jobr1ch Geschrieben 3. März 2010 Teilen Geschrieben 3. März 2010 Bereits sind 3 Ecolights mit 600kg in der Schweiz zugelassen. Dies entspricht de facto dem LSA Standard aus der USA. Siehe: http://www.ecolight.ch/NewFiles/01d_NEWS.html Ist doch erfreulich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 3. März 2010 Teilen Geschrieben 3. März 2010 Yep, das ist in der Tat eine gute Nachricht. Hoffentlich geht es zügig weiter! Was die Flugschulen nämlich brauchen ist eine EASA-zertifizierte Flugzeugklasse (ELA) auf der man dann einen JAR-PPL bzw. bis dann wohl EASA-PPL erwerben kann. Die 472.5 kg Ecolight bieten das nämlich nicht und das ist ein Wettbewerbsnachteil für alle Flugschulen die solche Eggo-Lait haben. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andi Rotorchopf Geschrieben 3. März 2010 Teilen Geschrieben 3. März 2010 Darf die erforderliche Lizenz auch FAA-LSA Standard sein? :005:...Philipp war zuvorkommend...:005: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobr1ch Geschrieben 3. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. März 2010 Also laut Auskunft vom BAZL können Stunden auf diesem Typ voll ans JAR-PPL angerechnet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 4. März 2010 Teilen Geschrieben 4. März 2010 Hallo Alp-Air AG in Bern hat ebenso bereits drei Neuflugzeuge mit JAR/FCL und Schulungszulassung in Betrieb. Hübsche Zweiplätzer mit verhältnismässig guten Flugdaten und Eigenschaften. Allerdings waren die drei Stück HB-SRA, HB-SRB und HB-SRC die Einzigen von dieser Firma im letzten Jahr hergestelten Flugzeuge:eek:. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 4. März 2010 Teilen Geschrieben 4. März 2010 Ich will ja nicht übermäßig klugscheißern bevor ich nicht alle rechtlichen Vorgänge genau kenne, aber ein "permit to Fly" hat nichts mit Zulassung zu tun. Es besagt nichts anderes, als das ein bestimmten Flugzeug (Stück, nicht Muster !) geflogen werden darf, obwohl es noch nicht zugelassen ist. Jeder Prototyp braucht ein "permit to Fly" bevor er das erste mal abheben darf. Es ist auch durchaus gängige Praxis, das schon eine erste sehr begrenzte Zahl von Flugzeugen mit "Permit to Fly" an Kunden ausgeliefert werden ("zur Breitenerprobung"), aber diese sind befristet und mit einer sehr bald erwarteten Musterzulassung verknüpft. Unser Verein hatte z.B. die ASW27 Werknummer 4, die wurde zunächst mit "Permit to Fly" (damals noch VVZ, Vorläufige Verkehrszulassung), einem vorläufigen Flughandbuch ("Fluganweisung") und vielen Einschränkungen (z.B. Geschwindigkeit, Wasserballastmenge) ausgeliefert. Nach einem halben Jahr war dann die Musterzulassung durch, und wir bekamen den offiziellen und uneingeschränkten Satz Papiere. Der DAeC berichtet ähnlich: Das erste Light-Sports-Aircraft (LSA) ist in Deutschland zugelassen Am 17.2.2009 hat das Luftfahrtbundesamt für eine CT-LS mit 600 kg Abfluggewicht, mit dem Kennzeichen D-EPTF, eine "Permit-to-Fly" auf Basis der US-Bauvorschrift ASTM F37 ausgestellt. Die "Permit-to-Fly" entspricht im wesentlichen der früher üblichen "Vorläufigen Verkehrszulassung". Das LSA darf mit dieser Zulassung im nicht-gewerblichen Einsatz in allen EASA-Mitgliedstaaten geflogen werden. Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus (es sei denn, sie betreiben die Flugzeuge zum Selbstkostenpreis). Ich würde bei der derzeitigen Rechtslage kein "Permit to Fly" LSA kaufen, das Restrisiko binnen kurzer Zeit ein schönes Museumsstück zu besitzen wäre mir zu groß. Eggo-Lait Oder doch Eggo-Leid ? auf Basis der US-Bauvorschrift ASTM F37 ausgestellt. ???? ASTM F37 (Rubber Standards) ASTM F37 - 06 ASTM F37 - 06 Standard Test Methods for Sealability of Gasket Materials Active Standard ASTM F37 Developed by Subcommittee: F03.10 |Book of Standards