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Extreme Traffic Annäherung, 11.10, ca. 16:35 bei Weesen


Raphael Meyer

Empfohlene Beiträge

Meine Postings lassen sich bis zu einer IP verfolgen, deren Verknüpfung erst nach richterlicher Anordnung in einem konkreten Verdachtsfall offenbar wird. Grundrechte sind gewahrt.

 

Aber wenn ihr das so locker seht? Nun gut, dann wird ja auch niemand etwas dagegen haben, wenn wir Kontobewegungen veröffentlichen? Oder eine Seite im Internet finden, wo man ein KFZ Kennzeichen eingeben und die gegenwärtige Position des Fahrzeuges erfahren plus die Positionen der letzten 12 Monate mit 15 Minuten Intervall? Leute, ihr lebt in der Schweiz. Ich lebe in Deutschland, das Land, in dem man als Pilot durch die ZÜP schon Verfassungsrechte per Gesetz aufgeben muss. Da ist man eben etwas empfindlicher.

 

Der Gesetzgeber könnte ohne Probleme den Datenstream aus dem Transponder codieren und unkenntlich machen. Nein, es muss ja unbedingt das Kennzeichen in plain language übertragen werden. Die 24-Bit Adresse dazu, alles auf der Seite ablesbar. Hat jemand eine Idee, wie lange man auf dieser Seite der Alpen mit der DFS, dem LBA und einem Richter darüber verhandelt, wenn irgendwann mal die Datenbank einen Knacks kriegt, ich angeblich eine Luftraumverletzung LR Charlie begangen habe, eine solche Datenbank die Daten dafür liefert, mein Flugzeug aber im Hangar stand? Da habt ihr schätzungsweise 2 Jahre zu tun, 2.000 Franken für einen Anwalt ebzahlt und alles nur, weil jemand Daten außerhalb des dafür vorgesehenen Zwecks verwendet. Nur mäßig witzig.

 

"Die "Privatsphäre" schützen indem man ein System ausschaltet das lebensrettend sein kann finde ich ziemlich asymetrisch"

 

Hurra! Sicherheit unter Aufgabe der Verfassungsrechte. Neue, schöne, heile Welt.

 

Karsten

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Mir ist lieber man weiß wo ich wann unterwegs war, als dass ich Teil eines Flugunfallberichts und auf der anderen Seite des Jordans bin..

 

Nichts für Ungut, ich schätze mich selber als eher sensibel ein wenns um Datenschutz geht, aber hier muss man Risiken abwägen. Die Erfahrung zeigt dass es um einiges mehr tote Piloten gibt die zumindest teilweise noch leben könnten, als zu unrecht diverser Luftraumverletzungen beschuldigte Piloten die viel Geld in entsprechenden Verfahren verlieren.

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Nun gut, dann wird ja auch niemand etwas dagegen haben

Karsten, was genau wurde jetzt von Dir ins Netz gestellt? Dein Name, Geburtsdatum und so (könnte sonst ein Namensvetter sein) und dazu, wo Du wie wann gesteckt hast? Oder ist es einfach nur die Regi eines Fliegers, den Du mal geflogen bist?

 

Ich konnte bei obiger Seite noch nichts verwerfliches erkennen, danke für die Nachhilfe (evtl. mit Screenshots).

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Mirko, es irritiert mich irgendwie, dass es so undeutlich ist. Ich bin nicht genau im Bilde, aber habt ihr in der Schweiz eine Verfassung? Ich weiß es jetzt wirklich nicht, die Briten haben ja auch keine. Wir Deutschen brauchen sowas als Erinnerung, wenn wir das mal wieder vergessen. Vor 20 Jahren haben wir extra einen Staat abgeschafft, weil die das auch immer vergessen haben. Das stellt sicher, dass niemand meine Breife aufmacht, niemand meine Telefonate mithört und natürlich niemand in meine Wohnung eindringt. Genauso steht auch Freizügigkeit und der Schutz meiner eigenen Daten unter besonderem Schutz. Es geht einfach niemand etwas an, wo ich bin, wohin ich gehe, wann ich wo bin und wieder weg gehe. Das ist alles irgendwie theoretisch, weil wir uns so sehr daran gewöhnt haben. Frag mal einen Ossi, der 3 Jahre im Knast saß, weil er unter der Dusche das falsche Liedchen geträllert hat. Der erzählt Dir das viel emotionaler. Weiter auf einem sehe theoretischen Level geht es hier zu.

