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Zuhause fliegen mit ausländischer Immatrikulation


Aviaticus

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Hallo friends

Es ist längst bekannt, harrt aber immer noch einer verständlichen Begründung. Um z. B. in der Schweiz oder Deutschland ein nicht national immatrikuliertes Flugzeug dauernd benützen zu können, braucht es (ebenfalls) eine Pilotenlizenz des Landes, in welchem das Flugzeug immatrikuliert ist. Zudem muss es in dem Land verzollt sein, wo es eingesetzt wird. So viel ich weiss, würden gewisse Oldtimer-Flugzeuge vom BAZL in unserem Land nie zugelassen. Eigenartig jedoch, dass Fliegen mit eben solchen gemäss vorerwähntem Vorgehen doch möglich ist - selbst auf unbestimmte Zeit hin. In Amerika kennt man noch immer das Medical III. Auch das vermutlich ein Grund, weshalb in der Schweiz (nur) mit US-registrierten Flugzeugen geflogen wird. Wer weiss noch mehr darüber zu berichten und Aufschluss zu geben?

Gruss Fritz

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Falsch! :rolleyes:

 

Ich weiss es nicht ob es für jede Flugzeugkategorie so ist, aber für D-Immatrikulierte Segelflugzeuge gilt:

Schweizer Pilot, Flug in CH -> kein Problem

Schweizer Pilot, Flug in z.B. AT -> kein Problem

Schweizer Pilot, Flug über DE Hoheitsgebiet -> benötigt Medical

Deutscher Pilot, egal wo -> kein Problem

 

Natürlich muss das Flugzeug verzollt sein. (MWST etc) Das hat mit der Immatrikulation nichts zu tun. :008:

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Gibt schon nen Thread wo der neueste EASA Regulierungswahnsinn diskutiert wird - die sind schlimmer als BAZL und FAA quadriert - und die wollen dieser Fliegerei mit FAA Lizenz und N-registriertem Flieger 'nen Riegel vorschieben.

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