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LSA mit 600kg in der Schweiz zugelassen.


jobr1ch

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Yep, das ist in der Tat eine gute Nachricht.

Hoffentlich geht es zügig weiter! Was die Flugschulen nämlich brauchen ist eine EASA-zertifizierte Flugzeugklasse (ELA) auf der man dann einen JAR-PPL bzw. bis dann wohl EASA-PPL erwerben kann. Die 472.5 kg Ecolight bieten das nämlich nicht und das ist ein Wettbewerbsnachteil für alle Flugschulen die solche Eggo-Lait haben.

 

Gruss

 

Philipp

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Andi Rotorchopf

Darf die erforderliche Lizenz auch FAA-LSA Standard sein?

 

:005:...Philipp war zuvorkommend...:005:

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Hallo

 

Alp-Air AG in Bern hat ebenso bereits drei Neuflugzeuge mit JAR/FCL und Schulungszulassung in Betrieb. Hübsche Zweiplätzer mit verhältnismässig guten Flugdaten und Eigenschaften. Allerdings waren die drei Stück HB-SRA, HB-SRB und HB-SRC die Einzigen von dieser Firma im letzten Jahr hergestelten Flugzeuge:eek:.

 

Gruss

Heinz

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Ich will ja nicht übermäßig klugscheißern bevor ich nicht alle rechtlichen Vorgänge genau kenne, aber ein "permit to Fly" hat nichts mit Zulassung zu tun. Es besagt nichts anderes, als das ein bestimmten Flugzeug (Stück, nicht Muster !) geflogen werden darf, obwohl es noch nicht zugelassen ist. Jeder Prototyp braucht ein "permit to Fly" bevor er das erste mal abheben darf. Es ist auch durchaus gängige Praxis, das schon eine erste sehr begrenzte Zahl von Flugzeugen mit "Permit to Fly" an Kunden ausgeliefert werden ("zur Breitenerprobung"), aber diese sind befristet und mit einer sehr bald erwarteten Musterzulassung verknüpft. Unser Verein hatte z.B. die ASW27 Werknummer 4, die wurde zunächst mit "Permit to Fly" (damals noch VVZ, Vorläufige Verkehrszulassung), einem vorläufigen Flughandbuch ("Fluganweisung") und vielen Einschränkungen (z.B. Geschwindigkeit, Wasserballastmenge) ausgeliefert. Nach einem halben Jahr war dann die Musterzulassung durch, und wir bekamen den offiziellen und uneingeschränkten Satz Papiere.

 

Der DAeC berichtet ähnlich:

 

Das erste Light-Sports-Aircraft (LSA) ist in Deutschland zugelassen

 

Am 17.2.2009 hat das Luftfahrtbundesamt für eine CT-LS mit 600 kg Abfluggewicht, mit dem Kennzeichen D-EPTF, eine "Permit-to-Fly" auf Basis der US-Bauvorschrift ASTM F37 ausgestellt.

Die "Permit-to-Fly" entspricht im wesentlichen der früher üblichen "Vorläufigen Verkehrszulassung".

Das LSA darf mit dieser Zulassung im nicht-gewerblichen Einsatz in allen EASA-Mitgliedstaaten geflogen werden.

 

Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus (es sei denn, sie betreiben die Flugzeuge zum Selbstkostenpreis).

 

Ich würde bei der derzeitigen Rechtslage kein "Permit to Fly" LSA kaufen, das Restrisiko binnen kurzer Zeit ein schönes Museumsstück zu besitzen wäre mir zu groß.

 

Eggo-Lait
Oder doch Eggo-Leid ?

 

auf Basis der US-Bauvorschrift ASTM F37 ausgestellt.

????

ASTM F37 (Rubber Standards)

ASTM F37 - 06

ASTM F37 - 06 Standard Test Methods for Sealability of Gasket Materials

Active Standard ASTM F37 Developed by Subcommittee: F03.10 |Book of Standards Volume: 09.02

Significance and Use

 

These test methods are designed to compare gasket materials under controlled conditions and to provide a precise measure of leakage rate.

These test methods are suitable for measuring leakage rates as high as 6 L/h and as low as 0.3 mL/h. In many cases, “zero” leakage may not be attainable.

These test methods evaluate leakage rates after time periods that are typically 5 to 30 min under load. Holding a gasket material under load for extended time periods may give different results.

If the fluid being used in the test causes changes, such as swelling, in the gasket material, then unpredictable results may be obtained.

1. Scope

1.1 These test methods provide a means of evaluating the sealing properties of sheet and solid form-in-place gasket materials at room temperature. Test Method A is restricted to liquid leakage measurements, whereas Test Method B may be used for both liquid and gas leakage measurements.

...

Ist ASTM F37 ("Rubber Standards") nun ein Gummiparagraph ?

Oder hat da jemand die Nummern verdreht ????

 

Gruß

Ralf

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drei Neuflugzeuge mit JAR/FCL und Schulungszulassung in Betrieb.... HB-SRA, HB-SRB und HB-SRC

Die AT-3 R100 sind als JAR-VLA-Flieger zertifiziert, MTOW 582kg. Der AT-4 entspricht dem LSA-Zertifikat mit 600kg MTOW (und heisst in den Staaten Gobosh G700). Es würde viel bringen, wenn auch die AT-3 mit 600kg MTOW fliegen würden: 25 Liter Treibstoff mehr an Bord.

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Zitat Ralf: Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus (es sei denn, sie betreiben die Flugzeuge zum Selbstkostenpreis).

 

Das stimmt ziemlich sicher so nicht:

Die Flugschule EcoFlight in Mollis hat neu einen Remos-GX gekauft und hat eine 'Permit to fly" Zulassung. Diese wird dann vorwiegend in der Schulung eingesetzt und sicher nicht zu Selbstkostenpreis!

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Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus (es sei denn, sie betreiben die Flugzeuge zum Selbstkostenpreis).
Das stimmt ziemlich sicher so nicht:

Die Flugschule EcoFlight in Mollis hat neu einen Remos-GX gekauft und hat eine 'Permit to fly" Zulassung. Diese wird dann vorwiegend in der Schulung eingesetzt und sicher nicht zu Selbstkostenpreis!

 

Der Teufel steckt im Detail. Siehe hier >Link<

Registered Facilities (RF) und Flight Training Organisations (FTO), welche ihre Flugausbildung innerhalb eines Vereins oder eines ihr angeschlossenen Vereins zwar öffentlich anbieten, aber nur diesen Vereinsmitgliedern zur Verfügung stellen, sind der CAMO-Pflicht nicht unterworfen. Für diese Flugschulen ändert sich gegenüber heute nichts. Verein und Flugschule müssen zwar nicht identisch sein, nur Mitglieder des angeschlossenen Vereins dürfen hingegen in den Genuss der Flugschulung kommen. Für Ausbildungsorganisationen ohne diesen Status hingegen gilt die CAMO-Pflicht.
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Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus

Nein, Flugschulung ist grundsätzlich nicht gewerbsmässig (auch wenn das BAZL hierzu eine andere Auffassung haben mag).

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Nein, Flugschulung ist grundsätzlich nicht gewerbsmässig (auch wenn das BAZL hierzu eine andere Auffassung haben mag).

 

Stimmt eigentlich. Wenn's gewerbsmässig wäre, müsste der PIC ja eigentlich ne CPL haben ;)

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