G115B Geschrieben 20. Dezember 2009 Geschrieben 20. Dezember 2009 Hallo Ich hab mit meinem Fluglehrer mein Logbook angeschaut. Nun sind wir uns nicht einig wie der korrekte Eintrag des Flugschülers erfolgt - der FI ist sich nun auch nicht sicher (gabs Änderungen? LB ist vom BAZL) Als SEP Student auf G115 (Grob G 115 B) 2 Sitzig Doppelsteuer gilt für mich was und wo einzutragen? So wie ich das Beispiel im LB verstehe, kann ich mich als PIC in Kolumne 10 (Pilot Funtion Time) eintragen und muss aber in Remarks als SPIC (Student PIC) vermerkt sein - mit der Beglaubigung des FI (Unterschrift). Der Name des FI selbst wird in Kolumne 7 "Name PIC" eingetragen... Also nicht "SELF", das ist klar. Der FI meint Name PIC des FI unter Name PIC (wie anderes Beispiel) und ich trage meine "Pilot Function Time" in Kolumne 10 unter Dual ein. Der Eintrag Single Pilot Time "SE" ist klar, da hab ich keine Fragen. Wäre hilfreich wenn das jemand nach aktuellem Stand genau wüsste. Danke Gruss Roy Zitieren
Niggi Geschrieben 20. Dezember 2009 Geschrieben 20. Dezember 2009 Hallo Roy Mir wurde das so beigebracht: Als Schüler (sprich nicht berechtigt, das Muster zu fliegen) trägst Du DUAL ein, unter PIC den Namen des Fluglehrers. Dies gilt auch bei Einweisungen, Ausnahme sind Solo-Flüge unter Aufsicht des FI, da trägst Du PIC-Zeit ein, als Name (SELF) und den Namen des Fluglehrers. Checkflüge kannst Du als PIC-Zeit eintragen, als Name wiederum (SELF) plus Name des FI - welcher im Falle eines Falles ja auch das letzte Wort an Bord hat und falls etwas schief läuft den Kopf hinhalten muss. Gruss Niggi Zitieren
sirdir Geschrieben 20. Dezember 2009 Geschrieben 20. Dezember 2009 Checkflüge kannst Du als PIC-Zeit eintragen, als Name wiederum (SELF) plus Name des FI - welcher im Falle eines Falles ja auch das letzte Wort an Bord hat und falls etwas schief läuft den Kopf hinhalten muss. Was du sonst schreibst, hab ich auch so gelernt und gehandhabt, nur das mit dem Checkflug haben wir nie so gemacht. Das letzte mal hab ich den Checkflug allerdings auf einem Muster gemacht, das ich noch gar nicht ohne FI fliegen darf, von dem her war auch klar wer PIC ist. Würde man alle Flugstunden als PIC loggen können, wäre die oftmals zu lesende Forderung von 'so und so viele Stunden davon als PIC' ziemlich witzlos (womit ich nicht sagen will, dass sie das nicht sowieso ist, aber ich mein, dann gäb's ja kaum was anderes als PIC Zeit) Zitieren
G115B Geschrieben 20. Dezember 2009 Autor Geschrieben 20. Dezember 2009 Danke Niggi Mit dem FI nehm ich an können immer jeweils beide die vollen Blockstunden aufschreiben. Bei einem Checkflug würde ich auch sagen, dass man die Stunden als PIC aufschreiben kann, wenn man bereits auf das Muster im Logbuch mit FI abgesegnet geschhult wurde und wenn der letzte Checkflug oder die letzte Familiaristaion/Difference Training nicht länger als 2 Jahre her ist... Der FI checkt Dich aber du hast ja noch das Recht als PIC zu fliegen. Anders wenn man keine Mustereintragung hat. im Logbook steht unter column 10: pilot function time: enter flight time as pilot-in-commande (PIC), student pilot-in-command (SPIC) and pilot under supervision (PICUS) as PIC. all time recordet as SPIC or PICUS must be countersigned by the aircraft commander/flight instructor in the "remarks" (column 12). instructor time should be recorded as appropriate and also entered as PIC. Bezieht sich vielleicht nur auf's Solo? Mit dem letzten Satz hört sich das aber so an, als ob der FI mit dem SChüler im Flugzeug sitzt. Also doch SPIC auch wenn dual mit FI? Komisch... Zitieren
