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Wieviele Flugstunden nötig damit JAR PPL nicht verfällt?


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Geschrieben

Hi

 

Hab jetzt dazu bisschen im Internet gesucht und nicht wirklich fündig geworden. Kann mir da jemand weiterhelfen?

 

Lg und danke :-)

Michi

Geschrieben
Hi

 

Hab jetzt dazu bisschen im Internet gesucht und nicht wirklich fündig geworden. Kann mir da jemand weiterhelfen?

 

Lg und danke :-)

Michi

 

Meines Wissens 12 (Blockstunden, nicht Flugstunden!)

 

Gruss

 

Roman

Geschrieben

Genau, und zwar in den letzten 12 Monaten, bevor man das Formular abgibt und nicht vor Ablauf des Ausweises.

 

In der Schweiz jedenfalls!

Geschrieben

Hier der relevante Text aus JAR-FCL

Type and class ratings –

Validity, revalidation and renewal

(See Appendices 1 to 3 to JAR–FCL 1.240)

 

(a) .....

(b) .....

© Single-pilot single-engine class ratings

– Validity and Revalidation.

Single-pilot singleengine class ratings are valid for two years from the date of issue, or the date of expiry if revalidated within the validity period.

(1) All single-engine piston aeroplane class ratings (land) and all touring motor glider’s ratings – Revalidation.

For revalidation of single-pilot single-engine piston aeroplane (land) class ratings and/or touring motor glider class ratings the applicant shall:

(i) within the three months preceding the expiry date of the rating, pass a proficiency check in accordance with Appendix 1 and 3 to JAR-FCL

JAR-FCL 1.240(a) JAR-FCL 1.240(b) JAR–FCL 1 SECTION 1 Amendment 7 1–F–4 01.12.06 1.240 or Appendix 1 and 2 to JAR-FCL 1.210 with an authorised examiner in the relevant class;

TEXTor

(ii)
within the 12 months preceding the expiry of the rating
complete 12 hours flight time in a single engine piston aeroplane or touring motor glider including:

(A) 6 hours of pilot-incommand time;

(B) 12 take-offs and 12 landings; and

© a training flight of at least one hour’s duration with a FI(A) or CRI(A). This flight may be replaced by any other proficiency check or skill test.

(iii) When the applicant holds both a single-engine piston aeroplane (land) class rating and a touring motor glider rating, he may complete the requirements in (i) above in either class or in (ii) above in either class or a mixture of the classes, and achieve a revalidation of both ratings.

 

Ausserdem ist zu sagen, dass nicht die PP Lizenz verfällt (siehe Titel) sondern das class rating single engine piston

Gruss

Philipp

Geschrieben

@Brufi: daher sagte ich: in der Schweiz. Laut JAR ist es klar: 12 Stunden vor Verfall, in der CH ists eben 12 Stunden beim Abgeben des Formulars, die restlichen 3-4 Monate werden geschenkt.

Geschrieben

Japp, prinzipiell brauchst Du 12 Stunden in den letzten 12 Monaten. Dann ist nur ein "Übungsflug" mit einem normalen Fluglehrer fällig, der 1 Stunde dauern sollte.

 

Solltest Du in den letzten 12 Monaten vor Verfall des SEP-Ratings (nicht die PPL läuft ab, sondern das Class-Rating) nicht die nötigen Stunden zusammenkriegen, dann kannst Du dieses Versäumnis durch einen Skill Test mit einem Experten ausgleichen: Du machst einfach einen PPL-Prüfungsflug mit einem Checker.

 

Da ich durch meine berufliche Fliegerei kaum noch mit dem SEP unterwegs bin (jedenfalls nicht innerhalb 12 Monate vor Ablauf des Ratings), mache ich einfach alle zwei Jahre so einen Skill Test, ist kein Problem, kostet einfach nur etwas mehr.

Geschrieben

@Theo: Glaub mir, ich wusste das schon. Ich fülle vielleicht ein Duzend so BAZL Formulare aus pro Jahr. Gucksch Du Ort von MichiZH. Schweizer BAZL Fürze sind für ihn wohl nicht so relevant.

Geschrieben

Versteh ich jetzt nicht ganz, den mit Verfall vs. Abgeben des Formulars?

Geschrieben

...und sind das jetzt flugstunden (flighttime) oder blockzeit? in meinem logbuch notiere ich 'nur' die blockzeit!

 

...und gelten die letzten 12 monate bei abgabe des formulars oder die letzten 12 monate vor dem rating-verfall? Usanz ist meines wissens nach 12 monate vor abgabe des formulars...., oder?

