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Laserpointer-Attacken beunruhigen Piloten


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sovereign kutscher
Geschrieben
Hi Georg,

 

meintest Du das ?

 

http://www.youtube.com/watch?v=joFinnKVEEk

 

Hey,

nein ich meinte ein anderes, es war glaub ich in einem 737 cockpit und wurde vom jump aus aufgenommen.

 

naja.. man könnte prinzipiell schon einen piloten mit einem laser Treffen

 

 

ich glaube man braucht:

 

ein Stativ mit richtmotor, ein optisches suchgerät, einen lap top und ein softwareprogramm womit man ziele anpeilen kann und verfolgen kann.

 

so einfach aus der hand einen piloten mit einem kleinen laser-licht zu treffen ist da echt glückssache (vor allem bei einer entfernung von bis zu 100m oder mehr- da denke ich nur an mein 300mm objektiv wie stark ich da manchmal danebenziele, und meine aufnahmefläche ist nicht so klein).

 

mitlerweile wurden ja schon ein paar Leute erwischt welche es geschafft haben flieger mit Lasern zu treffen.

diese hatten wirklich nur den pointer in der Hand ohne irgendwas dazu.

sicher man wird nicht konstant in das cockpit rein halten können, es reicht aber schon der Bruchteil einer sec aus um den Piloten nachhaltig zu blenden, und so ein Zufallstreffer ist leider alle mal drinnen.

Geschrieben

Das Zielen mit solchen Lasern ist auch nicht allzu schwierig. Wer schon mal einen bisschen stärkeren Laser in der Hand hatte, weiss was ich meine. Man sieht nicht nur den Punkt wie bei Präsentationslasern, sondern den ganzen Strahl in der Luft.

 

Von daher kann ich es mir sehr gut vorstellen, dass man ins Cockpit einer sich im Anflug befindenden Maschine treffen kann. Und wie bereits erwähnt, braucht es nur einen Bruchteil von einer Sekunde (welcher aus kurzer Distanz selbst bei noch legalen starken Lasern gar zur Erblindung führen kann) um Schaden anzurichten.

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Das Thema wurde von den Zeitungen wieder aufgegriffen.

Die Zunahme der Vorfälle sind schon beunruhigend :001:

Geschrieben

Hallo

 

solchen Vollidioten sollte man links wie rechts abwatschen, dass sie 2 Tage

nur Suppe löffeln könnten. Dann hörts auf!

 

In unserem Ort hat vor 2-3 Monaten auch einer solche Blendattacken

auf FR und AB (FKB) gemacht. 1 Stunde später hatten sie ihn, der Haludri

keine 400 meter weg von unsererm Haus.

 

Gruss Manni

Geschrieben

Dummerweise hat der Typ bei Dir um die Ecke auch den Polizeihubschrauber in FKB geblendet ;)

Geschrieben

Ganz korrekt, Andreas!

 

Wollte das nicht auch noch verzapfen. Beschämend genug!

 

Wie sagt man zu uns immer, dümmer als die Polizei erlaubt!

 

Gruss Manni

Geschrieben

Ich war an dem Tag auf'm Tower...

Walter Fischer
Geschrieben

eine Reaktion einer Posterin darauf:

 

Ich habe durchaus Verständnis für solche Aktionen. Wenn die Politik nicht fähig ist die Südanflüge zu unterbinden, dann greifen die Leute eben zu den Mitteln die sie noch haben, wenn sie von den Poliktern veräppelt worden sind. Ich wunder mich eigentlich nur, dass es nicht noch mehr solche Aktionen und Aufstände gibt.

 

 

Mir fehlen die Worte:009:

 

 

Gruss Walti

swissairforcefan
Geschrieben

Ich denke diese grünen Laserpointer sind schon eine coole Sache, ich meine wer hat noch nie mit so einem etwas gemacht oder Leute genervt?!

 

Aber das mit den Flugzeugen ist kein Spass mehr !!!