Andi_S Geschrieben 20. Dezember 2009 Geschrieben 20. Dezember 2009 Hallo Roy! Genau dieses Problem hatte ich auch vor kurzem. Wir sind dann zum Schluss gekommen, dass sich die von Dir angeführten Passagen in column 10 auf die Soloflüge im Platzbereich bzw. außerhalb des Platzbereichs beziehen. Quasi die ersten Soloflüge bzw. später dann Dreiecksflug. Bei FI an Bord gibt´s dual Eintrag und FI als PIC. Zitieren
Brufi Geschrieben 21. Dezember 2009 Geschrieben 21. Dezember 2009 Ich hab mit meinem Fluglehrer mein Logbook angeschaut. Nun sind wir uns nicht einig wie der korrekte Eintrag des Flugschülers erfolgt - der FI ist sich nun auch nicht sicher (gabs Änderungen? LB ist vom BAZL) Als SEP Student auf G115 (Grob G 115 B) 2 Sitzig Doppelsteuer gilt für mich was und wo einzutragen? So wie ich das Beispiel im LB verstehe, kann ich mich als PIC in Kolumne 10 (Pilot Funtion Time) eintragen und muss aber in Remarks als SPIC (Student PIC) vermerkt sein - mit der Beglaubigung des FI (Unterschrift). Der Name des FI selbst wird in Kolumne 7 "Name PIC" eingetragen... Also nicht "SELF", das ist klar. Der FI meint Name PIC des FI unter Name PIC (wie anderes Beispiel) und ich trage meine "Pilot Function Time" in Kolumne 10 unter Dual ein. Der Eintrag Single Pilot Time "SE" ist klar, da hab ich keine Fragen. Wäre hilfreich wenn das jemand nach aktuellem Stand genau wüsste. Ins Flugbuch wird grundsätzlich die BLOCKzeit eingetragen. Der Flugschüler (noch keine PPL) trägt seine Flugzeit in folgenden Kolonnen ein: 5, Single Pilot Time, SE 6, Total Time of Flight Kolonne 7: Bei Flügen am Doppelsteuer (FI an Bord) wird der Name des FI eingetragen, bei Soloflügen trägt der Schüler ein: SELF 10, Pilot Function Time: Bei Flügen am Doppelsteuer (FI an Bord) wird die Zeit bei Dual eingetragen, bei Soloflügen wird die Zeit bei PIC eingetragen. PICUS bzw. SPIC Zeit gibt es während der PPL Grundausbildung nicht. Dies ist für höhere Ausbildungen gedacht, oder z.B. bei einem neuen Bordkommandanten auf einem Airliner welcher bereits das PIC Rating fürs Flugzeug hat aber noch während der Line Introduction mit einem Trainingscaptain fliegen muss. Gruss Philipp Zitieren
G115B Geschrieben 21. Dezember 2009 Autor Geschrieben 21. Dezember 2009 Alles klar! :) Danke Philipp Zitieren
Otto Ackermann Geschrieben 3. Dezember 2011 Geschrieben 3. Dezember 2011 Frage; gibt es in der CH auch ein E-Logbook welches erlaubt und akzeptiert wird, wie in Frankreich. My-e-logbook.com zum Beispiel. Gruss an Alle Otto :D Zitieren
Chipart Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Frage; gibt es in der CH auch ein E-Logbook welches erlaubt und akzeptiert wird, wie in Frankreich. My-e-logbook.com zum Beispiel. Gegenfrage: Gibt es in der Schweiz eine Vorschrift, nachdem das Flugbuch auf Papier zu führen ist? In Deutschland sagt §120 LuftPersV nichts von Papier und in der LuftBO steht nur, dass das Flugbuch (bei bestimmten Flügen) mitzuführen ist. Danach scheiden Web-Lösungen sicher aus aber gegen ein IPad- basiertes Flugbuch kann sicher niemand was sagen. Eine ganz andere Frage ist sicher, ob es clever ist, sein Flugbuch nicht zumindest als Backup irgendwo auf Papier zu haben..... Florian Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 gibt es in der CH auch ein E-Logbook ja, gibt es, ist sogar eine Werbekunde dieser Plattform hier. https://www.mycontrol.aero/ Gruss HB-UBS Zitieren
Cheshunt Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Frage; gibt es in der CH auch ein E-Logbook welches erlaubt und akzeptiert wird, wie in Frankreich. My-e-logbook.com zum Beispiel. Gruss an Alle Otto :D Das ist zugelassen? Habe mal im Internet ein Rechtsgutachten gelesen wo der Jurist eine Elektronisches Logbuch ausgeschlossen hatte. Finde das ja auch etwas schwierig die Unterschrift von einem FI oder Einweiser auf dem Pad zu bekommen? Oder den Aufkleber in den USA draufgepapt zu bekommen. Wenn elektronisch ist es allerdings egal ob Web oder PC gebunden. Internet steht ja quasi immer zur Verfügung. Zitieren
