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FAA to JAR Validation


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

 

Ich weiss, diese Themen wurden schon einige Male behandelt, trotzdem kann ich nirgends eine klare Antwort auf meine Fragen finden. Stundenlanges googeln und die Forumsuche haben nichts gebracht.

 

1) In den USA kann ich bei Currency Flights (also wenn ein Instructor mitfliegt) meine Zeit als PIC loggen, ich habe ja eine gültige PPL Lizenz. Nun habe ich hier einige Stunden genommen (Alpeneinweisung), allerdings natürlich in einem HB Flugzeug. Kann ich diese Zeit nun ebenfalls als PIC loggen?

 

2) Bei der Validierung steht dass ein "Proof of the radiotelephony qualification" nötig ist. Überall steht irgendwie dass die FCC Radio License Bestandteil der FAA PPL ist und deshalb nicht seperat gemacht werden muss, allerdings finde ich nirgends irgendwas schriftliches in den FAA Dokumenten. Brauche ich hier nun ein zusätzliches Dokument oder irgendwas oder kennt jemand die FAA Regulations (müsste in Part 61 sein denke ich)? Navigieren und Funken kann ich ja... Bei den Threads aus den Jahren 2003 und 2005 wurden diese Fragen auch nicht beantwortet. Auch das BAZL konnte mir nicht richtig eine Antwort geben, allerdings steht ein Rückruf noch aus.

 

Vielleicht hat jemand Erfahrung mit diesen Fragen oder weiss eine gute Stelle wo ich mich melden könnte?

 

Vielen Dank im Voraus

 

Beni

Geschrieben

Hallo Beni,

 

Stunden mit Instruktor müssen unter JAR als Dual gelogged werden und zählen nicht als PIC, auch wenn du bereits ausreichend qualifiziert bist.

 

Bez. des Sprechfunkes:

In einigen JAR Staaten (bsp. Österreich) gibt es ein Allgemeines Funkerzeugnis. Dieses gilt dann als proof of radiotelephony qualification.

 

Ansonsten, solltest du am Weg zum CPL + ATPL Theorie sein, werden hier die beiden Comm Fächer als ausreichend gewertet.

Ich erinnere mich allerdings wage, dass die FAA auch ein Zertifikat ausstellen könnte (oder zumindest einmal ausgestellt hat), welches deine Sprechfunkkenntnisse bestätigt. Da müsstest du dich erkundigen.

Geschrieben

Sali Zämme

 

Stunden mit Instruktor müssen unter JAR als Dual gelogged werden und zählen nicht als PIC, auch wenn du bereits ausreichend qualifiziert bist.

 

Das kenne ich anders: Wenn ich berechtigt bin den Flug als PIC durchzuführen (z.B. JAR Checkflug oder einfach so mit FI) schreibe ich die Stunden als PIC auf und trage unter PIC meinen Namen plus in Klammern den FI ein.

 

Dual logge ich Einweisungsflüge & Schulung, welche ich (noch) nicht als PIC durchführen darf.

 

Wenn Beni also bereits eine JAR Lizenz hat, darf er IMHO eine Alpeneinweisung mit einem HB-Flieger als PIC loggen, mit einer FAA Lizenz dagegen wohl nicht.

 

Hasta la Pista

Niggi

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Das nenne ich mal ne schnelle Antwort. Vielen Dank!

 

Bezüglich des Funks: Nach Kontaktaufnahme mit der "International Association for radio and telecommunications (iNARTE)" habe ich folgende Antwort erhalten (Auszug):

"

An RP is issued without examination. To qualify you must:

(a) be either a legal resident of (or otherwise eligible for employment in) the United States or hold an aircraft pilot certificate valid in the United States

"

und

"

* If you are a non-resident alien you must hold one of the following three documents to be eligible for an RP:

(a) a valid United States pilot certificate issued by the Federal Aviation administration; or

"

 

To apply for an RP, you need to complete FCC Form 605.

To obtain FCC forms, call (202) 418-3676 or go to http://WWW.FCC.GOV

(Hinweis: RP = RESTRICTED RADIOTELEPHONE OPERATOR PERMIT oder kurz RRP)

 

-> Die Frage ist jetzt nur noch ob das BAZL diesen Fözel will oder nicht oder ob sies auch so akzeptieren. Kosten würde er so 65$, weiss noch nicht obs extra kostet wenn ich mir diesen in die CH schicken lasse. Aber bestellbar scheint diese Bestätigung zu sein. Ist im Übrigen lebenslang gültig.

 

 

Was die PIC anbelangt: Danke für eure Antworten. Fakt ist ich habe noch KEINE JAR Lizenz. Logischerweise habe ich aber Currency Flights in den USA als PIC + "Flight Training Received" geloggt. So wurde es mir dort gesagt. Dies ist jedoch alles mit N-Flugzeugen geschehen. Könnte dies nun ein Problem sein oder geht das in Ordnung wenn ich nun einfach die Einweisungszeit mit HB-Flugzeugen NICHT als PIC logge?

 

Sinnlose Bürokratie ist das wenn der erste Buchstabe eines Flugzeugs entscheidet ob ichs fliegen darf oder nicht...