 

Zurück zur Praxis: Mein Flugzeug ist Teil meines Geschäftsvermögens. Also kommen z.B. die Treibstoffkosten als Kosten in die Buchhaltung und periodisch rechne ich die betrieblich nötigen Kosten mit den privaten Aufwendungen ab. Soweit, so gut. Mein Finanzamt kennt die Kennung meines Flugzeuges, weil es ja im Inventar verzeichnet ist. Bisher haben die Herren einfach meine Aufstellungen genommen und schlimmstensfalls alle 5 Jahr bei einer Betriebsprüfung ein paar klärende Fragen gestellt. Was aber nun? Der gute Mann im Finanzamt geht einfach auf die Seite, sieht sich die Daten an und macht sich seine Gedanken. Betrachtet dann aber die Daten in eigener Weise und ich brauche 20-50 Stunden, um ihm klar zu machen, was er DARF und was er nicht DARF. Er DARF solche Daten nicht verwenden. Aber wer will es ihm verbieten?

 

2. Praxisfall, vielleicht etwas pikanter: Ich melde mich ab auf eine Geschäftsreise. Gaaaanz wichtig, ich bin drei Tage weg, Schatz. Paß gut auf die Kunder auf. Hin zum Flugplatz, ab zur Freundin. Abends surft die Ehefrau im Web, nachdem die Kínder artig im Bett sind und findet mein Flugzeug an einem Platz, der nicht mit dem gaaaanz wichtigen Termin in Einklang zu bringen ist. Eine Variante: Mist, ich fahre lieber mit dem Auto, das Wetter in Frankfurt ist zu schlecht und verchartere das Flugzeug kurzfristig an einen Kumpel, der nach Wien fliegt. Frau steht nach drei Tagen in der Tür und trommelt mit den Fingern: Schatz, was machst du in Wien, wenn du eigentlich in Frankfurt sein solltest?

 

3. Praxisfall: Ein Spaßvogel, der nicht selbst für seinen Blödsinn aufkommen möchte, kopiert meine TXP-ID, und fliegt wie die Sau - 200 Fuß über dem Oktoberfest. Klaro, geht ja, ER kriegt den Ärger ja nicht, den hab ich. Klar kriegt man das immer aufgeklärt, aber warum muss ich überhaupt etwas aufklären, was man NICHT aufklären müßte, wenn das System stimmig gestaltet wäre?

 

4. Generelles Problem: Der Gesetzgeber verpflichtet uns, das System einzubauen, es zu betreiben (>5.000 ft, LR C, D, TMZ) und auch noch zu bezahlen. 3.000 Euro pro Flugzeug. Wir zahlen also 3.000 Euro pro Flugzeug, damit anschließend per gesetzlichen Verpflichtung unsere Bewegungen für jedermann klar ersichtlich sind? Wir krumm ist das denn? "Sehr geehrte Frau Winter, für die Hinrichtung Ihres Mannes erlauben wir uns zu berechnen: 3 Schuß Munition, 5,50 RM"

 

5. Gleicher Gesetzgeber könnte sehr schnell die Anonymität herstellen, die allen anderen Verkehrsteilnehmern und Bürgern zuteil wird: Kodierung der Aircraft ID, die dann erst im Kontakt mit FIS/ATC zu einer Kennung wird. Und schupps, wäre das Problem gelöst.

 

Karsten

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Hallo

 

@Karsten: du hast tolle Praxis-Ideen entwickelt, diese entsprechen aber eben gerade NICHT der Praxis. Sollte der Staat dich irgendwo oder weshalb auch immer einer Rechtsverletzung bezichtigen, hat er dies mit gesetzmässigen Mitteln zu beweisen. Die von dir hier angegebene Webpage ist als Game zu verstehen und ganz sicher nie einer Rechtsgrundlage dienend! Wäre dem anders, könnte irgend ein 'Privater' eine Hobbyradaranlage an die Strasse stellen, ein Bildli knipsen mit FZ-Nummer, kmh, Ort, Datum und diese ins Netz stellen. Damit könnte und dürfte die Polizei keine rechtswirksame Busse oder Strafverfolgung aufnehmen.

 

Zudem, werden gerade in Deutschland wohl mehr Bilder von dir in der Stadt, U-Bahn, öffentlichen Plätzen, Einkaufscenter, Verwaltungsgebäuden, usw angefertigt, als jemals Transponderdaten aus dem Flugzeug empfangen werden können - und damit hast du ja auch kein Problem, obwohl auch da niemand wirklich weiss, wie und wo diese weiterverarbeitet werden.

