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Swiss Intl. und European Flotte: Leasing?


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Geschrieben

Liebe Forumsgemeinde

 

Habe mal ein bischen im Bazl Register rumgesucht dabei ist mir aufgefallen das Swiss als Haupteigentümer nur 3 A320-214 und Ihre Avro Flotte hat. Das müsste ja bedeuten das der Rest der Flotte (A340,A330...) geleast ist. Darf man das Überhaupt?

 

Danke im Vorraus

Geschrieben
Darf man das Überhaupt?

 

Was genau möchtest du damit sagen :confused:

Geschrieben

Damit Swiss - oder eine andere Linien-Airline - unter einer CH-Lizenz fliegen darf, braucht es nur eine eigene Maschine. Die Swiss ist also quasi überlizenziert. Die allermeisten Linien-Flieger weltweit sind eh geleast und gehören zu ca. 80% Prozent (20% Eigenkapital) nicht der Airline sondern einer der zahlreichen spezialisierte Leasinggesellschaft. Die gute alte Swissair hatte gegen Ende auch nur noch ein einziges eigenes Flugzeug. Der Rest der Flotte war bei Flightlease geleast, wobei Flightleas eine Tochtergesellschaft der Swissair war.

In Memorandum.

Geschrieben
Darf man das Überhaupt?
Ja, die Luftfahrtverordnung (LFV) sieht in Art. 3 Abs. 2 eine entsprechende Ausnahme vor:
Das BAZL kann die Eintragung eines Luftfahrzeuges, für das die Eigentumsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, in das Luftfahrzeugregister bewilligen, wenn das Luftfahrzeug für längere Zeit von einer schweizerischen Unternehmung der gewerbsmässigen Luftfahrt verwendet werden soll.
Martin
Geschrieben
Was genau möchtest du damit sagen :confused:

 

Hab gedacht es gibt eine Regelung wo man min. 50% 30 oder so eigene Flugzeuge haben muss

Geschrieben
Hab gedacht es gibt eine Regelung wo man min. 50% 30 oder so eigene Flugzeuge haben muss

 

ah okey :)

Geschrieben
Damit Swiss - oder eine andere Linien-Airline - unter einer CH-Lizenz fliegen darf, braucht es nur eine eigene Maschine.
… und selbst für dieses Luftfahrzeug ist nur Halterschaft notwendig, das heisst auch dafür ist Leasing möglich:
das Unternehmen Halter von mindestens einem Luftfahrzeug ist, das es als Eigentümer oder auf Grund eines Leasingvertrages betreibt, der dem Unternehmen die freie Benützung des Luftfahrzeugs während mindestens sechs Monaten garantiert.
(Art. 103 Abs. 1 Buchst. f LFV)

 

Martin

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