Geschrieben

Mit dem Funk hatte ich die gleiche Situation und hatte vom BAZL wie folgt Bescheid erhalten. Ich zitiere mal bisschen draus:

 

BAZL:

Grundsätzlich kann der Eintrag in der FAA-Lizenz anerkannt werden - das Problem ist bloss, dass in FAA-Lizenzen kein Verfallsdatum des Language Proficiency Checks zu finden ist, obwohl die Bezeichnung "English proficient" lediglich besagt, dass der Mindestlevel 4 erreicht wurde, und Level 4 nur 3 Jahre (in der Schweiz für "VFR only" momentan noch 4 Jahre) gültig ist. Begründung: Die FAA geht davon aus, dass die Piloten mit jedem Checkflug auch gleich die LP verlängern. Was wir daher zusätzlich benötigen: Eine Kopie des letzten Checkfluges, den Sie im Rahmen Ihrer FAA-Lizenz gemacht haben. Dies kann ein Skilltest, ein Proficiency Check oder der Biannual Flight Review sein (eine gut leserliche Kopie der relevante Seite des Logbooks genügt. Datum des Fluges sowie Name des Prüfers sowie dessen Berechtigungsnummer müssen ersichtlich sein). Zu diesem letzten Flug werden dann für "VFR only" 4 Jahre dazugezählt. Wenn dies ein noch gültiges Datum ergibt, so kann der Eintrag in der CH-Lizenz vorgenommen werden.

 

 

Somit hast Du immer automatisch 4 Jahre, vorausgesetzt Du machst regelmässig Checkflüge in den USA. Ansonsten geh einfach 1x an di LP. Mach eine 6 und Du bist die Sorgen los:)

 

Grüsse

Mehmet

Geschrieben

Hallo Beni

 

Frage 1) Unter der Annahme, dass du für das Flugzeug das richtige Rating auf deiner Lizenz hast (was ich wohl annehme), dann kannst du die Zeit - auch mit Instruktor und auf einem HB-Flugzeug - nach FAA-Regs in deinem FAA-Logbuch als PIC loggen, sofern du selber, nicht der Instruktor, das Flugzeug geflogen bist.

 

Frage 2) Die FCC (nicht die FAA) stellt dir diesen Ausweis aus, z.B. auf dem Weg, den du oben schon selber beschrieben hast. Das ist der offizielle Radiotelefonie-Ausweis der USA, den das BAZL wohl sehen möchte (und den eigentlich alle FAA-Piloten zusätzlich zur Lizenz auf sich haben müssen, wenn sie bei uns fliegen und funken).

 

Der Zusatz von Mehmet ist auch nicht uninteressant: Das BAZL anerkennt eine FAA-Checkride und sogar einen Flight Review (mit einem kleinen Fragezeichen) als Language Proficiency Check. D.h. wenn du weiterhin regelmässig die FAA Flight Reviews machst (in den USA oder in der Schweiz), dann brauchst du hier eigentlich keinen Language Test.

 

Viel Spass bei der Validierung!

-- Hene

Geschrieben

Vielen Dank für all die Antworten, waren wirklich sehr hilfreich!

 

Somit kann ich meine Einweisung ebenfalls als PIC loggen (in meinem FAA Logbuch, ein anderes habe ich nicht). Ich verfüge über die richtigen Ratings etc, es geht letztendlich nur um eine HB Cirrus die ich hier in der Schweiz gerne mieten möchte und ich kriege sie ohne JAR Lizenz leider nicht. Ich bin nach wie vor oft in den USA und fliege dort auch immer wieder, halte meine FAA Lizenz also stets aktiv.

 

Was die Radio License angeht versuche ich die gleiche Antwort vom BAZL zu erhalten wie Mehmet, aber bestellen tu ich die Bestätigung glaube ich trotzdem, ist sowieso lebenslang gültig und vielleicht sonst mal von Nutzen.

 

Somit dürften all meine Fragen geklärt sein.

 

Danke nochmals!

Beni

Geschrieben
Was die Radio License angeht versuche ich die gleiche Antwort vom BAZL zu erhalten wie Mehmet, aber bestellen tu ich die Bestätigung glaube ich trotzdem, ist sowieso lebenslang gültig und vielleicht sonst mal von Nutzen.

Bitte aufpassen, da sind zwei verschiedene Dinge verborgen. Zur Validierung oder Konvertierung deiner FAA-Lizenz brauchst du gemäss BAZL-Checkliste ein Dokument als Proof of the radiotelephony qualification entered in the foreign pilot’s licence or equivalent document. Auf gut Deutsch, du brauchst ein Sprechfunkzeugnis, und das ist der oben genannte FCC-Ausweis; es geht dabei um die generelle Berechtigung, ein Funkgerät benutzen zu dürfen. Dieser Nachweis muss nur einmal, nämlich beim Antrag auf Validierung oder Konvertierung, beigebracht werden.

 

Mehmet bezieht sich auf den Language Proficiency Check (LPC), und das ist etwas anderes, aber ebenfalls nötig. In der BAZL-Checkliste nennt sich das dann Proof of the language proficiency (at least Level 4) entered in the foreign pilot's licence. Dabei geht es um die Englischkenntnisse nach ICAO, um in bestimmten Lufträumen funken zu dürfen. Diese Berechtigung hat ein Ablaufdatum und muss alle vier (?) Jahre durch eine Prüfung erneuert werden. Nur diese letzte Berechtigung kannst du mit einer FAA-Checkride oder einem Flight Review anstelle eines hiesigen LPC aufrecht erhalten.

 

Alles klar?

 

-- Hene

Geschrieben

logisch, zu schnell gelesen. Danke für den Hinweis. Wie erwähnt habe ich die FCC Bestätigung eh bestellt. Sicher ist sicher...

 

Danke nochmals

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