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Lehrfluglizenz?


HB-YAN

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Hallo zusammen,

heute bekam ich meinen wichtigsten Brief bis jetzt!

Der Lehrausweis PPL-A ist gekommen :-D

 

Aber habe gerade mal ne Frage. Da steht folgendes drin:

Erstellungsdatum: 23.09.2009

Ablaufdatum: 21.11.2009

 

Warum nur so kurz??? Fehler, eher nein...?

 

Habe die Theorieprüfung diesen Frühling bestanden...

 

Danke!

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Hallo Yannick

Dies ist in der tat sehr komisch. Meines wissen sollte der zwei Jahre gültig sein. Ich würde beim BAZL anrufen wahrscheinlich liegt hier ein Fehler vor ("Humanfactor" wurde ja auch nur von einem normal sterblichen ausgefüllt ;)).

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Christian Thomann

Hallo Yannick

 

Das ist definitiv ein Schreibfehler der ausstellenden Beamten. Mache davon eine Kopie für deine Flugschule/Fluglehrer und rufe am Montag gleich das BAZL Ausweisbüro an, sie möchten dir doch einen korrekten Lernausweis ausstellen.

 

Der nächte Fehler des BAZL wäre dann, dass sie dir gleich eine zweite Rechnung ausstellen und die erste gleich mahnen. :004:

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Das ist kein Schreibfehler sondern Teil des neuen Pilotenförderungsprogramm :005:. Leider hat niemand beim BAZL mit derart zähem Hochnebel im Monat September gerechnet. Ansonsten wäre die Ausbildung, in Kombination mit der nötigen Ausdauer, Lernbereitschaft und der richtigen Portion Durchhaltewillen, wohl in rund 2 Monaten zu schaffen gewesen.:008:

 

Gruss Flo

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S'BAZL wie es leibt und lebt! Alles 100% im Griff :001:

 

Yannik,

 

No worry! Am einfachsten ist, Du zeigst das dem FI und er wird dann mit einem gewissen Vergnügen mal zum Höhrrohr greifen und nach Bern kabeln.

 

Grüessli

Philipp

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S'BAZL wie es leibt und lebt! Alles 100% im Griff :001:

 

Yannik,

 

No worry! Am einfachsten ist, Du zeigst das dem FI und er wird dann mit einem gewissen Vergnügen mal zum Höhrrohr greifen und nach Bern kabeln.

 

Wobei, wenn ich ne 2 Monate gültige Lehrfluglizenz kriegen würde, ich weiss nicht ob ich meckern würde. Als normale PPL müsste die doch auch abgelaufen noch taugen ;)

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Hatte vor zwei Jahren eine Lehrfluglizenz bestellt. Hatte auch ein falsches Ablaufdatum. Ähnlich wie bei Dir... Hatte dann angerufen un bekahm eine Neue...

Übrigens hatte ich zu diesem Zeitpunkt ein Abgelaufenes Medical 1 (mit Medical 2 Einträgen über 5 Jahre). Das BAZL schickte mir zum gleichen Zeitpunkt mit dem Lernausweis gleich ein neus Medical mit gültigem Medical 2 Eintrag. Fand ich echt cool...

 

Ueli

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Hallo Yannik

 

Wie lange hast du auf den LA gewartet? Hab da mal angerufen um zu fragen ob mein Antrag überhaupt angekommen sei. Nachdem ich durch deren Telefonnetz gekommen bin - Sie hatten Probleme in der Zentrale - konnte ich nachfragen. Die Dame hat in der DB meinen Medicaleintrag gefunden (War Teil der Unterlagen im Briefumschlag)... Ich bedankte mich; da sei ja alles klar... Die Dame hat mich dann trotzdem nochmals weiterverbunden um gaaanz sicher zu gehen. Bevor ich sagen konnte, das sei ja nicht mehr nötig, hatte ich schon einen Sachbearbeiter am Draht :D

 

Er meinte der LA gehe jetzt raus, das ist jetzt wieder fast eine Woche her.

 

:006:

 

Gruss Roy

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Hallo zusammen,

 

Ïch habs mal gemeldet... Mal sehen...

