Zum Inhalt springen

Bewilligungpflicht für Modellflugzeuge, usw. ausser Sichtweite


mds

Empfohlene Beiträge

Quadrocopter und Co. unterliegen in Zukunft beim Betrieb ausser Sichtweite des Piloten einer Bewilligungspflicht:

Für Minidrohnen gelten in der Schweiz künftig strengere Regeln. Ab dem 1. Dezember sind Einsätze ferngesteuerter Modell-Fluggeräte ausserhalb der Sichtweite des Piloten bewilligungspflichtig. Grund für diese Massnahme des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sind Sicherheitsüberlegungen.

 

Bei Minidrohnen handelt es sich um ferngesteuerte Modell-Fluggeräte, deren Gewicht weniger als 30 Kilogramm beträgt. Bisher brauchte es für den Einsatz solcher Fluggeräte keine Bewilligung. Einzig Flüge in der Nähe von Flugplätzen sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt. Ferngesteuerte Fluggeräte über 30 Kilogramm benötigen dagegen eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

 

Seit geraumer Zeit sind auf dem Markt Minidrohnen erhältlich, deren Ausrüstung mit Kameras und Navigationsgeräten Flüge auch ausserhalb der Sichtweite des Piloten zulassen. Auf diese Weise verkehrende Drohnen können eine Gefahr sowohl für den Luftverkehr als auch Personen am Boden darstellen. Aus diesem Grund hat das UVEK eine Einschränkung erlassen und die Verordnung über die Luftfahrzeuge besonderer Kategorien angepasst.

 

Neu ist der Betrieb ferngesteuerter Modell-Fluggeräte nur noch erlaubt, sofern der Pilot direkten Sichtkontakt zum Fluggerät hat. Wer Minidrohnen ausserhalb der eigenen Sichtweite einsetzen will, benötigt dafür künftig eine Bewilligung des BAZL. Voraussetzung für eine solche ist der Nachweis, dass die Sicherheit der vorgesehenen Flugoperation gewährleistet ist. Die neue Regelung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.

(via airlaw.ch und BAZL, Medienmitteilung vom heutigen 13. November 2009)

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Martin

 

Deinem :003: entnehme ich, dass Du mit dieser Regelung nicht einverstanden bist. Ob diese Regelung (ist das ein Gesetz, eine Verordnung oder was?) nun zu diesem Zeitpunkt nötig ist, mag fraglich sein.

 

Andererseits sehe ich auch nicht ein, warum ich einen Modellflieger als Drohne ohne irgendwelche Auflagen erfüllen zu müssen ausserhalb meines Sichtbereiches fliegen lassen dürfen muss.

 

Ein Quadrokopter mit plusminus einem Kilo Lebendgewicht ist da wohl weniger das Problem und Ziel der Übung, angenommen ich lasse einen 30kg schweren Jet per GPS&Autopilot im "Blindflug" als Marschflugkörper einmal quer über die Alpen heulen, dann sieht die Sache doch etwas anders aus. Und die dazu notwendig Technologie ist erstens verfügbar und zweitens je länger je mehr ohne allzu grossen Sachverstand zusammenzubasteln.

 

Dass auch Modellflieger "see and avoid" unter VFR einhalten müssen kann so falsch ja nun auch nicht sein, ansonsten müsste man der Luftwaffe auch erlauben, ihre Rangers tagsüber ohne Ombra durch die Botanik knattern zu lassen...

 

Als PPLer habe ich auf jeden Fall keine Lust, in Zukunft auch noch auf solcherlei Verkehr achten zu müssen und kann diese Einschränkung deshalb unterstützen - zumal die Dinger ja nicht grundsätzlich verboten werden.

 

Gruss

Niggi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deinem :003: entnehme ich, dass Du mit dieser Regelung nicht einverstanden bist. Ob diese Regelung (ist das ein Gesetz, eine Verordnung oder was?) nun zu diesem Zeitpunkt nötig ist, mag fraglich sein.
Ich halte die Bewilligungspflicht für unverhältnismässig.

