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Verweigerung von Beförderung?


***chopsuey***

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***chopsuey***

Hey Leute,

 

Mal ne Frage, weil ein Kollege und ich darüber diskutiert (und gewettet ;) ) haben, und eigentlich zu keiner Antwort gekommen sind:

(a) Sagen wir, ein Fluggast auf einem privaten Flug (PPL) führt sich an Bord der Maschine / während des Fluges so auf, dass man ihn als Sicherheitsrisiko für die sichere Durchführung des Fluges sieht. Man führt den Flug jedoch bis zum geplanten ziel durch und verweigert dem "Mitflieger" dann jedoch, ihn, aufgrund seiner Handlungen während des Fluges, wieder für den Rückflug an Bord zu lassen. Meiner Meinung nach ist solch eine Entscheidung als PIC erlaubt, oder?

 

(b) Gleiche Situation nur hat der Fluggast nichts bedenkliches gemacht und man will ihn einfach nicht mehr mitnehmen?

 

 

Wie gesagt, nur rein theoretisch, weils ne Wette mit nem Fliegerkameraden ist...Danke :)

 

PS. Beispielmaschine ist in D registriert und fliegt von AT aus, Fluggast und Pilot AT.

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Hallo Tom,

 

Was machst Du, wenn Du eine Person mit dem Auto mit nimmst und diese Dir dann jeweils in Steuer greift oder Dich sonst beim Fahren stört? > gleiche Situation.

 

Du bist zu gar nichts verpflichtet. Wenn Du eine Person nicht mitnehmen möchtest kannst Du das jederzeit machen ob von A nach B oder von B nach C, egal.

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Hey Leute,

 

(b) Gleiche Situation nur hat der Fluggast nichts bedenkliches gemacht und man will ihn einfach nicht mehr mitnehmen?

 

 

Mit PPL sowieso, da du ja niemandem Tickets verkaufst für den Flug.

 

Habe in Afrika auch schon einem Passagier den Flug verweigert, nur weil mir sein Handgepäck nicht gefallen hat.

 

Das Handgepäck war eine (noch) lebende Ziege, mit einem Strick an allen vier Pfoten zusammengebunden.

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Hallo Tom,

 

Was machst Du, wenn Du eine Person mit dem Auto mit nimmst und diese Dir dann jeweils in Steuer greift oder Dich sonst beim Fahren stört? > gleiche Situation.

 

Du bist zu gar nichts verpflichtet. Wenn Du eine Person nicht mitnehmen möchtest kannst Du das jederzeit machen ob von A nach B oder von B nach C, egal.

 

Genau, und zu jeder Flugvorbereitung gehört auch ein Briefing der Paxe, insbesondere WAS er NICHT anfassen oder treten soll, auch beim Landeanflug ist es sicher nicht verkehrt in nochmals darauf aufmerksam zu machen, die Beine anzuziehen und die Pedale NICHT zu berühren.

Wenn ers sich nicht daran halten kann oder will, (fährt auch eine Eisenbahn nach Hause) :D

 

Grüessli

Chrigel

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Du bist zu gar nichts verpflichtet. Wenn Du eine Person nicht mitnehmen möchtest kannst Du das jederzeit machen ob von A nach B oder von B nach C, egal.

Nein, ganz so einfach ist das nicht.

 

Nehmen wir an, Du vereinbarst mit einem Freund einen Flug von Grenchen nach Locarno und zurück mit einer Landung in Locarno. Damit ist ganz formlos ein Vertragsverhältnis entstanden, bei dem beide Seiten Verpflichtungen eingehen. Falls Du nun plötzlich und völlig grundlos den Kollegen in Locarno sitzen lässt, dann entsteht diesem ein Schaden, den er auf zivilrechtlichem Weg zurückfordern kann. Natürlich wird unter vernünftigen Leuten weder das eine noch das andere geschehen, aber das ändert nichts an der Sache.

 

Falls der Kollege sich im Flugzeug daneben benimmt, dann ist es selbstverständlich nicht nur Dein Recht, sondern sogar Deine Pflicht, ihn nicht mehr an Bord zu lassen. Dann hat er auch seinen Schaden selbst verursacht und bleibt drauf sitzen.

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Tristan Wegner

Hallo Fritz,

 

ich kann Dir nur vollumfassend zustimmen. Der Pilot hat nun mal die Bordgewalt und kann dementsprechend andere Personen vom Weiterflug ausschließen, wenn dieses denn Verhältnismäßig ist. In Deutschland ist das ja auch in § 12 LuftSichG normiert. Wenn wirklich ein Vertrag zustandegekommen ist - was bei Flügen unter Freunden / Kollegen zweifelhaft ist - dann sind etwaige Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen, weil der Pax den Schaden selbst verursacht hat. Das praktische Problem - wenn überhaupt jemand wegen der Bahnkosten vor Gericht zieht - ist allerdings, dass der Pilot darlegen und beweisen müsste, dass der Pax durch sein Verhalten zum Ausschluss beigetragen hat. Wer alleine mit dem Pax unterwegs ist und keine Zeugen hat, dem dürfte das kaum gelingen...

 

Viele Grüße,

Tristan

 

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http://www.recht-gehabt.de/fragen/

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Gericht zieht - ist allerdings, dass der Pilot darlegen und beweisen müsste, dass der Pax durch sein Verhalten zum Ausschluss beigetragen hat. Wer alleine mit dem Pax unterwegs ist und keine Zeugen hat, dem dürfte das kaum gelingen...

 

Naja, erst mal ist der Beweispflichtig, der etwas einklagen will. Kann er denn beweisen, dass du ihn zurückfliegen wolltest?

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