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Frage zu Luftrecht


Flight16

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Hallo Zusammen

In den Theorieunterlagen für Privatpilot habe ich folgendes entdeckt:

Auf dem Merkblatt Beförderungsschein

Zitat: Punkt 10

...Werden sämtliche Kosten des Fluges durch die Insassen (inkl. Pilot) je zu gleichen Teilen getragen, so muss von einer einfachen Gesellschaft ausgegangen werden und es kann kein Austauschverhältnis Leistung gegen Entgelt behauptet werden, weshalb in diesem Falle auch kein Beförderungsschein ausgestellt werden kann.

 

Wenn die Flugkosten durch alle Insassen geteilt werden, (also der Pilot auch einen Teil bezahlt), beispielsweise bei einem Flug mit Kollegen, wie ist das mit der Haftung- Wie handhabt ihr das? Man kann gemäss diesem Zitat von den Unterlagen kein Bevörderungsschein ausstellen.

Bei einem privaten Flug gegen Entgelt, wenn die Kollegen die Flugkosten teilen, kann wiederum ein Bevörderungsschein ausgestellt werden.

 

Wie sieht das bei euch aus?

 

Danke für eure Antworten

 

Liebe Grüsse

Christoph

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Sali Christoph

 

Ich gehe davon aus, dass Du aus relativen alten Unterlagen zitierst (vermutlich vor September 2005). Die Rechtslage hat sich seit 2005 ganz grundlegend geändert. Ausserdem verändert das Ausstellen eines Beförderungsscheins die Haftungssituation nicht, der Schein klärt den Pax nur über die Situation auf.

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Christian Thomann

Hoi zäme

 

Unser offizieller Rechtsberater des AeCS ist Prof. Dr. iur. Roland Müller unter Advocat.ch. Er nimmt regelmässig als Dozent an der FI-Refresherkursen teil. Auf seiner Seite hat er den speziellen Bereich Luftrecht integriert, wo auch derartige Fragen vermutlich zu lösen sind.

 

Ich denke, das dürfte sicher aktuell genug sein. :)

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