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PPL Theorie Frage


Flight16

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Ich habe eine Frage betreffend der Haftung.

 

Kann mir das jemand grundsätzlich erklären, für einen privaten unentgeltlichen Flug.

Nehmen wir mal an, man lädt seine Kollegen ein, und geht mit ihnen fliegen...

 

Wenn was passiert... haftet ja der Pilot, und er kann sich teilweise die Haftung wegbedingen,

die Paxen also eine Verzichtserklärung unterzeichnen lassen.

 

Wie sieht DaS genau aus?

 

Dann noch eine Frage betreffend der Lizenzen und davon die Erneuerungen.

Wie lange sind die Lizenzen der Privat-Piloten Fliegerei gültig.

Also Medical 2 ist ja 5 Jahre gültig

PP-Lizenz dann 2 Jahre...?

 

Danke im Voraus und schöne Abe

gruss

Christoph

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Hallo Christoph

 

Ich hab hier einen Thread eröffnet klick.

 

Ich bin auch an der PPL-A. Ich würde nicht zu sehr auf Details eingehen, es genügt vollkommen, wenn weisst, dass für unentgeltlich Flüge eine Verzichtserklärung verlangen kannst. Welche dich allerdings nur in einem gesetzlichen Rahmen von der Haft befreien kann... Wenn du als Pilot keine Schuld an Personenschäden oder Schäden am Gepäck nachweislich trägst. Diese unterscheidet sich hauptsächlich darin zum entgeltlichen Flug (ab CHF 0.01), dass eine Haftbegrenzung überhaupt möglich ist. In letzterem gilt in jedem Fall eine Kausalhaftung bis 100.000 Sonderziehungsrechte. Erst darüber - wenn ein Beförderungsschein ausgestellt wurde (Bin auch nicht mehr sicher) kann von weiterem Haftanspruch enthoben werden.

 

Solange fliegst spielt die 5-Jahresfrist keine Rolle, die ist administrativer Natur. Sie verlängert sich automatisch wenn:

Das Class- bzw Typerating (Class wie SEP) verlängerst (Verlängerung einer Berechtigung, wenn innerhalb dieser Gültigkeit die PPL verfallen sollte). Bei Ersterwerb. Wenn kein Platz mehr für Eintragungen da ist ;) . Aus verwaltungstechnischen Gründen. Oder einfach nach ermessen der Behörde.

 

Was aber passiert, wenn 5 Jahre das Fliegen gänzlich einstellst weiss ich nicht. Sicher ein Skill Test / Prüfungsflug. Gute Frage, wurde bei mir auch noch nicht beantwortet. Was mit der Theorie passiert weiss ich bis heute noch nicht.

 

Gruss Roy

 

PS: Vielleicht pflanzen die Modies diese beiden Beiträge in meinem Thread an, dann wäre alles schöne beisammen.

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Hallo Roy

 

Danke dir für deine Antworten.

Ja, ich werds mir merken... das mit den Details;)

 

Wünsche dir viel Glück bei den Prüfungen

und einen schönen Abend

gruss

Christoph

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Christian Thomann

Christoph

 

In der Schweiz habe wir für die Aviatik einen Advokaten, der sich sehr fein mit Aviatischen Problemen und dem gültigen recht befasst. Er ist bei unseren Anlassen in dieser Art immer wieder dabei. auch bei fluglehrerkursen oder -Refreshern.

 

PD Dr. iur. Roland Müller, Rechtsanwalt/Fluglehrer stell hier auf seiner Homepage das entsprechende Dokument zur verfügung:



Beförderungsschein und Verzichtserklärung (pdf / 109KB)

 

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