Ich denke diese Idioten die solche Sachen machen, wissen es sicherlich bereits aus dem Fernsehen etc. was das für Folgen haben kann. Also wirklich unverantwortlich dass sie es trotzdem machen :001::001:

Hoffe dass der Eint oder Andere hoffentlich noch erwischt wird dabei und dass es nie zu einem Unfall kommen wird.

Geschrieben

Das Sommerloch hat wahrscheinlich wieder mal eine Ente geboren. Überlegt doch mal, wie dieses "Blenden" überhaupt möglich sein könnte. Versucht doch mal mit einem Laserpointer ein Ziel mit 30cm Durchmesser (=Kopf) an einer 300m entfernten Hauswand zu treffen. Der Leuchtfleck hüpft durch das unmerkliche Zittern der Hand hin und her. Jetzt soll einer mit einem Laserpointer ohne Zielvorrichtung ein bewegliches Ziel, das sich mit 300 Km/h bewegt, treffen können. Vielleicht trifft er ja einige Millisekunden das Cockpitfenster. Da der Strahl sicher nicht rechtwinklig auf die Scheibe auftrifft wird ein grosser Teil der Strahlenenergie reflektiert. Vom Reststrahl wird ein Mensch höchstens etwas irritiert, wenn er es überhaupt bemerkt. Es kann für einige Piloten schon ein Problem sein, wenn sie von einer etwas grösseren Taschenlampe von Gockhausen her "geblendet" werden. Der Prozess gegen die 2 älteren Herren von Gockhausen wurde übrigens eingestellt. Ich frage mich nur, wie solche Piloten nicht von den dutzenden Scheinwerfern im Shortfinal, die gegen das Flugzeug gerichtet sind, geblendet werden. Auch wenn sie gedimmt sind haben sie ein mehrfaches an Leistung als eine Taschenlampe.

Zeitungsmeldungen sollte man hinterfragen, speziell im Sommerloch.

swissairforcefan
Geschrieben
Das Sommerloch hat wahrscheinlich wieder mal eine Ente geboren. Überlegt doch mal, wie dieses "Blenden" überhaupt möglich sein könnte. Versucht doch mal mit einem Laserpointer ein Ziel mit 30cm Durchmesser (=Kopf) an einer 300m entfernten Hauswand zu treffen. Der Leuchtfleck hüpft durch das unmerkliche Zittern der Hand hin und her. Jetzt soll einer mit einem Laserpointer ohne Zielvorrichtung ein bewegliches Ziel, das sich mit 300 Km/h bewegt, treffen können. Vielleicht trifft er ja einige Millisekunden das Cockpitfenster. Da der Strahl sicher nicht rechtwinklig auf die Scheibe auftrifft wird ein grosser Teil der Strahlenenergie reflektiert. Vom Reststrahl wird ein Mensch höchstens etwas irritiert, wenn er es überhaupt bemerkt. Es kann für einige Piloten schon ein Problem sein, wenn sie von einer etwas grösseren Taschenlampe von Gockhausen her "geblendet" werden. Der Prozess gegen die 2 älteren Herren von Gockhausen wurde übrigens eingestellt. Ich frage mich nur, wie solche Piloten nicht von den dutzenden Scheinwerfern im Shortfinal, die gegen das Flugzeug gerichtet sind, geblendet werden. Auch wenn sie gedimmt sind haben sie ein mehrfaches an Leistung als eine Taschenlampe.

Zeitungsmeldungen sollte man hinterfragen, speziell im Sommerloch.

 

Wie weiter das Ziel weg ist, desto grösser wird der strahl bei treffen.

Geschrieben
Wie weiter das Ziel weg ist, desto grösser wird der strahl bei treffen.
statt 5 cm vielleich 15 cm... :009:
Geschrieben
Wie weiter das Ziel weg ist, desto grösser wird der strahl bei treffen.
… bei gleichzeitig geringerer Intensität.

