Alexander_31 Geschrieben 17. August 2010 Teilen Geschrieben 17. August 2010 Rückschau: Abflug verweigert Wenn die USA-Reise schon am deutschen Flughafen endet Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 31. Juli 2010 Adressen & Links Bildunterschrift: Bei der Passkontrolle am Flughafen ] von Christoph Kehlbach In letzter Zeit kommt das immer öfter vor: Menschen, die in die USA fliegen wollen, werden überraschend am Schalter im Flughafen abgewiesen. Der Grund: Sie haben die notwendigen Dokumente falsch ausgefüllt. Häufig fällt damit die gesamte Reise ins Wasser. Die Enttäuschung ist groß – abgesehen davon, dass die Urlauber dadurch meist eine Menge Geld verlieren. Vor der USA-Reise: Formular ausfüllen "ESTA" – die Abkürzung steht für "Electronic System for Travel Authorization". Es handelt sich um ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, das vom US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung von USA-Reisenden eingeführt wurde. Vor Antritt der Reise müssen alle Reisenden ein elektronisches Formular am Computer ausfüllen und dabei Angaben zu ihrer Person machen. Unter anderem ist auch die Kennung des Reisepasses anzugeben. Wer hierbei einen Fehler macht, den nimmt die Airline nicht mit an Bord. Die Fluglinien sind verpflichtet so zu handeln, denn die ESTA-Dokumente zählen bei Reisen in die Vereinigten Staaten zu den erforderlichen Reiseunterlagen, genauso wie der Reisepass. Fehler beim Ausfüllen gehen auf Kosten des Reisenden Was passiert nun, wenn beim Ausfüllen Fehler gemacht werden? Das kann schnell geschehen: Viele Reisende geben aus Versehen einen Buchstaben statt einer Ziffer ein. Beispiel: Die Reisepassnummer endet mit der Ziffer "Null", stattdessen wurde der Buchstaben "O" ins ESTA-Formular eingetragen. Ein naheliegender Fehler: Schließlich besteht die Kennung in vielen Pässen sonst auch überwiegend aus Buchstaben. Außerdem sehen sich Ziffer und Buchstabe zum Verwechseln ähnlich. Bemerkt wird der Fehler erst am Flughafen. Zwar kann man theoretisch am Flughafen immer noch in ein Internet-Café gehen und ein "richtiges" ESTA-Formular ausdrucken – doch was ist, wenn der Flieger nicht warten kann und die Reise ins Wasser fällt? Schadensersatz vom Reisebüro? Wer das Formular selbst ausgefüllt hat, kann nicht mit Schadensersatz vom Reisebüro rechnen. "Das falsch ausgefüllte ESTA-Formular steht wie ein abgelaufener Reisepass in der Verantwortung des Reisenden", sagt Ronald Schmid, Ehrenpräsident der Gesellschaft für Reiserecht. "Das Reisebüro darf darauf vertrauen, dass der Reisende mit gültigen Dokumenten zur Abreise erscheint." Keine Pflicht des Reisebüros zum Ausfüllen Anders könnte es dagegen aussehen, wenn das Reisebüro das Ausfüllen der Formulare für die Kunden übernimmt. Dann könnte dieser Dienst rechtlich als Teil der Reiseorganisation gewertet werden. Fehler, die das Reisebüro dabei macht (beispielsweise eine "Null" mit einem "O" zu verwechseln), begründen unter Umständen eine Haftung des Reisebüros, wenn die Kunden deshalb ihre Reise nicht antreten können. Sie könnten dann Schadensersatz fordern und darüber hinaus im Einzelfall auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen. Allerdings besteht wohl keine generelle Pflicht der Reisebüros, die ESTA-Dokumente für die Kunden auszufüllen. Das Beste dürfte es also sein, sich rechtzeitig vor der Abreise selbst um die ESTA-Formulare zu kümmern. Bei Unklarheiten in Sachen Reisepass lohnt auch ein Blick auf die Homepage des Bundesinnenministeriums (http://www.bmi.bund.de). Adressen & Links Bundesinnenministerium Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 31.07.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. Zurück zum Seitenanfang E-Mail an ARD- Ratgeber: RechtURL: mailto:ratgeber-recht@swr.de Beitrag druckenURL: javascript:window.print(); Download Sende-Manuskript zum BeitragURL: http://www.daserste.de/cmspix/ratgeber/pdf/internet.USA-reise.pdf Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR, Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alexander_31 Geschrieben 17. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2010 Zum Nachlesen: Sendemanuskript Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers/der Empfängerin hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des/der Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 31. Juli 2010, 17.03 Uhr im Ersten USA – Reise – Was ist vor der Einreise zu beachten? ARD-Ratgeber RECHT vom 31. Juli 2010 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Seite 2 Postfach 5520 76037 Karlsruhe Moderation: Karl-Dieter Möller Von Seattle, ganz im Norden Amerikas, mit dem Auto an der Pazifikküste entlang bis Los Angeles zu fahren. Ein Traum. Aber vor den Traum haben die amerikanischen Behörden aufwändige Einreisevorschriften gesetzt. Wer bis zu 90 Tagen in die USA reisen will, braucht zwar kein Visum, dafür muss er vor Abflug eine Genehmigung mit dem elektronischen System „ESTA“ (Electronic System Travel Authorization) einholen. Beim Ausfüllen dieses elektronischen Systems gibt es immer wieder Probleme, manchmal mit gravierenden Folgen. USA-Reise Autor: Christoph Kehlbach New York, New York – der „Big Apple“, die Stadt, die niemals schläft. Ein Traumziel für Millionen von Touristen. Auch für das Ehepaar H. aus Mannheim. Die beiden USA-Fans hatten eine Rundreise gebucht: New York, Philadelphia und Washington. Rosa H. „Es war schon lange mein Traum mal New York zu sehen, so ein Wolkenkratzer-Feeling zu haben. Ich hatte mich so gefreut, es war ein Traum von mir.