Ich habe etwa 5 Tage gewartet... Am Dienstag abgeschickt und gestern bekommen... Ging Sauschnell...

Aber das Ablaufdatum ist fest gedruckt und nicht von Hand...

 

Naja hoffe jetz das beste!

 

Schöne Obe no!

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Hallo zäme,

 

mein Lernausweis, im September 08 bestellt, gilt bis Oktober 09. 13 Monate. Das war auch verwunderlich (auch verschiedenen Instruktoren am Platz).

 

Ein Anruf ergab folgende Info: Der Lernausweis gelte 2 Jahre ab dem letzten Medical Datum. Wann habe ich dieses gemacht? Genau, im Oktober 07. Tja, erst vermutete ich auch einen Verschreiber (10.2009 statt 09.2010) aber nix da, das war alles regelkonform. Nämlich siehe "Reglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal SR 748.222.1, Artikel 17, Ziffer 2. Und nun kann ich zumindest von mir behaupten, Erfahrung mit dem Verlängerungsformular zu haben. Und schon mal einen Hunni extra in Richtung BAZL verbräglet zu haben.

 

Dass ich vor 2 Wochen den Eintrag RTF in den alten Ausweis kriegte und für den Neudruck (-.50 plus Papier) auch grad 50.- blechen musste, das ist eine andere Geschichte (und das kostet bei allen gleich). ;)

 

Also Yannick, wann war Dein letztes Medical?

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Wow das stimmt. Mein Medical ist vom 21. 11. 2007...

 

Was muss ich jetz tun???

 

Das Medical ist aber noch bis am 21.11.2012 gültig.

 

Das kann auch irgendwie nicht sein.

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Man vertraut paradoxerweise den FOCA zertifizierten Ärzten nicht? Das riecht etwas nach Geldmacherei.

 

Der LA müsste eine maximale Gültigkeitsdauer von 2 Jahren oder bis ABLAUFDATUM des Medicals haben.

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Das kann auch irgendwie nicht sein.

Scheint aber so. Den Gesetzestext kannst Du selbst nachlesen ;)

Was muss ich jetz tun???

Formular downloaden und mit Medical-Kopie einschicken. Geld bereithalten. Schulterzucken weil das Gesetz nicht auf Deiner Seite ist.

 

@ Roy: Was willst Du uns genau mitteilen?

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Nimm das Telefon zur Hand und mach denen ein bisschen Dampf.

Kann doch nicht sein, dass du jetzt noch mal blechen musst.

 

120.- (oder 100.- ?) für ein fetzen Papier und dann das...lol

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Kann doch nicht sein, dass du jetzt noch mal blechen musst.

Scheint aber so ;)

 

Die Frage, die sich mir stellt: Was ist, wenn Yannick mehr als zwei Jahre nach seinem Medical den LA bestellt hätte? Dann wäre ja eine negative Geltungsdauer eingetragen?! Oder der Ausweis würde automatisch verlängert und die Verlängerungsgebühr würde natürlich gleich mitbelastet?

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Aber hallo...

Dass kann ja wohl nicht wahr sein. Mein Medical isst 5 Jahre gültig. Das ist so:

 

Gültigkeitsdauer: Bis 40: Alle 5 Jahre

Bis 50: alle 2 Jahre

ab 50 Jähtlich

 

Und ich bin 17.

 

Ne den können sie echt nicht bringen. Am Montag ruf ich an.

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Gültigkeitsdauer: Bis 40: Alle 5 Jahre

Bis 50: alle 2 Jahre

ab 50 Jähtlich

Das ist relativ neu (ungefähr seit 3 Jahren). Zuvor gab es nur 2 Jahre als Maximum. Das mit den Lehrausweisen ging wohl vergessen bei der Anpassung. Ich würde auf jeden Fall mal anrufen und schauen, was sich machen lässt. Die Regelung macht auf jeden Fall keinen Sinn - aber das ist juristisch leider nicht relevant.