 

Martin

Geschrieben

Trotzdem blendet es ungemein, habe es bereits selbst erlebt.

Geschrieben

...http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Laser-Attacken-haben-massiv-zugenommen-27273614

 

...einfach "nur action" oder Flugzeug-Gegner...???:confused:

 

salve

Edy

swissairforcefan
Geschrieben
statt 5 cm vielleich 15 cm... :009:

 

ja genau ist so

hab es schon selber ausprobiert also nicht an ein flugzeug natürlich sondern an eine wand

der unterschied ist ganz extrem und wenn man an ein fenster leuchtet dann blendet es denjenigen doch sehr stark

Geschrieben
Das Sommerloch hat wahrscheinlich wieder mal eine Ente geboren. Überlegt doch mal, wie dieses "Blenden" überhaupt möglich sein könnte. Versucht doch mal mit einem Laserpointer ein Ziel mit 30cm Durchmesser (=Kopf) an einer 300m entfernten Hauswand zu treffen. Der Leuchtfleck hüpft durch das unmerkliche Zittern der Hand hin und her. Jetzt soll einer mit einem Laserpointer ohne Zielvorrichtung ein bewegliches Ziel, das sich mit 300 Km/h bewegt, treffen können. Vielleicht trifft er ja einige Millisekunden das Cockpitfenster. Da der Strahl sicher nicht rechtwinklig auf die Scheibe auftrifft wird ein grosser Teil der Strahlenenergie reflektiert. Vom Reststrahl wird ein Mensch höchstens etwas irritiert, wenn er es überhaupt bemerkt. Es kann für einige Piloten schon ein Problem sein, wenn sie von einer etwas grösseren Taschenlampe von Gockhausen her "geblendet" werden. Der Prozess gegen die 2 älteren Herren von Gockhausen wurde übrigens eingestellt. Ich frage mich nur, wie solche Piloten nicht von den dutzenden Scheinwerfern im Shortfinal, die gegen das Flugzeug gerichtet sind, geblendet werden. Auch wenn sie gedimmt sind haben sie ein mehrfaches an Leistung als eine Taschenlampe.

Zeitungsmeldungen sollte man hinterfragen, speziell im Sommerloch.

 

Du glaubst gar net, wozu die Blender in der Lage sind. Beim Anflug auf Cozumel wurden wir aus Cancun attackiert. In 10.000ft und nachts!!! Die haben nach kurzer Zeit tatsächlich das Cockpit getroffen. Allerdings konnten wir rechtzeitg die Augen ins Cockpit richten und wurden nicht geblendet. Dennoch, nachts auf geschätzen 5NM ein Cockpit treffen, sollte man für unmöglich halten. Tja, ich habe mich geirrt!

Geschrieben
eine Reaktion einer Posterin darauf:

 

Ich habe durchaus Verständnis für solche Aktionen. Wenn die Politik nicht fähig ist die Südanflüge zu unterbinden, dann greifen die Leute eben zu den Mitteln die sie noch haben, wenn sie von den Poliktern veräppelt worden sind. Ich wunder mich eigentlich nur, dass es nicht noch mehr solche Aktionen und Aufstände gibt.

 

Hallo Walti

 

Also da fehlen mir auch die Worte.... :eek::eek:

 

Aber wenn dann ein Flugi auf Gockhausen/Pfannenstiel fällt, weil der Pilot geblendet wurde, wäre wahrscheinlich in den Augen der Schneiser auch wieder die Fliegerei/Politik schuld... :001:

Geschrieben

Kontroverse hin oder her - dieser sinnlose Seich aus Uebersee kann ja verboten werden und dessen Benützung unter Strafe gestellt werden.

Wer braucht denn ein solchers (neues) Gadget? Die Schneiser?

Kaum.

vor allem keine Kinder. Ist wie das Werfen von Steinen gegen Lokführer oder von Autobahnbrücken. Grober Unfug, der abgestellt gehört.