 

Gemäss BAZL soll die Regelung verhindern, dass Mini-Drohnen eine Gefahr für Luftverkehr oder Personen am Boden darstellen können. Dieser Gefahr hätte man mit einer Höhenbeschränkung, ergänzend zu den bereits bestehenden Flugbeschränkungen in Flugplatznähe, begegnen können – allenfalls erweitert um ein Versicherungsobligatorium.

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hauptsache neue Gesetze und mehr Bürokratie. Pure Beschäftigungstherapien für unsere Ämter. Bald kommt die Bewilligungspflicht für ganz normale Modellflugzeuge, würde mich nicht wundern.

 

Fairerweise muss ich zugeben das man ein solches Gerät durchaus in gefährliche Höhen bringen kann, was mit einem normalen Modellflugzeug kaum möglich ist => Sichtbereich. (natürlich geht das mit grossen Modellen, die sind aber meines Wissens heute schon Bewilligungspflichtig.)

Und wenn ein Privatpilot in der Höhe eines kleinen Modellflugzeuges fliegt, stellt wohl eher er die Gefahr dar als das Modell.

 

allenfalls erweitert um ein Versicherungsobligatorium

 

Versicherung für Modellflugzeuge, Versicherung für Modellflugzeuge mit Kamera, Versicherung für Modellflugzeuge ohne Kamera, Versicherung für Modellflugzeuge nach Gewicht und Reichweite und Qualität......

 

Dann sollte jeder RC-Shop auch gleich einen Versicherungsberater anstellen, welcher einem beim Kauf nebenbei auch noch gerade eine Versicherung-zum-auf-den-Bürostuhl-mit-Rollen-dran-steigen oder ähnlichen Schwachsinn verkauft.;)

 

Mir als Hobbymässiger Modellflieger gefällt diese Entwicklung überhaupt nicht.:(

Als nächstes wird noch der maximale Sauerstoffverbrach eines Menschen reglementiert;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seit Ende August kurvt in unserer Umgebung bereits eine md4 Drohne rum. Mittlerweilen weiss ich auch wem sie gehört: Einem Presseredaktor. Ich habe bereits Bilder der montierten Digikamera gesehen und bin erschrocken in welcher Auflösung die Kamera Bilder machen kann.

Ich reime mir einen künftigen Verwendungszweck zusammen; Paparazzifotos, Unfallfotos und solche Bilder, welche die Sensationslust der Leser befriedigen sollen. "Streetview für jedermann" hat gerade noch gefehlt :001: Der nächste Schritt wären dann wohl Drohnenabwehrraketen für jedermann.

 

Solche leichte Drohnen können durchaus ihre Berechtigung haben, aber nicht für jedermann einfach so ohne Bewilligung.

 

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich sind ja solche Modellflugzeuge zur Freizeitbeschäftigung gedacht und wecken im Modellbauer das Feuer für solche technischen Besonderheiten.

Auch ich könnte es mir vorstellen, von einem Bildschirm aus das Modell zu steuern, quasi aus der Pilotenperspektive.

 

Dass sie für solche Zwecke missbraucht werden ist einfach nur schade und schadet dem Image........und die "echten" Modellflieger haben dadurch wieder unter neuen Gesetzen zu leiden.

Daher wären Drohnenabwehrracketen für jedermann gar keine blöde Idee........wer Missbrauch betreibt hat sein Modell gesehen :005:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

Also eine Einschränkung sehe ich hier als Modellflieger eigentlich keine (bin auch ein aktiver Modellflieger :005:). Ich finde es ehrlich gesagt durchaus in Ordnung, dass solche Drohnen einer gewissen Bewilligungspflicht unterliegen. Wenn ich mir vorstelle, dass solche "mini" Drohnen mit Nutzlasten von mehreren Kilogramm, nur nach Kamerabilder geflogen werden, da würde es mir dann doch etwas "Unwohl"; denn wo würden die denn unterwegs sein? Sicher nicht auf der freien Wiese, oder?

