Bastian B. Geschrieben 17. Februar 2010 Teilen Geschrieben 17. Februar 2010 Hallo Letztes Wochenende wurde einer Heimflug sehr kurzfristig (wir hatten schon eingecheckt) storniert. Daraufhin wurden wir auf einen Flug fast 6 Stunden später umgebucht. In dieser Zeit starteten aber zwei weitere Maschinen nach Zürich - die alle laut Aussagen der Flughafen-MA ebenfalls fully booked waren. Ausgelöst hat das "Chaos" wohl der Ausfall der ersten Maschine am Morgen. Nun frage ich mich: wie gehen Airlines vor? Ist es nicht unfair, uns von unserem gebuchten Flug zu kicken und stattdessen auf einen späten Abenflug umzubuchen, dafür die Passagiere des ersten Fluges auf unseren zu buchen? Mein Ärger hält sich in Grenzen - wir hatten einen guten Tag am Airport. :) Aber trotzdem würde mich interessieren, wie der Ground Staff in solchen Fällen vorgeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 17. Februar 2010 Teilen Geschrieben 17. Februar 2010 Hi, bei Lufthansa habe ich schon mehrmals erlebt, dass den Passagieren gegen eine grosszügige Abfindung (mehrere hundert Euro) angeboten wurde, freiwillig vom Flug zurückzutreten und einen späteren Flug zu nehmen. Und mit den EU-Verordnungen sind die Airlines in der Pflicht, bei Verspätungen von mehr als x Stunden die Passagiere finanziell zu entschädigen. Recherchiere dies mal bitte, ist im Netz. Dürfte in der Art wie "EU Verordnung über Passagierrechte" lauten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flospi Geschrieben 17. Februar 2010 Teilen Geschrieben 17. Februar 2010 Salü Bastian Im Normalfall sollten die Computer einen Teil der Passagiere automatisch umbuchen auf die nächstmöglichen Flüge. Wahrscheinlich haben da wohl Passagiere mit Status, Passagiere in Businessclass und Passagiere mit Anschlussflügen Vorrang. Wobei viele von denen dann wohl auch auf andere Fluggesellschaften umgebucht würden. (Mir so passiert Ende Dezember in Madrid) Was mich bei deinem Artikel irritiert: Wurde der Flug jetzt storniert, oder gab es für euch ein "Boarding denied". Wäre dann in der EU Regulation 261/2004 nicht das gleiche. Ansonsten kann ich dir nur das gleiche empfehlen wie der FalconJockey ;-) Bei 6 Stunden steht euch sicher irgendwas zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 17. Februar 2010 Teilen Geschrieben 17. Februar 2010 So wie ich das oben lese wurde die Verbindung einfach gestrichen - wegen Technik oder sonstwas. Aber sie war nicht überbucht. Wenn die anderen Maschinen dazwischen eben voll gebucht sind muss man eben so lange warten bis ein Platz frei ist. Oder wurdet Ihr doch "gekickt?" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bastian B. Geschrieben 18. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 18. Februar 2010 Danke. Ich werde mich mal mit einem Mail an die Fluggesellschaft wenden. Wenn wir schon durch die Sicherheitskontrollen sind und unser Gepäck eingecheckt ist: hätten wir den Flughafen wieder verlassen dürfen, anstatt über 6 Stunden zu warten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Raflight Geschrieben 18. Februar 2010 Teilen Geschrieben 18. Februar 2010 Dazu wirst du hier fündig... VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. Nr. L 46 vom 17. Februar 2004 S. 1) ........ VO (EG) 261/2004 Artikel 7 Ausgleichsanspruch (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger, b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km, c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt. (2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen. (3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen. (4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt. .... usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomAlex Geschrieben 20. Februar 2010 Teilen Geschrieben 20. Februar 2010 Hi, bei Lufthansa habe ich schon mehrmals erlebt, dass den Passagieren gegen eine grosszügige Abfindung (mehrere hundert Euro) angeboten wurde, freiwillig vom Flug zurückzutreten und einen späteren Flug zu nehmen. Und mit den EU-Verordnungen sind die Airlines in der Pflicht, bei Verspätungen von mehr als x Stunden die Passagiere finanziell zu entschädigen. Recherchiere dies mal bitte, ist im Netz. Dürfte in der Art wie "EU Verordnung über Passagierrechte" lauten. Grüezi geschätzte Flightforumianer; mein erster Beitrag. Swiss macht das auch; vor allem Freitag Abends habe ich das schon häufig erlebt. Das ging bis 250 Euro (wird selbst bei Swiss meistens in Euro ausgerufen) wenn sich einige Passagiere bereit erklären einen späteren Flug zu nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pyrospeuz Geschrieben 20. Februar 2010 Teilen Geschrieben 20. Februar 2010 Meinem Onkel ist das auch schon passiert. Er wollte nach LAX von Frankfurt aus, glaube ich. Er hat dann auch den Flug am nächsten Tag nehmen müssen. Dafür haben er und seine Kollegn je 600 Euro, plus die Übernachtung im Flughafenhotel, sowie ein Ticket für die erste Klasse am nächsten Tag erhalten. Find ich irgendwie leicht übertrieben aber trotzdem cool ;-) Mir selbst ist das einmal passiert. Sie haben mich dann aber gefragt, ob "Sie es sich vorstellen könnten, heute nicht zu fliegen" Ich hab ja gesagt und hab den nächsten Flug bekommen. Es war dann einfach so, dass sie die Passagiere, die schon länger gewartet haben, fliegen lassen. Gruss Roman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bastian B. Geschrieben 20. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 20. Februar 2010 Danke für eure Inputs. Und wurden Essensgutscheine abgegeben. Ich habe nun eine Rückforderungmail an die Fluggesellschaft gestellt. Die Bearbeitungszeit dauert 4-6 Wochen. Werde euch über den Entscheid informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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