen. Die Seite ist nach Registrierung kostenlos aufrufbar. Er kann euch sicherlich auch als Fiskalvertreter unterstützen, das kostet aber etwas nehme ich an. Herzlichst ein immer knapp unter der Grenze zur Abgabe fliegender Günter Zitieren
Thomas H. Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Das ist eben so, wenn das Finazamt für Glücksspiele zuständig ist: Entweder hat man Glück und bezahlt nichts, oder halt kein Glück und der Flieger wird beschlagnahmt.. Thomsa Zitieren
Silvio Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Man wird auch in Zukunft alle Flugzeuge weiter- bzw. wegfliegen lassen, es gibt keine Handhabe, einen Flug deshalb zu verhindern. Im Artikel 6 steht: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt. Der Flugplatzhalter des inländischen Flughafens, von dem aus der Abflug erfolgt, haftet für die Abgabe. Wäre es möglich, dass der Flughafenhalter auf Grund dieses Artikels auf den Nachweis der Meldung an das Finanzamt bestehen kann? Herzlichst ein immer knapp unter der Grenze zur Abgabe fliegender Günter Meinst du damit unter 2000 kg? So viel ich weiss ist der Gesetzestext noch nicht geändert. Herzliche Grüsse Silvio Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Das ist eben so, wenn das Finazamt für Glücksspiele zuständig ist: Entweder hat man Glück und bezahlt nichts, oder halt kein Glück und der Flieger wird beschlagnahmt.. Thomsa Leute, das Thema ist emotional genug. Aber können wir bitte aufhören, mit solchen Argumenten zu arbeiten? Wegen 8 Euro wird nichts "beschlagnahmt" und ein Flugzeugzeug in einer ausländischen Luftfahrtrolle schon garnicht. Ich weiß nicht, wer gerne solche Märchen verbreitet, aber das ist nichtmal albern, sowas ist schlicht Blödsinn. Karsten Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 16. April 2011 Geschrieben 16. April 2011 Karsten, eine mir bekannte Motorfluggruppe hat Flüge nach Oesterreich total verboten weil eines ihrer Mitglieder vom Zoll dort festgehalten wurde und mit einer horrenden Busse belegt wurde, obwohl vorher abgeklärt wurde, ob der Flug, wie er ausgeführt wurde, spezielle Bewilligungen brauche oder nicht. Ein Land, das solche Dinge zulässt, kann auch ohne Vorwarnung ein Flugabgabegesetz missbrauchen um im "Zweifelsfall" eine Maschine und ihre Crew zu grounden. Daher ist für mich absolut klar, ohne dass dieses Gesetz schriftlich und mit nachweisbarem und hieb und stichfester Publikation aufgehoben ist, fliegt keiner meiner Piloten oder ich auf die betreffenden Flughäfen. Aus. Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 Zoll, Umsatzsteuer, was weiß ich, das ist eine andere Baustelle. Bitte entschuldige, aber wir wissen beide, das 9 von 10 der herzzerreißenden Ungerechtigkeiten dieser Welt, speziell wenn sie über das Internet publiziert werden, einer Detailprüfung nicht stand halten. Wenn man sich aber in rigendeinem EU Staat vom Zoll festhalten läßt, nachdem etwas vorher abgeklärt wurde, ... egal. Jeden Tag flogen Flugzeuge nach Österreich, unbehelligt, problemlos. Aber nur diese eine Motorsportgruppe hat ... ja ne, is schlon klar. Eine Beschlagnahme, ein Flugzeug und die gesetzliche Bedeutung der Luftfahrtrolle. Das sagt sich alles so leicht und sicher paßt es auch in das Bedrohungsszenario der dargestellten Ungerechtigkeit. Es wird aber nicht eintreten, weil es so nicht passieren kann. Kennst du den Begriff der Verhältnismäßigkeit? Vom Verhältnis des beschlagnahmten Wertes zur Schuld reden wir da noch garnicht. Dann wird mal einen Blick in die Bedeutung der Luftfahrtrolle. Selbst wenn dir das nicht klar werden soll, untersuche mal EU Recht zum der Pflicht eines Fiskalvertreters für Bürger eines fremden Landes. Stell dir mal vor, durch den Besuch eines EU Landes werde ich durch DEREN Gesetzgebung EkSt-pflichtig für die Zeit meiner Anwesenheit. Die Ösis können machen was sie wollen, aber sobald sie das auch den