Peter

Geschrieben
Kontroverse hin oder her - dieser sinnlose Seich aus Uebersee kann ja verboten werden und dessen Benützung unter Strafe gestellt werden.

Wer braucht denn ein solchers (neues) Gadget? Die Schneiser?

Kaum.

vor allem keine Kinder. Ist wie das Werfen von Steinen gegen Lokführer oder von Autobahnbrücken. Grober Unfug, der abgestellt gehört.

Peter

 

Willst du nun Steine auch verbieten?

Verboten sein soll (und ist ja auch) die Tat. Man muss nicht immer alles verbieten, was (auch) missbraucht werden kann, ansonsten müssten Flugzeuge dann auch gleich verboten werden (... daran wird wohl auch schon gearbeitet, zumindest bez. GA)

Geschrieben
Kontroverse hin oder her - dieser sinnlose Seich aus Uebersee kann ja verboten werden und dessen Benützung unter Strafe gestellt werden.
Beides ist in der Schweiz AFAIK bereits der Fall.

 

Martin

Geschrieben

Der Prozess gegen die zwei Herren aus Gockhausen wurde unter anderem deshalb fallen gelassen:

 

Blendaktionen (von Taschenlampen bis Laser) werden immer wieder vorkommen (leider). Werden von einem Gericht rechtsgültig solche Aktionen als Störung oder sogar als Gefährdung des Luftverkehrs beurteilt, müsste vorsichtshalber zumindest der Südanflug (dort geschieht es am Meisten) unterbunden werden! Gleichzeitig kann danach jeder Kommandant, der geblendet wurde, aber dennoch seinen Anflug fortsetzt, auf fahrlässige Gefährdung seiner Passagiere/Fracht/Flugzeugs angeklagt werden. Zwei Szenarios, welche vom Rechtsdienst der SWISS (angefragt von mir, da ich Zeuge bei der Verhandlung mit den 2 Herren aus Gockhausen war) als "an den Haaren herbei gezogen" aber doch "in Betracht zu ziehen" seien.

 

In der Folge wurde die Anklage gegen die Herren fallengelassen.

 

Im Weiteren: doch: der grüne Laserstrahl kann ins Auge gehen! Mir passiert an einem Sonntag Morgen, aus dem Zentrum von Affoltern a/Albis stammend (der Laser, nicht ich). Nachwirkungen: bis ca. 10 Min nach der Landung spürten wir es. Beide, auch der F/O, da wir beide den schönen Anflug genossen... und halt ab und zu rausgeschaut haben. Nicht nur nach oben, da wir genügend oft nur Himmel sehen, sondern auch auf den Boden, logisch!

 

Gruess Andreas

Geschrieben
Der Prozess gegen die zwei Herren aus Gockhausen wurde unter anderem deshalb fallen gelassen:

 

Blendaktionen (von Taschenlampen bis Laser) werden immer wieder vorkommen (leider). Werden von einem Gericht rechtsgültig solche Aktionen als Störung oder sogar als Gefährdung des Luftverkehrs beurteilt, müsste vorsichtshalber zumindest der Südanflug (dort geschieht es am Meisten) unterbunden werden! Gleichzeitig kann danach jeder Kommandant, der geblendet wurde, aber dennoch seinen Anflug fortsetzt, auf fahrlässige Gefährdung seiner Passagiere/Fracht/Flugzeugs angeklagt werden. Zwei Szenarios, welche vom Rechtsdienst der SWISS (angefragt von mir, da ich Zeuge bei der Verhandlung mit den 2 Herren aus Gockhausen war) als "an den Haaren herbei gezogen" aber doch "in Betracht zu ziehen" seien.

 

In der Folge wurde die Anklage gegen die Herren fallengelassen.