bleuair Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Die Frage nach einer E-Lösung (ab Ottos Beitrag) gehörte m.E. in einen neuen Thread! Zitieren
Rogerfly Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Hi Und nicht zu vergessen... in einem Papierlog können auch all die Stempels noch nach Jahren tolle Erinnerungen von vergangenen Flügen/Flugplätzen wecken. :) Gruss Roger Zitieren
Giuseppe Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Finde das ja auch etwas schwierig die Unterschrift von einem FI oder Einweiser auf dem Pad zu bekommen? ... Stempel einfach auf den Bildschirm, ist doch kein Problem :005: Grüsse Giuseppe Zitieren
Chipart Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Wenn elektronisch ist es allerdings egal ob Web oder PC gebunden. Internet steht ja quasi immer zur Verfügung. In Deutschland ist das nicht egal: Bei Überlandflügen bist Du verpflichtet, Dein Flugbuch "mitzuführen". Das wird Dir mit dem Web relativ schwer fallen! Wie das in der Schweiz aussieht, weiss ich nicht. Gruss, Florian Zitieren
bleuair Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Also, wenn wir hier jetzt allgemeiner diskutieren: Web=verbrennt nicht beim Absturz (liest man ja hie und da in den Unfallakten), Datenschutz. Papier=Ritual, Erinnerungen, Patina. Wo steht eigentlich geschrieben/definiert, welche Inhalte so ein Log haben muss? Ich habe so ein kleines A6, da gibt's doch auch noch diese A5 Dinger, da steht wohl detaillierter drin, wer/wann/was/wo? Zitieren
Chipart Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Wo steht eigentlich geschrieben/definiert, welche Inhalte so ein Log haben muss? Was mindestens drin stehen muss regelt für Deutschland der §120 LuftPersV: " .. in dem alle Flüge, Fahrten oder Sprünge unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Kennzeichen des Luftfahrzeuges, wenn dieses vorgeschrieben ist, Start-/Landeflugplatz sowie Abflug- und Ankunftszeit (Zeiten in Blockzeit in koordinierter Weltzeit (UTC)), Gesamtdauer des Fluges, Gesamtflugzeit anzugeben sind." Gruss, Florian Zitieren
fm70 Geschrieben 4. Dezember 2011 Geschrieben 4. Dezember 2011 Wo steht eigentlich geschrieben/definiert, welche Inhalte so ein Log haben muss? Tja, wo wohl? Natürlich in den JAR bzw., in den entsprechenden EASA-Vorschriften, bzw. in einem Anhang zur Vorschrift (acceptable means of...). Das Raussuchen der entsprechenden Stelle sei dem Leser als Übungsaufgabe überlassen. Dort stehen dann wohl auch die Anforderungen an die Form. Wer in der Schweiz noch nach FCL fliegt (also z.B. Segelflieger), der muss sich an die Richtlinen des BAZL halten, die an den üblichen Orten publiziert sind. In diesen Richtlinien steht z.B., dass die Einträge immer aktuell sein müssen und nicht mit Bleistift gemacht werden dürfen. Der Sinn davon ist unmittelbar klar: Das Flugbuch ist ein Dokument, das vor nachträglicher Manipulation so gut wie möglich geschützt werden soll. Zitieren
G115B Geschrieben 4. Dezember 2011 Autor Geschrieben 4. Dezember 2011 So wie ich mich erinner müssen nach (JAR/EASA/BAZL?) Die Flugplanung, das Boardbuch (Flugrapportbuch), alle Lizenzen und Versicherungsnachweise mitgeführt werden. Ins Logbook muss spätetens bis zum Abend des Tages an dem der Flug abgeschlossen wurde der Flugzeiteintrag nachgeführt werden. Es muss nachgewiesen werden können, dass man Flugberechtigt ist, dazu gehört das Logbook. Beispielsweise sind Familiarisierungen nur im Logbook eingetragen. Wer weiss, ein böser Beamter oder Flugplatzleiter (ja, er ist berechtigt) könnte bei einer Kontrolle auf die Idee kommen, dass Du mit deinem Flugzeugtyp nicht familiarisiert bist und dich am Start hindern. Auch von da her würde ich meine Eintragungen ins "analoge" LB übernehmen. Man korrigiere mich... Zitieren