“ Doch bevor der Flieger abhebt: Stress pur. Der vom Reisebüro organisierte Bus kommt mit einer halben Stunde Verspätung am Flughafen an. Der Check-In Schalter schließt schon bald. Bis das Ehepaar H. dort ist, dauert es. Dann: endlich geschafft. Doch am Schalter herrscht viel Betrieb. Als sie dran sind: Der Schock: Rosa H. darf nicht an Bord1 Rosa H. „An diesem Schalter hat man mir gesagt, dass mein Mann zwar einreisen nach New York, oder in die USA. Aber ich dableiben muss, weil meine ESTA falsch ist.“ Die ESTA ist das „elektronische System zur Reise-Genehmigung“. Eine Sicherheitsüberprüfung für USA-Reisende. Alle müssen schon vor Reisebeginn ihre Daten eingeben – online. Auch die Passnummer wird eingetragen. Die endet bei Rosa H. auf „Null“ – nicht etwa auf „O“, obwohl die O´s in ihrem Pass genauso aussehen. Sie hatte beim Ausfüllen die falsche Taste gedrückt. Hermann H. „Das war erstmal ein Schock. Aber es war dann etwas gemildert, nachdem der Mann gesagt hat: „Da unten ist ein Internet- Cafe, da können Sie das neu ausdrucken und dann wäre alles ok.“ Eine Ausnahme darf die Fluglinie nicht machen - Vorschrift. Der Kampf gegen die Uhr. Für das Ehepaar H. geht er weiter. Mit Sack und Pack zum Internet-Cafe. Dort bekommen sie schnell Hilfe. Denn hier ist das Personal schon „ESTA-erfahren“. Probleme mit den Einreise-Formularen haben viele. ARD-Ratgeber RECHT vom 31. Juli 2010 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Seite 3 Postfach 5520 76037 Karlsruhe Massoumeh Zahmatkesh: „Jeden Tag dreißig Leute hier! Ich habe Erfahrung mit ESTA, kein Problem. Ich helfe gerne, machen wir.“ Doch für unser Ehepaar kommt alle Hilfe zu spät. Der Check-in ist geschlossen, der Flieger nach New York – er hebt ohne die beiden ab. Nun wollen sie Schadensersatz vom Reisebüro. Zwar haben sie das Formular falsch ausgefüllt, aber wegen der verspäteten Ankunft am Flughafen hätten sie zu wenig Zeit gehabt, den Fehler zu korrigieren. Reiserechtsexperten überzeugt das nicht. Ronald Schmid Deutsche Gesellschaft für Reiserecht „Ein Reiseveranstalter ist zwar verpflichtet, insbesondere dann, wenn er die Passagierte selbst zum Flughafen befördert, diese so rechtzeitig zum Flughafen zu bringen, dass es beim Einchecken kein Problem gibt. Aber er darf voraussetzen, dass der Passagier mit gültigen Reisedokumenten, dazu zählt auch das ESTA-Dokument ankommt, und keine Notwendigkeit mehr besteht, noch Ersatz-Dokumente zu beschaffen.“ Ganz ähnlich sieht der Fall beim Ehepaar K. aus. Auch sie hatten fehlerhafte ESTA-Formulare, auch sie mussten ins Internet-Cafe, auch sie kamen zu spät. Daniele K. ESTA-Opfer „Ein Paar Tränchen sind dann auch geflossen, man wusste gar nicht, man konnte es gar nicht glauben, man wusste gar nicht, was jetzt los ist. Ich habe dann noch versucht, die am Schalter etwas zu beschwatzen, aber das war dann nichts. Die hat dann gemeint, es ist Feierabend.“ Allerdings hat ihnen das Reisebüro die Formulare ausgefüllt – und dabei, so wie die H. „Null“ mit „O“ verwechselt. Daniele K. ESTA-Opfer „Das war vorher einfach nicht zu ahnen. Ich habe ja extra eben die ESTAS erstellen lassen, um eben keinen Fehler zu machen. Und dann war es halt unglücklicherweise so, dass es dem Reisebüro dann eben auch passiert ist. Die wussten es eben auch nicht.“ Wenn das Reisebüro die Dokumente ausfüllt, sieht die Sache anders aus. Ronald Schmid Deutsche Gesellschaft für Reiserecht „Sollte das Reisebüro auf Wunsch des Kunden auch das Ausfüllen des ESTA-Dokuments übernommen haben, dann kann man natürlich bei einer fehlerhaften Ausfüllung davon sprechen, dass ein Reisebüro möglicherweise in die Haftung kommt. Das hängt aber sehr vom Einzelfall ab, inwieweit das eher aus Kulanz gemacht worden ist oder eben tatsächlich als Aufgabe übernommen worden ist, vielleicht sogar noch ARD-Ratgeber RECHT vom 31. Juli 2010 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Seite 4 Postfach 5520 76037 Karlsruhe dafür Entgelt genommen worden ist.“ Eine generelle Verpflichtung der Reisebüros, für USA-Reisende die ESTA-Formulare auszufüllen, gibt es jedenfalls nicht. Schadensersatz oder nicht – beide Ehepaare wollen im kommenden Jahr die verpasste USA-Reise nachholen. Bis dahin müssen sie ihre Hamburger aber wohl hier essen. Nach-Moderation: Karl-Dieter Möller Das ESTA-Verfahren ist kostenfrei. Allerdings gibt es auch unseriöse Internetseiten zu ESTA, bei deren Nutzung zum Teil erhebliche Kosten anfallen. Schauen Sie also genau hin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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