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Schulungsstunden - Wie und was wird angerechnet?


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Geschrieben

Hallo zusammen.

 

Ich habe letztes Wochenende die erste Flugstunde mit einer C150 absolviert.

Es war genial.

Ich habe mich nun entschlossen, die ®PPL - Ausbildung zu beginnen.

 

Dabei sind so ca 30 - 40 Stunden mit Fluglehrer aufgelistet.

Frage: wenn ich nun einen Bekannten habe, welcher mit mir fliegt ( sehr erfahrener und routinierter Pilot) und ich dadurch zu Routine und Praxis komme, werden diese Stunden berücksichtigt / resp. an dieses "Soll" angerechnet?

Oder müssen diese mit dem Fluglehrer absolviert sein?

Gibt es eine Mindest.Anzahl Stunden damit man an die BAZL- Prüfung zugelassen wird?

 

Die Kosten sind halt auch hier ein Thema, wie damals bei der Fahrprüfung, welche durch viele Praxis-fahrten mit Bekannten extrem günstig ausgefallen ist.

 

Merci für Eure Antworten.

 

Gruss Edi

Geschrieben

Tönt ja super :)

 

JAR PPL braucht 45 Blockstunden.

Die müssen mit Fluglehrer sein, resp. 10 Stunden Solo mit Fluglehrerauftrag :D

 

Die anderen Stunden sind nicht anrechenbar, gibt Dir aber eine Chance, wirklich mit 45 Stunden durchzukommen. Sonst wird es wohl mehr...

 

Ganz ehrlich, es ist auch nicht annähernd dasselbe, mit einem ausgebildeten Fluglehrer selbst zu fliegen, wie mit einem Bekannten. :005:

 

Ach ja, findest sicher einiges mit der Suchfunktion hier. Nicht gerade eine selten gestellte Frage. Sonst gibt auch JAR FCL Auskunft

Geschrieben

Sali zäme,

 

Frage: wenn ich nun einen Bekannten habe, welcher mit mir fliegt ( sehr erfahrener und routinierter Pilot) und ich dadurch zu Routine und Praxis komme

Darf ein "normaler" PPL Pilot (egal wie erfahren) einen Nichtpiloten auf dem linken Sitz fliegen lassen? Darf er auch jemanden funken lassen, der kein Sprechfunkzeugnis hat? Und wie schaut es mit landen und starten vom rechten Sitz durch einen Nichtpiloten?

 

Ok, in der Luft ein bisschen steuern, ja ok, einmal eine Frequenz reindrehen, etwas navigieren, das ist ja ok, aber für den Rest brauchts doch einen FI?

 

Die Kosten sind halt auch hier ein Thema, wie damals bei der Fahrprüfung

Naja, das ist jetzt hier etwas anderes, es kostet einfach mal eine Stange (die besser vor der Ausbildung angespart wird). Dann wäre vielleicht Segelflug ein Thema für Edi?

Heinz Richner
Geschrieben

Hallo

 

Darf ein "normaler" PPL Pilot (egal wie erfahren) einen Nichtpiloten auf dem linken Sitz fliegen lassen?

 

es ist egal, auf welchem Sitz der lizenzierte Pilot sitzt, er ist und bleibt der für den Flug verantwortliche Luftfahrzeugführer. Alle zu schulungszwecken zugelassenen Flugzeuge sind so ausgerüstet, dass alle elementaren Elemente vom linken und rechten Sitz aus bedienbar und einsehbar sind.

 

Es ist allerdings und in eigenem Interesse von Vorteil, einige Stunden auf dem rechten Sitz aktiv geflogen zu sein. Ich mache dies regelmässig zusammen mit meinem FI. Ausser der etwas anderen Sicht sowie dem 'Hand'-ling ist es nicht wesentlich anders.

 

Gruss

UBS

Geschrieben

Hallo Zusammen.

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

Ich weiss jetzt was ich wissen wollte.....freu mich schon auf die nächste Flugstunde. :-)

 

 

@Mirko

 

Da hast Du recht, ist mir auch klar. Segelflug ist klar günstiger und auch sehr schön ( bin auch schon paar mal geflogen), jedoch Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen.

 

Merci für Eure Antworten.

 

Gruss Edi

Geschrieben

Die fliegerische Grundausbildung muss zwingend mit einem FI absolviert werden und ausserdem auch im Rahmen einer Flugschule und nach deren Ausbildungsprogramm (Sylabus).

