Marco Riva Geschrieben 10. September 2010 Geschrieben 10. September 2010 Nun ist das Vernehmlassungsverfahren für Aussenlandungen mit Helikopter angelaufen. Die alte Aussenlandebewilligung wird es dann nicht mehr geben. Der Vorteil darin liegt, dass es auch nichts mehr kostet. Der Nachteil sind die massiven Einschränkungen. So soll der Verordungstext in etwa lauten. Link: folgt in Kürze Der SHeV, SHA und die ARGU ALV sind nebst andern Organisationen im Vernehmlassungsverfahren eingeladen. Die Frist läuft bis zum 10.12.2010. Es ist vorgesehen, dass diese im 2011 vollzogen wird. Marco Zitieren
Heli Geschrieben 12. September 2010 Geschrieben 12. September 2010 - Vorlage Aussenlandeverordnung - Erläutender Bericht - Brief an die Kantone Viele Grüsse Matthias Zitieren
Marco Riva Geschrieben 12. September 2010 Autor Geschrieben 12. September 2010 Ja und hier noch die Adressatenliste der Vernehmlassung. http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1759/Adressatenliste.pdf Interessant ist, dass alle Dokumente vom BR Leuenberger auf den 13. Sept. 2010 datiert sind. Vermutlich war es eine Panne, dass die Vorlage schon früher raus war. Momentan ist diese in den laufenden Verfahren nämlich nicht publiziert. http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK Vielleicht ab dem 13. September 2010. Marco Zitieren
Marco Riva Geschrieben 14. September 2010 Autor Geschrieben 14. September 2010 Der Link ist nun wieder aufgeschaltet. http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK Marco Zitieren
mds Geschrieben 14. Mai 2014 Geschrieben 14. Mai 2014 «Der Bundesrat hat heute die neue Aussenlandeverordnung (AuLaV) verabschiedet. Sie berücksichtigt die Interessen der Wirtschaft und der Umwelt. Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen wurde das seit Jahren laufende Überprüfungsverfahren für Gebirgslandeplätze (GLP) indes gestoppt. Deren Zahl soll auf 40 reduziert werden.»Via http://www.airlaw.ch/2014/05/14/neue-verordnung-fuer-aussenlandungen-und-weniger-gebirgslandeplaetze/ und https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52951. Martin Zitieren
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