Marco Riva Geschrieben 18. November 2010 Teilen Geschrieben 18. November 2010 Bern, 18.11.2010 - Um wetterbedingte Südanflüge auf den Flughafen Zürich durchführen zu können, muss die Flugsicherung den entsprechenden Luftraum kontrollieren können. Das BAZL hat nun das dafür erforderliche Verfahren in Kraft gesetzt. Der Link: http://www.bazl.admin.ch/aktuell/medieninformation/00024/index.html?lang=de&msg-id=36260 Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ueli Zwingli Geschrieben 18. November 2010 Teilen Geschrieben 18. November 2010 Ich hoffe doch sehr, dass die wetterbedingten Südanflüge die bisher schon durchgeführt wurden, von Skyguide kontrolliert waren.... :005: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fredy Däppen Geschrieben 20. November 2010 Teilen Geschrieben 20. November 2010 Hallo Ueli kann Dich beruhigen, die bisherigen Südanflüge wurden natürlich von Skyguide kontrolliert, konnten aber lediglich während der sog. DVO-Zeit stattfinden. Ausserhalb der DVO-Zeiten steht der Luftraum skyguide nicht für kontrollierte Flüge zur Verfügung. Einzige Ausnahme: Notfälle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
N251AY Geschrieben 7. Januar 2011 Teilen Geschrieben 7. Januar 2011 Kann mir jemand erläutern, was das da bedeutet? http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Flughafen-muss-Laermschutz-verbessern-14430694 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas M Geschrieben 7. Januar 2011 Teilen Geschrieben 7. Januar 2011 Offensichtlich ist man nun einhellig zum Schluss gekommen, dass das Fliegen Lärm verursacht. Per Bundesgericht festgestellt. Wenigstens etwas ist klar, juhui, hab ich nämlich selber nicht wahrgenommen, danke für die Berner Denk-Hilfe. Und nun wird munter weiter geregelt! Eingeschränkt, gefordert etc. etc. Aber gleichzeitig, mit verminderten Einnahmen, höheren Auflagen etc. , wird dann den Passagieren ein Rückforderungsrecht eingeräumt, für den Fall, dass der Flug aus irgend einem Grund nicht stattfindet. Kann ja gut sein, dass das Flugzeug am Vorabend nicht mehr in ZRH landen durfte... und dann halt am Morgen schlichtwegs fehlt für den Flug von ZRH nach irgendwo. Erst dann merkt der Bürger (vielleicht), dass er sich bei diversen Abstimmungen ins eigene Bein geschossen hat. Nichts desto trotz darf er dann auf eine Entschädigung pochen!!! Gruess Andreas Und noch einer zum Jahreswechsel: Bleibt so, wie Ihr seid, denn: schlimmer solltet Ihr nicht werden... und auf Besserung ist keine Hoffnung... ergo: bleibt so, wie Ihr seid, aber das wenigstens heftig!!! Gruess A Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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