MichiZH Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Hi Weiss nicht ob das das richtige Forum ist aber hier gibt es bestimmt Leute die mir Tipps geben können. Hab das schonmal gefragt aber irgendwie bin ich noch nicht schlauer geworden. Als deutscher Pilot der in der Schweiz lebt, wieso muss ich genau in DE versteuern? Ich dachte immer das hängt vom Wohnsitz ab? von Deutschland hört man immer so Schreckenszahlen wie 50% Einkommenssteuern...aber für Piloten gibt es doch noch Schichtzulagen die von der Steuer befreit sind oder nicht? Mit was kann man dann netto rechnen? Weil mit dem schwankenden (fallenden) Euro und diesen hohen Steuern habe ich schon bisschen Bedenken was das Leben in der Schweiz anbelangt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
comandant Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Hi Michi Also soviel ich weiss sind Steuern unabhängig von deiner Zugehörigkeit. Wenn du in der Schweiz angemeldet bist, dann bezahlst du auch in der Schweiz Steuern und sonst nirgendwo. Spesen sind grundsätzlich steuerfrei, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Was dabei als Pilot rausspringt, kann ich dir leider nicht sagen. Gruss, Omar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Hi Michi, solange Du keinen Wohnsitz in Deutschland hast ("Lebensmittelpunkt") musst Du in D auch keine Steuern zahlen. Ebenso musst Du keine Steuern zahlen, wenn Du nachweislich im Ausland angestellt bist, dort Steuern zahlst und dies im Rahmen eines DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) dem deutschen Finanzamt nachweisen kannst. Geht mir ja auch so, ich zahle im Ausland volle Steuern, hier in D muss ich nichts mehr entrichten, das ist alles rechtens. Wie das mit der Schweiz nun genau ist, kann ich Dir auch nicht sagen, da sie nicht 100% als EU-Land dabei ist. Unter Umständen ist das aber seit dem Beitritt zur Schengen-Zone auch so wie mit dem Rest Europas. Mit der Crossair war ich in Basel stationiert, lebte aber in Freiburg/Deutschland. Da musste ich nur im Kanton Basel-Stadt Quellensteuern zahlen, die Deutschen wollten nichts von mir, was eine Ausnahme für das Flugpersonal war: Wir arbeiteten nicht IN Basel, sondern AB Basel. Wie es mit Zürich und dem nahen deutschen Ausland klappt musst Du mal direkt nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 2. Juni 2010 Teilen Geschrieben 2. Juni 2010 Als deutscher Pilot der in der Schweiz lebt, wieso muss ich genau in DE versteuern? Ich dachte immer das hängt vom Wohnsitz ab? Art. 15 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist einschlägig: Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschiffahrt dient, ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Werden diese Vergütungen in diesem Staat nicht besteuert, so können sie in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden.(Hervorhebung durch mich) Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichiZH Geschrieben 3. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Vielen Dank für alle eure Antworten. Also von der Komplexität her klingt das ganz danach dass ein Steuerberater her muss :-) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschiffahrt dient, ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Werden diese Vergütungen in diesem Staat nicht besteuert, so können sie in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden. Aber da steht doch "können" oder? Und ebenso: Werden diese Vergütungen in diesem Staat nicht besteuert, so können sie in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden. Und falls ich es jetzt tatsächlich in der Schweiz versteuern könnte: In DE werden doch die deutschen Einkommenssteuern direkt vom Arbeitgeber abgezogen oder? Das heisst ich kann auch in der Schweiz versteuern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Wenn du bei einer D Airline angestellt bist, bezahlst du auf jeden Fall in D Steuern. Es gibt reduzierte Ansätze für D Airlines, die hauptsächlich ausserhalb Europa fliegen (z.B. Privatair). Wenn du aber für irgendeine Airline arbeitest und in der CH wohnst, musst du natürlich keine D-Steuern bezahlen. Schengen hat nichts mit Steuern zu tun, sondern behandelt einzig Grenzfragen. Steuern gehören wie erwähnt zu den Finanzverträgen wie die Doppelbesteuerungsabkommen. Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichiZH Geschrieben 8. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2010 Eieiei, das klingt alles kompliziert. Bin mal gespannt was am Ende nach allen Abzügen noch übrig bleibt.