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English Language Profiency in Frankreich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Möchte anfangs 2011 in Frankreich rumfliegen. Habe eine Web-Adresse gesucht, die mir Auskunft gibt über LPR in Frankreich. Habe nix gefunden. Hat mir jemand einen Tipp?

 

Vielen Dank

 

Benjamin

Geschrieben

Meinst du LP 4 auf französisch oder LP 4 auf englisch? Da du vermutlich eine JAR-Lizenz hast, würde der englisch-LVL 4, denn du hier in der Schweiz (hoffentlich) eingetragen hast, auch in F zählen. Wenn Du den englisch-LVL 4 noch nicht (oder nur via Grandfather-rule zeitlich befristet) hast, kannst du diesen natürlich in F absolvieren. Nur musst du sicher gehen, dass dieser Test dann von Frau Rita Pirro, BaZL, auch anerkannt wird. Nicht alle Assesor-Anbieter im Ausland geniessen dieses Vertrauen von Rita!!!

 

Pass aber auf: In F hat es einige Flugplätze (Aerodromes), welche auf der COM-Karten nur "Fr" für "französische Voice" eingetragen haben. Da nützt Dir sogar ein LEVEL 6 rein nichts. Vente d'arrière für Downwind wäre dann gefragt u.a.m.!!!

 

Bon vol et schö tö suhät la l'aterrissasch gomplet, he!

 

Gruess Andreas

Geschrieben

Hallo

 

Vielen Dank für die Antwort. Mein LP 4 in Englisch ist ausgelaufen. Daher möchte ich jetzt abklären, ob ich im Januar trotzdem für 1 - 2 Tage nach Frankreich kann oder nicht.

 

Vielleicht kennt jemand eine Web-Adresse, die weiterhilft?

 

Schönes Wochenende

 

Benjamin

Geschrieben

Klar darfst du ohne LVL 4 fliegen! Aber halt keine ATC-Liaison! Also kein TWR, APP, TMA-x-ing, CTR. Info zählt NICHT als ATC, das darfst du also.

 

(in der CH darfst du auf Zusehen hin dennoch, auch ohne LVL 4 (aber mit Voice-Eintrag), auf einem kontrollierten Platz landen, aber nur R.P. weiss da, bis wann diese Ausnahme zählt!

 

Somit keine Restriktionenin der CH, im Ausland nix Kontrolliertes... aber eben: auf kleinen Plätzen in FR ist NUR französisch angesagt, aber da haben wir Schweizer ja kein Problem: Franz. kam per Muttermilch oder so :-).

 

Wie es in Germanien ist, weiss ich weniger. Sicher darf man auch unkontrolliert rumgondeln. Welche Sprache aber von der Flugfeldaufsicht (kein Flugbetrieb ohne Flugfeldleiter!!!) gesprochen wird, weiss ich nicht. Sicher deutsch, aber englisch nicht garantiert. Also: Downwind=Gegenanflug, Base=Queranflug, Final=Endteil, RWY05=Landebahn null füneff, CLRD Enginstart=Anlassfreigabe, T/O=Start...u.a.m. GAR NICHT SO EINFACH, AUCH FÜR NATIVE GERMAN SPEAKING SWISS AVIATORS!

 

Gruess A

Geschrieben
Somit keine Restriktionenin der CH, im Ausland nix Kontrolliertes
2. Teil der Aussage ist falsch, aber dennoch unausrottbar.

 

Hans

Geschrieben
2. Teil der Aussage ist falsch, aber dennoch unausrottbar.

 

Kein Wunder, wenn die, die's anscheinend wissen nur in Rätseln sprechen.

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Vielen Dank für die Inputs! Natürlich möchte ich schon auch auf den einen oder anderen grösseren, sprich kontrollierten Platz. Das liegt dann also wohl nicht drin???

 

Kennt jemand einen Link, wo man sich schlau machen kann?

 

Vielen Dank, schönen Sonntag

 

Benjamin

Geschrieben

Sorry Hans, was hab ich Falsches gesagt? Ich bin der letzte, der nicht gern was anders/neues/richtigeres hört. Ich leide auch unter der Vorschriftenvielfalt. Wenn ich meine, alles gelesen zu haben, bin ich mir nicht sicher, ob A) nicht doch noch irgendwo ein ANNEX ist und B) ich das Ganze richtig interpretiere...

 

Laut R. Pirro ist es so, dass in der CH bis auf Weiteres auch ohne LVL 4 (aber mit Voice-Ausbildung, klar) überallhin geflogen werden darf.

Aber hab bis jetzt wirklich gemeint, dass diese nur vorläufige Erleichterung für CH-Piloten im Ausland nicht funktioniert! Weisst du mehr/anderes???

 

Und an ALLE: wenn wir in Antworten zuviele Fachausdrücke und Abkürzungen brauchen: gebt uns - oder wenigstens mir - auf die Finger!!!