 

Der Inhaber eines Lernausweises darf nur i) am Doppelsteuer mit einem FI (CRI reicht nicht) oder ii) allein an Bord unter Aufsicht eines FI ein Flugzeug führen und die dabei geflogenen BLOCK-Stunden in seinem Flugbuch anrechnen.

 

Zum Erwerb der PPL Lizenz (JAR) sind mindestens 45 h Flugzeit (BLOCK) vorgeschrieben, ohne den eigentlichen Prüfungsflug. Die praktische Ausbildung muss mindestens 25 h Doppelsteuer (dual) umfassen und es können an die 45 h maximal 5 h auf einem dafür zugelassenen, zertifizierten "Simulator" (FNPT, BITD, FS) angerechnet werden. Der Kandidat muss mindestens 10 h Soloflugzeit nachweisen, darin eingeschlossen ein Dreieck-Solo-Navigationsflug über 270 km (150 NM) mit Landung auf zwei fremden Flugplätzen.

 

Zum Erwerb der RPPL Lizenz mindestens 30 h BLOCK, davon mindestens 20 h Doppelsteuer (dual) und mindestens 6 h solo, darin eingeschlossen ein 150 km Solo-Navigationsflug mit Landung auf zwei fremden Flugplatzen.

 

Nach meiner Meinung ist es illusorisch durch Mitfliegen mit einem andern Piloten viel zu lernen im Hinblick auf die PPL Prüfung - anders sieht es aus im Hinblick auf Airmanship, da kann man durchaus profitieren.

Die Hauptschwierigkeit beim Fliegen liegt letztlich nicht darin, das Flugzeug zu steuern, irgendwann lernen das (fast) alle, zumindest mehr oder weniger. Die Schwierigkeit liegt darin, den ganzen Ablauf des Fluges zu meistern, immer dem Flugzeug voraus zu sein, Unvorhergesehenes zu managen und dabei immer noch das Flugzeug sicher zu steuern und mit allenfalls schwierigen Verhältnissen zurechtzukommen.

 

Gruss

 

Philipp

Geschrieben
es ist egal, auf welchem Sitz der lizenzierte Pilot sitzt, er ist und bleibt der für den Flug verantwortliche Luftfahrzeugführer

Extrem gesagt: Dann ist der Unterschied zum Flug mit FI also quasi nur noch, dass der Student diese Zeit nicht loggen darf, abgesehen davon könnte er - genügend Skills vorausgesetzt - den ganzen Flug von A-Z durchführen, ohne dass der PIC fliegt (der aber die Zeit als PIC loggen kann).

 

Nach meiner Meinung ist es illusorisch durch Mitfliegen mit einem andern Piloten viel zu lernen im Hinblick auf die PPL Prüfung - anders sieht es aus im Hinblick auf Airmanship, da kann man durchaus profitieren.

Die Frage war ja mehr, darf ein PIC ohne FI Berechtigung einen Schüler (oder Nicht-Piloten) fliegen lassen. Dass nur die qualifizierte Ausbildung angerechnet wird, ist unbestritten. Ein Schnupperflug könnte damit aber auch (juristisch) problemlos von einem PPL-er durchgeführt werden. Mein Bauchgefühl sträubt sich bei dem Gedanken immer noch ein bisschen... Wir sind durchreguliert bis an den Tubak aber im Prinzip darf Krethi und Plethi knüppeln und funken und landen und rollen, sobald ein Pilot nickt?

Geschrieben
Wir sind durchreguliert bis an den Tubak aber im Prinzip darf Krethi und Plethi knüppeln und funken und landen und rollen, sobald ein Pilot nickt?

 

Da gilt wohl, wo kein Richter, da kein Henker. Von daher ist auch eine Regulierung etwas sinnlos.

 

Solange der Pilot immer eingreifen kann, sehe ich dabei auch überhaupt kein Problem.

 

Ich lass auch manchmal bei Rundflügen meine Passagiere ein bisschen knüppeln. Die finden das immer super. So lange man das nicht in den kritischen Flugphasen macht, wo ich mit der Situation gefordert bin, kann auch wirklich nicht viel passieren.

Dagegen würde ich mir auch absolut nie träumen lassen, meinen Passagier zum Bleistift eine Landung machen zu lassen. Ich würde mir schlicht nicht zutrauen, da bei einem Fehler rechtzeitig zu reagieren.

