Brufi Geschrieben 6. Dezember 2009 Geschrieben 6. Dezember 2009 Es braucht 3 gültige Papiere: Lizenz Rating Medical Die Lizenz bestätigt, dass der Träger irgendwann mal die theoretische Ausbildung erhalten und die Theorieprüfung bestanden hat UND, dass er die praktische Ausbildung abgeschlossen und die praktische Flugprüfung bestanden hat. Rating: Es gibt class ratings und es gibt type ratings. Ratings kann man mehrere gleichzeitig haben. Damit man ein bestimmtes Flugzeug als PIC fliegen darf, muss das rating dafür gültig sein. Classratings gibt es für einmotorige Flz mit Kolbenmotor, SEP, mehrmotorige mit Kolbenmotoren MEP, einmotorige Turboprop eines bestimmten Herstellers SET. Für alle Jets, für multi engine Turboprop und generell für alle Flz für welche eine Mehrmannbesatzung vorgeschrieben ist, gibt es ausschliesslich typeratings. Ratings sind - mit einer einzigen Ausnahme (nämlich SEP) - ein Jahr gültig und können nur mit einem Überprüfungsflug (proficiency check) mit einem flight examiner (FE) oder class rating examiner (CRE) bzw. type rating examiner (TRE) erneuert bzw. verlängert werden. Einzig das class rating SEP ist privilegiert und 2 Jahre gültig statt nur ein Jahr und es kann auch mit dem Nachweis von genügend Training erneuert werden statt mit einem proficiency check. Als Nachweis genügen 12 h (BLOCK), davon mindestens 6 h als PIC plus 12 Starts und 12 Landungen und ein Trainingsflug mit einem FI oder CRI von mindestens 1 h Dauer. All diese Bedingungen müssen in den 12 Monaten vor dem Verfalldatum erfüllt werden. Der Trainingsnachweis muss von einer Flugplatzleitung überprüft und bestätigt werden. Erfüllt man die Bedingungen nicht, dann braucht es einen proficiency check mit FE oder CRE falls der check vor dem Verfall stattfindet bzw. es braucht einen class rating skill test wenn der check nach dem Verfall stattfindet. Das Flugprogramm ist dabei identisch. Erfolgt die Erneuerung/Verlängerung des class rating SEP mit einem proficiency check oder einem class rating skill test, dann braucht es keinen Trainingsnachweis und somit ist keine Flugplatzleitung in den Papierkrieg involviert. Der examiner schickt nach bestandenem check die ausgefüllten Formulare und Kopien der "relevant pages" des Flugbuches, Kopien des Medicals etc. etc. direkt ans BAZL. Das BAZL prüft nochmals alle Unterlagen, erneuert das Rating, druckt eine neue Lizenz mit der neuen Gültigkeit des Ratings aus und schickt diese, zusammen mit einer inzwischen exorbitanten Rechnung, an den Piloten und gut ist. Gruss Philipp Zitieren
G115B Geschrieben 7. Dezember 2009 Autor Geschrieben 7. Dezember 2009 Sehr verständlich zusammengefast, danke Philip! Wann kann die PPL ablaufen? Die ist ja max 5 Jahre gültig. Bedeutet das, dass wenn ich mehr als 5 Jahre kein Rating erneuere/verlängere (also nicht mehr fliege) die PPL und somit der Nachweis der ersten praktische Prüfung (ok kommt sowieso an mit Skill Check nach Ratingverfall) und Theorie verfällt? Oder verzichtet man auf Theorie und es fallen von BAZL Auffrischungsstunden nach Ermessen eines FI an + erneute praktische Prüfung? Gruss Roy Zitieren
G115B Geschrieben 11. Dezember 2009 Autor Geschrieben 11. Dezember 2009 Ist das wirklich richtig? rot: meine Antwort grün: richtige Antwort Luftraum Golf; 0-2000ft AGL EDIT: Wahrscheinlich hab ich wieder ein Definitionsproblem, 1.5km nur wenn Sicht auf Boden gewährleistet ist. Zitieren
