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Wieviele Flugstunden nötig damit JAR PPL nicht verfällt?


MichiZH

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Theo: Warum geschenkt? Die Flugstunden etc. müssen innerhalb 12 Monate vor Ablauf der Lizenz gemacht werden,

Nein, nein und nochmals nein. Die 12 stunden müssen nicht vor Ablauf der LIZENZ sondern vor dem Abgabedatum des Formulars zur Verlängerung gemacht worden sein, ist ja logisch.

Das hat auch gar nichts mit dem Trainingsflug zu tun, der darf nicht länger als 12 Monate vor Ablauf der Lizenz (hier stimmts, und wie) durchgeführt werden und muss logischerweise auch vor der Abgabe des besagten Formulars gemacht worden sein.

 

Die Zeit zwischen Abgabedatum und Datum der neuen Lizenz ist dann geschenkt, weil nicht geflogen werden MUSS.

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Nein, nein und nochmals nein. Die 12 stunden müssen nicht vor Ablauf der LIZENZ sondern vor dem Abgabedatum des Formulars zur Verlängerung gemacht worden sein, ist ja logisch.

Das hat auch gar nichts mit dem Trainingsflug zu tun, der darf nicht länger als 12 Monate vor Ablauf der Lizenz (hier stimmts, und wie) durchgeführt werden und muss logischerweise auch vor der Abgabe des besagten Formulars gemacht worden sein.

 

Die Zeit zwischen Abgabedatum und Datum der neuen Lizenz ist dann geschenkt, weil nicht geflogen werden MUSS.

 

WAS? Jetzt schnall ich gar nix mehr.

Also ja, es geht nicht um den Ablauf der Lizenz, sondern um den Ablauf des Ratings. Soweit bin ich noch dabei.

Aber jetzt geht's plötzlich auch nicht mehr darum, sondern um das Formular?

Dann kann ich, wenn das Rating am 2.7.2011 abläuft am 2.7.2010 nen Checkflug machen und dann das Formular mit den Stunden vom 2.7.2009-2.7.2010 abgeben? Es wird immer verwirrender.

Im zitierten Text hiess es doch eigentich klar 'within the 12 months preceding the expiry of the rating complete 12 hours flight time in a single engine piston aeroplane'

Also 12 Monate vor Ablauf des Ratings und nix von Formular...

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Ich würde eher sagen, dass die Flugstunden zum Zeitpunkt der Abgabe des Formulars gemacht sein müssen (logisch, das BAZL kann ja schlecht kontrollieren, was noch nicht geschehen ist), dennoch müssen sie in den letzten zwölf Monaten vor Rating-Ablauf absolviert werden, wie allerorts publiziert. Mit "geschenkt" hat es aber immer noch nichts zu tun, ausser man fliegt nur auf die Minute genau das, was man muss und erst dann, wenn man muss. Vielleicht sollte man sich in dem Fall aber bereits vor der Ausbildung überlegen, ob man ein Hobby lernen, oder aber sich das Gefühl von Marschbefehlen gönnen will.

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Ich gebe offen zu, dass ich den Gesetzestext (oder die Verordnung oder Weisung oder wasauchimmer) nicht präsent habe. Aber meiner Logik entspricht es, dass die 12 Stunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf des Ratings gemacht werden müssen. Wenn man nun das Formular 3 Monate vor Ablauf einreicht, dann müssen die 12 Stunden halt in den 9 Monaten vor dem Einreichen zusammenkommen.

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WAS? Jetzt schnall ich gar nix mehr.

Also ja, es geht nicht um den Ablauf der Lizenz, sondern um den Ablauf des Ratings. Soweit bin ich noch dabei.

Aber jetzt geht's plötzlich auch nicht mehr darum, sondern um das Formular?

Dann kann ich, wenn das Rating am 2.7.2011 abläuft am 2.7.2010 nen Checkflug machen und dann das Formular mit den Stunden vom 2.7.2009-2.7.2010 abgeben? Es wird immer verwirrender.

Im zitierten Text hiess es doch eigentich klar 'within the 12 months preceding the expiry of the rating complete 12 hours flight time in a single engine piston aeroplane'

Also 12 Monate vor Ablauf des Ratings und nix von Formular...

 

IN den 12 Monate vor Ablauf des Ratings, inkl. Checkflug von einer Stunde.

 

Leider gibt es immer Piloten die fliegen in den zwei Jahren wo das Raiting gültig ist, im ersten Jahr ein bis zwei Stunden, und im zweiten Jahr dann 12 Stunden, und sind in ihrer überheblicher Art dann noch der Meinung, gute und geübte Piloten zu sein.

Es liegt an den dem Vercharter, dem Club etc., auf solche Typen ein Auge zu haben.

 

 

Gruss

Werner

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