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 13. September 2013 Teilen Geschrieben 13. September 2013 Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute seinen Bericht zur «Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals» veröffentlicht: http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/32027.pdf (Via airlaw.ch.) Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 13. September 2013 Teilen Geschrieben 13. September 2013 Aber da steht doch "können" oder? Und ebenso: Hi Michi. "Können" heisst im Steuerrecht "müssen" ;-) Wenn Du in der Schweiz wohnst und für eine deutsche Airline fliegst, dann wirst Du in der Regel in Deutschland steuerpflichtig sein - genauso wie Falcon in der Schweiz steuerpflichtig war, als er in Deutschland gewohnt hat und für eine schweizer Airline gearbeitet hat. Ein Steuerberater ist aber auf jeden Fall vonnöten, da das DBA mit der Schweiz nicht gerade trivial ist. Was mir beim Lesen auffällt wo ich nicht weiss, ob das ein Problem ist oder werden könnte: Das DBA spricht von der "tatsächlichen Geschäftsleitung" des Unternehmens und damit ganz klar nicht von der juristischen GL. Da könnte irgendwann einmal ein "schlauer" Finanzbeamter in D auf die Idee kommen, dass die ja bei der Swiss vielleicht in der Konzernzentrale in Deutschland ist. Dann wären alle Swiss-Piloten plötzlich in Deutschland steuerpflichtig... Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 13. September 2013 Teilen Geschrieben 13. September 2013 «Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals» Der Titel klingt ein wenig "reisserisch". Wesentlich ist der Satz: Eine Benachteiligung von Flugbesatzungsmitgliedern im Vergleich zu anderen grenzüberschreitend unselbständig erwerbstätigen Personen ist daher grundsätzlich nicht auszumachen. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 14. September 2013 Teilen Geschrieben 14. September 2013 Was mir beim Lesen auffällt wo ich nicht weiss, ob das ein Problem ist oder werden könnte: Das DBA spricht von der "tatsächlichen Geschäftsleitung" des Unternehmens und damit ganz klar nicht von der juristischen GL. Da könnte irgendwann einmal ein "schlauer" Finanzbeamter in D auf die Idee kommen, dass die ja bei der Swiss vielleicht in der Konzernzentrale in Deutschland ist. Dann wären alle Swiss-Piloten plötzlich in Deutschland steuerpflichtig...Das ist der "effective place of management" und das ist so definiert, dass dies der Ort ist, von dem aus die Flugaufträge erteilt, die Maschinen zugelassen sind. Sprich: Wo das "operational management" sitzt. In meinem Fall derzeit in Portugal, Schwein gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter_W Geschrieben 14. September 2013 Teilen Geschrieben 14. September 2013 Florian hat nicht ganz Unrecht. Die Bestrebungen der EU und der G20 gehen dahin, dass ein Unternehmen künftig dort Steuern zahlen soll wo die Gewinne anfallen. Das könnte durchaus auch Auswirkungen auf die jeweiligen Mitarbeiter haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 14. September 2013 Teilen Geschrieben 14. September 2013 Hier wird leider das Wichtigste weggelassen. Die grosse Merheit von grenzüberschreitend unselbständig erwerbstätigen Personen fallen unter den Artikel 15A, den sogenannten Grenzgänger-Paragrafen, und zahlen fast alle Steuern in ihrem Ansässigkeits-Staat. Wenn dann bitte vollständig zitieren. Zwar würden Flugbesatzungen prinzipiell auch unter den Grenzgänger-Paragraphen 15a falle, wenn es für sie keine Spezialregelung gäbe. Regelmäßig würde bei ihnen aber 15a(2) greifen, wonach sie dann am Standort ihres Arbeitgebers steuerpflichtig wären, wenn sie mehr als 60 Arbeitstage im Jahr nicht an ihren Wohnort zurückkehren. Die Regelung für Flugbesatzungen sorgt daher nur dafür, dass man sich den bürokratischen Aufwand (und das erhebliche finanzielle Risiko für den Steuerpflichtigen für den Fall, dass sich die beiden Finanzbehörden über diese 60 Tage nicht einig sind) zur Prüfung spart. Man muss einfach anerkennen, dass es moralisch Sinn macht, dort Steuern zu bezahlen, wo man lebt und wo man öffentliche Leistungen wie Schule, Behörden, Wasseranschluss etc. in Anspruch nimmt, also im Ansässigkeitsstaat. Man ist ja Teil dieser Gemeinschaft. Zusätzlich ist nur bei Besteuerung im Ansässigkeitsstaat sichergestellt, dass die Steuerberechnung und Steuer-Abzüge kongruent nach den gleichen Grundsätzen stattfinden. Im Falle von D-CH ist es eben so, dass Deutschland ein Steuersystem mit hohen Steuersätzen hat, aber gleichzeitig auch hohe Abzüge zulässt, man diese aber nicht gewährt bekommt, weil man nicht in D lebt. Auch aus diesem Grund wäre eine (mehrheitliche) Besteuerung im Ansässigkeitsstaat fairer und logischer. Ja und nein. Grenzüberschreitende Besteuerung hat immer