Peter Guth Geschrieben 25. Februar 2011 Geschrieben 25. Februar 2011 Zur aktuelle Info an die Kollegen: liebe Grüße Peter Luftfahrt-Bundesamt - 38144 Braunschweig An alle Luftfahrtunternehmen im Zuständigkeitsbereich des luftfahrt ~Bundesamtes Luftfahrt-Bundesamt LBA-Rundschreiben Flugbetrieb 3/2011 zum Rundschreiben 12/2008, OPS 1.1120 Ermessen des Kommandanten Sehr geehrte Damen und Herren, die bisherige Auslegung in unserem Rundschreiben 12/2008, dass die grundsätzlich höchstzulässige tägliche Flugdienstzeit von 13 Stunden per Kommandantenentscheid um 2 Stunden erhöht werden kann und die Verkürzungen aufgrund OPS 1.1105 Nr. 1.4. (Anzahl der Abschnitte) und 1.5. (Abzug Tagesrhythmus-Tief) im tatsächlichen Flugbetrieb bei einem Kommandantenentscheid nicht zu berücksichtigen sind, wird hiermit zurückgenommen. Nach Stellungnahme der Europäischen Kommission und mit Erlass des BMVBS, Az.: lR24/6172.1/0 vom 19.01.2011, wendet das LBA die OPS 1.1120 (Ermessen des Kommandanten) hinsichtlich des Kommandantenentscheids ab sofort wie folgt an: Die Absenkungen der höchstzulässigen Flugdienstzeit von 13 Stunden gemäß OPS 1.1105 NL 1.4. und 1.5., die sich aus den zu fliegenden Abschnitten bzw. aus der Überschneidung mit dem Tagesrhythmus-Tief ergeben, sind immer, d.h. auch bei einem etwaigen Kommandantenentscheid nach OPS 1.1120 in Anwendung zu bringen. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen die geplante höchstzulässige Flugdienstzeit, die auf Grund der Anzahl der Flugabschnitte und/oder einer Überschneidung mit dem Tagesrhythmus-Tief auch geringer sein kann als die grundsätzlich höchstzulässige Flugdienstzeit von 13 Stunden, nicht eingehalten werden, kann sie im Einzelfall per Kommandantenentscheid gemäß OPS 1.1120 um bis zu 2 Stunden verlängert werden. Bitte informieren Sie Ihre Besatzungen und alle betroffenen Mitarbeiter über diese Änderung der Anwendung des Kommandantenentscheides. Sollte diese Regelung in Ihrem Betriebshandbuch enthalten sein, ist dieses zu ändern und dem zuständigen Flugbetriebsprüfer vorzulegen. Spätestens zum 27. März 2011 ist die geänderte Auslegung anzuwenden. Zitieren
D-ERIK Geschrieben 25. Februar 2011 Geschrieben 25. Februar 2011 Ich bin der deutschen Sprache mächtig aber nicht imstande, den obigen Text in mit seinem Inhalt gänzlich zu erfassen. Was ist das Tagesrhytmus-Tief und warum wird (sollte ich den Wortlaut wider Erwarten doch richtig verstanden haben) die Verlängerung der max. mögl. 13h um 2h einerseits zurückgenommen, im 2. Abschnitt aber doch wieder erlaubt? Vllt. kann jemand mal eine verständliche Zusammenfassung der Vorschrift posten. Das wäre schön. Denn wenn Außenstehenden wie mir Fachtermini fehlen, ist der Sinn der Vorschrift nicht ganz einfach zu verstehen. Zitieren
Konrad Geschrieben 26. Februar 2011 Geschrieben 26. Februar 2011 ... Nach Stellungnahme der Europäischen Kommission und mit Erlass des BMVBS, Az.: lR24/6172.1/0 vom 19.01.2011, wendet das LBA die OPS 1.1120 (Ermessen des Kommandanten) hinsichtlich des Kommandantenentscheids ab sofort wie folgt an: uswusw Bitte informieren Sie Ihre Besatzungen und alle betroffenen Mitarbeiter über diese Änderung der Anwendung des Kommandantenentscheides. Sollte diese Regelung in Ihrem Betriebshandbuch enthalten sein, ist dieses zu ändern und dem zuständigen Flugbetriebsprüfer vorzulegen. Spätestens zum 27. März 2011 ist die geänderte Auslegung anzuwenden. Hier steht nicht mehr und nicht weniger als: Wenn ihr Betriebshandbuch der geltenden Regelung entspricht, muss es geändert werden. Konrad Zitieren
Danix Geschrieben 26. Februar 2011 Geschrieben 26. Februar 2011 Tagesrhythmus-Tief: auch zirkadisches Tief genannt. Der Teil der Nacht, während dem man am ehesten müde ist. In Zusammenhang mit JAR flight duty regulation die Zeit zwischen 2 und 6 (bzw. 5.59) Uhr nachts. Allerdings nur wenn man sich an die lokale Zeit gewöhnt hat ("aklimatisiert", acclimatised). Den Rest des Beamtendeutsch verstehe ich auch nicht, aber es interessiert mich auch nicht, weil ich nicht nach Deutschem Recht fliege. hth, Dani Zitieren
bleuair Geschrieben 26. Februar 2011 Geschrieben 26. Februar 2011 Das LBA nimmt die bisherige Auslegung der OPS 1.1120 zurück und formuliert die künftige Anwendung derselben bzgl. des Kommandantenentscheids. Sollte die bisherige Auslegung in meinem Betriebshandbuch enthalten sein, muss ich dieses anpassen. Hat alles nichts mit Korruption zu tun (in dubio pro reo?!) und ist auch nicht sonderlich schwierig zu verstehen. Ich muss diese Ziffern und Paragraphen nicht kennen. Nur langsam lesen und die Sprachstruktur verarbeiten. Zählerstand : +1 Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.