Gruss & viel Glück

 

Thomas

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Ein Anruf ergab folgende Info: Der Lernausweis gelte 2 Jahre ab dem letzten Medical Datum.... ...siehe "Reglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal SR 748.222.1, Artikel 17, Ziffer 2....

 

@ Roy: Was willst Du uns genau mitteilen?

 

Leuenberger... was sonst? Das hätte ultraleicht verständlich sein sollen.

 

Leuenberger als Verkehrsminister; das macht so viel Sinn wie wenn der Ferrarichef Präsident der Grünen wäre.

 

Das kommt von der UVEK mit Absicht - Mit der Bestimmung: LA Lizenz ab Medical-Austelldatum 2J statt bis Ablaufdatum gültig, von der UVEK bestummen, sind deine Worte). Es geht nur darum den privaten Luftverkehr 1. eins an's Schienbein treten zu können und 2. Mehr Kohle zu machen.

 

In diesem Bereich sollte das BAZL die alleinige Vollmacht haben. Die haben ja eigene Experten was in dem Falle Gesundheit verbunden mit Risiken in der Aviatik angeht. Politisch wären die sicher genug Erwachsen richtige Bestimmungen sicherheitskonformer Regelungen zu treffen.

 

... Oder versteh ich etwas miss, dass UVEK/Leuenberger dem BAZL in der Beziehung keine Handlungsfreiheit lässt? Sicher, jemand muss regieren aber wer sagt dem Leuenberger wo's lang geht? Wenn der Leuenberger wissen soll wie's funktioniert, warum soll das BAZL nicht wissen was für die Fliegerei richtig oder falsch ist?

 

Ich werde mein Leben lang auf dem politischen Wissenstand eines Zehnjährigen bleiben, weil es mir schlicht zu blöd ist mich mit so einem verlogenen unübersichtlichen, endlosverwurstelten Schnickschnack zu befassen, dessen Sinn es ist ein Resultat hervorzubringen das nicht mehr bewirkt als die verlogenen Worte des Wahrsagers an der Chilbi. Lärmbekämpfung, Saubere Luft und gesund-ausgebeutete Piloten. ... Für die verlogenen Wahrsager und heuchelnden Politiker.

 

Bisher dachte ich das BAZL hat Lizenzbestimmungen in eigener Hand. Es kann nicht gut kommen, wenn zuletzt der das Sagen hat, der im Endeffekt von tuten und blasen keine Ahnung hat.

 

Hier gehts nicht mehr um das Medical und dessen Sinn, der Sinn des Medicals ist nur noch ein erwünschter Nebeneffekt neben der Schickaniererei, Geldmacherei und Volksverblödung.

 

Roy

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Die Regelung macht auf jeden Fall keinen Sinn - aber das ist juristisch leider nicht relevant.

Treffend zusammengefasst.

 

@ Roy, ich habe ein Gesetz zitiert. Das hat weder mit dem UVEK, noch mit Leuenberger, noch mit dem BAZL noch sonst wem zu tun. Und das Gesetz ist nicht vom UVEK, da empfehle ich Nachsitzen in Staatskunde. Übrigens auch, weil...

Ich werde mein Leben lang auf dem politischen Wissenstand eines Zehnjährigen bleiben

:( Wenn Ihr dann im Stoff etwas weiter seid, dann werde ich dazustossen. Denn meine Frage von oben bleibt weiterhin offen:

Was ist, wenn Yannick mehr als zwei Jahre nach seinem Medical den LA bestellt hätte?

Yannick, BITTE frag das morgen auch nach beim BAZL. Es könnte ja sein, dass hier das Gesetz fehlerhaft überarbeitet wurde - sprich, Medical-Gültigkeit wurde auf 5 Jahre verlängert, aber diesen Spezialfall der zwei Jahre Gültigkeit des Lernausweises hat man vergessen anzupassen. Die Antwort des BAZL wäre interessant...

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Hallo

 

Was ist, wenn Yannick mehr als zwei Jahre nach seinem Medical den LA bestellt hätte?

 

eine sehr dumme Frage, dann er keinen LA ausgestellt bekommen, da die Voraussetzungen eben u.a. ein gültiges Medical sind.

 

Gruss

Heinz

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