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LBA - Confession of a coruptive system


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liebe Grüße

Peter

 

 

 

Luftfahrt-Bundesamt - 38144 Braunschweig

An alle

Luftfahrtunternehmen

im Zuständigkeitsbereich des

luftfahrt ~Bundesamtes

 

 

Luftfahrt-Bundesamt

 

LBA-Rundschreiben Flugbetrieb 3/2011 zum Rundschreiben 12/2008, OPS 1.1120 Ermessen des Kommandanten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die bisherige Auslegung in unserem Rundschreiben 12/2008, dass die grundsätzlich höchstzulässige tägliche Flugdienstzeit von 13 Stunden per Kommandantenentscheid um 2 Stunden erhöht werden kann und die Verkürzungen aufgrund OPS 1.1105 Nr. 1.4. (Anzahl der Abschnitte) und 1.5. (Abzug Tagesrhythmus-Tief) im tatsächlichen Flugbetrieb bei einem Kommandantenentscheid nicht zu berücksichtigen sind, wird hiermit zurückgenommen.

 

Nach Stellungnahme der Europäischen Kommission und mit Erlass des BMVBS, Az.: lR24/6172.1/0 vom 19.01.2011, wendet das LBA die OPS 1.1120 (Ermessen des Kommandanten) hinsichtlich des Kommandantenentscheids ab sofort wie folgt an:

 

Die Absenkungen der höchstzulässigen Flugdienstzeit von 13 Stunden gemäß OPS 1.1105 NL 1.4. und 1.5., die sich aus den zu fliegenden Abschnitten bzw. aus der Überschneidung mit dem Tagesrhythmus-Tief ergeben, sind immer, d.h. auch bei einem etwaigen Kommandantenentscheid nach OPS 1.1120 in Anwendung zu bringen. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen die geplante höchstzulässige Flugdienstzeit, die auf Grund der Anzahl der Flugabschnitte und/oder einer Überschneidung mit dem Tagesrhythmus-Tief auch geringer sein kann als die grundsätzlich höchstzulässige Flugdienstzeit von 13 Stunden, nicht eingehalten werden, kann sie im Einzelfall per Kommandantenentscheid gemäß OPS 1.1120 um bis zu 2 Stunden verlängert werden.

 

Bitte informieren Sie Ihre Besatzungen und alle betroffenen Mitarbeiter über diese Änderung der Anwendung des Kommandantenentscheides.

 

Sollte diese Regelung in Ihrem Betriebshandbuch enthalten sein, ist dieses zu ändern und dem zuständigen Flugbetriebsprüfer vorzulegen. Spätestens zum 27. März 2011 ist die geänderte Auslegung anzuwenden.

Geschrieben

Ich bin der deutschen Sprache mächtig aber nicht imstande, den obigen Text in mit seinem Inhalt gänzlich zu erfassen.

 

Was ist das Tagesrhytmus-Tief und warum wird (sollte ich den Wortlaut wider Erwarten doch richtig verstanden haben) die Verlängerung der max. mögl. 13h um 2h einerseits zurückgenommen, im 2. Abschnitt aber doch wieder erlaubt?

 

Vllt. kann jemand mal eine verständliche Zusammenfassung der Vorschrift posten. Das wäre schön. Denn wenn Außenstehenden wie mir Fachtermini fehlen, ist der Sinn der Vorschrift nicht ganz einfach zu verstehen.

Geschrieben

 

...

Nach Stellungnahme der Europäischen Kommission und mit Erlass des BMVBS, Az.: lR24/6172.1/0 vom 19.01.2011, wendet das LBA die OPS 1.1120 (Ermessen des Kommandanten) hinsichtlich des Kommandantenentscheids ab sofort wie folgt an:

 

uswusw

 

Bitte informieren Sie Ihre Besatzungen und alle betroffenen Mitarbeiter über diese Änderung der Anwendung des Kommandantenentscheides.

 

Sollte diese Regelung in Ihrem Betriebshandbuch enthalten sein, ist dieses zu ändern und dem zuständigen Flugbetriebsprüfer vorzulegen. Spätestens zum 27. März 2011 ist die geänderte Auslegung anzuwenden.

 

 

Hier steht nicht mehr und nicht weniger als:

 

Wenn ihr Betriebshandbuch der geltenden Regelung entspricht, muss es geändert werden.

 

Konrad

Geschrieben

Tagesrhythmus-Tief:

 

auch zirkadisches Tief genannt. Der Teil der Nacht, während dem man am ehesten müde ist. In Zusammenhang mit JAR flight duty regulation die Zeit zwischen 2 und 6 (bzw. 5.59) Uhr nachts. Allerdings nur wenn man sich an die lokale Zeit gewöhnt hat ("aklimatisiert", acclimatised).

 

Den Rest des Beamtendeutsch verstehe ich auch nicht, aber es interessiert mich auch nicht, weil ich nicht nach Deutschem Recht fliege.

 

hth,

Dani

Geschrieben

Das LBA nimmt die bisherige Auslegung der OPS 1.1120 zurück und formuliert die künftige Anwendung derselben bzgl. des Kommandantenentscheids.

 

Sollte die bisherige Auslegung in meinem Betriebshandbuch enthalten sein, muss ich dieses anpassen.

 

Hat alles nichts mit Korruption zu tun (in dubio pro reo?!) und ist auch nicht sonderlich schwierig zu verstehen. Ich muss diese Ziffern und Paragraphen nicht kennen. Nur langsam lesen und die Sprachstruktur verarbeiten.

 

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