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TV-Tipp 14.08.10; RBB; 18:30 - 19:00; Ratgeber Recht - Was ist vor der Einreise zu beachten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Rückschau: Abflug verweigert

Wenn die USA-Reise schon am deutschen Flughafen endet

 

Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 31. Juli 2010

 

 

Adressen & Links

Bildunterschrift: Bei der Passkontrolle am Flughafen

]

von Christoph Kehlbach

 

In letzter Zeit kommt das immer öfter vor: Menschen, die in die USA fliegen wollen, werden überraschend am Schalter im Flughafen abgewiesen. Der Grund: Sie haben die notwendigen Dokumente falsch ausgefüllt. Häufig fällt damit die gesamte Reise ins Wasser. Die Enttäuschung ist groß – abgesehen davon, dass die Urlauber dadurch meist eine Menge Geld verlieren.

 

Vor der USA-Reise: Formular ausfüllen

"ESTA" – die Abkürzung steht für "Electronic System for Travel Authorization". Es handelt sich um ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, das vom US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung von USA-Reisenden eingeführt wurde.

Vor Antritt der Reise müssen alle Reisenden ein elektronisches Formular am Computer ausfüllen und dabei Angaben zu ihrer Person machen. Unter anderem ist auch die Kennung des Reisepasses anzugeben. Wer hierbei einen Fehler macht, den nimmt die Airline nicht mit an Bord. Die Fluglinien sind verpflichtet so zu handeln, denn die ESTA-Dokumente zählen bei Reisen in die Vereinigten Staaten zu den erforderlichen Reiseunterlagen, genauso wie der Reisepass.

 

Fehler beim Ausfüllen gehen auf Kosten des Reisenden

Was passiert nun, wenn beim Ausfüllen Fehler gemacht werden? Das kann schnell geschehen: Viele Reisende geben aus Versehen einen Buchstaben statt einer Ziffer ein. Beispiel: Die Reisepassnummer endet mit der Ziffer "Null", stattdessen wurde der Buchstaben "O" ins ESTA-Formular eingetragen. Ein naheliegender Fehler: Schließlich besteht die Kennung in vielen Pässen sonst auch überwiegend aus Buchstaben. Außerdem sehen sich Ziffer und Buchstabe zum Verwechseln ähnlich. Bemerkt wird der Fehler erst am Flughafen. Zwar kann man theoretisch am Flughafen immer noch in ein Internet-Café gehen und ein "richtiges" ESTA-Formular ausdrucken – doch was ist, wenn der Flieger nicht warten kann und die Reise ins Wasser fällt?

 

Schadensersatz vom Reisebüro?

Wer das Formular selbst ausgefüllt hat, kann nicht mit Schadensersatz vom Reisebüro rechnen. "Das falsch ausgefüllte ESTA-Formular steht wie ein abgelaufener Reisepass in der Verantwortung des Reisenden", sagt Ronald Schmid, Ehrenpräsident der Gesellschaft für Reiserecht. "Das Reisebüro darf darauf vertrauen, dass der Reisende mit gültigen Dokumenten zur Abreise erscheint."

 

Keine Pflicht des Reisebüros zum Ausfüllen

Anders könnte es dagegen aussehen, wenn das Reisebüro das Ausfüllen der Formulare für die Kunden übernimmt. Dann könnte dieser Dienst rechtlich als Teil der Reiseorganisation gewertet werden. Fehler, die das Reisebüro dabei macht (beispielsweise eine "Null" mit einem "O" zu verwechseln), begründen unter Umständen eine Haftung des Reisebüros, wenn die Kunden deshalb ihre Reise nicht antreten können. Sie könnten dann Schadensersatz fordern und darüber hinaus im Einzelfall auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen. Allerdings besteht wohl keine generelle Pflicht der Reisebüros, die ESTA-Dokumente für die Kunden auszufüllen. Das Beste dürfte es also sein, sich rechtzeitig vor der Abreise selbst um die ESTA-Formulare zu kümmern. Bei Unklarheiten in Sachen Reisepass lohnt auch ein Blick auf die Homepage des Bundesinnenministeriums (http://www.bmi.bund.de).

