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Ins Ausland während PPL Ausbildung?


jahmann

Empfohlene Beiträge

Hoi Zäme

 

Ich bin gerade an meinem PPL.

Nun wollte ich mit meinem Fluglehrer nach Friedrichshafen fliegen um dort ein paar (solo)Volten zu machen.

 

Jedoch wurde mir (uns) gesagt, ins Ausland während der Ausbildung ist nicht erlaubt?

 

Jedoch als ich fürs PPL verschiedene Flugschulen evaluiert habe, sagte mir eine die ihr Homebase in LSZH hat, das sie immer nach EDNY gehen.

 

Was ist nun richtig?

 

Leider finde ich dazu nichts konkretes in den Theorieunterlagen (oder schaue am falschen ort :009:)

 

 

Gruss

 

Stefan

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Der Lernausweis ist eine nationale Schweizerische Sache. JAR sieht ja gar keinen Lernausweis für Flugschüler vor. Deshalb gelten für den Lernausweis die Schweizer Bestimmungen. Auskunft darüber gibt Art. 43 der Verordnung des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal (RFP)

Demnach darf man mit dem Lernausweis nur im Schweizer Luftraum fliegen Punkt

Gruss

Philipp

 

Art. 43

III. Rechte des Trägers

 

Der auf Grund eines ärztlichen Tauglichkeitsattestes ausgestellte Lernausweis berechtigt den Träger, sich in der Schweiz sowie in den über ausländischem Gebiet liegenden Teilen der schweizerischen Fluginformationsgebiete und im Raum des Flughafens Basel-Mülhausen wie folgt zu betätigen:

 

a.

er darf Ausbildungsflüge mit Flugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen oder Motorseglern mit dem Fluglehrer am Doppelsteuer oder allein an Bord unter der unmittelbaren Aufsicht des Fluglehrers ausführen; Passagiere darf er nur mitführen, wenn der Fluglehrer am Doppelsteuer mitfliegt;

b.

er darf Lernfahrten an Bord von Ballonen durchführen;

c.

…2

d.

er darf die Radiotelefonie an Bord von Luftfahrzeugen besorgen für die Verbindung mit den Verkehrsdienststellen der Flugsicherung, sofern er eine Einführung in die Verfahren des radiotelefonischen Verkehrs erhalten hat und die gebräuchlichen Wendungen kennt.

 

 

Der Lernausweis berechtigt nicht zu Flügen im Rahmen öffentlicher Flugveranstaltungen.

 

 

 

Nachtrag 29.09.2010

 

Irgendwie stimmt zwar meine obenstehende Antwort, aber es ist nicht die komplette Geschichte, etwas fehlt noch.

Zweifellos ist es so, dass der Schweizer Lernausweis nur im Schweizerischen Luftraum "sowie in den über ausländischem Gebiet liegenden Teilen der schweizerischen Fluginformationsgebiete und im Raum des Flughafens Basel-Mülhausen" gilt.

Der entscheidende Punkt ist aber, dass es im JAR Ausland eben gar keinen Lernausweis braucht. Somit kann doch im umliegenden JAR-Ausland ein Flugschüler mit einem JAR-immatrikulierten Flugzeug unter Aufsicht (ob Doppelsteuer oder solo spielt ja eigentlich auch keine Rolle) eines JAR-lizenzierten Fluglehrers fliegen. Muss doch eigentlich ganz legal sein.

Gruss

Philipp

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Da drängt sich die Frage auf: zählen dann die Blockstunden für den PPL-Schüler nicht, wenn wir LSZI-Donauschingen-retour machen? Am Doppelsteuer, wohlgemerkt, und KEINE Solocircuits in Donauschingen!

 

Gruess Andreas

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Da drängt sich die Frage auf: zählen dann die Blockstunden für den PPL-Schüler nicht, wenn wir LSZI-Donauschingen-retour machen?

Ähnliche Frage: Zählen meine Flugstunden für die Verlängerung meines SEP ratings, wenn ich ohne Clearence in Luftraum C einfliege?:o

 

Gruss

 

Thomas

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Ähnliche Frage: Zählen meine Flugstunden für die Verlängerung meines SEP ratings, wenn ich ohne Clearence in Luftraum C einfliege?:o

 

Gruss

 

Thomas

 

Stell Dir vor ... es zählen sogar Flugstunden die Du ausserhalb der Eidgenossenschaft geflogen bist.

:eek::005::p

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