Nur, ohne die kritischen Flugphasen kann man nicht viel lernen, ausser mal geradeaus fliegen und ein paar Kurven. Da wären wir wieder beim Fluglehrer :005:

 

Und natürlich ist es so, dass der Pilot in jedem Fall die Verantwortung trägt.

Geschrieben
Wir sind durchreguliert bis an den Tubak aber im Prinzip darf Krethi und Plethi knüppeln und funken und landen und rollen, sobald ein Pilot nickt?
Das sehe ich nicht so und die gesetzlichen Vorschriften sind ebenfalls in keinster Weise so auszulegen.

Um ein Flugzeug zu führen muss man über die dazu notwendigen Ausweise und Berechtigungen verfügen PUNKT

Der verantwortliche Pilot darf nicht die Führung des Flugzeugs einer dazu nicht berechtigten Person überlassen, das ist doch völlig klar.

 

Gruss

 

Philipp

 

@Michi: Das Zitat lautet: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"

Geschrieben
Das sehe ich nicht so und die gesetzlichen Vorschriften sind ebenfalls in keinster Weise so auszulegen.

Um ein Flugzeug zu führen muss man über die dazu notwendigen Ausweise und Berechtigungen verfügen PUNKT

Das würde ich sehr gerne auch glauben, das würde meinem Bauchgefühl Entlastung bringen und die eingangs gestellte Frage, ob man mit dem "Onkel" mal eben eine Runde mitfliegen kann, beantworten. Nur habe ich eben bis jetzt den Artikel dazu nicht gefunden...

 

...in keinster Weise so auszulegen... das ist doch völlig klar...

In manchen Lebenssituationen bin ich froh um Gesetze und Vorschriften (nicht unbedingt um die gebührenverursachende bevormundende Durchsetzung derselben, das ist ein anderes Blatt :rolleyes: ). Gibt es denn kein Gesetz, welches verbietet, dass PPL-Inhaber mit Nichtpiloten und Studenten an den Controls fliegen dürfen?

Geschrieben
Gibt es denn kein Gesetz, welches verbietet, dass PPL-Inhaber mit Nichtpiloten und Studenten an den Controls fliegen dürfen?

 

Es gibt wohl einfach ein Gesetz, das Nichtpiloten das Führen von Luftfahrzeugen verbietet, ansonsten wären wir ja blöd Lizenzen zu machen.

Geschrieben

[quote name=SR 748.222.1 Verordnung des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal

]Führer von Flugzeugen, Motorseglern, Hubschraubern und anderen Drehflüglern, Segelflugzeugen, Ballonen und Luftschiffen, Bordradiotelefonisten, Navigatoren und Bordtechniker sowie Personen, die Flugpersonal ausbilden wollen, brauchen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine persönliche Erlaubnis des Bundesamtes für Zivilluftfahrt;.....

Da gibts ja wohl nichts daran zu deuteln!

Gruss

Philipp

Geschrieben

Danke, aber das ist nicht der Kern meiner Frage. Der PIC hält eine Lizenz und trägt die Verantwortung (resp. einem Nichtpilot wird das Führen verboten). Soweit immer noch alles klar. Aber wenn der Pilot sich rechts hinsetzt und links einen Studenten fliegen lässt (der seinerseits sogar auch eine Lizenz hat :009: ), dann darf der Student alles tun ausser die Stunden aufzuschreiben?

 

Oder andersrum dargestellt: Meine Wenigkeit, im Status eines Student Pilot, darf mit dem "Onkel", Besitzer einer C172, dem Muster auf welchem ich lerne, fliegen gehen. Der "Onkel" lässt mich machen und lehnt sich dabei zurück und alles klappt und es gibt keinen Bruch. Ich lerne viel und den Funk mache ich souverän und die Landung ist schulbuchmässig. Mein "Onkel" hat auch Spass, denn er loggt die Zeit. Das alles ist erlaubt?

 

Und dasselbe ginge mit einem Nichtpiloten auch? Das hiesse auch, dass jeder lizenzierte Pilot einen Schnupperflug durchführen könnte, rein juristisch gesehen!?

Wilko Wiedemann
Geschrieben

Da gibts gar nichts gross zu diskutieren. Brufi und Heinz haben eigentlich alles gesagt: Wer keine gültige Fluglizenz für das entsprechende Muster hat, darf ohne das Beisein eines auf dem Muster lizenzierten Fluglehrers nicht ans Steuer. Punkt. Eine Lernfluglizenz gilt nicht als gültige Fluglizenz. Lernflüge à la Lernfahrten beim Autofahren mit einem x-beliebigen zugelassenen Fahrer gibts nicht.