nichtgewerblichen Privatier beziehen, ist die Meßlatte Europäisch. Natürlich kann man den "Kampf gegen die Ungerechtigkeiten dieser Welt" gehörig ausschmücken, aber Geschichten von Beschlagnahme sind einfach albern. Wenn wir uns schon auf dem Niveau bewegen, warum nicht eine Fatwa oder eine Intifada? Wegen des Gesetzes nicht nach Österreich fliegen ist in Ordnung. Faktisch besteht es noch, bis es auf gleichem Wege aufgehoben oder geändert wurde. Defakto ist auch noch nichts eingetreten, was als "erreicht" bezeichnet wurde, weil ein Beitrag in einem Forum noch keine Gesetzeskraft hat. Das oder die DV dazu habe ich nich nicht gesehen, insofern ist das Gesetz noch da und wirksam. Aber aus populistischen Gründen die Beschlagnahmungs-Geschichte ist genau das: populistisch, oder einfach nur albern. Karsten Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 Karsten, es ist DEIN Problem und DEINE Verantwortung, was Du machst. ICH will dieses Risiko nicht eingehen. Punkt. Das ist mein gutes Recht als Owner/Operator, denn ich kann und will mir solche Dinge nicht antun. Zitieren
sirdir Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 Karsten, wirklich noch nie Erfahrungen mit Staatlicher Willkür gemacht, oder machst du dir nur Mut? Zitieren
Günter Reisner Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 Servus! Also mal einleitend: Das Gesetz ist auf gut österreichisch "a Mords a Schmarrn" (Blödsinn hoch drei) und schadet dem Land im Image und wirtschaftlich mehr als es Einnahmen bringt. Richtig ist, dass die Änderung noch nicht beschlossen ist, das Gesetz gilt also. Mein Verein hat sich ordnungsgemäß um eine Steuernummer bemüht (vor 3 Wochen), bis heute noch keine erhalten - ergo - das für dies Abgabe für ganz Österreich zuständige Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, Postfach 222, 1000 Wien hat es nicht eilig. § 7. (1) Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug erfolgt ist. (2) Der Abgabenschuldner hat die Abgabe selbst zu berechnen und spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist (Anmeldungszeitraum), zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung beim Finanzamt einzureichen. Die Einreichung der Anmeldung hat elektronisch zu erfolgen. (3) Der Abgabenschuldner hat die Flugabgabe spätestens am Fälligkeitstag (Abs. 2) zu entrichten. Warum soll man dich dann am Flughafen festhalten, wenn du im günstigsten Zeitraum fast 1 1/2 Monate Zeit hast, die Abgabe zu begleichen? Darüber hinaus gibt es unzählige Flugplätze und -felder, die von dieser Abgabe befreit sind. Und um zum Gerücht vom "Festhalten eines Flugzeuges" was in einfachen Worten zu sagen: Leider vergisst man, dass es zwar keine Personenkontrollen zwischen CH und A mehr gibt, jedoch Flüge mit Sportflugzeugen immer noch den Zollbestimmungen unterliegen und daher vorher anzumelden sind, außer man fliegt Flughäfen an. Mir ist KEIN Fall bekannt, wo ein Flugzeug aus der Schweiz auf einem Flugplatz festgehalten wurde, dies wäre bei einer unserer Zivilflugplatzhalter-Tagungen sicherlich besprochen worden - und ich war in den letzten 10 Jahren bei jeder. Bin aber gerne bereit, den Gerüchten auf den Grund zu gehen, wenn ich per PN entsprechende Infos bekomme. Herzlichst Günter Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 noch nie Erfahrungen mit Staatlicher Willkür gemacht?Doch, die gibt es und zwar absolut überall. Da hilft nur noch zu Hause im Bett zu bleiben, lieber Urs. Kannn mich an eine 1 1/2 stündliche hochnotpeinliche polizeiliche Befragung nach der Landung eines Schweizer Piloten auf einem Schweizer Platz vor gerade mal 2 Wochen erinnern... By the way: Der Mann hat selber keinen Fehler gemacht, trotzdem wurde ihm die Polizei von einer andern staatlichen Stelle regelrecht angehetzt. Der Fall ist nicht abgeschlossen, daher keine Details. Hans Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 