So ist mir ein Projekt bekannt, in dem eine Drohne mit rund 20kg Abflugmasse entwickelt wird. Sowas in der freien Wirtschaft frei vermarktet, mit der Möglichkeit ausserhalb der Sicht des Piloten fliegen zu können...? Also hier kann ich durchaus verstehen, dass man so etwas mit Regeln sicherer für alle machen möchte...

 

Uns Modellflieger tangiert diese Regelung ja nun wirklich nicht..., oder?

 

Gruss

Christian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich finds ein wenig interessant...

 

Wenn die Luftwaffe Aufnahmen der Drohne dem GrenzwachtKorps übergeben möchte, damit diese eine Beweislage haben, dann wird da plötzlich mit ziemlich schweren Geschützen aufgefahren wie "Überwachungs-Staat", plötzlich monieren dann die Herren Juristen dran rum, dass man zwar die Aufnahmen von fest installierten wie auch mobilen Überwachungskameras sehr wohl weiterreichen dürfe, aber die Drohne sei ja keins von beiden...

 

Und jetzt, wo das ähnliches auf Private angewendet wird, da ists dann plötzlich der Staat, der bevormundet, die Freiheit einschränkt...?

 

Ich hab da mehr das Gefühl, dass der Ursprung des Threads darin liegt, dass einige Personen zwar vorgeben, totale Anhänger der Demokratie zu sein, sich jedoch dieses System zu nutzen machen, um es ihren eigenen Vorstellungen anzupassen, damit ihr eigener Wille, lediglich ihre eigene Interpretation von Richtig und Falsch zählt...

 

Nix für ungut, aber in meinen 16Jahren Modellflug war ich bisher noch nie in der Position, wo mich diese neue Regelegung tangiert hätte. :005:

Vielleicht wird auch ein bisschen Verstand und Fachwissen gefordert, um zu verstehen, was denn da jetzt genau reguliert wird...?

Und ich bin jetzt aber eingeschränkt, da ich eigentlich einen autonomen Autopiloten mit einem Kollegen entwickeln wollte.

Tu ich mich aber dran stören? Eher nicht. Ich verzichte lieber auf ein bisschen Spass, als dass mir dann einer unerwünschterweise Zuschauer davon wird, was in meiner Dachwohnung so alles passiert.

 

Nix für ungut, seh ich aber so...

Vielleicht liegt die Gelassenheit am Sachverstand?

Klar ists schade, aber schlussendlich wird uns all dies durch ganz liebe Zeitgenossen eingebrockt, die vor allem nur an eins denken: An sich selbst und ihren eigenen Spass.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Und jetzt, wo das ähnliches auf Private angewendet wird, da ists dann plötzlich der Staat, der bevormundet, die Freiheit einschränkt...?

 

 

Genau meine Meinung

 

fühle mich davon auch nach 40 Jahren Modellflug nicht eingeschränkt oder betroffen....

 

Gruss Joe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tu ich mich aber dran stören? Eher nicht. Ich verzichte lieber auf ein bisschen Spass, als dass mir dann einer unerwünschterweise Zuschauer davon wird, was in meiner Dachwohnung so alles passiert.

 

Glaubst du wirklich, dass es einen, der 'unehrenhafte' Ziele verfolgt kümmert, ob so ein Flugobjekt jetzt verboten/bewilligungspflichtig ist oder nicht?

Einschränken wird das mal wieder nur die Deppen, die meinen, sich an alle Gesetzt halten zu müssen (so wie mich... z.B.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Patrick,

 

Könntest auch meine Argumentation anders beissen...

