Tobias Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Guten Morgen Hallo eine sehr dumme Frage, dann er keinen LA ausgestellt bekommen, da die Voraussetzungen eben u.a. ein gültiges Medical sind. Gruss Heinz Ein Medical ist ja (bis 40-jährig) 5 Jahre gültig, folglich hätte er die Voraussetzung, ein gültiges Medical zu besitzen, auch nach 2 Jahren noch völlig erfüllt. So sehr dumm ist die Frage also nicht... ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas H. Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Was eben zeigt, dass die Regelung völliger Unsinn ist. Die Medical-Gültigkeit sollte für den Lernausweis überhaupt keine Bedeutung haben (wie das für die "richtigen" Lizenzen ja auch der Fall ist). Fliegen darf man einfach nur, wenn sowohl (Lern-)Lizenz UND Medical gültig sind (+ Rating). Das hat das BAZL wohl irgendwie mit der amerikanischen Praxis durcheindandergebracht... Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Wie Tobias unterstrichen hat, mein Medical ist 5 Jahre gültig, wenn ich aber nach 30 Monaten einen Ausweis bestelle, dann ist dessen Gültigkeit MINUS 6 Monate, weil er ja 24 Monate ab Medical-Datum gilt. Wie mehrfach gesagt, die Antwort des BAZL wäre interessant. Es scheint schier, dass ich nicht um eine offizielle schriftliche Anfrage rumkomme, weil hier keine Aviatikjuristen mitlesen (selbsternannte zählen nicht ;) ). Yannick, was ergaben Deine Abklärungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HB-YAN Geschrieben 28. September 2009 Autor Teilen Geschrieben 28. September 2009 Hallo zusammen! Ich kann euch erleichtern: 1. Ich erfülle sämtliche Bedingungen für den Lehrausweis. - Gültiges Medical - Auszug Schweizerisches Zentralstrafregister - Foto 2. Ich habe heute einen Bescheid des BAZL erhalten: > Sie haben natürlich recht und bei uns hat sich ein Fehler eingeschlichen.> > Bitte entschuldigen Sie diese Unachtsamkeit. > > Sie erhalten umgehend eine neue korrigierte Lizenz. Kopiert von der Antwortmail. (Teilauszug) Viele Grüsse! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
G115B Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 In diesem Thread hier passt irgendwie etwas nicht zusammen. Hätte ich hier drin nicht mitgelesen hät ich wenigstens auf dem Wissenstand eines Zehnjährigen bleiben können... Jänu, fangen wir halt nochmals von Vorne an ;) :006: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 28. September 2009 Teilen Geschrieben 28. September 2009 Merci Yannick fürs Update. Jetzt ist die Reihe an mir, beim BAZL nachzufragen. :confused: Zwei gleiche Situationen, zwei unterschiedliche Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 29. September 2009 Teilen Geschrieben 29. September 2009 Merci Yannick fürs Update. Jetzt ist die Reihe an mir, beim BAZL nachzufragen. :confused: Zwei gleiche Situationen, zwei unterschiedliche Antworten. Hey Mirko Wundere dich beim BAZL nicht. Es ist einfacher, einen frischen Pudding an die Wand zu nageln, als vom BAZL eine eindeutige und auch richtige Antwort zu bekommen! :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 1. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2009 Ein Problem, das glücklicherweise nicht mehr lange für Fragen sorgen wird - die Lernausweis fällt mit der nächsten LFG-Änderung dahin. :008: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 3. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2009 Sali zäme, Die Geschichte ist auch bei mir happy ausgegangen. Ein Anruf am Freitag (also gestern) vormittag bei der Ausweishotline... Die freundliche Dame sagte sofort, ui da sei ein Fehler passiert, auch meine Lizenz sei natürlich die vollen 24 Monate gültig. Ich traute meinem Ohr kaum... Das Problem sei ein automatisch eingefülltes Datum, welches der/die Sachbearbeiter/in manuell anpassen müss(t)e. Das Verlängerungsgesuch ging die Dame auch grad schnell suchen - es wurde im Rundordner abgelegt. Der gesparte Betrag ist 50.- (abzüglich ein Bier für Yannick ;) ). Das Beste: Heute morgen in der Post lag bereits der neue (alte), bis 2010 gültige Ausweis! Der von mir oben zitierte RFP-Artikel ist irrelevant. Da wurde mir im Winter vom BAZL eine falsche Auskunft gegeben. Sorry für die Weiterverbreitung dieser Aussage. Fazit für alle - davon noch betroffenen - unter 40-jährigen Lernflieger, welche das Medical bereits besitzen: Prüft Euer Gültigkeitsdatum ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlyingCream Geschrieben 3. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2009 Dito hier, 2 Jahre ab Medical, was auch falsch ist. Je nachdem muss ich noch verlängern, ich warte aber mal ab :) Grüsse, Fabian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 4. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2009 Hallo nachdem das BAZL so viele Fehler eingesteht, müsste es doch nun auch den Fehler eingestehen, dass Lufttüchtigkeitszeugnisse nach einem Jahr einfach so ablaufen! Wenn der Prüfer keine Lust oder Zeit hat, ist die UBS ab 1.11. gegroundet, obwohl lufttüchtig und Maintenance gemacht. Nun kann das nur noch BAZL-Fehler oder EASABAZL-Willkür sein, ich tippe leider auf letzeres. Gruss HB-UBS Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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