Touni Geschrieben 11. Dezember 2009 Geschrieben 11. Dezember 2009 Je nach Flugzeug halt. Ein Jet mit 250 kts hätte da mühe. :006: Grundsätzlich gilt im Luftraum G (2000ft/600m AGL) eine Sicht von 5 km kann jedoch, sofern die Fluggeschwindigkeit eine Umkehrkurve innert Sichtweite gestattet auch nur 1.5 km betragen. Zitieren
G115B Geschrieben 11. Dezember 2009 Autor Geschrieben 11. Dezember 2009 UND Bodensicht! :008: (hab ich festgestellt) Das wäre SVFR (Spezial SVFR nur in CTR Clearance) OK... dann Da bin ich reingefallen. kontrollierter LR :001: Flugplatz in kontrolliertem Luftraum darf eh nur mit Freigabe angeflogen werden - Normalerweise (ausser Abkommen mit CTR wie zB Speck mit Dübendorf CTR). Es sei denn die CTR wäre LR Echo, CTR stände aber auch dann über (E) in der VFR Hyrarchie - also Freigabe, so oder so, ob ... CTR-E... Dann gehts hier eigentlich um die SVFR. Oder eine TMA geht unterhalb 1000ft/300m AGL, aber dann würde die SVFR nicht erlaubt sein. Komische Fragestellung irgendwie! Zudem beissen sich diese zwei fragen. Grenzwert darf unterschritten werden oder nicht? Ich dachte die SVFR darf nur bis 450m Celing angefordert werden. Normal VFR 300m Celing Vertikal + 300m AGL = 600m... Aber es handelt sich ja um einen Anflug nicht Übrflug! Zitieren
G115B Geschrieben 11. Dezember 2009 Autor Geschrieben 11. Dezember 2009 Flugfläche FL200? Max VFR ist FL195!? Zitieren
Thomas H. Geschrieben 11. Dezember 2009 Geschrieben 11. Dezember 2009 Da bin ich reingefallen. kontrollierter LR :001: Flugplatz in kontrolliertem Luftraum darf eh nur mit Freigabe angeflogen werden - Normalerweise (ausser Abkommen mit CTR wie zB Speck mit Dübendorf CTR). Es sei denn die CTR wäre LR Echo, CTR stände aber auch dann über (E) in der VFR Hyrarchie - also Freigabe, so oder so, ob ... CTR-E... Dann gehts hier eigentlich um die SVFR. Oder eine TMA geht unterhalb 1000ft/300m AGL, aber dann würde die SVFR nicht erlaubt sein. Komische Fragestellung irgendwie! Zudem beissen sich diese zwei fragen. Grenzwert darf unterschritten werden oder nicht? Ich dachte die SVFR darf nur bis 450m Celing angefordert werden. Normal VFR 300m Celing Vertikal + 300m AGL = 600m... Aber es handelt sich ja um einen Anflug nicht Übrflug! Du musst im Luftraum D neben den 150m (~500ft) Höhe über Grund (unbebaut) noch 300m (~1000ft) Abstand zu den Wolken haben => 450m für die Wolkenuntergrenze. Thomas Zitieren
G115B Geschrieben 11. Dezember 2009 Autor Geschrieben 11. Dezember 2009 Flugplatz innerhalb einer CTR, ist damit gemeint, dass der Flugplatz selber (Flugplatzzone) Unkontrolliert ist und ich durch die CTR - resp. in die CTR - muss? Dann brauch ich ja sowieso eine Freigabe (Wetterunabhängig)??? Mindestens bis an die Zone meines Flugplatzes wenn die in einer CTR eingeschlossen ist; ausser es gibt ein Abkommen mit der Flugverkehrsleitstelle dieser CTR (Wie zB in LSZK mit der CTR LSMD). Ich verstehe das so, auf welche Art ich reinfliege: Kontrollierter VFR Flug resp in diesem Fall eine SVFR Freigabe wegen der 450ft Celing und <5000 Sicht. Zitieren