Urs, ich würde mich über etwas mehr Inhaltstreue freuen. Ich schrieb nicht, was MAN MACHEN soll oder nicht. Ich schreib, dass die hier geäußerte Befürchtung der Beschlagnahme schlicht Blödsinn ist und die Diskussion nicht weiter bringt. Ich hatte weiterhin darum gebeten, dass sich mal jemand mit dem Begriff der Luftfahrtrolle auseinandersetzt, der simplen juristischen Frage also, um welches Hoheitsrecht es geht, wenn ich in HB-Reg Flugzeug in Östereichien an die Kette lege. Und solange das niht mal jemand macht und begreift, was er da herausfindet, sind die Äußerungen und Befürchtungen nach Beschlagnahme einfach Blödsinn. Etwas provokant dazu: Was lernt man heute eigentlich in der Theorie rund um Luftrecht? Patrick, jau, ich kenne die ganzen Märchen über Behördenwillkür und in ganz vielen Fällen sind sie bei näherer Betrachtung eher Märchen als Willkür und was dann wirklich übrig bleibt, kann auch einem Rechtsweg bearbeitet werden. Vielleicht gibt es am Ende eines Jahres auch irgendwo mal ein paar Sachen, in denen es nicht korrekt zugeht, aber insgesamt lebt es sich hier in Europa relativ gelassen mit hoher Rechtssicherheit. Ein 200.000 Franken-Objekt in Österreich an die Kette zu legen, weil 8 Euro unklar sind, ist ein Märchen. Punkt, aus.Will mir jemand anderes verkaufen, demonstriert es ausschließlich, dass die Diskussion am Bodensatz angekommen ist. Das ist dann so in der Region von Chemtrails, die Amis waren nicht auf dem Mond, Stasi in der Schweiz und Erdmenschen, die seit Jahren auf der Innenseite der Weltkugel quasi in einer Spiegelwelt leben (gerne vorgetragene Phantasie eines Piloten aus Deutschland). Karsten Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 Karsten, auch eine gesalzene Rechnung mit Busse e.t.c. wegen angeblichen Verstössen gegen irgendwelche Gesetze reichen aus, um eine derartige Massnahme zu rechtfertigen. Leider gab es in der letzten Vergangenheit auch ausserhalb des FAG's Vorfälle, die die Rechtssicherheit in OE massiv in Frage stellen. Daher ist es sicher keine schlechte Idee, abzuwarten, bis das Gesetz formell geändert ist, bevor man sich und den Operator einem unnötigen Risiko aussetzt. Ich tue dies sicher nicht wegen 8 euros, sondern eher wegen zu erwartenden Verfahrenskosten e.t.c. im Klagefall. Status Quo bis das Gesetz geändert ist ist ganz klar: Keine Flüge mit Passagieren ex Oesterreichischen Flughäfen ohne Anmeldung eines Fiskalvertreters. Aus, Punkt. Gesetz ist Gesetz und alles was dort nîcht reinpasst, ein Verstoss gegen selbiges. Und nachdem das Finanzamt in OE bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes selber bewiesen hat, dass es von der Luftfahrt keine Ahnung hat, ist es kaum zu erwarten, dass Verstösse gegen das FAG nicht geahndet werden. Zitieren
sirdir Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 Patrick, jau, ich kenne die ganzen Märchen über Behördenwillkür und in ganz vielen Fällen sind sie bei näherer Betrachtung eher Märchen als Willkür und was dann wirklich übrig bleibt, kann auch einem Rechtsweg bearbeitet werden. Vielleicht gibt es am Ende eines Jahres auch irgendwo mal ein paar Sachen, in denen es nicht korrekt zugeht, aber insgesamt lebt es sich hier in Europa relativ gelassen mit hoher Rechtssicherheit. Ein 200.000 Franken-Objekt in Österreich an die Kette zu legen, weil 8 Euro unklar sind, ist ein Märchen. Punkt, aus.Will mir jemand anderes verkaufen, demonstriert es ausschließlich, dass die Diskussion am Bodensatz angekommen ist. Das ist dann so in der Region von Chemtrails, die Amis waren nicht auf dem Mond, Stasi in der Schweiz und Erdmenschen, die seit Jahren auf der Innenseite der Weltkugel quasi in einer Spiegelwelt leben (gerne vorgetragene Phantasie eines Piloten aus Deutschland). Karsten Google z.B. mal Küstengesetz Spanien. Sollte das Gesetz in 10 Jahren durch die EU gekippt werden - fein, aber welcher Schaden ist entstanden? Dass eine Aktion nicht verhältnismässig oder auch legal ist, heisst lange nicht, dass sie nicht passiert. Vielleicht kriegst du dann dein illegal beschlagnamtes Flugi halt dann nach 5 Jahren und 6 Monaten in OE vor Gericht zurück. Ich verzichte im Zweifel auf solche Demonstrationen von Rechtsstaatlichkeit. Zitieren