Volume: 09.02 Significance and Use These test methods are designed to compare gasket materials under controlled conditions and to provide a precise measure of leakage rate. These test methods are suitable for measuring leakage rates as high as 6 L/h and as low as 0.3 mL/h. In many cases, “zero” leakage may not be attainable. These test methods evaluate leakage rates after time periods that are typically 5 to 30 min under load. Holding a gasket material under load for extended time periods may give different results. If the fluid being used in the test causes changes, such as swelling, in the gasket material, then unpredictable results may be obtained. 1. Scope 1.1 These test methods provide a means of evaluating the sealing properties of sheet and solid form-in-place gasket materials at room temperature. Test Method A is restricted to liquid leakage measurements, whereas Test Method B may be used for both liquid and gas leakage measurements. ... Ist ASTM F37 ("Rubber Standards") nun ein Gummiparagraph ? Oder hat da jemand die Nummern verdreht ???? Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 4. März 2010 Teilen Geschrieben 4. März 2010 drei Neuflugzeuge mit JAR/FCL und Schulungszulassung in Betrieb.... HB-SRA, HB-SRB und HB-SRC Die AT-3 R100 sind als JAR-VLA-Flieger zertifiziert, MTOW 582kg. Der AT-4 entspricht dem LSA-Zertifikat mit 600kg MTOW (und heisst in den Staaten Gobosh G700). Es würde viel bringen, wenn auch die AT-3 mit 600kg MTOW fliegen würden: 25 Liter Treibstoff mehr an Bord. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobr1ch Geschrieben 4. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 4. März 2010 Zitat Ralf: Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus (es sei denn, sie betreiben die Flugzeuge zum Selbstkostenpreis). Das stimmt ziemlich sicher so nicht: Die Flugschule EcoFlight in Mollis hat neu einen Remos-GX gekauft und hat eine 'Permit to fly" Zulassung. Diese wird dann vorwiegend in der Schulung eingesetzt und sicher nicht zu Selbstkostenpreis! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kerosin Geschrieben 4. März 2010 Teilen Geschrieben 4. März 2010 Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus (es sei denn, sie betreiben die Flugzeuge zum Selbstkostenpreis). Das stimmt ziemlich sicher so nicht: Die Flugschule EcoFlight in Mollis hat neu einen Remos-GX gekauft und hat eine 'Permit to fly" Zulassung. Diese wird dann vorwiegend in der Schulung eingesetzt und sicher nicht zu Selbstkostenpreis! Der Teufel steckt im Detail. Siehe hier >Link< Registered Facilities (RF) und Flight Training Organisations (FTO), welche ihre Flugausbildung innerhalb eines Vereins oder eines ihr angeschlossenen Vereins zwar öffentlich anbieten, aber nur diesen Vereinsmitgliedern zur Verfügung stellen, sind der CAMO-Pflicht nicht unterworfen. Für diese Flugschulen ändert sich gegenüber heute nichts. Verein und Flugschule müssen zwar nicht identisch sein, nur Mitglieder des angeschlossenen Vereins dürfen hingegen in den Genuss der Flugschulung kommen. Für Ausbildungsorganisationen ohne diesen Status hingegen gilt die CAMO-Pflicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 10. März 2010 Teilen Geschrieben 10. März 2010 Das "nicht gewerblich" schließt z.B. den Einsatz in Flugschulen aus Nein, Flugschulung ist grundsätzlich nicht gewerbsmässig (auch wenn das BAZL hierzu eine andere Auffassung haben mag). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 10. März 2010 Teilen Geschrieben 10. März 2010 Nein, Flugschulung ist grundsätzlich nicht gewerbsmässig (auch wenn das BAZL hierzu eine andere Auffassung haben mag). Stimmt eigentlich. Wenn's gewerbsmässig wäre, müsste der PIC ja eigentlich ne CPL haben ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.