 

Andreas

Geschrieben
R. Pirro
Der 1. Teil deiner Aussage stimmt ja.

 

Bezüglich Ausland musste sich Frau Pirro aber auf Intervention der Verbände korrigieren: Es gelten jeweils die Vorschriften der besuchten Länder.

 

Es ist völlig klar, dass kein Land von besuchenden Piloten schärfere Regeln verlangen kann, als von seinen eigenen Landsleuten.

 

Meines Wissens verlangen nur die Holländer für kontrollierte Räume ( VFR!) einen englisch 4 Level. Bei UK bin ich mir nach wie vor nicht sicher.

 

Hans

Geschrieben
Hallo zusammen

(...)Kennt jemand einen Link, wo man sich schlau machen kann?

Zum Beispiel hier (Ailes Lyonnaises-Reglementation-Arrets et decrets):

http://www.aileslyonnaises.com/pdf/langue_anglaise/COMPETENCES%20LINGUISTIQUES%20PILOTE%20OCT2007.pdf

 

2.1.2 Pilotes Prives

La nouvelle réglementation (voir §2.4) n'introduit pas de contraintes nouvelles pour les pilotes PPL. Elle offre cependant la possibilité de passer l’évaluation des compétences linguistiques en anglais (et en français) pour ceux qui voudraient se soumettre à un tel test.La possibilité offerte aux titulaires de PPL de se soumettre aux épreuves de compétence linguistique VFR en anglais leur permet de satisfaire aux exigences fixées par l'annexe 1 de l'OACI.Il est de la responsabilité du pilote français de déterminer s'il doit ou non disposer de cette attestation de niveau de compétence linguistique lorsqu'il entreprend un vol vers un pays étranger. La DGAC ne procède pas au contrôle des licences à la sortie de l'espace aérien français.

Man beachte den ersten Satz.
Geschrieben

Hallo Armin Vielen Dank Fuer die hilfreichen Infos! Dann steht ja meinem AusFlug nix mehr (ausser vielleicht das Wetter) im Wege. Guten Wochenstart Benjamin

Geschrieben

Merci Hans für die Korrektur.

 

Somit ist es zusammengefasst so: Bis auf Widerruf darf man mit Voice-Ausbildung auch ohne LVL4 Language proficiency überall (in Europa) umherfliegen, ausser durch kontrollierte Räume.

 

"erweiternde" Ausnahme: Als CH-PPL-Pilot darf man auf diese Weise in der Schweiz -wiederum bis auf Widerruf - kontrollierte Lufträume befliegen, sei es durch eine CTR für eine Landung, oder ein CTR oder ein TMA Crossing.

 

"einschränkende Ausnahme": Holland (flach...)

 

Ich hoffe sehr, dass dem so sei! Kann mir aber gut vorstellen, dass zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt (so z.B. 3,7 Tage nach dem 2. Vollmond im April 2011 und nur bei 1017,3 hPa und bei Bise) eine neue Regelung in Kraft gesetzt wird. Diese ist dann nachzulesen in den RAR 7.4.3.9, § 12.3 bis, aber die Regelung des ANNEX 7 der ICAO Vorschrift 20167 kann Ausnahmen oder weitere Einschränkungen erlassen. Die entsprechenden Gesetzestexte können nach Einreichung eines Leumunds (blank, rein, ohne Tolggen und nicht älter als 7 Tage) bei der zuständigen (???) Behörde angefordert werden, aber erst nach Überweisung eines Kostenvorschusses von xxx Euros.

 

Wohl etwas übertrieben, aber nur ganz leicht.

 

Irgendwie fühle ich mich elend.... und dies an einem Montag!!! Dafür ist dieses Forum gut für mein Seelenheil: Bin nicht ganz allein mit diesem Bürokram :-)

 

Andreas

Geschrieben

Möuer,

Wasch s Problem? Machs doch ned so kompliziert!

Soviel ich weiss, händ all de Itrag wos bruche. Also was gits no z diskutiere?

Ischtige ond go flüge! Das LP Tamtam isch wie s isch, ärgerlich gnueg! Warum den no länger drüber sich ufrege als umsverrecke notwendig? Abhagge und sich agnehmerem zuewände! Chunsch jo no es Magegschwür öber, hä! Huere Pfupf!

 

Gruess

Philipp

Geschrieben

Jä guete Mooorge Philipp!!! Stimmt: eh alles Schnabel! Ab uf e Schnee und Vollgas geh! (oh: das reimt sich sogar!!!).

 

Meine Devise ist: erst, wenn man weiss, wie es richtig "wäre", kann man sich behutsam, bewusst und im vollen Bewusstsein des zivilen Ungehorsams von der Ideallinie wegbewegen :-)

 

In sis männer: häv ä gud inglisch Äkkzent!

Roger and out!

 

A

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