Probleme. Wir müssen aufpassen, dass wir es nicht immer gerade als fair, logisch und moralisch betrachten, da steuern zu zahlen, wo es für uns am günstigsten ist. Über die "Moralische" Dimension in einem anderen Land zu leben, als dem, in dem die Wirtschaft einen bezahlt (und damit dem Binnenmarkt im Arbeitsland Kaufkraft zu entziehen) kann man auch lange streiten. Fakt ist: Eine Besteuerung am Arbeitsort ist aus operationellen Gründen viel leichter, da die Finanzbehörden Zugriff auf die Arbeitgeber haben. Bei einer Besteuerung im Ansässigkeitsland dahingegen ist Steuerhinterziehung viel leichter. Hinzu kommt im Spezialfall Schweiz/Deutschland: Es ist für die Schweiz kaum diplomatisch durchsetzbar, dass Erwerbseinkommen in der Schweiz ansässiger Personen grundätzlich am Ansässigkeitsort (also in der Schweiz) versteuert werden soll, während Kapitaleinkünfte von in Deutschland ansässigen Personen grundsätzlich am Quellort (also "zufälligerweise" auch in der Schweiz). Ein Schelm, der böses dabei denkt! Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 14. September 2013 Teilen Geschrieben 14. September 2013 Ein paar Dinge müssen grade gezogen werden, damit die Leute hier kein falsches Bild von der Materie bekommen.Persönliche Steuern sind ein Beitrag an die Gemeinschaft, wo man lebt. Die Steuern an die Gemeinschaft, wo der Arbeitgeber sein Geschäft betreibt, werden vom Arbeitgeber in Form von Gewinnsteuern entrichtet. Beim Ansässigkeitsprinzip läuft also alles fair ab. Das ist deine Meinung. Und natürlich darfst Du jede Meinung haben, die Du willst. Man kann aber auch der Meinung sein, das Du mindestens genauso die Infrastruktur etc. in Deinem Arbeitsland benutzt und deswegen "fair" (ein komisches Wort in Zusammenhang mit Steuern) wäre dort (oder zumindest auch dort) Steuern zu zahlen. Kapitaleinkommen ist eine ganz andere Baustelle und hat überhaupt nichts mit dem Erwerbseinkommen von Otto-Normalverbraucher zu tun. Auch das ist Deine Meinung. Auch hier kann man aber genauso die Meinung haben, dass es komisch ist, wenn für den Fall das Du mir 100 EUR leihst und ich Dir eine Woche später 110 EUR zurück zahle die Besteuerung davon abhängt, ob wir die Differenz von 10 EUR zu Zinsen erklären (Kapitalertrag) oder zum Lohn dafür, dass Du mir die 100 EUR gebracht und die 110 EUR wieder abgeholt hast (Arbeitseinkommen). Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit kann wegen Lohnausweis, Quellensteuer (etc., je nach Land) sowieso kaum an der Versteuerung vorbeigeschmuggelt werden. Wenn Du als Ausländer keiner Quellenbesteuerung unterliegst, dann weiss Dein Wohnsitzland ja im Zweifellsfall nicht mal, dass Du im Arbeitsland ein Einkommen hast - genausowenig wie mein Wohnsitzland herausfinden kann, ob ich in der Schweiz Kapitaleinkünfte habe. Das ist falsch. Das Problem an der Grenzgänger-Regelung ist nicht die 60-Tage-Regelung, sondern die geforderte tägliche Rückkehr. Gut, dass Du weisst, was das Problem ist (wohlgemerkt am Gesetz) und alle anderen Möglichen Probleme "falsch" Würde im 15A statt "tägliche Rückkehr" stehen "Rückkehr nach Arbeitsende" wären die Piloten nicht dafür gestraft, dass ihre Tätigkeit meist keine tägliche Rückkehr zulässt. Klar, wäre die Sonderregel für Flugpersonal eine andere und noch einige andere Absätze im Doppelbesteuerung abkommen, dann wäre alles anders. Sind sie aber nicht. Zudem kommen Piloten oft auch "nach Arbeitsende" nicht an ihren Wohnort zurück, sondern übernachten irgendwo... Übrigens, 15.1 und 15.2 redet nicht vom Standort des Arbeitgebers, sondern vom Ort der Arbeitsausübung. Ein sehr wichtiger Unterschied, vor allem wenn man seine Arbeit weltweit ausübt. Richtig erkannt - auch deswegen macht ja eine spezielle Regelung für Piloten Sinn. Und nochmal: Das diese spezielle Regelung die Piloten gleich stellt mit Grenzgängern, die mehr als 60 Tage nicht an ihren Wohnort zurückkehren macht irgendwo Sinn, da es am ehesten der Arbeitswirklichkeit der Piloten entspricht. Sei mir nicht böse, Flo, aber wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... du weisst schon. ;) Ja, tut mir ja leid, dass ich keine Ahnung davon habe, was Du so als fair empfinde - und dann auch noch die Frechheit besitze, etwas anderes als fair zu empfinden. Steuerrecht ist nie fair. Es ist im besten Fall (leider selten) klar und transparent. Es steht jedem frei, sein leben so zu gestalten, dass er selbst möglichst wenig steuern bezahlt - oder dies auch nicht zu tun wenn einem andere Dinge als die Steuer im Leben einfach wichtiger sind. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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