 

 

Adressen & Links

Bundesinnenministerium

 

 

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 31.07.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

 

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ARD-Ratgeber Recht

aus Karlsruhe

Sendung vom:

31. Juli 2010, 17.03 Uhr

im Ersten

USA – Reise –

Was ist vor der Einreise zu

beachten?

ARD-Ratgeber RECHT vom 31. Juli 2010 SÜDWESTRUNDFUNK  FERNSEHEN

Seite 2 Postfach 5520  76037 Karlsruhe

Moderation: Karl-Dieter Möller

Von Seattle, ganz im Norden Amerikas, mit dem Auto an der Pazifikküste entlang bis Los

Angeles zu fahren. Ein Traum. Aber vor den Traum haben die amerikanischen Behörden

aufwändige Einreisevorschriften gesetzt. Wer bis zu 90 Tagen in die USA reisen will,

braucht zwar kein Visum, dafür muss er vor Abflug eine Genehmigung mit dem elektronischen

System „ESTA“ (Electronic System Travel Authorization) einholen. Beim Ausfüllen

dieses elektronischen Systems gibt es immer wieder Probleme, manchmal mit gravierenden

Folgen.

USA-Reise

Autor: Christoph Kehlbach

New York, New York – der „Big Apple“, die Stadt, die niemals schläft. Ein Traumziel für

Millionen von Touristen. Auch für das Ehepaar H. aus Mannheim. Die beiden USA-Fans

hatten eine Rundreise gebucht: New York, Philadelphia und Washington.

Rosa H. „Es war schon lange mein Traum mal New York zu sehen, so

ein Wolkenkratzer-Feeling zu haben. Ich hatte mich so gefreut,

es war ein Traum von mir.“

Doch bevor der Flieger abhebt: Stress pur. Der vom Reisebüro organisierte Bus kommt

mit einer halben Stunde Verspätung am Flughafen an. Der Check-In Schalter schließt

schon bald. Bis das Ehepaar H. dort ist, dauert es. Dann: endlich geschafft. Doch am

Schalter herrscht viel Betrieb. Als sie dran sind: Der Schock: Rosa H. darf nicht an Bord1

Rosa H. „An diesem Schalter hat man mir gesagt, dass mein Mann

zwar einreisen nach New York, oder in die USA. Aber ich

dableiben muss, weil meine ESTA falsch ist.“

Die ESTA ist das „elektronische System zur Reise-Genehmigung“. Eine Sicherheitsüberprüfung

für USA-Reisende. Alle müssen schon vor Reisebeginn ihre Daten eingeben –

online. Auch die Passnummer wird eingetragen. Die endet bei Rosa H. auf „Null“ – nicht

etwa auf „O“, obwohl die O´s in ihrem Pass genauso aussehen. Sie hatte beim Ausfüllen

die falsche Taste gedrückt.

Hermann H. „Das war erstmal ein Schock. Aber es war dann etwas gemildert,

nachdem der Mann gesagt hat: „Da unten ist ein Internet-

Cafe, da können Sie das neu ausdrucken und dann wäre alles

ok.“

Eine Ausnahme darf die Fluglinie nicht machen - Vorschrift. Der Kampf gegen die Uhr.

Für das Ehepaar H. geht er weiter. Mit Sack und Pack zum Internet-Cafe. Dort bekommen

sie schnell Hilfe. Denn hier ist das Personal schon „ESTA-erfahren“. Probleme mit den

Einreise-Formularen haben viele.

