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Rechtliches zur Landeverweigerung


Zeder

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Hallo,

Dieser Bericht (Verweigerung der Landung für Ausschaffung..)

wirft bei mir die Frage nach der Haftung für die 'vergeblichen' Kosten auf.

- Wie ist das in der Praxis. Darf eine Landung verweigert werden, wenn keine ausserordentlichen Bedingungen am Flughafen herrschen (Wetter, Unfall etc.) ?

- Muss die Landeerlaubnis nicht schon vor dem Start vorliegen (ohne obige Fälle natürlich)?

 

Näme mich doch wunder, denn ich persönlich finde das eine Zumutung.

16:04 Ergänzung

(besser ist der wohl Begriff 'Anmassung' gegenüber der Schweiz)

 

Es gibt noch andere Wörter dafür, aber die könnt ihr selber erraten.

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Näme mich doch wunder, denn ich persönlich finde das eine Zumutung.

 

... andernorts würden die Passagiere dann wohl eine medical emergency erleiden…

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Die Türkei ist ja in der EU...

uhhh... wie peinlich :o

 

 

... Bringt die doch nach Brüssel! Oder nach Berlin.
... und hier die Steigerung. :009:
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Vielleicht wäre es sinnvoll, schon vor dem Start die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Dann brauchte man gar nicht erst zu starten wenn noch keine Landegenehmigung vorliegt..

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Dann brauchte man gar nicht erst zu starten wenn noch keine Landegenehmigung vorliegt..

 

... Istanbul konnte jedoch nicht angeflogen werden, weil die Behörden die vorher zugesicherte Landeerlaubnis schliesslich doch nicht erteilten. ...

 

Es gibt eben immer Unerwartetes. Warum muss sowas per Jet stattfinden? Wären die Leute nicht in Staatsgewahrsam, sie wären wohl auch mit dem Bus nach Hause gefahren. Mir erschliesst sich das ganze auch nicht.

@Haslivet: Die Türkei empfiehlt sich so für die Aufnahme in die EU. Ich verstehe das wie: Behaltet unsere bösen Buben (Menschen), sendet Geld (Geld).

Hans

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Die Türkei ist ja in der EU, somit wurden EU Bürger ausgeschafft.

 

Ähemmm ... ich denke die Schweiz ist näher dran EU Mitglied zu werden als die Türkei :001:

*duckundrenweg*

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Es gibt eben immer Unerwartetes. Warum muss sowas per Jet stattfinden? Wären die Leute nicht in Staatsgewahrsam, sie wären wohl auch mit dem Bus nach Hause gefahren. Mir erschliesst sich das ganze auch nicht.

 

Ich möchte Dich mal sehen wenn Du bei so einer Abschiebung mit musst weil es Dein Job ist. Ob Du dann immer noch für die Busreise bist :).

 

Es tut mir leid, aber in den Schweizer Behörden arbeiten einfach zu viele naive Leute. (Bankdaten usw.) Man glaubt den anderen immer jeden Scheiss und wundert sich nachher. Warum das ganze vorher nicht rechtlich absichern mit einem Rahmenvertrag der auch festlegt wer die Kosten in solchen Fällen übernimmt ? Erst wenn man weiss wer was zahlt in welchem Fall, sollte man abfliegen. Danach kann man das Spiel dann 100 Mal machen und einfach die Rechnung schicken. Könnte man sogar fürs Pilotentraining dann verwenden :)

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Irgendwie meine ich, auf dem Bild ZRH zu sehen. Und die Maschine mit roten Winglets und grauem Bauch will irgendwie nicht so recht zur Adria Airways passen.

 

Ausserdem - gelandet und nicht andocken können oder nicht gelandet ist dann schon ein wenig ein Unterschied...

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Im erwähnten Bericht steht

[...]Istanbul konnte jedoch nicht angeflogen werden, weil die Behörden die vorher zugesicherte Landeerlaubnis schliesslich doch nicht erteilten. [...]

 

Was nützen Abklärungen und Vereinbarungen, wenn diese nicht eingehalten werden??

Ich vermisse hier halt eine entsprechende Stellungnahme der Schweiz. Oder sind wir, wie schon oft angetönt, schon sooo eingeschüchtert, dass wir nicht mehr zu mucksen getrauen. (Wir armen Indianer :rolleyes:)

Mich interessiert, wie die Praktiken im Linienflug definiert sind; was Airline Piloten - Kollegen dazu meinen.

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