 

Zu allerletzt stelle ich den Sprech-Funk ja auch nicht ab, weil mir da unten mit Sicherheit nicht nur der Fluglotse zuhören wird. Also bitte, lass die Kirche im Dorf und den Transponder auf jeden Fall ON.

 

Gruss

Heinz

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Fazit der Geschichte:

 

Flarm/TCAS und all die Geräte vertragen sich schlecht mit Paranoia. Vielleicht sollten die Hersteller dies in ihre Handbücher übernehmen......:006:

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Paranoia, so, so ... Jungs, ihr habt zu lange in eurer Berginsel gelebt. Welches Recht hat die Öffentlichkeit an meinen Bewegungsdaten? Welches Recht hat der Bürger auf Datenschutz und was ist "selbstbestimmter Umgang" mit seinen Daten? Warum muss ich als Halter eines Flugzeuges auf letzteres Verzichten und ersteres ermöglichen?

 

Nochmal die Frage von weiter oben, was würde passieren, wenn es eine Website gäbe, wo man oben rechts eine Konto Nr. eingibt oder ein KFZ Kennzeichen und es gäbe anschließend eine Liste aller Kontobewegungen bzw. Positionen? Wieso kann ich in Europa 2009/2010 nicht auf technisch hohem Niveau fliegen OHNE Bürgerrechte aufzugeben?

 

Aviatik-Verliebt zu sein ist eine Sache. Damit muss man aber nicht automatisch hinnehmen, zum gläsernen Bürger zu werden. Mit Paranoia hat das übrigens nichts zu tun. Hat sich mal jemand gefragt, mit welcher Motivation die Seite überhaupt ins Netz gestellt wird? Wem nütz es denn überhaupt? Wenn das alles sowieso niemand interessiert, warum stehen meine Daten dann im Netz?

 

@Heinz: Für die Bilddatenerfassung in öffentlichen Räumen gibt es WENIGSTENS einen zeitlichen Rahmen zur Bevorratung und einen eng umrissenen Nutzerkreis sowie strenge Erfassungs- und Auswertungskriterien eines kleinen Kreises. Die Daten sind aber NICHT öffentlich. Und zum Thema Google Earth Street View machen wir uns ja gerade dermaßen unbeliebt, dass ich schon glaube, meine Rechte in dem regiden Vorgehen der Bundesrepublik wieder zu finden.

 

Meine Bürgerrechte wären auch SOFORT restauriert in dem Fall, wenn nicht öffentlich meine Kennung darin enthalten wäre. Also einfach ein kodiertes Signal und ein decoding Prozess auf FIS/ATC Seite und alles wäre gut. Kleine Maßnahme, 100% Bürgerrechte.

 

Karsten

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Aber Karsten, denkst du nicht, dass es um Verhältnissmäßigkeit geht?

 

Deine Bewegungsdaten sind per se eigentlich öffentlich, denn wenn ein Spotter ein Bild deiner Maschine macht, die du einem Freund geliehen hast während sie in LOWW einschwebt und deine Frau in einem Forum dieses Bild sieht, hast du dasselbe Problem. <- Soll man jetzt das Fotografieren und veröffentlichen dieser Fotos von Flugzeugen und KFZs verbieten, wenn deren Reg/Kennzeichen zu sehen ist?

 

Unabhängig davon gehts ja wie gesagt um eine Kosten/Nutzen Rechnung die anzustellen ist denke ich.

 

Ich verstehe dass Datenschutz heutzutage leider im weniger wichtig genommen wird (und da red' ich gar nicht so sehr von Politik, sondern vom Volk selbst, weil oft gar nicht mehr verstanden wird, dass dies eigentlich ein wertvolles Gut ist), aber da könnt ich mich mehr über Kameras an allen Möglichen und Unmöglichen Orten, die mir einfach GAR NICHTS bringen auskotzen, als über Radardaten die als Nebenprodukt eines unter Umständen lebensrettenden Devices entstehen.

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Hallo

 

Bilddatenerfassung in öffentlichen Räumen gibt es WENIGSTENS einen zeitlichen Rahmen zur Bevorratung und einen eng umrissenen Nutzerkreis sowie strenge Erfassungs- und Auswertungskriterien eines kleinen Kreises.