 

Denn um in meine Wohnung einsehen zu können, brauchst du nicht mal das Modell ausserhalb der Sichtweite zu betreiben... ;)

 

Denn was an dem weiter oben zitierten Artikel noch ziemlich unpräzis gehalten ist, ob das Modell in Sichtweite des Piloten sein muss, oder ob anders ausgedrückt lediglich eine "quasi-optische" - Verbindung zum Modell gemeint ist.

Der fachkundige Leser versteht spätestens jetzt, auf was ich hinaus will.

 

Aber selbst dann find ichs ok, denn mir gehts je länger je mehr auf den Senkel, dass diverse Leute auf Kosten der Gesellschaft den eigenen Spass fröhnen oder sogar noch eine eigene Einnahmequelle generieren.

 

Und jetzt ganz direkt, Patrick, und bitte ehrlich, bist du denn bisher immer mit Modellen (den einschränkenderen Fall angenommen) ausserhalb deiner Sichtweite geflogen?

Oder nervt es dich einfach nur, dass du jetzt offiziell gebüsst wirst, wenn du etwas tun würdest, was du sowieso nicht tust?

 

Und noch ein Gedankenanstoss zum Thema "egal":

Die Kausalhaftpflicht, und deren Anwendung auf den Modellflug und die Konsequenzen davon, sorgen dafür, dass sich mir die Nackenhaare aufstellen.

Kann man sich wirklich vorstellen, was dies bedeutet...?

 

Wenn alle Leute einen auf Anarchie machen - sich nicht um die bestehende Rechtsordnung kümmern gehört meines Erachtens dazu - , dann können wir sowieso die ganze Sache von wegen Recht, Ordnung und Staat fallen lassen. Nur bin ich eben ganz stark davon überzeugt, dass diejenigen mit diesem Gedankengut keinesfalls über den geistigen Weitblick und Vorstellungsvermögen verfügen, wie es dann um unsere Gesellschaft stehen wird.

Deshalb ist für mich das Thema "dem ist das sowieso egal" einfach irrelevant: Gesetze für Leute aufstellen, die sich ausserhalb des Gesetzesraums bewegen geht nun halt mal nicht. Das einzige Mittel, das da greift, sind Selbstschussanlagen und Co... Tönt zwar hart, trifft aber meiner Meinung nach des Pudels Kern.

 

So, und jetzt betätige ich mal wieder den "Auskoppelungs-Knopf"... :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der fachkundige Leser versteht spätestens jetzt, auf was ich hinaus will.

Ich bin nicht fachkundig, aber ich denke ich versteh's trotzdem ;)

 

Aber selbst dann find ichs ok, denn mir gehts je länger je mehr auf den Senkel, dass diverse Leute auf Kosten der Gesellschaft den eigenen Spass fröhnen oder sogar noch eine eigene Einnahmequelle generieren.

 

In wiefern ist denn ein Modell, das ausserhalb meiner Sichtweite fliegt per se eine Last für die Gesellschaft?

 

Und jetzt ganz direkt, Patrick, und bitte ehrlich, bist du denn bisher immer mit Modellen (den einschränkenderen Fall angenommen) ausserhalb deiner Sichtweite geflogen?

Oder nervt es dich einfach nur, dass du jetzt offiziell gebüsst wirst, wenn du etwas tun würdest, was du sowieso nicht tust?

 

Ich mache eigentlich sowieso keinen Modellflug mehr und viel habe ich auch nie gemacht. Es geht mir nur darum, dass immer mehr und mehr verboten wird und niemand fragt, muss denn das wirklich verboten werden, sondern selbst die Kreise, die es potentiell betrifft applaudieren. Und ja, mich fasziniert die Möglichkeit ein Modell autark zu betreiben - oder besser, bisher hat es mich interessiert, jetzt nicht mehr, denn Behördengänge sind nicht unbedingt mein Hobby. War heute grad auf 2 Spanischen Behörden, die mit mir Pingpong gespielt haben, das reicht jetzt mal wieder ;)

Klar, es gibt überall Grenzen. Wenn das Ding gefährlich ist z.B. Aber jetzt nehmen wir z.B. mal an, ich habe hier ein Grundstück von 24000 qm. Wen geht es nun etwas an, wenn ich hier ein Modell rumfliegen lasse, das nicht mehr in meiner Sichtweite ist? Auch wenn es ein ganz kleines?

