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Hornhautverkrümmung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

habe auf dem rechten Auge

+0,25 -3,75

und links

-0,75 -2,00

 

So wie ich das verstanden habe, darf man bei der Erstuntersuchung nicht mehr als 2,00 an Hornhautverkrümmung auf einem Auge haben und bei Folgeuntersuchungen nicht mehr als 3,00. Versteh ich das richtig, dass ich mein Medical Class 1 vergessen kann?

Geschrieben

Oh man, da hat man das Geld zusammen für PPL,CPL und ATPL zusammengekratzt und dann übersieht man sowas =/

 

Wie schaut es mit einer OP aus? Man kann doch die Hornhautverkrümmung auch weglasern. Wie werden operierte Augen bewertet, falls überhaupt?

Geschrieben

Schade dass das BAZL Informationsblätter verwendet, die falsche Angaben enthalten. :001:

 

BAZL schreibt:

"1. Der Grad der Fehlsichtigkeit VOR der Operation muss für Class 1 Bewerber geringer sein als 5 Dioptrien, für Class 2 Bewerber geringer als +5/-8 Dioptrien."

 

Richtig wäre für Class 1 Bewerber: maximal +5/-6.

 

Ausserdem ist es falsch wenn das BAZL schreibt, dass die Korrektur "geringer als" sein muss. Richtig wäre "nicht grösser als". Das ist ein Unterschied.

Geschrieben
Schade dass das BAZL Informationsblätter verwendet, die falsche Angaben enthalten. :001:

 

BAZL schreibt:

"1. Der Grad der Fehlsichtigkeit VOR der Operation muss für Class 1 Bewerber geringer sein als 5 Dioptrien, für Class 2 Bewerber geringer als +5/-8 Dioptrien."

 

Richtig wäre für Class 1 Bewerber: maximal +5/-6.

 

Ausserdem ist es falsch wenn das BAZL schreibt, dass die Korrektur "geringer als" sein muss. Richtig wäre "nicht grösser als". Das ist ein Unterschied.

 

Unter 5 sind meine Werte ja, kann ich also die Augen lasern lassen und alles ist ok?

Geschrieben
Unter 5 sind meine Werte ja, kann ich also die Augen lasern lassen und alles ist ok?
Ich denke, dass selbst das möglicherweise nicht nötig sein sollte. Wie Christian sagt, ist die Tauglichkeit zu erhalten, keine sinnvolle Indikation für eine Operation.

 

Vorabklärung bei einem fliegerärztlichen Spezialisten sind nun angezeigt. Bisher hat sich hier im FF weder ein Optiker noch ein Augenarzt eingefunden, der die fachliche Kompetenz für Ferndiagnosen hätte.

 

Den richtigen Kontak in Deiner Nähe würde ich über eins der AMC in Deutschland suchen.

 

Hans

Geschrieben

Benutze auf http://pilotenboard.de die Suchfunktion ("Hornhaut", "Lasern", etc.) und es kommen tonnenweise Beiträge.

Die betreffen nicht nur die Voraussetzungen bei LH.

 

Es gilt, wie andere schon gesagt haben, in letzter Konsequenz nur die Aussage eines Flugarztes. Wenn Du den Zaster für die komplette Ausbildung eh schon beisammen hast, dann geh' zum Doc und lasse es ein für allemal fundiert abklären!

 

Gruß

Johannes

Geschrieben
Es gilt nur die Aussage eines Flugarztes.
Eben so einer NICHT, sondern: fliegerärzlicher Augen Spezialist.

 

Hans

Geschrieben

Ausserdem würde ich zuerst ausserhalb eines formellen Antrages das Gespräch mit dem besagten Spezialisten suchen. Ein Ermessensentscheid beinhaltet für einen Experten ein eigenes Risiko (Versicherungen, Regresse). Es kann gut passieren, dass Du zwar gute Sehwerte hast und auch sonst die formellen Anforderungen auf dem Papier alle erfüllst, der Experte dann jedoch trotzdem einen negativen Entscheid fällt. Besonders hoch ist dieses Risiko bei allen Zuständen welche ausserhalb des Normalbildes liegen (d.h. irgendwie auffallen) oder vielleicht sogar noch aus einer Kombination entsprechender Zustände bestehen.