Karsten Sanders Geschrieben 17. April 2011 Geschrieben 17. April 2011 ... Vielleicht kriegst du dann dein illegal beschlagnamtes Flugi halt dann nach 5 Jahren und 6 Monaten in OE vor Gericht zurück. Ich verzichte im Zweifel auf solche Demonstrationen von Rechtsstaatlichkeit. Ich gebs auf. Natürlich werden in der EU jeden Tag Flugzeuge beschlagnahmt und es spielt keine Rolle, was mit der Immatrikulation in Zusammenhang steht. Auf dem Altar der Betroffenheit müssen halt Opfer gebracht werden und da will ich mit meinen blödsinnigen Ansinnen nicht im Wege stehen. Ihr kriegt euren Ablaus und ich rede nicht mehr rein. Nur ganz kurz nebenbei, wegen "Ich verzichte im Zweifel auf solche Demonstrationen von Rechtsstaatlichkeit." Die Rechte, die du heute als EU Bürger genießt, wurden erkämpft. Ich hab das nicht mehr genau im Kopf, aber es durfen so schlapp 20 Mio Leute dafür gestorben sein, dass wir heute Rechte haben, sie einklagen dürfen, darüber lästern, eine andere Meinung haben können und selbstverständlich auch Schwänze einziehen dürfen oder eben das Durchsetzen gegen offentlichlichen Blödsinn auch mal etwas riskieren dürfen. Diese Rechte und Rechtssysteme haben uns eine 60-jährig Abwesenheit von Kreig in Europa beschert und die Weisheit, das auch Recht nicht perfekt ist. Ihr laßt euch grad das Recht, den Schneid, abkaufen, weil ihr eine abstrakte, durch nichts gerechtfertigte Angst vor selbst eingeredeter Beschlagnahme habt, und gebt euer Recht auf Freizügigkeit und die Reisefreiheit in Europa auf. Weiter so. Solche bürger brauchen wir. Ganz dringend! Ihr habt ja nichtmal Angst vor einer echten Gefahr, nur vor einer, die ihr euch selbst einredet! Es wird nicht auf euch geschossen, niemand sperrt euch ein und es fallen keine Bomben. Ich bin beeindruckt! Karsten Zitieren
Andi_S Geschrieben 18. April 2011 Geschrieben 18. April 2011 Leider gab es in der letzten Vergangenheit auch ausserhalb des FAG's Vorfälle, die die Rechtssicherheit in OE massiv in Frage stellen. Interessant. Hättest Du da ein Beispiel für mich? Auch die Geschichte über unseren Zoll würd ich gerne via PN erfahren denn ich hätt da schon eine Idee, was da schief gelaufen sein könnte. Das hätte dann aber weniger mit Behördenwillkür zu tun als eher mit Informationen von nicht kompetenter Stelle einholen wobei mir ebenfalls keine Geschichte über ein festgehaltenes Schweizer Luftfahrzeug bekannt ist. Und wenn ich dann die Geschichten, die ich über die Schweiz gehört habe alle ernst nehmen würde, würd ich mich dort auch nicht hintrauen. Nur sind´s dann eben doch meistens nur sehr subjektive Sichtweisen. Betreffend das Flugabgabegesetz: ich war am Samstag mit PAX in LOWS und hab die sehr nette Dame vom GAC diesbezüglich angesprochen. Es ist so, dass der Flughafen von sich aus derzeit keine Meldungen an das Finanzamt abgibt, ihnen bekannt ist, dass das Gesetz im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes noch vor dem Sommer geändert wird aber noch keine offiziellen Informationen über den Umfang der Änderungen erhalten haben. Selbiges habe ich ebenfalls in einem Brief vom Bundeskanzleramt mitgeteilt bekommen. Inoffiziell ist es so, dass nicht kommerzielle Flüge unter 2000kg MTOW derzeit nicht erfasst werden. Was hingegen hochoffiziell ist, ist, dass es NUR die Flughäfen betrifft. Wem die Sache derzeit zu heiß ist, soll unsere Flughäfen zur Zeit einfach meiden aber bitte laßt die Kirche im Dorf! Polizeistaat mit totaler Behördenwillkür sind wir deshalb noch lange nicht! Zitieren
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