Volume Geschrieben 15. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2010 Hallo zusammen, zwei interessante Meldungen zum Thema Fluggastrechte: Europaticker Nach der Veröffentlichung der Statistiken des Luftfahrt Bundesamtes von 2009 (rund 1400 Ordnungswiedrigkeitsverfahren wegen Misachtung der Fluggastrechte) beklagen die Grünen die lacherlichen Bußgelder, die es für die Airlines finanziell lukrativ machen die vorgeschriebenen Leistungen (Essensgutscheine, Hotelübernachtungen...) sowie die Entschädigungen nicht zu bezahlen. Das Bußgeld ist allemal geringer als die Zusatzkosten, und die Wahrscheinlichkeit gering, das ein Passagier sich tatsächlich beim LBA beschwert, oder gar vor Gericht zieht. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Ich bin schon öfters gestranded, die Airlines haben es immer schon als absolut großzügig angesehen mir wenigstens einen späteren Ersatzflug anzubieten, und nicht eine hat mir je eine Entschädigung zahlen wollen, oder Essensgutscheine gegeben, die ich auch hätte einlösen können (ab einer bestimmten Uhrzeit haben alle Restaurants, die die Gutscheine akzeptieren schon zu, in der Rushhour geht den Restaurants schlicht das Essen aus, wenn die Passagiere gleich mehrerer Flüge mit Gutscheinen ankommen ...). Einmal ist ein Direktflug gestrichen worden (wir waren genau 2 Passagiere, welche "technischen Gründe" haben da wohl zur Streichung geführt....) und ich bin auf einen Umsteigeflug mit 7 Stunden Stopover umgebucht worden. Nach deutlicher Beschwerde hat man mir wenigstens eine Loungeinvitation angeboten, allerdings nur für die halbe Stunde bis zum ersten Flug (also für 10 Minuten in der Lounge...), nicht für die 7 Stunden stopover. Ich habe natürlich auch jedesmal die Mühe gescheut, mich beim LBA zu beschweren oder gar vor Gericht zu ziehen. Mir bleibt immer noch das Fluggastrecht Nr.1 : Ich kann für zukünftige Flüge einfach eine andere Airline wählen. Das kostet die Airline bei einem beruflichen Vielflieger dann ganz sicher deutlich mehr als ein Hotelzimmer, einen Essensgutschein oder eine Entschädigung. Imagetours Ein interessantes neues BGH Urteil, obwohl nicht explizit in der EU-Richtlinie erwähnt (mit Absicht ?) hat der Passagier nicht nur ein Anrecht, für einen verspäteten Flug entschädigt zu werden, sondern für die gesamte Flugstrecke, wenn er dadurch den Anschlußflug verpasst. Bisher war es Praxis der Airlines (am eigenen Leib erlebt...), das nur für den kurzen verspäteten Zubringerflug Essensgutscheine ausgeteilt wurden (die ohnehin wertlos waren..), für den dadurch verpassten Langstreckenflug aber keinerlei Leistungen/Entschädigungen angeboten wurden. Für diesen wurde dem Passagier vorgeworfen, nicht rechzeitig erschienen zu sein. Gerichte hatten in der Vergangenheit dieses Vorgehen bestätigt, inzwischen ist der este dieser Fälle bis zum BGH gelangt, und das hat jetzt im Sinne der Fluggäste entschieden. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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