 

Patrick

Geschrieben
... Risiko (Versicherungen, Regresse). Es kann gut passieren, dass Du zwar gute Sehwerte hast und auch sonst die formellen Anforderungen auf dem Papier alle erfüllst, der Experte dann jedoch trotzdem einen negativen Entscheid fällt.

Blödsinn.

 

Geh zum fliegerärztlichen Augen-Spezialarzt, und der wird Dich nach einer gründlichen Untersuchung informieren, was möglich ist und was nicht. Dazu ist überhaupt kein "formeller Antrag" nötig. Wenn Du nicht weisst, wo so ein Spezialarzt zu finden ist, dann frag Deine Luftfahrtbehörde, die sollte das wissen.

 

Vergiss nicht, den Arzt auch über die möglichen Nebenwirkungen des Laserns zu befragen, denn abhobeln ist einfach, wiederanpappen geht hingegen nicht.

Geschrieben

Sorgen mache ich mir viel mehr um die Folgeuntersuchungen. Die Erstuntersuchung kann man verkraften wenn es nicht wird, aber wenn in 5 Jahren der Arzt nein sagt ist das ein Grund zur Verzweiflung.

Geschrieben
Sorgen mache ich mir viel mehr um die Folgeuntersuchungen...

Auch über dieses Risiko wird DIch der Spezialarzt aufklären können.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Habe meine Augen nun lasern lassen nachdem die Untersuchung nichts wurde. Kann nun sehr scharf sehen, versuche mein Glück demnächst wieder!

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
nachdem die Untersuchung nichts wurde
meint? Der Augenarzt des Luftamtes hat deine natürliche Fehlsichtigkeit nicht akzeptiert? oder Du hast gar keinen Versuch unternommen, auch so durchzukommen?

 

Hans

Geschrieben

Ich habe die Tauglichkeitsprüfung in der Türkei gemacht. An den Augen hat es gescheitert und der Augenarzt Vorort hat mir die Augen gelasert und mich gebeten in paar Monaten nochmal zu kommen weil das dann kein Problem mehr darstellen sollte sofern alles ordentlich verheilt. Nun habe ich hier in Deutschland mich beim Flugarzt erkundigt und offenbar wird das Thema nicht mehr so streng behandelt wie früher. Solange also mit den Augen alles ok ist gibt es keine Probleme.

 

Der Grad der Fehlsichtigkeit vor der OP darf für Class 1 Bewerber nicht

grösser als +5/-6 Dioptrien sein (hab um die -0,25). Also wer vorher nicht durfte, darf auch nach der OP nicht. Aber das gilt scheinbar nicht für die Hornhaut denn ich hatte 3,5 (2,0 ist bei der Erstuntersuchung erlaubt, danach 3,0).

 

Aber abgesehen davon tat das Lasern auch für den Alltag gut.

Geschrieben
Schade dass das BAZL Informationsblätter verwendet, die falsche Angaben enthalten. :001:

BAZL schreibt:

"1. Der Grad der Fehlsichtigkeit VOR der Operation muss für Class 1 Bewerber geringer sein als 5 Dioptrien, für Class 2 Bewerber geringer als +5/-8 Dioptrien."

Richtig wäre für Class 1 Bewerber: maximal +5/-6.

Ausserdem ist es falsch wenn das BAZL schreibt, dass die Korrektur "geringer als" sein muss. Richtig wäre "nicht grösser als". Das ist ein Unterschied.

 

Jetzt redest du aber von Kurz- oder Weitsichtigkeit, die in Dioptrien gemessen wird. Mit Hornhautverkrümmung hat dies nichts zu tun. Ich leider selbst unter beiden Arten der Fehlsichtigkeit.