G115B Geschrieben 11. Dezember 2009 Autor Geschrieben 11. Dezember 2009 OK, anders gefragt: Wie kann ich an dieser Frage wissen, ob ich eine Freigabe benötigen würde, wenn CAVOK. In einer CTR brauch ich immer eine Freigabe, egal ob mein UNKONTROLLIERTER Flugplatz darin ist oder nicht - eben - es sein denn da ist ein Abkommen... :confused: Das mit den 450ft Celing ist mir eigentlich auch klar, hab an der Fragestellung einfach angefangen zu zweifeln was genau gemeint ist. Als Antwort habe ich nicht eine Freigabe erwartet sonder eine Spezielle Freigabe für VFR, eben eine SVFR Freigabe als ANtwort a b c oder d... In dem Sinne auch die Frage entsprechend formuliert. Mir kommt die Frage vor wie: Sie stehen an der Holding Position ihrer Runway. Ein Flugzeug ist im Anflug und sie haben Gegenwind in der Startrichtung. Ist es nötig im Short Take Off Verfahren zu starten? Die RWY ist 450m ihr Flugzeug eine C150 mit 140PS Zitieren
fischli Geschrieben 11. Dezember 2009 Geschrieben 11. Dezember 2009 Das wäre SVFR (Spezial SVFR nur in CTR Clearance) [/Quote] Hast du genau richtig erkannt :005: OK... dann Da bin ich reingefallen. kontrollierter LR :001: Oder eine TMA geht unterhalb 1000ft/300m AGL, aber dann würde die SVFR nicht erlaubt sein. Komische Fragestellung irgendwie! Zudem beissen sich diese zwei fragen. Grenzwert darf unterschritten werden oder nicht? Ich dachte die SVFR darf nur bis 450m Celing angefordert werden. Normal VFR 300m Celing Vertikal + 300m AGL = 600m... Aber es handelt sich ja um einen Anflug nicht Übrflug! Ich glaube hier bringst du etwas durcheinander. So wie ich das sehe wiedersprechen sich die 2 Fragen nicht wirklich (auch wenn ich die 2. Antwort nicht zu 100% korrekt finde bzw. die Frage etwas verwirrend gestellt ist :confused: ). In einer CTR darfst du (Prop) bis zu folgenden Mindestbedingungen fliegen: -1,5km Flugsicht (nicht Bodensicht) - frei von Wolken (d.h. Hauptolkenuntergrenze theoretisch min. 500ft) - Erdsicht Das ganze gilt nur Tagsüber - Nachts erhöht sich die geforderte Flugsicht auf 5km. Die 2. Frage ist sehr ungeschickt formuliert, da man beim Einflug in eine CTR normal immer eine Freigabe benötigt (unabhängig vom Wetter). Wenn man die Frage allerdings so umformuliert, dass man Fragt, wann man eine SVFR-Freigabe benötigt, macht sie Sinn (5km Sicht/1500ft sind genau die Grenzwerte für einen "normalen" Einflug in die CTR). Ich hoffe, damit etwas zur Klärung beigetragen zu haben. Viele Grüße Jochen Zitieren
G115B Geschrieben 11. Dezember 2009 Autor Geschrieben 11. Dezember 2009 Hmmm... Nach VVR darfst Du nur Sicht 1.5-5km im unkontrollierten Luftraum haben; das ist in der CH nur der LR Golf (bis 2000AGL). Darin darfst du bis an die Wolken fliegen (kein Abstand vorgeschrieben) aber nicht hinein; Heisst min 5km Sicht und nicht in die Wolken. WENN dazu der Traffic ausgewichen werden kann, eine Umkehrkurve 180° nach Sicht möglich ist UND Sicht auf den Grund hast, darfst Du unter diesen Bedingungen bis Sicht 1500m reduzieren (Husbchrauber weniger). Nun, wie du auch sagst, ist die Mindestsicht im kontrollierten Luftraum unterhalb FL100 min 5km, 1.5km zu den Wolken horizontal und vertikal 300m nach u. + o. Da es in diesem Fall um einen kontrollierten Luftraum im Bezug auf einen angenommenen Fluplatz geht - der sich darin befindet - nehm ich an, dass es eine CTR ist, denn eine TMA könnte in den meisten Fällen unterflogen werden. Zudem gibt es keine SVFR Freigabe durch eine TMA. Also ist es eine CTR, denn die geht bis auf den Grund und nur in dieser kann man SVFR requesten. NUR interessiert es mich nicht ob es VFR Controlled ist oder SVFR, so oder so bekomm ich eine clearance oder bekomm sie nicht. Ich hab grad alle diese Regeln neu