 

beat

Geschrieben
...und sind das jetzt flugstunden (flighttime) oder blockzeit? in meinem logbuch notiere ich 'nur' die blockzeit!

 

...und gelten die letzten 12 monate bei abgabe des formulars oder die letzten 12 monate vor dem rating-verfall? Usanz ist meines wissens nach 12 monate vor abgabe des formulars...., oder?

 

beat

 

Hm, nein. Soweit ich weiss zumindest. Mein Rating verfällt am 2.7.2011 und soweit ich weiss gelten für die Verlängerung nur Stunden nach dem (inklusive) 2.7.2010.

 

@Newec: Blockstunden.

Geschrieben

Die 12 Monate sind immer in Bezug auf das Verfallsdatum des SEP-Ratings zu sehen. Bis spätestens dahin musst Du die 12 Stunden Blockzeit und den Übungsflug nachgewiesen haben. Dein Medical kannst Du ja auch schon x Wochen vor dem Verfall selbigens erneuern und trotzdem ist das Medical dann exakt 2 weitere Jahre nach dem ursprünglichen Verfallsdatum gültig und nicht 2 Jahre nach dem Datum der Untersuchung.

Geschrieben
Japp, prinzipiell brauchst Du 12 Stunden in den letzten 12 Monaten. Dann ist nur ein "Übungsflug" mit einem normalen Fluglehrer fällig, der 1 Stunde dauern sollte.

 

Solltest Du in den letzten 12 Monaten vor Verfall des SEP-Ratings (nicht die PPL läuft ab, sondern das Class-Rating) nicht die nötigen Stunden zusammenkriegen, dann kannst Du dieses Versäumnis durch einen Skill Test mit einem Experten ausgleichen: Du machst einfach einen PPL-Prüfungsflug mit einem Checker.

 

Da ich durch meine berufliche Fliegerei kaum noch mit dem SEP unterwegs bin (jedenfalls nicht innerhalb 12 Monate vor Ablauf des Ratings), mache ich einfach alle zwei Jahre so einen Skill Test, ist kein Problem, kostet einfach nur etwas mehr.

 

 

Also meinen Ort muss ich wohl bald wieder ändern. Der ist 100% Zürich zur Zeit :-) Lediglich nochmals kurz BRE, aber danach ist das vorbei.

 

12 Stunden pro Jahr ist im Moment für mich auch noch (zu)viel. Bezüglich diesem Skilltest: Was zahlst du da in etwa und gibt es auch einen Zeitpunkt wo die PP Lizenz verfällt oder muss man dann nur noch das class Rating durch sonen Skill Test erneuern?

Geschrieben

Sorry, ich hatte da vorhin was von "PPL Checkflug" geschrieben. Natürlich handelt es sich um einen "SEP Skill Test", der aber viel Ähnlichkeit mit einem PPL Checkflug hat. Wegen PPL-Verfall müssten mir Brufi & Co. aushelfen, das weiss ich nicht. Wie lange ist der gültig?

 

Da ich in Deutschland wohne, mache ich diesen Flug immer mit einem Experten in Deutschland. Das BAZL verlangt dafür aber, dass der Experte dem Skill Test Formular eine Kopie seiner Lizenz beifügt, bevor er es in die Schweiz abschickt. Bei meinem Checker zahle ich immer 100 EUR als Gebühr/Aufwandsentschädigung.

Geschrieben

...und gelten die letzten 12 monate bei abgabe des formulars oder die letzten 12 monate vor dem rating-verfall? Usanz ist meines wissens nach 12 monate vor abgabe des formulars...., oder?

 

beat

 

logo, denn die Stunden welche du in der Zukunft machen willst, kannst du ja nicht nachweisen :rolleyes:

Geschrieben

Also: Eine gewisse Zeit (spätestens ca. 3 Wochen) vor dem Verfall deines SEPL-Ratings musst du dich ja um dessen Verlängerung (Revalidation) kümmern.

 

Die Bedingungen zum Ausfüllen des Formulars 60.521, welches dann von den Flugplatzchefs kontrolliert, gestempelt und in Richtung Bern gesendet wird, müssen dann erfüllt sein. D.h. du musst im letzten Jahr vor dem Verfallsdatums Deines Ratings (heisst, dass die im ersten Jahr geflogenen Stunden schlicht weg nicht zählen) mindestens 12 h Blockzeit selber geflogen sein. Der stündige (Blockzeit) JAR-Trainingsflug darf da angerechnet werden (dieser JAR TRNG Flug kann übrigens irgend wann mal während dieses letzten Jahres gemacht werden, nicht nur in den letzten 90 Tagen oder so...). Heisst also: 11 h block du an Bord, 1 h JAR TRNG mit Dir und FI/CRI an Bord. Dazu noch 12 Starts und Landungen at controls. Also mit Flugkollege aufgeteilte Flüge dürfen nur der Wahrheit entsprechend ins Flugbuch eingetragen/angerechnet werden. Deshalb heisst es Starts UND Landungen.

