TheAviator Geschrieben 14. September 2010 Geschrieben 14. September 2010 Salü zusammen Ich habe im Zusammenhang mit dem Unfall einer Siat 223 (welche den Flügel verloren hat) von der Begrenzung der Lebensdauer gelesen. Im konkreten Fall ist die Lebensdauer mit 1900 h angegeben (was ich sehr wenig finde). Den Artikel findet ihr auf: http://www.fliegermagazin.de/download/files/UA_07_08.pdf Ich höre davon zum ersten Mal. Wie ist das einzuschätzen und wo ist das festgelegt? Ich habe in den Unterlagen meines Fliegers nichts gefunden. Gruss Urs Zitieren
PSeneca Geschrieben 14. September 2010 Geschrieben 14. September 2010 Diese Lifetime-Begrenzung hat nicht jedes Flugzeug. Wenn eine vorliegt wird dann oft zwischen Zelle und Flügel unterschieden. Einziges Flugzeug was mir jetzt spontan einfällt ist die Piper Malibu wo die Begrenzung der Zelle glaube ich bei 15.000 (?) Stunden lag. Bei der Seneca weiß ich halt noch das es defintiv keine Begrenzung gibt. Grüße Paul Zitieren
bleuair Geschrieben 14. September 2010 Geschrieben 14. September 2010 Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat auch die FFA AS-202 Bravo eine Lebensdauerbegrenzung. Ganz sicher weiss ich, dass auch der Pilatus PC-12 eine Begrenzung hat (für Flügel und Zelle separat) - bezogen auf Flugstunden einerseits und Landungen andererseits. Ein Flugzeug, das für nur 1900h gebaut ist, erinnert mich ein wenig an ein Wegwerfobjekt :009: ;) Zitieren
IFixPlanes Geschrieben 15. September 2010 Geschrieben 15. September 2010 Den BFU Bericht findet man hier. ... Ein Flugzeug, das für nur 1900h gebaut ist, erinnert mich ein wenig an ein Wegwerfobjekt :009: ;)Naja, auf den Flügel bezogen sind es genau genommen 9800 FH (Flugstunden) Die Airworthiness Directive 2007-0181-E erklärt das Ganze recht gut. Nach dem Unfall vom 23.4.2005 stellte man fest, das Teile der Struktur durch die Kunstflüge überbelastet werden. Diese Überbelastung führt zu Rissen. Sollte der Flügel der SIAT 223 nun mehr als 1200 FH (aber weniger als 1900 FH) aufweisen, muss zumindest eine Kontrolle der betroffenen Struktur durchgeführt werden. Findet man keine Risse oder lose Nieten kann man den Flieger noch bis zu den 1900 FH betreiben, allerdings ist Kunstflug untersagt. Möchte man weiterhin Kunstflug betreiben, muss die Modifikation EADS-MAN-MOD-SIAT223 durchführen. (Es dürfte sich um eine Verstärkung der Struktur handeln) Findet man Risse oder lose Nieten muss die Modifikation sofort durchgeführt, oder der Flügel gewechselt werden. (mit Wechsel des Flügels setzt man quasi die FH für die Kontrolle auf 0) Diese Kontrollen müssen in bestimmten Intervallen wiederholt werden. Hat man die 1900 FH überschritten muss die Modifikation sofort durchgeführt werden. Auch hier gibt es wiederholende Kontrollen. Hat der Flügel mehr als 9800 FH muss er gewechselt werden. Zitieren
TheAviator Geschrieben 15. September 2010 Autor Geschrieben 15. September 2010 Danke für die bisherigen Anworten. Es dürfte sich um eine Verstärkung der Struktur handeln Interessant. Wie sind eigentlich solche Verstärkungen definiert? Gibt es dafür STCs? Ist vielleicht eine doofe Frage, aber wie findet man heraus, ob für bestimmtes Flugzeuge Verstärkungen "verfügbar" sind? Gruss Urs Zitieren
IFixPlanes Geschrieben 15. September 2010 Geschrieben 15. September 2010 ... Wie sind eigentlich solche Verstärkungen definiert? Gibt es dafür STCs? Ist vielleicht eine doofe Frage, aber wie findet man heraus, ob für bestimmtes Flugzeuge Verstärkungen "verfügbar" sind?...Normalerweise werden solche Verstärkungen vom Hersteller definiert und es braucht kein STC (Supplemental Type Certificate) dafür. Es ist auch möglich das (wie in diesem Fall) die Infos von einem in der EASA genehmigten Betrieb mit DOA (Design Organisation Approval) kommt.Jeder Hersteller gibt u.a. SBs (Service Bulletin) heraus. In diesen findet man mögliche oder notwendige Modifikationen. Man ist als Betreiber nicht verpflichtet alle SBs zu lesen. Darum werden notwendige SBs durch eine AD (Airworthiness Directive) angewiesen. In diesem Fall kam das entsprechende SB (EADS Deutschland Service Bulletin 223-05/07) von EADS. Zitieren
consti Geschrieben 15. September 2010 Geschrieben 15. September 2010 Bei den Helis gibt es zudem noch Begrenzungen für Jahre. Bsp. Lama/ Alouette. Diese müssen alle 12Jahre überholt werden. Egal wenn sie nur 100 oder 1000 h geflogen sind. Von den Anzahl Landungen sind va. Einziehfahrwerke betroffen. gruess Consti Zitieren
adamhr Geschrieben 21. September 2010 Geschrieben 21. September 2010 Also auf ein Flugzeug was nach 1900 Flugstunden schon schlapp macht hätte ich keine Lust, es sei denn es wäre seeehr günstig. Normalerweise gibt es ja solche Begrenzungen nur für Teile die halt gewartet werden müssen bzw. ausgetauscht. Zitieren
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