 

Wenn alle Leute einen auf Anarchie machen - sich nicht um die bestehende Rechtsordnung kümmern gehört meines Erachtens dazu - , dann können wir sowieso die ganze Sache von wegen Recht, Ordnung und Staat fallen lassen. Nur bin ich eben ganz stark davon überzeugt, dass diejenigen mit diesem Gedankengut keinesfalls über den geistigen Weitblick und Vorstellungsvermögen verfügen, wie es dann um unsere Gesellschaft stehen wird.

Deshalb ist für mich das Thema "dem ist das sowieso egal" einfach irrelevant: Gesetze für Leute aufstellen, die sich ausserhalb des Gesetzesraums bewegen geht nun halt mal nicht. Das einzige Mittel, das da greift, sind Selbstschussanlagen und Co... Tönt zwar hart, trifft aber meiner Meinung nach des Pudels Kern.

 

So, und jetzt betätige ich mal wieder den "Auskoppelungs-Knopf"... :)

 

Ja aber das ist doch der Punkt. Du willst Missbräuche bekämpfen. Anständige Menschen werden das sowieso nicht machen, unanständige werden das Verbot ignorieren. Somit werden nur die anständigen eingeschränkt. Das passt mir nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Patrik

 

In wiefern ist denn ein Modell, das ausserhalb meiner Sichtweite fliegt per se eine Last für die Gesellschaft?

 

Last für die Gesellschaft? Wenn ich unter VFR nicht rausschaue und Dich nächstens vom Himmel hole ist das auch keine Last für die Gesellschaft aber trotzdem ziemlich uncool und darum verboten.

 

Und ja, mich fasziniert die Möglichkeit ein Modell autark zu betreiben - oder besser, bisher hat es mich interessiert, jetzt nicht mehr, denn Behördengänge sind nicht unbedingt mein Hobby.

 

Das verstehe ich nun nicht, Drohnen sind ja nach wie vor erlaubt. Oder gründet Deine Faszination ausschliesslich darin, ein Modell ausserhalb Deines Sichtbereiches und damit Deiner Überwachung zu betreiben?

 

Klar, es gibt überall Grenzen. Wenn das Ding gefährlich ist z.B. Aber jetzt nehmen wir z.B. mal an, ich habe hier ein Grundstück von 24000 qm. Wen geht es nun etwas an, wenn ich hier ein Modell rumfliegen lasse, das nicht mehr in meiner Sichtweite ist? Auch wenn es ein ganz kleines?

 

Und wer sagt Dir, dass Dir das nicht erlaubt würde? Man darf auch BAZL und Konsorten noch ein gewisses Augenmass zutrauen, oder glaubst Du, dass ein um die Hausecke geworfener Styro-Gleiter nun illegal sei?

 

Ich bin ja auch der Meinung, dass zuviel reguliert wird aber man kann es auch übertreiben mit der Behörden-Paranoia. Schau doch mal hier nach, was alles so mit dem Segen der Behörden gestartet werden kann. Oder informier Dich über die Voraussetzungen für die Abnahme eines Grossmodells, welche meiner Meinung nach sehr pragmatisch definiert sind und wohl noch kein seriös gebautes Modell gegroundet haben.

 

Anständige Menschen werden das sowieso nicht machen, unanständige werden das Verbot ignorieren. Somit werden nur die anständigen eingeschränkt. Das passt mir nicht.

 

Erstens, wenn die anständigen es sowieso nicht tun, inwiefern werden sie denn nun eingeschränkt? Dass sie es nicht mehr tun dürften, falls sie unanständig wären?