 

Wenn Du diese 12 Stunden nicht zusammenkriegst, kannst du dank einem Skilltest (mit Experten, Formular ?60.525?) dein Rating wieder verlängern. Im Extremfall: 2 Jahre nicht geflogen ausser dem Skilltest: Rating wird verlängert!!!! Das ist die Revalidation. Revalidation heisst, dass das Rating rechtzeitig (also vor Ablauf) verlängert wurde. Bei einer Revalidation, durchgeführt frühstens 90 Tage vor Ablauf, verschiebt sich das Grund-Datum nicht. In Richtung "früher" geht das, aber "hinausschieben" geht nicht: dann verfällt das Rating (s. renewal).

 

Nun zum Renewal (Erneuerung, das Ding ist abgelaufen!!!): Da gibt es Unterlagen darüber, was nach wieviel Unterbruch gemacht werden muss, je nach totaler Flugabstinenz oder aktiv auf anderem Type/Rating.

 

Im Extremfall: Ab 36 und mehr Monaten totaler Abstinenz: minimum 3 h und 5 Landungen trainieren innerhalb einer Flugschule (RF oder FTO), dann, wenn die Flugschule dich als "ready" empfindet: Experten organisieren und einen -da spielt die saubere Trennung Skill v/s Prof nicht mehr ganz - Prüfungsflug (Formular 60.525) durchführen, dann ist das Rating erneuert und allenfalls die Lizenz wieder OK. Dabei das Medical (muss schon für das Training gültig sein, da es sich nicht um Schnupperflüge handelt (du warst ja mal lizenziert, das haftet Dir an bis zu deinem Tod...) und du auch solo gehen darfst dabei) nicht zu vergessen.

 

Ich hoff, ich hab alles richtig im Kopf! (hat da jemand gesagt: ich hoff, ich SEI richtig im Kopf)?

 

By the way: Das Medical kann, ohne dass es das Grund-Datum verschiebt, frühstens 45 Tage vor Verfall gemacht werden. Wenn der Verfall verpasst wird: NIX MIT FLIEGEN! Medical wieder erlangen: alles paletti (wenn Lizenz und Rating gültig :-) )

 

Und noch ein Nachtrag: Ein Lamaschi bringt seine vollständigen, gültigen etc. Bedingungen für die Revalidation zum Flugplatzbüro, gibt alles ab und das Ding wird in Richtung Bern geschickt. Aber: am andern Tag ist das Rating ja abgelaufen (siehe Lamaschi...). Nun kommts: obwohl alle Bedingungen erfüllt, abgestempelt vom Flugplatz etc...und auf der Post nach Bern sind: Es darf NICHT geflogen werden, bis das neue Rating/Lizenz etc. (mit altem Grunddatum übrigens, da Bedingungen innerhalb Ablauf erfüllt, aber nur zu spät auf Post sind, also immer noch eine Revalidation) bei sich zu Hause im Briefkasten liegen, herausgenommen, geöffnet, unterschrieben und dann während dem Flug auf Mann/Frau ist!!! Deshalb die eingangs erwähnten mind. ca. 3 Wochen vor Ablauf SEPL....

 

 

So mal sehen, was alles falsch ist oder fehlt. Brufi: hau in die Tasten! Lieber in die Tasten als auf meinen Kopppp.

 

Gruess Andreas

Geschrieben

verlängert!!!! Das ist die Revalidation. Revalidation heisst, dass das Rating rechtzeitig (also vor Ablauf) verlängert wurde. Bei einer Revalidation, durchgeführt frühstens 90 Tage vor Ablauf, verschiebt sich das Grund-Datum nicht. In Richtung "früher" geht das, aber "hinausschieben" geht nicht: dann verfällt das Rating (s. renewal).

 

Nach dem ich das ja auch schon gefragt hatte. Behauptest du nun also, wenn ich 11 Monate vor Ablauf des Ratings alles erledige und das Zeugs einschicke, verschiebt sich das Gültigkeitsdatum meines Ratings?

Das entspricht nicht meiner Erfahrung.

Geschrieben

Es gibt nix zu kommentieren! In Post #4 steht schon alles.

Geschrieben
Es gibt nix zu kommentieren! In Post #4 steht schon alles.

 

Stimmt. Wenn das alles ist.

Post #5 versteh ich aber immer noch nicht.

Geschrieben
Stimmt. Wenn das alles ist.