 

Natürlich hat praktisch jeder PPLer schon mal einen Pax ans Steuer gelassen, das wird ja praktisch überall so gemacht und in der Regel passiert ja auch nix. Aber es ist nicht erlaubt, das muss sich jeder bewusst sein.

 

Gruss

 

Wilko

Geschrieben
Danke, aber das ist nicht der Kern meiner Frage. Der PIC hält eine Lizenz und trägt die Verantwortung (resp. einem Nichtpilot wird das Führen verboten). Soweit immer noch alles klar. Aber wenn der Pilot sich rechts hinsetzt und links einen Studenten fliegen lässt (der seinerseits sogar auch eine Lizenz hat :009: ), dann darf der Student alles tun ausser die Stunden aufzuschreiben?

 

Oder andersrum dargestellt: Meine Wenigkeit, im Status eines Student Pilot, darf mit dem "Onkel", Besitzer einer C172, dem Muster auf welchem ich lerne, fliegen gehen. Der "Onkel" lässt mich machen und lehnt sich dabei zurück und alles klappt und es gibt keinen Bruch. Ich lerne viel und den Funk mache ich souverän und die Landung ist schulbuchmässig. Mein "Onkel" hat auch Spass, denn er loggt die Zeit. Das alles ist erlaubt?

 

Und dasselbe ginge mit einem Nichtpiloten auch? Das hiesse auch, dass jeder lizenzierte Pilot einen Schnupperflug durchführen könnte, rein juristisch gesehen!?

Mirko,

Was hast Du geraucht, ver.... nochmals? N E I N !

 

Es ist ja wohl nicht die Meinung des Gesetzes, dass jeder Pilot irgend jemanden ans Steuer lassen darf - und es geht nicht nur ums loggen der Stunden - sonst würde es ja gar keine Fluglehrer brauchen und es würde auch keine Typeratings brauchen für die Copiloten, nach dem Motto: Der Capt. ist ja lizenziert und die Verantwortung liegt ja eh immer bei ihm......

 

So ist es eben NICHT !

 

Der verantwortliche Pilot ist verantwortlich für die sichere Führung des Flugzeugs. Dies beinhaltet u.a. dass er eben gerade nicht jemanden ans Steuer lassen darf, der dazu nicht berechtigt ist. Was ist daran so schwierig zu verstehen?

Solange Du noch einen Lehrausweis hast, darfst Du genau in zwei Fällen das Flugzeug steuern:

1.) Mit einem FI am Doppelsteuer

2.) Solo (unter Aufsicht eines FI)

 

Wenn Du - in hoffentlich sehr naher Zukunft - eine PPL haben wirst, hast Du nachher gefälligst selber das Flugzeug zu steuern und darfst dies eben NICHT irgend einem anderen überlassen der dazu nicht berechtigt (lizenziert) ist.

 

Art. 6

c. Sicherheit des Fluges

 

1 Der Kommandant hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Weisungen des Halters eines Luftfahrzeuges und der anerkannten Regeln der Luftfahrt alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Interessen der Fluggäste, der Besatzung, der an der Ladung Berechtigten und des Luftfahrzeughalters zu wahren.

Diese Gesetzesvorschrift ist unvereinbar damit, die Führung des Flugzeugs einer dazu nicht berechtigte Person zu überlassen.

 

 

Gruss

Philipp

Geschrieben
Was hast Du geraucht, ver.... nochmals?

Es ging mir einzig darum, dem Threadersteller mit möglichst schlüssiger Argumentation darzulegen, dass er eben NICHT zu Erfahrung kommen kann, wenn er mit einem Bekannten mitfliegt (siehe seine Ausgangsfrage). Das hat gar nichts mit mir zu tun (und was ich als Schüler darf und was nicht, ist auch ziemlich klar).... :rolleyes: Ich opferte mich (gerne), um die Profis (also Inhaber einer PPL oder einer FI-Berechtigung) zu einer schlüssigen Aussage zu bringen ;) denn: Heinz hat m.E. mit seiner Aussage

es ist egal, auf welchem Sitz der lizenzierte Pilot sitzt, er ist und bleibt der für den Flug verantwortliche Luftfahrzeugführer. Alle zu schulungszwecken zugelassenen Flugzeuge sind so ausgerüstet, dass alle elementaren Elemente vom linken und rechten Sitz aus bedienbar und einsehbar sind.

eben diese Unklarheit (seitens des Threaderstellers) nicht wirklich beseitigt... Heinz' Aussage tönt so, als ob man einfach mal auch rechts sitzen kann, während ein Schüler oder Nichtpilot links sitzt und man dann eben vom rechten Sitz aus fliegt, solange man mit der Verantwortung für den Flug "leben" kann.

