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PPL, inwiefern Werbung für Mitfluggelegenheiten auf Selbstkostenbasis?


Chillkröte

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Hallo Mädels und Jungs,

 

ich hatte heute eine kleine Diskussion mit 2 Fliegerkameraden. Und zwar bezieht sich das ganze auf die Situation in Deutschland.

Ich bin gerade dabei meinen ATPL zu machen und komme nun in die Phase in der ich VFR Stunden sammeln muss.

In dieser Situation, in wieweit darf ich dafür "Werbung" machen, also quasi in Internet Foren oder Online-Communitys anbieten für gewisses Entgeld (natürlich nur Selbstkostenbasis) jemanden mitzunehmen?

Weil mein Fluglehrer meint das man dafür keine Werbung machen darf, da es ein Privatpilotenschein ist, ein anderer sagt dass man daran nur kein Geld verdienen darf, aber bis dahin kann man mitnehmen wen man will.

Wie schauts wirlich aus?

 

Nächste Frage:

Wenn ich meinen ATPL habe, kein Flugzeug besitze, aber die Möglichkeit habe eins zu chartern. Wenn ich für einen Rundflug zum Beispiel ein paar Euros verdinen möchte, oder Vermessungsflüge für Firmen mache, muss ich ein Luftfahrtunternehmen gründen oder? Welches (wie ich gehört habe) fast unmöglich ist für einen normalsterblichen. Habt ihr da Erfahrungen gemacht, bzw schon etwas davon gehört?

 

Ich weiß sehr viele Fragen, ich hoff die ein oder andere kann mir trotzdem beantwortet werden.

 

MfG,

Konstantin

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Hallo Konstantin,

habe mich lange mit dem Thema beschäftigt, Fazit:

Wohnst du in der Schweiz darfst du zu Selbstkosten Flüge anbieten. (guck dir dazu am besten Mal Rogers Seite an, der hat das wirklich sehr überzeugend und professionell aufgezogen!)

 

Wohnst du in der BRD darfst du das nicht "nachhaltig" machen, wozu eine Internetseite zählen würde. Wenn du das einfach nur deinen Freunden anbietest ist das anscheinend jedoch kein Problem.

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Hallo Konstantin,

 

nach meinem Kenntnisstand ist es Privatpiloten in Deutschland untersagt, gewerbliche Flüge bzw. Flüge mit Gewinnerzielungsabsicht anzubieten. Ich glaube, bis zu diesem Punkt sind wir uns noch alle einig. Allerdings ist es auch mit Flügen "ohne Gewinnerzielungsabsicht" nicht so einfach, wie man denkt... wenn man dafür wirbt..

 

Leider ist die aktuelle Auffassung der Rechtsprechung wohl so, dass eine Gewinnerzielungabsicht beziehungweise eine gewerbliche Tätigkeit schon dadurch begründet werden kann, wenn man Werbung für Dienstleistungen anbietet - auch wenn man keinen Gewinn erzielt. Aus diesem Grund ist die Werbung für private Rundflüge untersagt.

 

Die zugelassenen Rundflugunternehmen beziehungsweise kommerziellen Flugschulen müssen ihre Dienstleistungen mit Gewinnerzielungsabsicht anbieten. Rundflüge von einem Privatpiloten sind natürlich meistens billiger, als bei einem kommerziellen Unternehmen. Diese Situation ist natürlich dem einen oder anderen "Unternehmen" ein Dorn im Auge. Manch einer bedient sich dann juristischer Mittel gegen jene Privatpiloten (und auch Vereine!!), die Werbung für ihre Rundflüge machen.

 

Ich bin leider selbst auch kein Rechtsanwalt, habe die Information allerdings aus juristischer Hand. Aber selbst da gehen die Ansichten manchmal auseinander :009:

 

Daher wie immer: ohne Gewähr

 

Zu Frage 2 kann ich Dir leider nichts sagen.

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@ kield:

Roger ist ein Mitglied hier?

Ok, das heißt ich darf das Ganze in Deutschland nicht groß aufziehen.

 

Jetzt die nächste Frage an die Spezialisten.

Um es groß aufzuziehen, heit mit meinem ATPL wie läuft das genau ab mit einem Luftfahrtunternehmen. Lohnt sich das überhaupt, wenn ich dass evtl gar nicht Vollberfulich mache, also meine komplette Zeit in das Luftfahrtunternehmen reinhänge, also eher so nebenher?

Und dürfte ich auch erst dann für Firmen z.B. Vermessungsflüge Fotoflüge etc machen?

 

Fragen über Fragen =)

 

MfG,

Konstantin

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