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TV-Tipp 22.02.10; ARD; 05:30 - 09:00; ZDF Morgenmagazin - Pilotenstreik bei Lufthansa


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Wenn Piloten streiken - Was Reisende tun können

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

 

Vier Tage Streik: Von Montag bis Donnerstag wollen die Lufthansa-Piloten streiken. Hier erfahren Sie, wie Sie dennoch Ihr Reiseziel erreichen, Ihren Flug umbuchen oder Ihr Geld zurückbekommen können.

 

 

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19.02.2010 EXTERNE LINKS

Lufthansa-Notflugplan 22. bis 25. FebruarDas ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich.

Wann und wo wird gestreikt?

Von Montag, 0 Uhr bis Donnerstag 23.59 Uhr. Nach Auskunft der Pilotenvereinigung Cockpit sind alle Lufthansa- und Germanwings-Flughäfen betroffen.

 

Wer streikt?

Die Pilot-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat rund 4.500 Piloten der Lufthansa, Germanwings sowie Lufthansa Cargo zum Streik aufgerufen.

Fällt mein Flug aus?

Ob ihr Lufthansa-Flug vom Streik betroffen ist, erfahren Sie im Internet(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) oder kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 / 850 60 70. Zusätzlich erhalten Sie hier Informationen über die Möglichkeiten, Flüge umzubuchen oder zu stornieren.

Auch Germanwings hat einen Ersatzflugplan(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) eingerichtet. Informationen zu Ihren Germanwings-Buchungen können Sie auch kostenlos unter 0800 / 664 49 35 erhalten.

 

 

Infobox

Was die Piloten wollen

Die Gewerkschaft Cockpit befürchtet einen sukzessiven Abbau der hoch bezahlten Piloten im Konzerntarifvertrag. Sie will eine Verlagerung von Arbeitsplätzen auf neu übernommene oder neu gegründete Töchter vermeiden und fordert daher eine "belastbare Beschäftigungsgarantie" für die Flugzeugführer. Im Gegenzug für diese Arbeitsplatzgarantie hatte sich die Gewerkschaft bereiterklärt, auf ihre zu Beginn der Verhandlungen im Mai geforderte Lohnerhöhung von 6,4 Prozent für zwölf Monate zu verzichten und eine Nullrunde zu akzeptieren. Der Konzerntarifvertrag umfasst neben der Lufthansa Passage die Töchter Lufthansa Cargo und Germanwings.

 

 

Zahlen der Airlines von 2010, Austrian Airlines von 2008

Wie komme ich zu meinem Reiseziel?

Flugreisende in Deutschland können die Züge der Deutschen Bahn nutzen, wenn ihr Flug aufgrund des Streiks ausfällt. Dafür muss das elektronische Ticket (etix) an einem Lufthansa Check-In-Automaten gegen einen Reisegutschein für die Deutsche Bahn eingetauscht werden.

Alternativ können Sie auch ein Bahnticket für die Strecke kaufen, für die Ihr Flugticket gültig ist. Die Kosten für das Bahnticket können Sie sich erstatten lassen. Dazu müssen Sie Bahn- und Flugticket bei der Lufthansa einreichen.

Was ist, wenn ich im Ausland festsitze?

Im Ausland gelten für Passagiere die gleichen Regeln wie im Inland. Wenn Sie beispielsweise in den USA festsitzen, weil der Rückflug nach Deutschland streikbedingt ausfällt, muss Lufthansa eine Rückreise sicherstellen und gegebenenfalls Übernachtungskosten übernehmen.

Kann ich einen gebuchten Flug stornieren?

Wenn ein Flug wegen des Streiks ausfällt, kann der Flug kostenfrei storniert werden.

Informationen der großen Flughäfen

Abflüge am Flughafen Berlin Tegel

Abflüge am Flughafen Düsseldorf

Abflüge am Flughafen Frankfurt

Abflüge am Flughafen Hamburg

Abflüge am Flughafen München

Abflüge am Flughafen Stuttgart

Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich.

 

Kann ich auf einen anderen Flug umbuchen?

Falls Sie einen Lufthansa-Flug für die Streik-Zeit zwischem dem 22. und 25. Februar gebucht haben, können Sie das Ticket einmalig kostenfrei auf einen anderen Flug der Lufthansa umbuchen. Voraussetzung für eine Umbuchung ist, dass das Ticket vor dem 18. Februar ausgestellt wurde und das neue Reisedatum vor dem 31. März 2010 liegt. Start und Ziel der Reise dürfen dabei nicht verändert werden.

Bei Germanwings muss der Flug bis zum 16. Februar gebucht worden sein, das neue Reisedatum vor dem 25. März 2010 liegen. Auch bei Germanwings dürfen Start- und Zielpunkt der Reise nicht geändert werden.

Welche Rechte habe ich bei Verspätungen?

Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung können Fluggäste schon bei kürzeren Verspätungen auf Rechte pochen: Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden bei Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer), drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3.500 Kilometer) und vier Stunden bei Langstrecken muss auf Wunsch "für das leibliche und kommunikative Wohl" des Fluggastes gesorgt werden, wie die Verbraucherzentralen betonen.

Im Klartext: Passagiere haben dann Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Faxe oder E-Mails sowie - falls nötig - Hotelübernachtungen inklusive Transfer. Wer seine Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung sein Geld zurückverlangen.

Was, wenn der Flug gestrichen wird?

Wer am Flughafen erfährt, dass seine Verbindung gestrichen ist, hat die Wahl, den Ticketpreis erstattet zu bekommen oder sich mit einem Ersatzflug zum Ziel bringen zu lassen. Die Fluggesellschaft muss dann eine alternative Beförderung unter gleichen Reisebedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglichen. Gegen Schadenersatz- oder Ausgleichszahlungen wehren sich die Fluggesellschaften in der Regel und verweisen oft auf die außergewöhnlichen Umstände - auch bei Streiks. Aber diese Ansicht ist strittig. Die Gerichte bewerteten das in der Vergangenheit oft anders und sprachen den Klägern Entschädigungszahlungen zu.

Was gilt für Pauschalurlauber?

Reisende, die erst später an ihrem Urlaubsziel landen können, können einen Teil der Reisekosten zurückforden.

Welche Vorteile habe ich als Stammkunde?

Vielflieger (Frequent Flyer, HON Circle, Senator) können spezielle Hotlines anrufen, um sich über die Auswirkungen des Streiks zu informieren und Flüge umzubuchen. Am Flughafen können sie ihre Flüge auch in den Lounges umbuchen lassen.

Was sollten Passagiere noch tun?

Sich bei einer Flugannullierung den konkreten Grund am Flughafen schriftlich bestätigen lassen. Damit können sie ihre Rechtsposition unter Umständen verbessern, falls es später vor Gericht geht. Wer sich offiziell beschweren will, muss sich dazu an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.

 

Mit Material von dpa, ZDF und afp

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