Roger Harr Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Ich hatte letztes Jahr im Rahmen der Lizenzverlängerung mit der verantwortlichen Mitarbeiterin des BAZL für das Ausweiswesen telefoniert. Die Führung des Logs in digitaler Form wurde explizit nicht akzeptiert und ich musste alles von Hand abschreiben. Ich führe nun ein digitales Log für meine FAA Lizenzen und schreibe dieses jeweils noch ab für die CH-Lizenz. Ah..., was ich noch vergessen habe..., es gibt natürlich auch noch das Bordbuch zum nachführen:-( Time to spare, go by air...! Zitieren
Chipart Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Ich hatte letztes Jahr im Rahmen der Lizenzverlängerung mit der verantwortlichen Mitarbeiterin des BAZL für das Ausweiswesen telefoniert. Die Führung des Logs in digitaler Form wurde explizit nicht akzeptiert und ich musste alles von Hand abschreiben. Woher nimmt das BAZL eigentlich die Pflicht zur HANDschrift (und ist so was in der Schweiz häufig ?). In D gibt es die Vorschrift zur Handschriftlichkeit ausser bei einigen total exotischen Dingen nur bei nicht notariell beglaubigten Testamenten. Daher gehe ich eigentlich davon aus (hab's zugegeben aber noch nicht gefragt), dass ein Ausdruck aus meinem digitalem Log auf jeden fall reichen müßte - wenn denn das digitale Format schon nicht akzeptiert wird... Florian Zitieren
Chipart Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 Ins Logbook muss spätetens bis zum Abend des Tages an dem der Flug abgeschlossen wurde der Flugzeiteintrag nachgeführt werden. Wo steht das? (Jetzt mal abgesehen davon, dass ich kaum glaube, dass am Morgen nach einem Flug plötzlich ein Beauftragter irgend einer Behörde bei mir vor der Tür steht, um zu überprüfen, ob ich meinen gestrigen Flug auch brav ins Logbuch eingetragen habe ist es durchaus üblich gerade bei Schlepp- und Absetzpiloten, die Flüge eines ganzen Wochenendes erst am Sonntag Abend einzutragen....) Gruss, Florian Zitieren
G115B Geschrieben 17. Dezember 2011 Autor Geschrieben 17. Dezember 2011 Das war im Lehrmittel eine Prüfungsanwort, eine richtige, wenn's mir recht ist. Hmmm... Von einer Adminseite habe ich das nicht. Passieren wird wahrscheinlich nichts, wenn sie dich am Abend kontrollieren und dein Flug noch nicht drin ist. ;) (im LB) Zitieren
Andreas M Geschrieben 17. Dezember 2011 Geschrieben 17. Dezember 2011 WER war das vom BaZL, der die digitale Form des Ausdruckes nicht akzeptierte? Dann sind ja ALLE meine Flüge von SWISSAIR und SWISS nichtig: Die stehen nirgends ausser in einigen Bits und Bytes abgelegt!!! Oder wenigstens ab und zu ausgedruckt! Aber von den wenigsten. Un dim Flug dabei haben das die älteren von uns nicht!!! Also: wer hat das gesagt? und wo steht handschriftlich??? Andreas Zitieren
G115B Geschrieben 17. Dezember 2011 Autor Geschrieben 17. Dezember 2011 Das Spezielle an SEP ist ja, dass sie als EIN Typ gilt. Verschiedene Familiarisierungen - die man haben muss, wenn man sie fliegen will - werden speziell bei den SEP NICHT in der Lizenz selbst eingetragen, sondern im LB. Theoretisch gehts nicht um die elektronik, sondern darum die Lizenz komplett dabei zu haben - denke ich. Ich sage nicht es ist so! Wie es ist, weiss ich NICHT. ;) Zitieren
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