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Linienpilot in Deutschland


Jonas Hungerbühler

Empfohlene Beiträge

Jonas Hungerbühler

Guten Abend

 

ich habe wiedereinmal eine Frage: ich bin mir im Moment immer wieder am überlegen was ich machen würde, wenn ich die Selektion bei der SAT nicht schaffen würde. >>Deutschland...Jetzt meine Frage, weil ich nicht das Gym mache, sondern eine Lehre mit BM habe ich mich gefragt, ob wenn ich ein Bachelor an einer FH habe dies auch reicht für LH? Hat da jemand Erfahrung, denn ich denke ein Bachelor an einer FH ist definitiv höher einzuschätzen als die Matura oder nicht?

Noch eine zweite Frage: Condor und AB verlagen ja nur die Fachhochschulreife, sprich BM, wie ist es jedoch mit einer Aufenthaltsbewilligung für Deutschland? Ist das schwierig zu kriegen, denn man hat den Job ja noch nicht, denn die Bewilligung ist ja eine requirement für das assessment!!??jemand Erfahrung?

 

Vielen Dank für die Antworten

 

und en schöni wuche allne

 

Jonas

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Die LH will die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife. Die Fachhochschulreife reicht nicht, selbst mit abgeschlossenem FH-Studium.

 

Die Aufenthaltsgenehmigung dürfte eigentlich keine Problem sein. Schweiz und Deutschland sind ja beides EU-Staaten, daher seh' ich da kein Problem.

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Die LH will die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife. Die Fachhochschulreife reicht nicht, selbst mit abgeschlossenem FH-Studium.

 

Die Aufenthaltsgenehmigung dürfte eigentlich keine Problem sein. Schweiz und Deutschland sind ja beides EU-Staaten, daher seh' ich da kein Problem.

 

Hallo Joachim,

 

In der Sache magst Du recht haben, doch sowohl innen- wie aussenpolitisch für die Schweiz nicht ganz unbedeutend ist die Tatsache, dass die Schweiz nicht in der EU und somit kein EU-Staat ist und für die EU daher als Drittland gilt. Aufgrund der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU hast Du aber de facto recht, dass es für Schweizer kein Problem ist, in der EU - und damit in Deutschland - zu arbeiten.

 

Lg, Daniel

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Die LH will die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife. Die Fachhochschulreife reicht nicht, selbst mit abgeschlossenem FH-Studium.

 

Tut mir leid, da muss ich dich korrigieren. Je nach Bundesland hat man mit Bestehen des Vordiploms bzw. Diploms FH min. fachgebundene Hochschulreife. In Bayern reicht das Vordiplom.

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...

Voraussetzungen

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Fachhochschulreife nicht ausreichend)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland, Besitz eines uneingeschränkten Reisepasses
  • Deutsch und Englisch fließend in Wort und Schrift
  • Verantwortungsbewusstsein, Disziplin, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Gute körperliche Konstitution
  • Keine Eintragung im Verkehrszentralregister, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist und/oder mehr als 5 Punkte beträgt.
  • Sehvermögen: +/- 3 Dioptrien
  • Größe zwischen 1,65 und 1,98 m
  • Alter: bei Ausbildungsbeginn zwischen 18 und 29 Jahre

Quelle : Infoblatt Lufthansa

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* Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Fachhochschulreife nicht ausreichend)

 

Wie bereits gesagt: mit dem Vordiplom an der FH wird einem (in einigen Bundesländern) die fachgebundene Hochschulreife zugesprochen. Hab einige Kurskollegen, die über Abendschule ihre Fachhochschulreife gemacht haben, dann bis zum Vordiplom studierten und durch das Vordiplom die fachgebundene Hochschulreife erreicht haben, damit die Vorraussetzungen erfüllen.

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Hallo Joachim,

 

In der Sache magst Du recht haben, doch sowohl innen- wie aussenpolitisch für die Schweiz nicht ganz unbedeutend ist die Tatsache, dass die Schweiz nicht in der EU und somit kein EU-Staat ist und für die EU daher als Drittland gilt. Aufgrund der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU hast Du aber de facto recht, dass es für Schweizer kein Problem ist, in der EU - und damit in Deutschland - zu arbeiten.

 

Lg, Daniel

 

Just what I meant.

 

Tut mir leid, da muss ich dich korrigieren. Je nach Bundesland hat man mit Bestehen des Vordiploms bzw. Diploms FH min. fachgebundene Hochschulreife. In Bayern reicht das Vordiplom.

 

Interessant. Wusst ich nicht, sorry. Muss aber gestehen, dass ich mich damit nicht näher befasst hab da ich sowieso die allgemeine Hochschulreife hab.

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Guten Abend

...wie ist es jedoch mit einer Aufenthaltsbewilligung für Deutschland? Ist das schwierig zu kriegen, denn man hat den Job ja noch nicht, denn die Bewilligung ist ja eine requirement für das assessment!!??jemand Erfahrung?

 

So wars vor ca. 2 Jahren:

Du brauchst keine Arbeitsgenehmigung als Schweizer. Wenn Du Deinen Arbeits/Ausbildungsvertrag hast, und in D einen Wohnsitz (Wohnung), bei der Meldebehörde anmelden,das Formular vom Arbeitgeber betreffend einkommen/Job ausfüllen lassen sowie die bestätigung Deines Vermieters betreffend Wohnraum.

Dann gabs einen Termin auf dem Ausländeramt, mit entsprechendem Passfoto wurde der Ausweis sofort und ohne Probleme ausgestellt.

Kosten: € 8.- Eine reine Formsache! :)

 

Möglicherweise brauchts jetzt wegen Schengen keine Aufenthaltsgenehmigung mehr.

 

Übrigens, LH/AB behandeln Schweizer wie EU-Bürger was das betrifft. Notfalls auf die betreffenden Gesetzestexte hinweisen. ;)

Dann muss man nur noch das Assessment bestehen....

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Wie bereits gesagt: mit dem Vordiplom an der FH wird einem (in einigen Bundesländern) die fachgebundene Hochschulreife zugesprochen. Hab einige Kurskollegen, die über Abendschule ihre Fachhochschulreife gemacht haben, dann bis zum Vordiplom studierten und durch das Vordiplom die fachgebundene Hochschulreife erreicht haben, damit die Vorraussetzungen erfüllen.

 

Hallo

 

ja Armin, weiss ich auch, da Verwandschaft aus Ingolstadt ähnliches berichten.

Allerdings andere beruflicher Hinsicht. Bayern ist halt gerade im schulischen Bereich in D die Nr. 1 jeder Schulart!!

 

Nette Grüsse

Manfred

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  • 2 Wochen später...
weil ich nicht das Gym mache, sondern eine Lehre mit BM habe ich mich gefragt, ob wenn ich ein Bachelor an einer FH habe dies auch reicht für LH?

Hallo Jonas,

 

am besten ist beim Kultusministerium des entsprechenden Landes nachzufragen. Aber bei Anerkennungs des Auslandstudiums aus nicht-EU-Ländern gehen sie nach einer einfachen Formel: 2 Jahre Studium bedeutet, Voraussetzungen (Abi) erfüllt.

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