 

@Karsten: dem gemeinen Volk vorgegaukelt und damit offiziell ja, was wirklich damit passiert, weiss keiner so richtig. Vermutlich hattet ihr in Deutschland noch keinen Fichenskandal, wie wir damals in der Schweiz. Kurz nach Skandal gabs Ruhe, heute wird und dank Internet still und leise weiter gesammelt.

 

Ich habe gelernt, frei von Illusionen zu leben, andere nennen dies Realist.

 

Gruss

Heinz

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Tom, da gibt es einen wesentlichen Unterschied. Der Spotter macht die Bilder zu seinem eigenen, perönlichen Zweck -> Aviatik-Fan. Er macht die Bilder "auf gut Glück" und die Chance, dass die Bilder später öffentlich sichtbar sind und vor allem - FINDBAR - ist relativ gering. Würde jemand von mir ein Bewegungsprofil erstellen wollen, müßte er ca. 50 Foren/Planepic Plätze systematisch nach MEINEN Bildern durchsuchen, hätte dann aber nur ein undeutliches Bild vom Datum. Anders mit der genannten Homepage. Dort werden die Daten sytematisch erfasst und aufbereitet. Die Spotterchance ist 1:1000, die Libhomeradar Chance ist 1:1.

 

Reduzieren wir aber das Ganze mal auf einen sehr theoretischen, technischen Level: Im deutschen Land haben wir das TKG - Telekommunikationsgesetz. Sucht bitte mal nach § 89 "Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend." Danach dann zur Ernüchterung § 148 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder

...

 

Kann mal jemand nachsehen, ob es dafür ein Pendant in der Schweiz gibt, denn die Regelungen über Telekommunikation basieren auf einem internationalen Abkommen aus den 30er Jahren, gezeichnet in Genf.

 

Und wie gesagt, das Thema wäre überhaupt kein Thema, wenn der Gesetzgeber den Klartext im TXP Signal nicht vorschreiben würde, sondern eine beliebige Adresse, die nur dann aussagekräftig wäre, wenn sie mit einer crossreference bei ATC/FIS verknüpft wäre. Dort halte ich Datensicherheit für gegeben und die sind ja auch, henau wie ich, ursprüngliche Adressaten der Daten.

 

Karsten

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Heinz, oh doch, sowas haben wir hier in Deutschland ... praktisch jeden Monat. Bundesbahn spioniert Mitarbeiter aus. Automatische Kennzeichenerfassung in Schleswig Holstein, oder einfach mal ZÜP? Speziell für Piloten. Ein Pilot aus meiner Umgebung hatte vor 20 Jahren einen Kontakt mit der Polizei, weil sein Fahrzeug am Rande einer Demonstration geparkt war und es aus Gründen der Sicherheit (militante Demo mit Wasserwerfer und allem Drum und Drann) entfernt werden sollte. Es gab einen Dialog: "Können Sie bitte das Fahrzeug wegfahren" und eine Antwort: "Jo, danke für den Tipp, ich parke eben um". 20 Jahre später führte dieser Dialog zu dem "Verdacht", er habe vor 20 Jahren an einer illegalen Demo teilgenommen und sei deswegen unzuverlässug im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes! Das war ein Schlachtfest für einen Anwalt und den Datenschützer des Bundeslandes - sowas hätte nie aktenkundig werden dürfen bzw. hätte automatisch nach 6 Monaten gelöscht werden müssen, weil nicht relevant für die Aufbereitung der Sache. Und das ist genau der Grund, warum ich da so sensibel reagiere: Warum soll ich mich in 20 Jahren für etwas rechtfertigen, was schon vor 20 Jahren illegal aufgezeichnet wurde und dann, 20 Jahre später, zu kuriosen Schlüssen führt?

 

Ich glaube nicht, dass ich unter Paranoia leide. Die Paranoia steckt in den Köpfen, die aus lauter Angst vor allem möglichst viele Datan sammeln, damit ihnen nichts entgeht.

 

Karsten

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Mal ganz ehrlich ..

 

Falls dein voller Name wirklich Karsten Sanders lauten sollte.. Tipp ich diesen Namen in Google ein, weiß ich schon mehr über dich als mit einer läppischen Registration deines Fluggerätes. Das sagt u.a. aus, dass du mal in Hamburg gewohnt hast, jetzt in Augsburg. Wohl Firmeninhaber bist und ein Flugzeug besitzt. Die Texte in diesem Forum, gefunden über diesen Namen, sagen viel aus. Was könnte deine Frau denken, wenn Sie flüchtig(!!! Du hast es beispielhaft genannt, flüchtig könnte man lesen, dass es tatsächlich so ist) liest, dass du nicht "geloggt" werden willst, weil du bei einer anderen Frau bist ?