 

Ich persönlich würde nicht weiter gehen als einen Passagier auf dem rechten (!) Sitz zu bitten, das Flugzeug kurz auf Kurs (straight and level) zu halten während ich vielleicht gerade zwei Hände brauche um irgendeine Manipulation zu machen. Und selbst das ist verboten... Ich bleibe dabei, ich finde es überraschend, dass ein solcher Aspekt nur im Umkehrschluss aus dem Gesetz abgeleitet werden kann.

 

Ok, ich hätte von Anfang an sagen können, dass ich Heinz' Aussage sehr verwirrend und gefährlich finde, aber wenn ich es Kraft fehlender Lizenz nicht besser weiss, dann frage ich eben jemanden, der es besser weiss :008: um dem Threadersteller eine möglichst abschliessende Antwort auf seinen Vergleich mit der Autoprüfung zu liefern. Heinz' Antwort war es m.E. sicher nicht.

 

Ich hoffe, dass der Hintergrund für meine Frage nun klar geworden ist und die Köpfe nicht mehr rauchen...

Heinz Richner
Geschrieben

Hallo

 

@Mirko: ich habe lediglich auf die Fragestellung geantwortet, ob es eine Rolle spiele, wo der lizenzierte Flugzeugführer sitzt. Ich habe nicht darauf geantwortet, ob aus diesem oder jenem Grunde eine Berechtigung entsteht, dass eine nicht lizenzierte Person ein Flugzeug steuern darf oder kann.

 

Ich bin der Meinung, damit klar und unmissverständlich einen kleinen Teil der Frage des Threaderstellers beantwortet zu haben, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere ist deiner Interpretation entwachsen.

 

Gruss

UBS

Geschrieben

Hallo Zusammen.

 

Erstmals allen Beteiligten Besten Dank für die rege Disskusion.

 

Habe aus den Antworten heraus das wichtigste Aufgenommen.

Es scheint auch hier, was das Gesetzt betrifft, genau wie im Strassenverkehr starke Interpretationsunterschiede und "Grauzonen" zu geben.

 

Es war dennoch interessant die vielen Antworten zu lesen, nochmals merci.

 

Freue mich auf meine nächste Flugstunde am Sonntag :)

 

Gruss Edi

Geschrieben

@ Heinz: An dieser Stelle (#4) wo ich Dich oben (#16) zitierte hast Du aber auf meine Frage geantwortet und Deine Antwort war für mich alles andere als klärend! :005:

Alles andere ist deiner Interpretation entwachsen.

Das habe ich nicht anders angenommen :009: Für die eine Person ist die Situation klar wie Klossbrühe, für die andere aber vielleicht nicht. Das ist Grund genug für mich, nachzufragen! (und wir denken auch an die vielen stummen LeserInnen hier, welche sich via flightforum.ch an ihren Traum fliegen zu lernen herantasten und verlässliche Infos haben wollen / kriegen sollen). Wer fragt, ist ein Narr für 5 Minuten. Wer nicht fragt, ist ein Narr für immer. :008:

 

Dem Threadersteller hat's geholfen, Ziel erreicht!

Geschrieben
Heinz' Aussage tönt so, als ob man einfach mal auch rechts sitzen kann, während ein Schüler oder Nichtpilot links sitzt und man dann eben vom rechten Sitz aus fliegt, solange man mit der Verantwortung für den Flug "leben" kann.

Ich persönlich würde nicht weiter gehen als einen Passagier auf dem rechten (!) Sitz zu bitten, das Flugzeug kurz auf Kurs (straight and level) zu halten

Nochmals: Lechts oder rinks tut überhaupt nichts zur Sache, solange alle benötigten Bedienelemente vom rechten Sitz aus erreichbar sind und alle vorgeschriebenen Instrumente vom rechten Sitz aus ablesbar sind.

 

Der verantwortliche Pilot ist verantwortlich für die sichere Führung des Flugzeugs.

