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Mustervertrag zwischen dem Fotografen und des Fotografierten (Fotoshooting)


treichler

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

Ich mache seit neuem Fotoshootings (bis jetzt nur Kollegenintern)

Wenn aber jemand sagt, er/sie will auch ein Fotoshooting von mir haben z.b. ein Kollege von meinem Kollege, denn ich nicht kenne, will ich ein Vertrag haben, wo drauf steht, dass man akzeptiert, dass das Urherberrecht beim Fotografen liegt und was ich besonders wert daruf lege, dass der Fotografierte zugestimmt hat, dass ich er/sie fotografieren darf. Desweiteren, ob man das Bild als Referenz auf der Homepage benüten darf (ein mündlicher Vertrag ist nicht alles)

 

Gibt es hierzu irgendwo ein Mustervertrag, oder hat jemand mir paar passende Texte, mit dene ich mir selber ein Vertrag erstellen kann?

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Christian Thomann

Hallo Michel

 

Im Allgemeinen ist es nicht immer leicht, so einfach einen Mustervertrag kostenlos zu beschaffen, da solches Material immer von Anwälten erarbeitet werden muss, somit nicht selten kostenpflichtig. Meistens wird das Foto-Vertragsrecht in der PR angewandt. Ich erinnere mich an den "Diebstahl" der roten Kusslippen von Credit Suisse. Es ist zwar ein sehr einfaches Sujet, doch wurde dies sehr teuer, für den Dieb!

 

Ich weiss nicht, ob du mit diesem Blog vielleicht weiter kommst:

http://www.law-blog.de/156/fotorecht-spezial-teil-1-recht-am-bild/

 

Ich denke, für diesen persönlichen Bereich, das nicht allzu kommerziell zu sein braucht, bist du eher auf der einfacheren Seite. Ich denke auch, dass du die Weiterverwendung sogar explizit ein eine oder mehrere Fotos beschränken kannst, die in einem Verträgli eingedruckt sind. Das macht die Sache auch wieder einfacher, als einfach pauschal für die "Weiterverwendung" zu flehen.

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Zur Klärung der Rechte zwischen Fotografiertem und Fotografen gibt es das sogenannte "Modelrelease". Gib das bei Google ein und du findest viele Beispiele und Muster.

Wenn du es gegen Bezahlung tust und rechtlich wasserdicht sein willst, wäre aber in der Tat ein Aufsetzen durch einen Anwalt speziell auf deinen Fall zugeschnitten sinnvoll. Im Internet garantiert dir eben niemand, dass die Formulierung nicht irgendwelche offensichtlichen Mängel enthält.

 

Im TfP-Bereich fahre ich aber mit so einem Muster bisher ganz gut - da geht es mir schlicht um ein Dokument (Beleg) zum Einverständnis des Models und nicht um die exakte Formulierung. Einfach nur um etwas auf der Hand zu haben.

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