 

Also entweder hast du Dreck am Stecken mit dem Flugzeug (sei's beim Finanzamt o.ä.) und kämpfst deshalb so energisch dagegen, oder ich weiß es auch nicht. Wie gesagt, alleine deine Informationen über dich hier sind gigantisch.

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Datenschutz, ein schönes Thema, und völlig off topic. :008:

 

Trotzdem:

Dabei gibts wohl zwei mögliche 'Angriffe' auf eine Person. Die erste ist, wenn man spezifisch nach einem Namen und dazugehörigen Informationen sucht. Dagegen hat wohl jeder, der sich mit vollem Namen im FF registriert hat, schon verloren. (Danke Simon fürs Suchen, hatte die Geduld nicht :D)

 

Allerdings lassen sich derartige Daten nicht mit einem Computer auswerten, was eine routinemässige, automatische Überprüfung praktisch unmöglich macht.

 

Anders hinterlässt man an einigen, für Laien völlig unbedenklichen Orten viel mehr Spuren, welche kinderleicht ausgewertet werden, und auch dafür gedacht sind. Man denke da an die sehr beliebten 'Cümülüs Caard' und wie sie heissen (Bonussystem in einer Schweizer Einkaufskette). Wahrscheinlich geht die fragliche Anwendung auch in dieses Segment. Allerdings ist für mich sehr fraglich, wie nur damit Rückschlüsse auf Personen gemacht werden könnten. Selbst wenn das Flugzeug Dir gehört, ist noch lange nicht gesagt, dass auch Du damit fliegst - ausser man hat weitere Insiderinformationen.

 

Ach ja zu Heinz' Post: Genau so schwierig ist die automatische Auswertungen von Kamerabildern um damit Bewegungsmuster von Personen abzubilden. Die Identifikation von Gesichtern auf Filmen ist relativ aufwändig, ebenso die Zuordnung von einem Gesicht zu einer Person danach. Um das für eine grössere Bevölkerung hinzukriegen, das wäre IMO mit dem Nutzen dieser Daten verglichen sinnlos teuer und kompliziert. Und Rohdaten über längere Zeiträume zu speichern um dann 20 Jahre später darauf zurückzukommen ebenso. Aber zum Fichenskandal: Vielleicht gibts ja wieder so was in der Art, einfach über Personen mit Kontakten in den nahen Osten. (Also ich würde sowas ganz bestimmt machen :009:)

 

Zum Schluss ein Tipp an Dich Karsten:

Ich bin auch eher vorsichtig mit Daten, denke oft zweimal nach, was ich wo hinterlasse. Aber irgendwo gibt es eine Grenze, wo die anderswo freiwillig gegebenen Informationen nicht mit der Aufregung über diese eine Information zusammen passen. Ich denk dabei nur mal ans FF, wie viele Informationen da über deine Person nachzulesen sind.

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Ich glaube nicht, dass ich unter Paranoia leide.
Selbstverständlich leidest Du nicht darunter. Ich finde es äusserst unfair, wie man hier wieder mal auf den Mann zielt.

 

Der Mode S wurde nun mal primär dafür entwickelt, uns Piloten zu inkriminieren und beim kleinsten Verstoss sofort am Wickel zu haben. Einen operativen Zweck erfüllt er derzeit (noch?) nicht.

 

Dass dereinst diverse Piloten den S Transponder gelegentlich abstellen werden, erzähle ich nun auch schon seit Jahren. Lasst also den Karsten in Ruhe! Das hier geht ohnehin völlig am Thema vorbei.

 

Hans

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Selbstverständlich leidest Du nicht darunter. Ich finde es äusserst unfair, wie man hier wieder mal auf den Mann zielt.

 

.............

 

Lasst also den Karsten in Ruhe! Das hier geht ohnehin völlig am Thema vorbei.