gelernt und sind noch ungefestigt in meinem Memory... So hat mich die Frage in dem Sinne verwirrt, dass ich mal von bewohntem Gebiet ausgegangen bin (Mitteland und Jura kann praktisch ganzflächig als dichter bewohntes Gebiet angesehen werden, als min 300m AGL + 300m Wolken vertikal). So war für mich das Ceiling von 450m bereits das untere minimum. Ich nehme an, dass speziell bei dieser ausser VFR Condition (min ceiling 1500ft) die mindestflughöhe über dichter bewohntem Gebiet nicht mehr erste priority zählt. Mittlerweile hab ich nochmals die einzelnen Kapitel nachgeschlagen und mir teilweise Klarheit verschaffen. Ich denke gemeint ist ein Flugplatz der in einer CTR liegt aber unter VFR-Wetterbedingungen unkontrolliert durchflogen werden darf unter der Auflage sich an den Kontrollpunkten zu melden und die Volten peinlich genau abzufliegen. Dies bedarf eines Abkommens so wie es zwischen dem Flugplatz Speck LSZK und der CTR Dübendorf abgemacht wurde. LSZK liegt mitten in der CTR Dübi - Freigaben sind nicht erforderlich (Theoretisch natürlich schon). Ich glaube von daher ist die Frage aufgebaut, kann sonst keine andere Erklärung für diese Formulierung finden. Gruss Roy EDIT: Ah! ok Jochen, du meinst Wolkenabstand 1.5km nicht Sicht... sorry! Zitieren
G115B Geschrieben 24. Dezember 2009 Autor Geschrieben 24. Dezember 2009 PPL Trainingsfrage: Sind die erste fliegerärztliche Untersuchung und die periodischen Kontrolluntersuchungen vom gleichen flugmedizinischen Sachverständigen (AME) durchzuführen? Hier hab ich auf CD und Uebungsplattform verschiedene Antworten: A) Nein (BAK Uebungsseite Internet zu Unterlagen) B) Ja, ausser wenn triftige Gruende bestehen. (PSA PPL CD) Welche Antwort ist nun richtig? Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 24. Dezember 2009 Geschrieben 24. Dezember 2009 Bisher war Antwort B richtig. Die heutige Standardisierung (obligate Eingabe der Werte in ein Online System) könnte allerdings die Logik dahinter möglicherweise bald einmal aushebeln. Hans Zitieren
G115B Geschrieben 24. Dezember 2009 Autor Geschrieben 24. Dezember 2009 Ich hab mal dem BAK Support gemailt. Zitieren
G115B Geschrieben 29. Dezember 2009 Autor Geschrieben 29. Dezember 2009 PPL Trainingsfrage: Sind die erste fliegerärztliche Untersuchung und die periodischen Kontrolluntersuchungen vom gleichen flugmedizinischen Sachverständigen (AME) durchzuführen? Hier hab ich auf CD und Uebungsplattform verschiedene Antworten: B) Nein, nach JAR FCL 3 gibt es diesbezüglich keine Vorschrift (BAK Uebungsseite Internet zu Unterlagen) C) Ja, ausser wenn triftige Gruende bestehen. (PSA PPL CD) Welche Antwort ist nun richtig? Ich hab hier eine Antwort des Autor der Lehrmittel erhalten: Gemäss Art. 4 Abs. 2 RFP sind die erste Untersuchung und die periodische Kontrolluntersuchung vom gleichen Vertrauensarzt auszuführen, ausser wenn triftige Gründe bestehen. Damit wäre die Antwort c) richtig. In JAR-FCL3 findet sich aber keine derartige Vorschrift mehr und auch im beiliegenden Merkblatt des BAZL vom 9.1.09 wird die RFP-Vorschrift nicht mehr wiederholt. Geht damit JAR-FCL3 vor und ist die Antwort b) richtig? Leider habe ich vom BAZL trotz wiederholter Nachfrage bis heute nie eine Liste erhalten, welche RFP-Bestimmungen noch gelten und welche durch die JAR-FCL aufgehoben sind. Wiederholt wurde mir dagegen mitgeteilt, es werde an einer Totalrevision des RFP gearbeitet. Bis die Totalrevision fertig ist, hoffe ich kommt keine Frage diesbezueglich an der Pruefung vor :) Zitieren
