Chillkröte Geschrieben 26. August 2010 Geschrieben 26. August 2010 Hallöchen Jungs und Mädels, wie manche eventuell schon wissen bin ich wieviele andere auch ATPL Schüler. Da ich meinen PPL nun eine Weile habe und ich gern weiterhin etwas VFR sein möchte, hab ich mal viele Flugplätze ich Umland abgefragt, bzw vor allem die Fallschirmsprung-Vereine ob Sie vllt Absetzpiloten brauchen. Da keiner von denen Berdarf hat, wollte ich mal fragen was noch so in Frage kommt, wo man vllt etwas sich verdienen kann, bzw auch einfach umsonst fliegen kann außer vllt Segler schleppen. - Also an wen kann ich mich wenden wenn ich Überführungsflüge, Fotoflüge, Rundflüge oder einfach jeglichen "..." in einer einmotorigen Maschine fliegen will? Hat irgendjemand Tipps, bzw. eventuell sogar auch Adressen? MfG, Konstantin Zitieren
Aviat Geschrieben 26. August 2010 Geschrieben 26. August 2010 Hallo Konstantin, leider kann ich Dir in der Angelegenheit nicht wirklich weiterhelfen, schließe mich aber interessiert Deiner Frage an. Ich hatte vor einiger Zeit selbst einen solchen Thread ins Forum gestellt-leider mit eher geringerer Resonanz. Ich denke, die von Dir aufgezählten Möglichkeiten beinhalten größtenteils bereits alle SEP VFR - Möglichkeiten - ob bzw. durch wen sich das dann realisieren lässt, hängt wohl letztlich davon ab, ob man zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Aber vielleicht finden sich ja nochmals sachdienliche Hinweise hier im Forum. :008: Zitieren
Kjeld Geschrieben 7. September 2010 Geschrieben 7. September 2010 Bitte mal die Suchfunktion benutzen - da gibts einiges. Mein Fazit für Deutschland - vergiss es! Entgeldlich ist alles außer Fotoflug (nach meinen Infos) ohne CPL verboten und die, die komerzielle Luftaufnahmen brauchen, wenden sich an Flugschulen mit Außnahmeerlaubnis für Unterschreiten der 2000 ft über GND. Sobald du es auf Selbstkostenbasis machst, darfst du nicht dafür werben, sonst ist es "Nachhaltig" und damit verboten bzw. CPLlern vorbehalten.(ich glaube das war die Formulierung) Freunde und Bekannte darf man Mitnehmen... Ich habe die Tage sogar folgendes Erlebnis gehalt: Ich habe zu einem Event im Rahmen der Kulturhauptstadt Essen, den Schachtzeichen, für eine befreundete Familie kleine Rundflüge gemacht-insg. 7 Personen (da Anhang). Da hat die Flugschule!!!! bei meinen Fluggästen nachgefragt, ob ich ihnen dafür Geld abnehmen würde. Die waren SEHR verdutzt... Also Fazit (leider) - mit Fliegen mit PPL kann man kein Geld verdienen! Zitieren
Chillkröte Geschrieben 8. September 2010 Autor Geschrieben 8. September 2010 Naja aber so ein paar Möglichkeiten, gerade wie Bannerflüge etc gibt es ja schon oder? Ein entfernter Bekannter hat nur einen PPL und macht ab und an Bannerflüge. Aber ich merke schon, so richtig gut geht das nicht. Schade. Und wenn ich meinen ATPL hab, darf ich ja im Prinzip auch kein Geld verdienen oder? Weil wenn ich ein Flieger charter und kommerziell ein Rundflug mach, brauch ich ja direkt wieder ein Rundflugunternehmen, was sogut wie unmöglich ist zu gründen... Oder hab ich da was verpasst? Zitieren
consti Geschrieben 8. September 2010 Geschrieben 8. September 2010 In der Schweiz musst Du einfach in einem FOM sein. Sozusagen JA ein einer Gruppe mit gültiger Betriebsbewilligung. Ich denke jedoch, wenn Du in einer Gruppe Charterst, kannst Du sicher mit denen Reden... gruess Consti Zitieren
Kjeld Geschrieben 10. September 2010 Geschrieben 10. September 2010 Naja aber so ein paar Möglichkeiten, gerade wie Bannerflüge etc gibt es ja schon oder? Wieso postest du ne Frage wenn du entweder die Antwort schon weißt oder nicht wissen willst ;) ? Ich weiß, wie frustrierent es ist, wenn man viel Geld in die Flugstunden pumpt und rein GAR NIX davon zurück kriegen kann... Bitte les mal die "Vorgängerthreads"! Zitieren
Raflight Geschrieben 10. September 2010 Geschrieben 10. September 2010 Kennt Ihr das: Der Genehmigungspflicht unterliegt auch die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt. Hiervon ausgenommen sind lediglich Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind (§ 20 Abs. 1 Satz 2 LuftVG). Für Flüge zu anderen Zwecken (Arbeitsflüge) ist eine luftrechtliche Genehmigung nicht (mehr) erforderlich. Die Tatsache der Abrechnung von Flügen auf Basis von Selbstkosten ist mit Inkrafttreten des Elften Gesetzes zur Änderung des LuftVG - 1. März 1999 - für die Abgrenzung zur Gewerbsmäßigkeit kein geeignetes Merkmal mehr (vgl. insoweit den erklärten Willen des Gesetzgebers in der Begründung zum ÄndG - BT-Drucksache 13/9513 S. 29 und Ausführungen zu Luftfahrtunternehmen). = Zitieren
Milhouse Geschrieben 11. September 2010 Geschrieben 11. September 2010 Sali zäme Segelflugzeuge schleppen kann man kostenlos, ist auch überhaupt nicht langweilig wie man vielleicht meint und an einem Samstag kommen schon mal 5 Stunden zusammen. Sprich doch mal eine Segelfluggruppe in deiner Nähe an. Gruss Ueli Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.