Genau in dieser Formulierung steckt der Kern eines möglichen Missverständnisses. Das Gesetz schreibt immer vom «Führer des Luftfahrzeugs», definiert diesen Begriff aber nicht weiter. (Bitte korrigier mich, wenn es im Gesetz irgendwo doch eine Definition gibt!) Ich denke schon auch, dass damit die Steuerführung gemeint ist, aber das ist aus dem reinen Gesetzestext eben nicht eindeutig ableitbar.

 

Das Missverständnis liegt umso näher, als die Luftfahrt ja viele Regelungen aus der Seefahrt übernommen hat, und dort ist es eben so, dass der Kapitän jeder an Bord befindlichen Person jede Aufgabe zuteilen darf. Er darf also z.B. auch den erstbesten Feriengast ans Steuer abkommandieren, der Kapitän trägt «lediglich» die Verantwortung, dass das dann auch gut rauskommt. Das ist in der Luftfahrt offenbar anders. Auch ich musste zuerst einmal darauf hingewiesen werden, nachdem ich in meinen Anfängen kraft Analogieschlusses zuerst auch vom Gegenteil ausgegangen war.

Geschrieben

Etwas abschweifend, aber trotzdem:

Wie sieht es denn aus, wenn zwei Piloten miteinander fliegen (also beide fertig ausgebildet)? Darf dann auch nur der PIC die Zeit loggen?

Geschrieben

Ich bin releativ viel mit anderen Piloten unterwegs. PIC wird vorher abgemacht (der sitzt dann auch links). Kosten und Zeit werden geteilt. Der, der landet kriegt die Landung "gutgeschrieben". Voraussetzung ist, das beide den Flieger legal fliegen dürfen.

 

Gruss

Urs

Geschrieben

Urs, das mit der 50/50-Zeit magst Du so machen, ich würde es aber nicht an die allzu grosse Glocke hängen. JAR FCL 1.080 ist da eindeutig: PIC darf der Pilot nur für die Zeit loggen, in der er auch tatsächlich als PIC waltet. Und da es im Einmanncockpit keinen Copiloten gibt, ist automatisch immer der steuernde Pilot auch der PIC. (Bei Schulungsflügen ist das natürlich anders.)

 

Im Mehrpilotencockpit ist das anders, aber das ist nur anwendbar, wenn mehrere Piloten vorgeschrieben sind.

Geschrieben

Frage wäre da, ob der PIC während dem Flug wechseln kann. Würde da eher auf 'nein' tippen, da diese eigentlich pro Flug eingetragen werden. Ich liebe Gesetze :D

 

Ich bin bisher diesem Problem immer aus dem Weg gegangen, habs lieber einfacher. Es werden einfach mehrere Legs von unterschiedlichen PICs geflogen (Beispielsweise Hin- und Rückflug).

Die Rollen werden vor dem Flug bestimmt. Der PIC plant seinen Flug, hat das letzte Wort bei Entscheidungen, loggt auch die Zeit und bezahlt den Flug. Er macht auch den Start und die Landung. Unterwegs kann es aber durchaus sein, dass der "Copilot" mal ne Weile fliegt, während zum Beispiel der eigentliche PIC sich für den Anflug vorbereitet oder so.

So gibt es keine Probleme mit den Verantwortungen und die 'Halbe-Halbe-Regel' wird auch mehr oder weniger eingehalten. Weiter bezahlt auch jeder die Zeit, die er fliegt, resp. loggt.

Geschrieben
Frage wäre da, ob der PIC während dem Flug wechseln kann. Würde da eher auf 'nein' tippen

Natürlich kann er das, ich kenne keine Bestimmung, die es verbietet. Streng nach Gesetz müssen dann natürlich auch beide Piloten den Flug für sich vorbereiten.

 

Unterwegs kann es aber durchaus sein, dass der "Copilot" mal ne Weile fliegt, während zum Beispiel der eigentliche PIC sich für den Anflug vorbereitet oder so.

Nach Gesetz ist im Einmanncockpit für diese Zeit dann eben der zweite Pilot der PIC. (Mit der entsprechenden Befehlsgewalt, aber falls es hier ein Problem gibt, sollte man sowieso besser nicht zusammen fliegen.)

 

Und ja, die Praxis sieht natürlich auch bei mir anders aus. Gerade im doppelsitzigen Segelflugzeug wechseln wir uns sehr häufig ab. Hmmm, ich könnte ja mal eine Schachuhr installieren, um die Zeiten auch ganz sicher korrekt zu loggen… :)

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