Peter

Geschrieben

Ich wünsche dir viel Glück. Ganz erhrlich !

 

Ich persönlich hätte mich nicht getraut es so zu machen. Ich hätte Angst gehabt, diese OP würde mich für immer und ewig untauglich machen, da der Zustand vor der OP nicht amtlich von einem AMC festgestellt wurde, und daher die Erfüllung der Bedingung

"1. Der Grad der Fehlsichtigkeit VOR der Operation muss für Class 1 Bewerber geringer sein als 5 Dioptrien, für Class 2 Bewerber geringer als +5/-8 Dioptrien."

nachträglich nicht mehr möglich ist.

 

Nun habe ich hier in Deutschland mich beim Flugarzt erkundigt und offenbar wird das Thema nicht mehr so streng behandelt wie früher.
Einge sehr spezielle Forderungen sind bei der Änderung von JAR FCL-3 (deutsch) nicht angetastet worden. Pauschal ist es nicht mehr so streng, gerade die Obergrenze der "Normalen" Dioptrien ist deutlich liberaler, individuell ist es leider immer noch streng (bei mir zum Beispiel :( ), Obergrenze für die Differenz zwischen den Augen ist geblieben. Jetzt bin ich nur noch wegen einem Grenzwert untauglich, nach der ersten Version von JAR FCL-3 (deutsch) war ich es noch wegen zwei Grenzwerten. Das ist leider nur theoretisch ein Unterschied.

 

Hoffentlich kommt bald eine neue Regelung, und ich darf wieder fliegen (so wie 24 Jahre lang mit exakt den selben Werten auf den Augen wie heute...).

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Hey,

 

wie sieht es denn mit (leichtem) Schielen aus? Das kann man ja aber operieren lassen.

Wenn man nur einen leichten Strabismus hat, aber ausser Kopfschmerzen von der Sehleistung her sehr gut damit leben kann, stellt man sich dann mit einer allfälligen Operation selbst ein Bein und wird untauglich?

 

Grüsse

Marco

Geschrieben

Solange es keine Doppelbilder gibt, dürfte es kein Problem sein.

Geschrieben

Danke Touni. Wie wird denn das festgestellt, ob es Doppelbilder gibt?

Also ist nur ein Lasern mit einer Untauglichkeit verbunden, sämtliche anderen Operationen haben dies nicht zur Folge?

Geschrieben
JAR FCL-3 (deutsch) :

JAR-FCL 3.220

Sehvermögen

(...)

(h) Augenoperationen

(1) Refraktiv-chirurgische Eingriffe machen untauglich.

(...)

(2) Kataraktoperationen, Operationen der Retina und Operationen zur Behandlung eines Glaukoms machen untauglich.

(...)

Frag mich jetzt nicht ob die Schiel-Operation zulässig ist, jedenfalls greift es nicht in die Lichtbrechung ein (Refraktiv), behandelt keinen Grauen Star (Katarakt), Grünen Star (Glaukom) und rührt die Netzhaut (Retina) nicht an.

Von daher verbietet es JAR FCL-3 schonmal nicht. Aber vielleicht gibt es ja noch irgendwo kleingedrucktes, das so interpretier wird...

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Ich würde einfach mal als erstes die Medical Class 1 Untersuchung machen und schauen was dabei heraus kommt.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hmm... Ich komm da nicht mehr draus :confused: Wie geht das? Man darf beim 1. Medical höchstens 5 Dioptrien haben. Ich selber bin Kurzsichtig und habe 3 und 2 Dioptrien. Und eine leichte Hornhautverkrümmung (glaub ich ;) ) Was heisst das jetzt für mich?? Sind die Angaben im ersten Beitrag keine Dioptrien, sondern andere Angaben?

 

Vielen Dank für Anworten und Erklärungen.

Geschrieben

grob gesagt kannst du beide Werte zusammenrechnen.

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