mds Geschrieben 24. Mai 2010 Geschrieben 24. Mai 2010 Gemäss einer Medienmitteilung von Ende letzter Woche hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Ryanair Barzahlung ausschliessen darf, zusätzliche Gebühren für Kartenzahlung aber nicht angemessen sind: Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen Der für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat hat heute über die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Verwendung von Klauseln über Zahlungsmodalitäten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens entschieden. Die beklagte Ryanair Ltd. verwendet gegenüber Verbrauchern Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen es unter anderem heißt: "Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert. …" In der Gebührentabelle sind unter anderem folgende Gebühren vorgesehen: "Kreditkartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug:4,00 € Zahlungskartengebühr:Pro Fluggast und einfachen Flug:1,50 €" Ausgenommen hiervon ist lediglich die Zahlung mit einer Visa Electron-Karte. Der Kläger sieht in diesen Bestimmungen eine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste. Das Landgericht hat die Klausel über den Ausschluss der Barzahlung für unwirksam, die Gebührenregelung für wirksam gehalten. Das in der Berufungsinstanz zuständige Kammergericht hat umgekehrt entschieden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Kammergerichts bestätigt und die Revisionen beider Parteien zurückgewiesen. Die mit dem Ausschluss der Barzahlung einhergehende Benachteiligung der Fluggäste ist angesichts des anerkennenswerten Interesses der Beklagten an möglichst rationellen Betriebsabläufen nicht als unangemessen anzusehen. Bei der vorzunehmenden Abwägung ist ausschlaggebend, dass die Beklagte ihre Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für beide Parteien mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Die angegriffene Gebührenregelung für die Zahlung mit Kredit- oder Zahlungskarte ist hingegen mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und benachteiligt die betroffenen Kunden in unangemessener Weise (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört, dass jeder seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können. Mit der Entgegennahme einer Zahlung kommt der Unternehmer nur seiner Obliegenheit nach, eine vertragsgemäße Leistung des Kunden anzunehmen. Er muss dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür an den Zahlungsempfänger eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist. Die von der Beklagten vorgesehene gebührenfreie Zahlungsart genügt diesen Anforderungen nicht. Besondere Umstände, die diese Benachteiligung als gerechtfertigt erscheinen lassen, liegen nicht vor. Urteil vom 20. Mai 2010 – Xa ZR 68/09 LG Berlin - Urteil vom 5. November 2008 - 4 O 290/08 KG Berlin - Urteil vom 30. April 2009 - 23 U 243/08 Karlsruhe, den 20. Mai 2010 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501 Martin Zitieren
G-GFFD Geschrieben 24. Mai 2010 Geschrieben 24. Mai 2010 Also persönlich finde ich das Urteil :001: . . . denn bald heisst das ganze "Service Charge" so wie z.B. bei Air Berlin und dann zahlt halt einfach jeder die Gebühr. Das hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen unserer deutschen Freunde aber ganz toll hingekriegt. Wobei ich weiss nicht in wie weit Ryanair jetzt tatsächlich etwas ändert (bzw. ändern muss), denn das ganze heisst ja schon länger "Verwaltungsgebühr" anstatt "Kreditkartengebühr" und seit Anfang dieses Jahres sind Zahlungen mit Mastercard Prepaid statt wie davor Visa Electron gebührenfrei. Ryanair selbst sieht das ganze irgendwie ein wenig anders: (Quelle:http://www.ryanair.com/de/nachrichten/ryanair-erreicht-einen-sieg-fuer-verbraucher-bundesgerichtshof-entscheidet-dass-kreditkartengebuehren-zulaessig-sind) Ryanair erreicht einen Sieg für Verbraucher - Bundesgerichtshof entscheidet dass Kreditkartengebühren zulässig sind Ryanair begrüsste heute (20 Mai) einen wegweisenden Beschluss des BGH, das bestätigte dass Kreditkartengebühren rechtmässig erhoben werden können sofern eine kostenfreie Zahlungsalternative für die Verbraucher angeboten wird. Ryanair begrüsst diese Entscheidung zur Rechtmässigkeit von Kreditkartengebühren, die die bizarren Forderungen der VZBV nach einem Verbot von optionalen Kreditkartengebühren, zurückweist. Das Gericht wies auch die absurde Forderung der VZBV zurück, nach der Ryanair gezwungen werden sollte, Barzahlungen an Flughäfen anzunehmen – was weniger effizient und weitaus kostspieliger ist zumal alle Ryanair Passagiere bereits mit Kredit- oder Debitkarten für ihre Flugtickets gezahlt haben. Das Gericht bestätigte, dass Ryanair durchaus nur bargeldlose Zahlungen an den Flughäfen akzeptieren darf. Okey mir ist bewusst das Ryanair immer alles so dreht das es für sie schlussendlich doch irgendwie positiv ist. Aber das sieht jetzt zumindest für mich schon eher danach aus das Ryanair in ihrem Buchungssystem nicht so bald etwas ändert. Bitte kein Ryanair bashing. Wir wissen alle das es hier Leute hat, die (nett ausgedrückt) Ryanair nicht mögen. Auch andere Airlines erheben Gebühren für Kreditkartenzahlungen. Sind die eigentlich von diesem Urteil auch betroffen? Dominic Zitieren
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