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Lehrfluglizenz?


HB-YAN

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen

 

Hallo

 

 

 

eine sehr dumme Frage, dann er keinen LA ausgestellt bekommen, da die Voraussetzungen eben u.a. ein gültiges Medical sind.

 

Gruss

Heinz

 

Ein Medical ist ja (bis 40-jährig) 5 Jahre gültig, folglich hätte er die Voraussetzung, ein gültiges Medical zu besitzen, auch nach 2 Jahren noch völlig erfüllt. So sehr dumm ist die Frage also nicht... ;)

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Was eben zeigt, dass die Regelung völliger Unsinn ist. Die Medical-Gültigkeit sollte für den Lernausweis überhaupt keine Bedeutung haben (wie das für die "richtigen" Lizenzen ja auch der Fall ist). Fliegen darf man einfach nur, wenn sowohl (Lern-)Lizenz UND Medical gültig sind (+ Rating). Das hat das BAZL wohl irgendwie mit der amerikanischen Praxis durcheindandergebracht...

Thomas

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Wie Tobias unterstrichen hat, mein Medical ist 5 Jahre gültig, wenn ich aber nach 30 Monaten einen Ausweis bestelle, dann ist dessen Gültigkeit MINUS 6 Monate, weil er ja 24 Monate ab Medical-Datum gilt.

 

Wie mehrfach gesagt, die Antwort des BAZL wäre interessant. Es scheint schier, dass ich nicht um eine offizielle schriftliche Anfrage rumkomme, weil hier keine Aviatikjuristen mitlesen (selbsternannte zählen nicht ;) ).

 

Yannick, was ergaben Deine Abklärungen?

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Hallo zusammen!

 

Ich kann euch erleichtern:

1. Ich erfülle sämtliche Bedingungen für den Lehrausweis.

- Gültiges Medical

- Auszug Schweizerisches Zentralstrafregister

- Foto

2. Ich habe heute einen Bescheid des BAZL erhalten:

> Sie haben natürlich recht und bei uns hat sich ein Fehler eingeschlichen.

>

> Bitte entschuldigen Sie diese Unachtsamkeit.

>

> Sie erhalten umgehend eine neue korrigierte Lizenz.

 

Kopiert von der Antwortmail. (Teilauszug)

 

Viele Grüsse!

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In diesem Thread hier passt irgendwie etwas nicht zusammen. Hätte ich hier drin nicht mitgelesen hät ich wenigstens auf dem Wissenstand eines Zehnjährigen bleiben können... Jänu, fangen wir halt nochmals von Vorne an ;)

 

:006:

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Christian Thomann
Merci Yannick fürs Update.

 

Jetzt ist die Reihe an mir, beim BAZL nachzufragen. :confused: Zwei gleiche Situationen, zwei unterschiedliche Antworten.

 

Hey Mirko

 

Wundere dich beim BAZL nicht. Es ist einfacher, einen frischen Pudding an die Wand zu nageln, als vom BAZL eine eindeutige und auch richtige Antwort zu bekommen!

 

:D

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Sali zäme,

 

Die Geschichte ist auch bei mir happy ausgegangen.

 

Ein Anruf am Freitag (also gestern) vormittag bei der Ausweishotline... Die freundliche Dame sagte sofort, ui da sei ein Fehler passiert, auch meine Lizenz sei natürlich die vollen 24 Monate gültig. Ich traute meinem Ohr kaum... Das Problem sei ein automatisch eingefülltes Datum, welches der/die Sachbearbeiter/in manuell anpassen müss(t)e.

 

Das Verlängerungsgesuch ging die Dame auch grad schnell suchen - es wurde im Rundordner abgelegt. Der gesparte Betrag ist 50.- (abzüglich ein Bier für Yannick ;) ).

 

Das Beste: Heute morgen in der Post lag bereits der neue (alte), bis 2010 gültige Ausweis!

 

Der von mir oben zitierte RFP-Artikel ist irrelevant. Da wurde mir im Winter vom BAZL eine falsche Auskunft gegeben. Sorry für die Weiterverbreitung dieser Aussage.

 

Fazit für alle - davon noch betroffenen - unter 40-jährigen Lernflieger, welche das Medical bereits besitzen: Prüft Euer Gültigkeitsdatum ;)

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Dito hier, 2 Jahre ab Medical, was auch falsch ist. Je nachdem muss ich noch verlängern, ich warte aber mal ab :)

 

Grüsse,

 

Fabian

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Hallo

 

nachdem das BAZL so viele Fehler eingesteht, müsste es doch nun auch den Fehler eingestehen, dass Lufttüchtigkeitszeugnisse nach einem Jahr einfach so ablaufen! Wenn der Prüfer keine Lust oder Zeit hat, ist die UBS ab 1.11. gegroundet, obwohl lufttüchtig und Maintenance gemacht.

 

Nun kann das nur noch BAZL-Fehler oder EASABAZL-Willkür sein, ich tippe leider auf letzeres.

 

Gruss

HB-UBS

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