Ryvius Geschrieben 19. Februar 2010 Teilen Geschrieben 19. Februar 2010 Hi, war kürzlich bei Prof. Dr. Landgraf in Berlin zur Tauglichkeitsuntersuchung. Ich sollte noch erwähnen, dass meine Augen vor zwei Monaten gelasert wurden, weil ich eine Hornhautverkrümmung über 3,5 hatte (max. 2 bei Erstuntersuchung). Es lief alles gut beim Lasern und auch bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung. Natürlich habe ich bereits vorher angekündigt gehabt was mit meinen Augen ist und nochmal beim Gespräch mit dem Prof. Dies hatte zur Folge, dass ich einige zusätzliche Untersuchungen beim Augenarzt hatte. Nachdem alles fertig war sagte mir der Prof., dass ich untauglich bin, jedoch eine Sondergenehmigung beantragen kann weil es keine medizinischen Probleme aufgetaucht sind. Werde in kürze einen Brief bekommen und soll nun widersprechen um ein Gutachten zu erhalten. Kann mir jemand näheres hierzu nennen? Entstehen dadurch Kosten? Was hat die Sondergenehmigung für Nachteile für mich, abgesehen davon dass ein Kürzel (RAV oder sowas) auf meinem Medical steht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
error_401 Geschrieben 6. März 2010 Teilen Geschrieben 6. März 2010 Na dann viel Glück beim Warten! Eigentlich müsste mit dem Bescheid auch eine Rechtsbelehrung über die Einsprachemöglichkeiten mitkommen. Sonst würde ich sofort nach Erhalt mit dem AMC Kontakt aufnehmen. Durchfragen bis eine erschöpfende Antwort bekommst, evtl. sogar LBU. Seltsam. Die JAR sieht andere Minimas für die Korrektur bei Eintritt vor. +5/-6 Dioptrien. Einmal mehr scheint da die Info nicht immer ganz abgeklärt worden zu sein... :( War das ein ganz normaler Fliegerarzt oder hast Du den Untersuch in einem AMC (Aeromedical Center) machen lassen? Ich würd mal schauen, dass Du die Liste der Vertrauens-Augenärzte des LBU bekommst. Die müssten eigentlich eine Aussage machen können. Folgende Quelle könnte dienen, muss aber abgeklärt werden, ob immer noch JAR-FCL3 angewendet wird oder nicht. http://www.jaa.nl/publications/section1.html und EASA http://www.easa.europa.eu/ws_prod/r/doc/NPA/npa_02_2004_er_licensing.pdf Unten noch der Text aus der JAA-T, JAR-FCL-3 Verordnung, welche im Moment vielleicht noch Gültigkeit hat bis die EASA die Richtlinien setzt. Grundsätzlich könnntest Du 6 Monate nach der Operation eine Evaluation beim AMS auf ein Medical hoffen. Der Text sagt aber auch "acceptable to the AMS". Evtl. gibt es sogar "State exceptions" in der JAR 3. D.h. ein Land kann das Class 1 oder 2 sogar verweigern. Fuer die Schweiz bin ich nicht auf dem Neuesten Stand, war aber bis vor einigen (2 - 3) Jahren ein "NO GO" item für das Medical Class 1. Appendix 13 to Subparts B & C (continued) SECTION 1 JAR-FCL 3 (b) Retinal surgery. [ ][A fit assessment] for Class [ ][2] and [ ][a fit assessment] for Class [ ][1 at revalidation or renewal] may be considered by the AMS normally 6 months after successful surgery. [A fit assessment for Class 1 and 2 may be acceptable to the AMS after retinal Laser therapy.] [ ][Follow-up, as necessary, will be determined by the AMS]. [Amdt.3, 01.06.03; Amdt.5, 01.12.06] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Florian Geschrieben 7. März 2010 Teilen Geschrieben 7. März 2010 War das ein ganz normaler Fliegerarzt oder hast Du den Untersuch in einem AMC (Aeromedical Center) machen lassen? Bei der Praxis von Prof. Dr. Landgraf handelt es sich um ein anerkanntes AMC. Siehe auch hier: http://www.lba.de/nn_54074/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/L5__LstFlugmedZentren.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ryvius Geschrieben 13. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2010 Meine Antwort kam vor 2 Wochen in Berlin an, warte auf weiteres. Scheint wohl alles recht lange zu dauern =/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peter Guth Geschrieben 13. März 2010 Teilen Geschrieben 13. März 2010 hallo, nach meinem Wissensstand gibt es keine Ausnahmegenehmigung im besagten Fall. Augenlasern scheint in dem verknöcherten, selbstherrlichen Elitesystem der "Checker" (NICHT der Augenspezies) ein Eingriff zu sein, den man mangels Intellekt -noch- nicht zuordnen kann und deshalb vorweg erstmal ablehnt. "unter den Talaren, der Muff von 1000 Jahren"... Ich drücke die Daumen, habe aber wenig Hoffnung. happy landings cheers Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ryvius Geschrieben 17. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. März 2010 Hi Peter, der Doktor selbst meinte, dass es keine medizinischen Probleme hierbei gibt und auch beim Anruf vor der Untersuchung hieß es ich könne ruhig kommen sofern es keine Probleme beim Augenarzt geben wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peter Guth Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 tja, selbstverständlich haben die Mediziner Recht, ich meinte vielmehr die Voraussetzungen in den Personalabteilungen, wo solch geniale Eingriffe immer noch nicht als vollwertige Verbesserung der Sehfähigkeit akzeptiert wird. Schau mal - als winziges Beispiel - auf die LH Einstellungsbedingungen.... cheers Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ryvius Geschrieben 31. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2010 Guter Punkt den du ansprichst, Peter. Die LH und Swissaair werden gerne als Vorzeigemodell für dieses Thema benutzt. Schließlich bewerben sich bei denen massig Piloten und Abiturienten die Pilot werden wollen. Da kann man schon verstehen, dass die Streu und Weizen trennen. Ansonsten kann man noch immer Buschpilot werden :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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