 

Zweitens, mit dieser Argumentation kannst Du gleich sämtliche Gesetze abschaffen, vom OR über Verkehrsrecht bis hin zum Sexualstrafrecht.

 

Drittens, es steht Dir noch immer frei, eine Drohne ausserhalb Deines Sichbereiches fliegen zu lassen, es gilt dann einfach das 11te Gebot - wie in so vielen anderen Bereichen des persönlichen Vergnügens auch.

 

Es soll auch Leute geben, die ihre Modell-Segler bei schönster Thermik schonmal mehrere hundert Meter hoch in die TMA Basel kreisen liessen, habe ich mal gehört. Hat es jemand bemerkt? Ist jemand daran gestorben? War es legal? Interessiert es jemanden?

 

Eben, einfach nicht immer alles so eng sehen, gesunden Menschenverstand walten lassen und alles wird blumig. :008:

 

Gruss

Niggi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Last für die Gesellschaft? Wenn ich unter VFR nicht rausschaue und Dich nächstens vom Himmel hole ist das auch keine Last für die Gesellschaft aber trotzdem ziemlich uncool und darum verboten.

Nun, Daniel (? glaub ich, wo ist denn seine Unterschrift hin? ;) ) hat von 'Spass auf Kosten der Gesellschaft gesprochen'... Wenn ich ein Modell in einer Weise betreibe, dass der Flugverkehr gefährdet ist sieht's natürlich anders aus. Ich stelle mir da z.B. was schwebefähiges vor, das ein paar Meter über dem Boden einen einprogrammierten Parcours abfliegt oder so.

 

Das verstehe ich nun nicht, Drohnen sind ja nach wie vor erlaubt. Oder gründet Deine Faszination ausschliesslich darin, ein Modell ausserhalb Deines Sichtbereiches und damit Deiner Überwachung zu betreiben?

 

Nein, aber ich hätte keine Lust ein Modell zu bauen, das illegal wird, wenn es einen Moment hinter der Hecke verschwindet.

 

Erstens, wenn die anständigen es sowieso nicht tun, inwiefern werden sie denn nun eingeschränkt? Dass sie es nicht mehr tun dürften, falls sie unanständig wären?

Mit 'es' nicht tun meinte ich nicht ein Modell fliegen lassen, sondern spionieren, spannen etc.

 

Zweitens, mit dieser Argumentation kannst Du gleich sämtliche Gesetze abschaffen, vom OR über Verkehrsrecht bis hin zum Sexualstrafrecht.

Nein. Am Ehsten scheint es mir mit dem Waffenrecht vergleichbar zu sein. Ziel der meisten Staaten ist, dass nur noch Verbrecher bewaffnet sind. Das scheint mir nicht im Interesse des Bürgers zu sein.

 

 

Drittens, es steht Dir noch immer frei, eine Drohne ausserhalb Deines Sichbereiches fliegen zu lassen, es gilt dann einfach das 11te Gebot - wie in so vielen anderen Bereichen des persönlichen Vergnügens auch.

Klar, aber mir ist es eben lieber zu sagen, dass ich gegen dieses Verbot bin, als dass ich das dann heimlich tun würde. Ich halte mich, wie gesagt, in den meisten Fällen eben doch ganz gern an's Gesetz.

 

Eben, einfach nicht immer alles so eng sehen, gesunden Menschenverstand walten lassen und alles wird blumig. :008:

 

Ja, so seh ich das ja auch, aber um den gesunden Menschenverstand walten zu lassen braucht es eben keine Gesetze.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich stelle mir da z.B. was schwebefähiges vor, das ein paar Meter über dem Boden einen einprogrammierten Parcours abfliegt oder so.