 

Hans

 

Aber Hallo: in diesem Thread wird aktiv nach Lösungen gesucht, mit welchen (technischen) Möglichkeiten sich heute und dereinst Kollisionen in der Luft verhindern lassen. Auch Karsten hat seine Beiträge zum Besten gegeben und sich zu den einzelnen Systemen geäussert. Wenn er nun aus - für mich nicht nachvollziehbaren - Datenschutzgründen ein Gerät, welches bereits heute seinen Dienst erbringt einfach ausschaltet, ist das halt nicht paranoid, sondern schlicht und einfach dumm. Die Argumente, mit welchen er seine Sichtweise untermauert, will ich nicht weiter kommentieren.

 

 

By the way: auch wir Kuhschweizer haben eine Verfassung und leben nicht allesamt auf einer Berginsel .......

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Ich finde Karstens Beitraege durchaus berechtigt. Fuer mich stellt sich die Frage wie diese Seite an die Daten kommt...

 

Den Transponder auszuschalten finde ich jedoch ist keine alternative...

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Mirko, es irritiert mich irgendwie, dass es so undeutlich ist.

Und den ganzen Rest lasse ich weg, denn meine Frage hast Du nicht beantwortet. Es wäre aber die Gelegenheit gewesen, glaubhaft darzulegen, was Dich an den Aufzeichnungen stört. Stattdessen hast Du Dich emotional versteigert.

 

Ich bin auch schon ein gechartertes Flugzeug mit Mode-S geflogen. Ich weiss, an welchem Tag und zu welcher Zeit. Wenn ich also die Regi eingebe und das Datum, dann steht dort dies hier. Also genau: NICHTS. Da ich auch weiss, dass an besagtem Tag mit diesem Flieger mindestens zwei Piloten flogen, und nur ein Eintrag ersichtlich ist, zweifle ich spontan an der Qualität dieser Datenbank ;)

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Also genau: NICHTS.

Hoffentlich hast du auch nichts ins Flugbuch geschrieben, offensichtlich war das alles ja geträumt :D

 

Macht die Frage von Kjeld umso interessanter, woher die Daten eigentlich stammen.

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... Du Dich emotional versteigert. ...

...Also genau: NICHTS. Da ich auch weiss, dass an besagtem Tag mit diesem Flieger mindestens zwei Piloten flogen, und nur ein Eintrag ersichtlich ist, zweifle ich spontan an der Qualität dieser Datenbank ;)

 

Wie gesagt, zum Thema "emotional" und "Paranoia" habe ich da andere Ansichten. Zum Thema der Datenqualität. Es ist eine Frage der Darstellung und Auswertung. Das hier nutzt dieselbe Technik, nur werden die Daten ausgeblendet, die älter sind als ... 10 Minuten. Es ist aber die gleiche Datenbasis: Mode-S Signale, die vom Netzwerk wie z.B. Libhomeradar dezentral aufgefangen und irgendwo gespeichert werden. Mit der Abfrage wie auf Libhomeradar kriegst Du eben nur Startzeit, eine andere Darstellungsmöglichkeit wäre z.B. obiges Beispiel. Und wenn in Deinem Fall nur ein Flug ersichtlich ist, würde ich mal annehmen, dass der andere Pilot Mode-S nicht eingeschaltet hat.

 

Nochmal: Das die Daten empfangbar sind, kann niemand verhindern. Dass die Daten dann auch darstellbar sind, dto. Meine Persönlichkeitsrechte wären erst dann gewahrt, wenn zwischen dem dann öffentlichen Flug und meinem Kennzeichen eine Lücke klaffen würde. Diese Lücke ist derzeit nicht da, weil ich durch LBA/DFS dazu gewungen werde, mein Real-Name Kennzeichen öffentlich zu machen bzw. irgendjemand die Datenbank mit der Zuordnung RealName, Hexadresse öffentlich macht. Noch schlimmer, woher kennen die die Seriennur. und das Baujahr meiner Kiste?

 

Der Vercharterer/BizFlieger hat damit naturgemäß keine Probleme, weil Zwischen "Der war's" und dem Bußgeldbescheid immernoch das Bordbuch liegt, um DEM Flug DEN Piloten zuzuordnen. In meinem Fall fliege ich aber zu 98% selbst und so ist die Datenbank die Summe aller meiner Flüge, bei denen Mode-S aktiv war. Und das ist nun mal der gläserne Bürger, dem ich nicht zustimmen würde. Meine Mitarbeiter haben GPS im Auto und würden mich steinigen, würde ich die GPS Tracks auslesen und veröffentlichen. Verdi würde mehr Steine anliefern und der Bundesdatenschutzbeauftragte würde die Musikkapelle zahlen, die dazu aufspielt.