Post #5 versteh ich aber immer noch nicht.

 

SPezialfall Schweiz:

 

Annahme: Ausweis muss per Ende Juli erneuert werden. Im Februar, 12 Monate retour gerechnet, sind die Flugstunden erledigt, Formular wird abgegeben. Der neue Ausweis lautet ab Ende Juli und nicht Februar. Ergo: 4 Monate werden geschenkt.

Geschrieben
SPezialfall Schweiz:

 

Annahme: Ausweis muss per Ende Juli erneuert werden. Im Februar, 12 Monate retour gerechnet, sind die Flugstunden erledigt, Formular wird abgegeben. Der neue Ausweis lautet ab Ende Juli und nicht Februar. Ergo: 4 Monate werden geschenkt.

 

Ach so. Jetzt dachte ich das sei JAR (eben Posting #4), nicht Schweizer Spezialfall. Anyway, Hauptsache es ist so.

Geschrieben

Zu Post 19: Ist das so? Man kann alles sehr viel früher einschicken (natürlich erst im 2. Jahr ? ), 12 h (oder mehr) gemacht haben im Zeitraum Einschicken minus 12 Monate (also wären ja einige Stunden weiter zurück erbracht worden als Verfallsdatum minus 12 Monate, also im "ersten" Jahr) und das ursprüngliche Verfallsdatum bleibt bestehen? Also auch bei früherem Einschicken als meine grossväterlichen 90 Tage???

 

Bitte um Klärung! ICh hab wohl Post 4 oft gelesen, aber eben: Juristen-Englisch... ui ui ui.

 

Andreas

Geschrieben
Zu Post 19: Ist das so? Man kann alles sehr viel früher einschicken (natürlich erst im 2. Jahr ? ), 12 h (oder mehr) gemacht haben im Zeitraum Einschicken minus 12 Monate (also wären ja einige Stunden weiter zurück erbracht worden als Verfallsdatum minus 12 Monate, also im "ersten" Jahr) und das ursprüngliche Verfallsdatum bleibt bestehen? Also auch bei früherem Einschicken als meine grossväterlichen 90 Tage???

 

Bitte um Klärung! ICh hab wohl Post 4 oft gelesen, aber eben: Juristen-Englisch... ui ui ui.

 

Andreas

 

 

Ist genau so, habe das schon zweimal so gemacht. Letztmals im März 2010, neuer Ausweis läuft ab Juli.

Geschrieben

Theo: Warum geschenkt? Die Flugstunden etc. müssen innerhalb 12 Monate vor Ablauf der Lizenz gemacht werden, und ab dessen Ablauf wird auch verlängert, mit geschenkt hat das wenig zu tun. Ganz im Gegenteil, ich kann Piloten nicht wirklich verstehen, die 4-5 Wochen vor Ablauf erst auf die Idee kommen, den Trainingsflug abzumachen, und der auserwählte FI kann dann alles fallen lassen wegen 'Notfall'. Von einem Piloten erwarte ich Vorausdenken.

 

Ich muss meinen FI auch alle drei Jahre verlängern, eine der Bedingungen ist 30h Instruktionszeit im letzten Jahr vor Ablauf. Wenn ich diese (wie es bei mir der Fall war ;) ) bereits 358 Tage vor Ablauf erreicht habe, reiche ich doch gleich das Formular ein und erhalte die Berechtigung ab Ablauf um drei weitere Jahre. Damit warten bis sau-knapp wäre nach meinem Verständnis nach eher etwas dämlich.

Geschrieben
Theo: Warum geschenkt? Die Flugstunden etc. müssen innerhalb 12 Monate vor Ablauf der Lizenz gemacht werden

 

Ablaufdatum 1.5.2010

 

Geflogen 1.5.2008 - 1.5.2009: 21h (davon letzte 5h im Februar 09)

Geflogen 1.5.2009 - 1.2.2010 7h

 

Gehe vom 1.2.2010 12 Monate back...

 

12h Nachweis vom 1.2.2009 - 1.2.2010

Erneuerung ab 1.5.2010

Nächster Nachweis 12Mnt vor und bis 1.5.2012

 

Ist doch ein Geschenk oder? Mindestens wenn das neue Ablaufdatum auf den 1.5.2012 gesetzt wird. ja, oder den 30.4.2012 :009:

 

Gruss Roy

Geschrieben

Hier ist ja einiges gegangen, vielen Dank für alle ausführlichen Antworten.

 

Um noch was in die Runde zu schmeissen :-) :

Ein Kumpel meinte man könne seinen PPL in einen US PPL umschreiben lassen der nicht verfällt. Ist da was dran?

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