 

Dann baue sowas, lass es fliegen und freue Dich darüber - und vergiss nicht hier einen ausführlichen Fotobericht einzustellen. :)

 

Nein, aber ich hätte keine Lust ein Modell zu bauen, das illegal wird, wenn es einen Moment hinter der Hecke verschwindet.

 

Das kann ich gut verstehen, mir sind auch schon Modelle hinter einer Hecke verschwunden :D, lustig war das nicht. Illegal ist es auch nicht, zumindest solange keiner hinter der Hecke im Weg rumsteht.

 

Und falls da dann doch einer gestanden hat, hast Du viel Ärger (siehe Stichwort Kausalhaftpflicht in Dani's Beitrag) am Hals, das dürfte stimmen, nur hat das nichts mit der neuen Regelung zu tun.

 

Mit 'es' nicht tun meinte ich nicht ein Modell fliegen lassen, sondern spionieren, spannen etc.

 

Achso, das ist dann wohl ein klassisches Misverständnis, sorry. Ich dachte, wir diskutieren hier über Flugmodelle. Das BAZL (zumindest als Ganzes) interessiert sich aber nicht für Spannereien, damit dürfte auch erklärt sein, warum in der Regelung davon kein Wort geschrieben steht.

 

Gruss

Niggi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Liebe Kollegen

 

Mit der Verordnung in dieser Form kann ich mich durchaus befreunden. Mir selber ist es sowieso nicht mehr wohl, wenn ich meinen Modellflieger nicht mehr sehe - auch wenn ich eine Cam mir direktem Link im Flugzeug hätte. Selbst ein kurzes Verschwinden - beispielsweise hinter einer Baumgruppe - lässt bei mir den Adrenalinspiegel steigen. Es graut mir, wenn Jedermann/frau eine Drohne kaufen kann, ohne einen entsprechenden Beweis seiner technischen Skills und Beweggründe erbringen zu müssen. Kann er/sie das, ist eine Sonderbewilligung ja durchaus zu erhalten.

 

Auch den zweiten Teil der Verordnung finde ich durchaus angemessen (Radius 5km von einem Flugplatz und max. 150m Höhe unter einer CTR). Wenn man miteinander spricht und sich die jeweiligen Partner an die abgemachten Regeln und Auflagen halten, kommt man sehr gut aneinander vorbei. Ich selber kenne die Problematik aus der Sicht des Modellfliegers, des Piloten/Schlepppiloten und auch des Flugdienstleiters. Wir haben beispielsweise auf dem Flugplatz LSZI schon parallelen Windenbetrieb von Modellfliegern und "richtigen" Segelfliegern praktiziert - koordiniert und mit Funkverbindung. Hat prima geklappt und alle hatten einen riesigen Plausch an der Sache. Es war nicht das letzte Mal.

 

So what? Ich sehe kein Problem in der neuen Verordung - im Gegenteil.

 

Grüess usem Freakdaal

 

- niggi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die Drohne, welche ich im #5 beschrieben habe, existiert nicht mehr. Offenbar bestand keine Verbindung mehr vom Sender zum Empfänger und sie flog in Nachbars Hauswand. Interessant; sie flog stabilisiert aber zielgerichtet in ihr Ziel und ca. 5'000 Euro lagen anschliessend am Boden. Der Eigner sah auf dem Monitor die Hauswand näher kommen, aber die Servos reagierten offenbar nicht.

 

Mein Bedauern hält sich in engen Grenzen.

 

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Neu in obiger Verordnung ist übrigens nur 17a1, 17a2 ist bereits uralt und hat sich bestens bewährt - Dank Art 18 und gesundem Menschenverstand beherbergen etliche CIV und v.a. MIL Flugplätze Modellfluggruppen, z.B. Alpnach.

 

Auch finden immer wieder Modellflug-Anlässe auf Flugplätzen statt, siehe z.B. F3A EM 2006 in Buochs oder die SM 2009 F4 Jet in Alpnach. Wegen letzterer musste übrigens Kägiswil das Anflugverfahren temporär ändern und für Auswärtige geschlossen werden - ein schönes Beispiel dafür, dass genügend Luftraum für alle da ist, sofern denn auch am selben Strick gezogen wird.

