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10.9.2010 | EC-120B Colibri (HB-ZSH) | Niedergesteln (VS) | Absturz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gestern Abend ist ein Helikopter in Niedergesteln (VS) abgestürtzt.

An Board befand sich nur der Pilot, der sich noch rechtzeitig retten konnte :)

Schon fast eine Happyend Geschichte, denn ich vermute, dass man diesen Helikopter noch reparieren kann ;) http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/09/11/Schweiz/Helikopter-im-Oberwallis-abgestuerzt?WT.zugang=front_mel

Grüessli

Geschrieben

Das war wohl dieser Vogel hier...

 

1777031.jpg

 

Carsten

Geschrieben

An Board befand sich nur der Pilot, der sich noch rechtzeitig retten konnte :)

 

...sich noch rechtzeitig retten? vor was retten? wie retten? abgesprungen oder was? :confused:

 

ach was solls... die Presse...:006: ;)

Geschrieben
Der Mann wollte am Samstag von Buchs (NW) nach Raron (VS) fliegen.

Ich nehme an, Buochs ist gemeint.

 

Was macht der Pilot 1km vor der Schwelle in 10m über Grund?

Geschrieben
Was macht der Pilot 1km vor der Schwelle in 10m über Grund?

...und das bei Nacht?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Vielen Dank Hans, für die zwei ausgezeichneten Artikel in der "ONZ".

 

Dieser Journalist versteht etwas vom Fliegen.

 

Als Nichtpilot las ich das erste mal etwas von einer"bürgerlichen Morgendämmerung". (Tag und Nachtgrenze).

Sehr gut geschrieben.

 

Gruss

Geschrieben
Vielen Dank Hans, für die zwei ausgezeichneten Artikel in der "ONZ".

 

Dieser Journalist versteht etwas vom Fliegen.

 

Aber leider sind wir immer noch genau so gescheit wie vorher :( Immerhin, die gute Meldung ist, es gab nur Materialschaden.

Geschrieben
Als Nichtpilot las ich das erste mal etwas von einer"bürgerlichen Morgendämmerung". (Tag und Nachtgrenze).

Sehr gut geschrieben.

 

Gruss

 

Dann darf ich, als Hobby-Sternschauer, der Vollständigkeit halber, noch die nautische Dämmerung (Sonne 12 Grad unter Horizont) und die astronomische Dämmerung (18 Grad) erwähnen.

 

Grüße, Frank

Geschrieben
Dann darf ich, als Hobby-Sternschauer, der Vollständigkeit halber, noch die nautische Dämmerung (Sonne 12 Grad unter Horizont) und die astronomische Dämmerung (18 Grad) erwähnen.

 

Grüße, Frank

 

Dann sass ich also in der Schule tatsächlich hinter einer Säule...

 

Es ist eben einige Zeit her.

 

Gruss

  • 10 Jahre später...
Geschrieben

Starker Tobak gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Aktenzeichen A-2401/2011 <-- Link

 

  • Landung ohne Nachtflugbewilligung auf einem nicht für Nachtflug zugelassenen Heliport
  • Kein gültiges Typerating
  • Kein gültiges Medical
  • Psychische Probleme
  • Kokain und Medikamentenkonsum vor dem Flug

 

Es grüsst der Andy

Geschrieben

Der "Pilot" hatte vorallem auch noch US-Lizenzen und hat angefochten, dass das BAZL die Information über den Drogen- und Medikamentenkonsum der FAA mitteilt. Ziemlich verquer. Er hat aber trotzdem teilweise gewonnen:

Zitat

Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dass die Vorinstanz die FAA nicht über den (angeblichen) Medikamenten- und Drogenkonsum des Beschwerdeführers informieren darf. Im Übrigen hat sie jedoch zu Recht entschieden, die FAA in einer in Englisch abzufassenden Mitteilung über die anderen im Zusammenhang mit dem Flugunfall vom 11. September 2010 festgestellten Versäumnisse des Beschwerdeführers (ungültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis, ungültiges Type Rating, fehlende Nachtflugbewilligung, Landung auf einem nicht für Nachtflüge zugelassen Heliport), dessen derzeitige Einschätzung als flugmedizinisch untauglich und die von der Schweiz aufgrund dieser vorläufigen Untersuchungsergebnisse getroffenen Anordnungen in Kenntnis zu setzen. Eine solche Information ist geeignet und zugleich erforderlich, um die FAA zu veranlassen, eine Untersuchung gegen den Beschwerdeführer einzuleiten, um dessen Flugtauglichkeit zu überprüfen und diesem, sofern erforderlich, zumindest zeitweilig seine amerikanischen Fluglizenzen zu entziehen. Diese Bekanntgabe erweist sich im Übrigen unter Abwägung aller massgeblichen Interessen als verhältnismässig. Bei diesem Ergebnis ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen, die angefochtene Anordnung aufzuheben und eine Datenbekanntgabe im Sinne der vorstehenden Erwägungen anzuordnen.

 

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