Die Strafuntersuchung wegen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff 1. StGB) wurde eingestellt, weil die konkrete Gefährdung von Leib und Leben von Menschen als erforderliches Tatbestandsmerkmal fehlte – es kam deshalb gar nie zu einer Anklage. Nachfolgend die entsprechenden Absätze aus der Einstellungsverfügung der Bezirksanwaltschaft Uster vom 30. September 2004:

 

Die Abklärungen haben zum Ergebnis geführt, dass die Handlungen von X., das Anleuchten von Flugzeugen mittels des fraglichen Akku-Handscheinwerfers im Gebiet Gockhausen, keine Gefahr für die Menschen im Sinne von Art. 237 Ziff. 1 StGB geschaffen hat.

 

Wohl entspricht die Lichtstärke des Handscheinwerfers - gemäss den Untersuchungen des Bundesamtes für Metrologie und Akkreditierung - den Mindestanforderungen eines Autoscheinwerfers (Fernlicht), jedoch ist vorliegendenfalls kein direkter Blick in die Scheinwerfer gegeben; zudem dürfte es aufgrund der kleinen Winkelausbreitung der Lichtquelle schwierig gewesen sein, über längere Zeit den Scheinwerfer auf das Cockpit auszurichten. Sodann kann die recht helle Lichtquelle die Aufmerksamkeit der Piloten auf sich ziehen, es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Pistenbeleuchtung des Flughafens Zürich-Kloten sowie die Anzeigen im Cockpit jederzeit erkennbar gewesen sind (vgl. act. 20/10).

 

Im Weiteren haben auch die betroffenen Piloten als Zeugen im Wesentlichen zu Protokoll gegeben, das fragliche Licht habe in der Phase des Landeanfluges störend gewirkt, eine Gefahr, dass dadurch die Sicherheit des Anfluges direkt beeinträchtigt werde, habe indessen nie bestanden (vgl. act. 18 und act. 19).

 

Es fehlt daher vorab schon das erforderliche objektive Tatbestandsmerkmal der konkreten Gefährdung von Leib und Leben von Menschen. Aus diesem Grunde ist die gegen X. wegen Störung des öffentlichen Verkehrs im Sinne von Art. 237 Ziff. 1 StGB angehobene Strafuntersuchung einzustellen. Das vorliegende Verfahren ist auch nicht auf die fahrlässige Begehung im Sinne von Art. 237 Ziff. 2 StGB auszudehnen, da das obgenannte objektive Tatbestandsmerkmal nicht gegeben ist.

Ich bin übrigens nicht sicher, wie ich Deine obigen Äusserungen zu SWISS-Piloten verstehen soll. Ich hoffe aber, dass SWISS-Piloten entscheidungsfrei genug sind um Anflüge, deren Sicherheit nicht gewährleistet ist, abzubrechen.

 

Martin

Geschrieben

Es spielt überhaupt keine Rolle ob sich das objekt auf 100e oder 1000e Meter bewegt oder nicht. Die Zittergeschwindigkeit am Ziel ist viel, viel höher. Auf solche Entfernung spielt die Geschwindigkeit des Objekts im Hundert-KM/h Bereich überhaupt keine Rolle. Die Laserpointer sind zwar gebündelt doch nicht 100%.

Zielt man auf ein Flugzeug in 1km Entfernung (oder mehr), wird der Laserpunkt vielleicht 5Liiber- bis Bierdeckelgross in der Fläche - Dabei Zitterst auf 100m2-500m2 100e von Male diese Fläche ab. Die Wahrscheinlichkeit für mSekunden das Cockpit zu treffen ist gross genug. Und diese Millisekunden reichen die Sehnerven zu reizen.

Man muss nicht auf dem Punkt bleiben können.

Geschrieben
Die Abklärungen haben zum Ergebnis geführt, dass die Handlungen von X., das Anleuchten von Flugzeugen mittels des fraglichen Akku-Handscheinwerfers im Gebiet Gockhausen …

Ein Scheinwerfer und ein Laserstrahler sind zwei komplett verschiedene Dinge. Nicht nur in der Funktionsweise, sondern auch in der Wirkung.

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