 

Wenn wir schon bei Paragraphen sind: Artikel 20 derselben Verordnung sagt, dass Modellflugzeuge über 0,5kg eine Haftpflicht-Deckung von 1Mio CHF aufweisen müssen, die Privathaftpflichtpolicen weisen diesbezüglich sehr unterschiedliche Leistungen auf, meist stehen aber billige Zusätze zur Verfügung.

 

Dies sollte jeder Modell-Pilot abklären und ggf. einen Zusatz abschliessen, Modellflug ist sowieso kein billiges Hobby, nach einem Unfall mit Drittschaden ohne Versicherung wird es rasch noch viel teurer....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Frage zum obigen Gesetzestext:

 

Dort steht ausdrücklich, der betrieb von Flugmodellen sei im Umkreis von 5km um Flugplätzen nicht gestattet.........keine Ausnahmen, die 150m gelten ja nur bei Punkt b.

 

Wie kommt es dann, das z.B. in Grenchen die Modellfluggruppe direkt neben dem Flugplatz ansässig ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie kommt es dann, das z.B. in Grenchen die Modellfluggruppe direkt neben dem Flugplatz ansässig ist?
Ich vermute, der Betrieb findet in Absprache mit der Grenchner Flugplatzleitung statt, wie es als Ausnahme im obigen Erlass vorgesehen ist – die Ausnahmeregelung gilt nicht bloss für Buchst. b, sondern für den ganzen Abs. 2 (wobei Buchst. a in Grenchen auch gilt, da der Flugplatz über eine CTR verfügt).

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....

Es soll auch Leute geben, die ihre Modell-Segler bei schönster Thermik schonmal mehrere hundert Meter hoch in die TMA Basel kreisen liessen, habe ich mal gehört. Hat es jemand bemerkt? Ist jemand daran gestorben? War es legal? Interessiert es jemanden? ....

 

Gruss

Niggi

 

Hallo Niggi,

 

soweit ich weiss ist es ja nicht Illegal in der TMA zu kreisen wenn man mehr

als 5km vom Flugplatz weg ist. Solange man nicht in eine CTR fliegt!

 

Ich war bis vor kurzem eigentlich der Meinung, man dürfe nur im Luftraum

G Modellfliegen. Nur nach einem Anruf beim BAZL konnten sie mir auch keine

genauere Auskunft geben! Ich interessiere mich dafür, weil ich mit einem

Elektrosegler die Alpen überqueren möchte (aus einem Helikopter gesteuert).

Dabei würde ich definitiv den Luftraum G verlassen.

Ich denke ich muss mich nochmals genauer mit dem Luftfahrtgesetz

auseinandersetzen.

 

Grüsse Yves

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für Luftraum D und C braucht es für VFR eine Einflugbewilligung. Ein Modellflugzeug ist ein Luftraumteilnehmer, der unter VFR operiert und somit ohne entsprechende Einflugbewilligung auch nicht in einer TMA mit Luftraum C oder D fliegen darf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja eigentlich sehe ich das auch so!

 

Da ein Modellflugzeug unter 30kg nicht bewilligungspflichtig und deshalb

nicht registriert ist, ist es ja anscheinend möglich in diesen Lufträumen

zu fliegen.

 

Diese Informationen habe ich telefonisch am BAZL erhalten, jedoch war die

dafür zuständige Person nicht erreichbar und diese Informationen wurden mir

unter Vorbehalt gegeben.

 

Was muss ich nun machen wenn ich mit einem Modellflugzeug in den

Luftraum C einfliegen will? Muss ich ein XPDR einbauen?

Das ich es vorrgängig beim BAZL abklären muss ist klar!

 

Grüsse Yves

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...