 

Ich habe keine Probleme damit, dass andere Leute das anders sehen. "Wer nichts zu verbergen hat ..." ist ja auch keine durchgängig schlechte Position - sie ist eben nur nicht meine. Es müssen sich nicht 100% durchleuchten lassen, um die 0,5% zu kriegen, die etwas zu verbergen haben. Dann wurden 99,5% umsonst durchleuchtet bzw. zu unrecht. Das Prinzip heißt nicht "Alle sind böse und deshalb kontrollieren wir alle" sondern "Alle sind gut und deshalb lassen wir sie in Ruhe. Wir beschäftigen uns mit den Bösen, wenn sie Böses tun."

 

@Reto: Ich wollte die Schweiz nicht disqualifizieren. Ich WEISS nur nicht, wie euer Staatsrecht an der Stelle aussieht, da es in Europa ja auch Staaten gibt, die ohne Verfassung auskommen. Meine Frage in die Richtung hatte nichts diskriminierendes, sondern war geprägt von Unwissen.

 

Karsten

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Bullshit.

Herzlichen Dank für die persönlichkeitserhellende Ausdrucksweise!

 

Auf der Sachebene scheinst Du jedoch nicht ganz auf dem Laufenden zu sein. Der mit Einführung des Mode S drastische Anstieg von Anzeigen wegen Luftraumverletzungen in der Grössenordnung von bis zu 300% spricht Bände. Gerne werde ich Dir auf Anfrage Name und Telefonnummer jenes BAZL Mitarbeiters zukommen lassen, auf dessen Schreibtisch all diese Anzeigen landen.

 

Immerhin bewegen sich die Bussen hierzulande noch nicht in jenem Bereich, wie offenbar derzeit in Frankreich: 5000 bis 80'000 Euro für eine Luftraumverletzung.

 

Hans

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Wobei man fairer Weise schon differenzieren sollte zwischen der gestiegenen Zahl von Anzeigen, einfach weil die Möglichkeit jetzt gegeben ist und dem angeblichem Vorsatz Mode S Transponder aufgrund dessen einzuführen.

 

Das sind 2 Paar Schuhe.

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.. einfach weil die Möglichkeit jetzt gegeben ist und dem angeblichem Vorsatz Mode S Transponder aufgrund dessen einzuführen.
Einverstanden!

 

Obwohl im Zusammenhang klar, war die Formulierung missverständlich. Das Gewicht lag auf:

Einen operativen Zweck erfüllt er derzeit (noch?) nicht.

Die Einführung hätte unter diesem Gesichtspunkt nicht zeitlich derart forciert werden müssen, es sei denn ....

 

Hans

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... drastische Anstieg von Anzeigen wegen Luftraumverletzungen in der Grössenordnung von bis zu 300% spricht Bände. ...

 

Immerhin bewegen sich die Bussen hierzulande noch nicht in jenem Bereich, wie offenbar derzeit in Frankreich: 5000 bis 80'000 Euro für eine Luftraumverletzung.

 

Hans

 

Jüngster Fall in Bayern, der derzeit die Gutchter umtreibt, denn die Flight Level höhe im Transpondersignal ist ja in Beschränkungs- oder Ruhegebieten über Nationalparks eine Zahl, die erst mit anderen Daten aussagefähig wird, einen vernünftigen Static-Port vorausgesetzt. Das sind alles so Weisheiten, die ein unbescholtener Bürger nun einem Richter erklären muss mit Hilfe eines Anwalts und eines Gutachters, um sich gegen Vorwürfe zu wehren, gegen die man sich ohne Mode-S garnicht erst hätte wehren müssen. Unsere Bußgeldstaffel nördlich des Bodensees ist dafür recht einfach: Ganzahlige Vielfache des Wertes 5.000.

 

Ich glaube, es hat hier von den Paranoia-Fans noch niemand einen Prozess führen müssen, den man nicht braucht. Sonst wäre die Einstellung zu Bürgerrechten, umsonst aufgewendeter Zeit und Kosten für Rechtsbeistand eine andere.

 

Mein Hauptberuf ist nicht Streiten und Wehren. Primär lebe ich und arbeite mit etwas (übrigens keine Dachdeckerrei ...), was mir Spaß macht. Da brauche ich niemand, der mit Lebens- und Spaß-Zeit mit sinnlosen Prozessen oder Kommunikation verhagelt.

 

Karsten

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