Rolf8 Geschrieben 8. Januar 2010 Geschrieben 8. Januar 2010 Hallo zusammen Ich habe keine konkrete Prüfungsfrage. Jedoch einen eigenen Thread starten, wenn's bereits einen super Thread für PPL Fragen (für uns Anfänger :-) gibt wollte ich nicht. @ Roy, ich hoffe das geht in Ordnung. Thema Sonnenaufgang / Untergang: Ich habe eine digitale Wetterstation bekommen, die mir den Sonnenauf- und untergang angibt. Jetzt, so misstrauisch wie ich bin :p, habe ich im VFR-Manual und unter http://www.weltzeituhr.com meine Zeiten verglichen. Und siehe da, drei Quellen, drei Werte. Die folgenden Werte gelten für: Datum = 25.12.2009 Weltzeituhr(Ort): B=47.5667 L=7.6 == Basel Wetterstation(S-auf) = 08.11 Wetterstation(S-unter) = 16.35 VFR-Manual (S-auf) = 08.15 VFR-Manual (S-unter) = 16.46 Weltzeituhr (S-auf) = 08.18 Weltzeituhr (S-unter) = 16.39 Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: -woher holt sich die digitale Funk-Wetterstation seine Werte? -Auf welchen Ort beziehen sich die Zeiten im VFR-Manual? Danke schon im Voraus für eure Inputs. Zitieren
Brufi Geschrieben 8. Januar 2010 Geschrieben 8. Januar 2010 Die Zeiten im VFR Manual beziehen sich auf die Sternwarte Bern. Schweizer Landeskoordinaten: 600 000 / 200 000 Geographische Koordinaten: N 47° 57' 3.89" E 007° 26' 19.09" Gruss Philipp Zitieren
G115B Geschrieben 18. Juli 2010 Autor Geschrieben 18. Juli 2010 Ich hatte heute im Speck die Theorie Vorprüfung und alle 8 Fächer bestanden... Trotzdem bin ich noch nicht 100% Sattelfest. (RB= Relative Bearing... Im Gegensatz zum RMI ist Kein Magnetkompass oder Gyro am MDI, CDI und RBI) Kann mir jemand diese Frage beantworten? Lösung korrekt? Zitieren
G115B Geschrieben 18. Juli 2010 Autor Geschrieben 18. Juli 2010 Eben, das meinte ich auch - im Gegensatz zur CD Zitieren
Brufi Geschrieben 18. Juli 2010 Geschrieben 18. Juli 2010 Auch CD's irren sich gelegentlich ;) Mir fällt auf, dass bei der Antwort nun die erste und die dritte Antwort gegeneinander vertauscht sind. Liegt darin etwa der Fehler? (der Fehler auf der CD) Gruss Philipp Zitieren
G115B Geschrieben 18. Juli 2010 Autor Geschrieben 18. Juli 2010 Nein, wenn man ein zweitesmal auf die selbe Frage klickt, stellt die Applikation die Antworten um. Wahrscheinlich um dem Auswendiglerneffekt entgegen zu wirken. Die Lösungen (falsch/richtig) wechseln mit... Hat nichts damit zu tun. Gruss Roy Zitieren
Brufi Geschrieben 18. Juli 2010 Geschrieben 18. Juli 2010 OK. Westwind ist trotzdem richtig. Gruss / Philipp Zitieren
SupermotoSM Geschrieben 19. Juli 2010 Geschrieben 19. Juli 2010 Ich bin der Meinung, es herrscht Ostwind :-) Ein relatives Bearing von +15 bedeutet, dass das NDB 15° rechts von der Flugzeugnase liegt: MH = 165°, TT = 180°, -> Wind von Osten. Zitieren
Mike Rider Geschrieben 19. Juli 2010 Geschrieben 19. Juli 2010 Das MH ist meiner Meinung nach 180 und bleibt es auch. Das heisst, die Nase zeigt gen Süden. Das RB von +15° zeigt an, dass sich das NDB rechts von der Flugzeugnase befindet. Das Flugzeug wurde also "nach links" weggedriftet. Bei einem MH von 180 bedeutet ein Abdriften nach links aber halt nun einmal Westwind... Wenn Du das RB überigens kompensieren möchtest, müsstest Du MH 195 fliegen, nicht 165 ;) Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.