jetpower06 Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Hallo liebe Flugzeugfreunde, Leider ergab die Suche keine befriedigende Antwort auf mein Anliegen. Es würde mich interessieren, ob ich als Luftfahrzeugmechaniker mit Lizenz J66/A, ein ausländisches Kleinflugzeug (<5,7TO MTOW, jedoch mit single turboprop powerplant) in die Schweiz einführen, zusammenbauen und zulassen darf. Eine EASA-Typengenehmigung für den Flieger besteht indes. Von dem Muster wurden ab Jahr 1981 leider nur 51 Stück gebaut, sodass es hier wohl schwierig sein wird, einen Betrieb zu finden, der sich mit dem Flugzeug auskennt bzw. über eine entsprechende Lizenz/Rating verfügt. Da für eine Experimental-Zulassung bekannterweise 51% der Konstruktion selbst gebaut werden müssen, wird diese Art der Zulassung nicht in Frage kommen. (Der Flieger befindet sich lediglich in transportfähigem Zustand, d.h. demontierte Tragflügel) Seht Ihr eine Möglichkeit, in der Schweiz eine (Sonder-)Zulassung zu bekommen und idealerweise kleinere Wartungen selbst durchführen zu können? Vielen Dank für Eure Bemühungen. Grüsse Joe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tomi Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Hey Joe, auf der bazl-Homepage unter der Rubrik "für Fachleute" findest Du die Vorgehensweise. Tomi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jetpower06 Geschrieben 30. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2010 Guten Morgen Tomi, Vielen Dank für Deinen Hinweis. Da war ich bereits, jedoch ist mir immer noch unklar welche Möglichkeiten es gibt... Kannst Du mir einen Tipp geben? Gruss Joe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tomi Geschrieben 30. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2010 Hoi Joe, schick Dir eine PM. Tomi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 2. November 2010 Teilen Geschrieben 2. November 2010 Luftfahrzeugmechaniker mit Lizenz J66/A Bist Du mit der Lizenz nicht berechtigt das Luftfahrzeug zu warten? Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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