ARD-Ratgeber RECHT vom 31. Juli 2010 SÜDWESTRUNDFUNK  FERNSEHEN

Seite 3 Postfach 5520  76037 Karlsruhe

Massoumeh Zahmatkesh: „Jeden Tag dreißig Leute hier! Ich habe Erfahrung mit ESTA,

kein Problem. Ich helfe gerne, machen wir.“

Doch für unser Ehepaar kommt alle Hilfe zu spät. Der Check-in ist geschlossen, der Flieger

nach New York – er hebt ohne die beiden ab. Nun wollen sie Schadensersatz vom

Reisebüro. Zwar haben sie das Formular falsch ausgefüllt, aber wegen der verspäteten

Ankunft am Flughafen hätten sie zu wenig Zeit gehabt, den Fehler zu korrigieren. Reiserechtsexperten

überzeugt das nicht.

Ronald Schmid

Deutsche Gesellschaft

für Reiserecht

„Ein Reiseveranstalter ist zwar verpflichtet, insbesondere

dann, wenn er die Passagierte selbst zum Flughafen befördert,

diese so rechtzeitig zum Flughafen zu bringen, dass es

beim Einchecken kein Problem gibt. Aber er darf voraussetzen,

dass der Passagier mit gültigen Reisedokumenten, dazu

zählt auch das ESTA-Dokument ankommt, und keine Notwendigkeit

mehr besteht, noch Ersatz-Dokumente zu beschaffen.“

Ganz ähnlich sieht der Fall beim Ehepaar K. aus. Auch sie hatten fehlerhafte ESTA-Formulare,

auch sie mussten ins Internet-Cafe, auch sie kamen zu spät.

Daniele K.

ESTA-Opfer

„Ein Paar Tränchen sind dann auch geflossen, man wusste

gar nicht, man konnte es gar nicht glauben, man wusste gar

nicht, was jetzt los ist. Ich habe dann noch versucht, die am

Schalter etwas zu beschwatzen, aber das war dann nichts.

Die hat dann gemeint, es ist Feierabend.“

Allerdings hat ihnen das Reisebüro die Formulare ausgefüllt – und dabei, so wie die H.

„Null“ mit „O“ verwechselt.

Daniele K.

ESTA-Opfer

„Das war vorher einfach nicht zu ahnen. Ich habe ja extra

eben die ESTAS erstellen lassen, um eben keinen Fehler zu

machen. Und dann war es halt unglücklicherweise so, dass

es dem Reisebüro dann eben auch passiert ist. Die wussten

es eben auch nicht.“

Wenn das Reisebüro die Dokumente ausfüllt, sieht die Sache anders aus.

Ronald Schmid

Deutsche Gesellschaft

für Reiserecht

„Sollte das Reisebüro auf Wunsch des Kunden auch das

Ausfüllen des ESTA-Dokuments übernommen haben, dann

kann man natürlich bei einer fehlerhaften Ausfüllung davon

sprechen, dass ein Reisebüro möglicherweise in die Haftung

kommt. Das hängt aber sehr vom Einzelfall ab, inwieweit das

eher aus Kulanz gemacht worden ist oder eben tatsächlich

als Aufgabe übernommen worden ist, vielleicht sogar noch

ARD-Ratgeber RECHT vom 31. Juli 2010 SÜDWESTRUNDFUNK  FERNSEHEN

Seite 4 Postfach 5520  76037 Karlsruhe

dafür Entgelt genommen worden ist.“

Eine generelle Verpflichtung der Reisebüros, für USA-Reisende die ESTA-Formulare auszufüllen,

gibt es jedenfalls nicht.

Schadensersatz oder nicht – beide Ehepaare wollen im kommenden Jahr die verpasste

USA-Reise nachholen. Bis dahin müssen sie ihre Hamburger aber wohl hier essen.

Nach-Moderation: Karl-Dieter Möller

Das ESTA-Verfahren ist kostenfrei. Allerdings gibt es auch unseriöse Internetseiten zu

ESTA, bei deren Nutzung zum Teil erhebliche Kosten anfallen. Schauen Sie also genau

hin.

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