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BAZL schlägt Schaffung von Ruhezonen vor


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Geschrieben

Auf der ICAO-Karte wird es noch ein bisschen enger, wie man einer BAZL-Medienmitteilung von heute (via airlaw.ch) entnehmen kann …

 

Landschaften, die der Erholung dienen, möglichst hoch überfliegen

 

Bern, 17.09.2009 - Zur Erholung der Menschen besonders geeignete Landschaften in der Schweiz sollen künftig von Fluglärm entlastet werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes unter der Leitung des BAZL schlägt vor, vier Gebiete als Landschaftsruhezonen zu bezeichnen. Piloten sollen diese Regionen in möglichst grosser Höhe überfliegen.

 

Der Bundesrat hatte im Jahr 2000 mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) dem UVEK den Auftrag erteilt, das Netz der Gebirgslandeplätze in der Schweiz zu überprüfen. Gleichzeitig legte er fest, dass im Zusammenhang mit diesen Arbeiten zu klären ist, wie so genannte Ruhezonen geschaffen werden können, die möglichst wenig Fluglärm ausgesetzt sind. Die Bezeichnung von Ruhezonen ist im Luftfahrtgesetz vorgesehen. Nachdem die Überprüfung der Gebirgslandeplätze inzwischen angelaufen ist, hat eine Arbeitsgruppe des Bundes unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) nun auch einen Vorschlag für die Schaffung von Ruhezonen ausgearbeitet.

 

Ruhezonen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Landschaftsruhezonen und Wildruhezonen. In Landschaftsruhezonen sollen Menschen sich erholen und die Vielfalt an natürlichen Geräuschen möglichst ohne störende Lärmeinwirkungen wahrnehmen können. Wildruhezonen wiederum sind Gebiete, in denen Wildtiere vor Lärm geschützt sind und insbesondere nicht durch unerwartet auftretende Lärmquellen aufgeschreckt werden.

 

Während die Frage von Wildruhezonen direkt im Rahmen der Überprüfung der Gebirgslandeplätze behandelt wird, haben die Bundesstellen für die Landschaftsruhezonen jetzt ein separates Konzept vorgelegt. Dieses sieht vier Erholungsräume vor, trägt aber auch den Bedürfnissen der Aviatik Rechnung. Es handelt sich um den Nationalpark einschliesslich einer Erweiterung im Norden und Osten, das Gebiet Adula/Greina im Grenzgebiet der Kantone Graubünden und Tessin sowie die Regionen Binntal und Weissmies im Wallis.

 

Um den Erholungscharakter dieser Regionen zu bewahren, werden die Piloten aufgefordert, die Regionen in möglichst grosser Höhe und auf direktem Weg zu überfliegen. Die Aufforderung soll auf der Luftfahrtkarte der Schweiz angebracht werden. Heute gilt für Flüge über nicht besiedelten Gebieten in der Schweiz eine Mindestflughöhe von 150 Metern. Die Arbeitsgruppe des Bundes hat das Konzept für die Landschaftsruhezonen bei aviatischen und Umweltkreisen bis Ende November in Konsultation gegeben.

… das Konzept inklusive den entsprechenden Kartenausschnitten ist als PDF verfügbar. Nachfolgend als Beispiel ein Kartenausschnitt aus dem Konzept:

 

ruhezone_beispiel_001.jpg

 

Martin

Geschrieben

Wieder ein Steinchen mehr im Mosaik, mit der Fliegerei aufzuhören! Ruhezonen im Jura sind sehr geistreich: Erst den Südanflug auf Basel einführen und die Privatfliegerei einschränken :001:. Ich wäre für eine Ruhezone in Grenchen (Witi) dann wäre die doofe Pistenverlängerung vom Tisch!

Geschrieben
Um den Erholungscharakter dieser Regionen zu bewahren, werden die Piloten aufgefordert, die Regionen in möglichst grosser Höhe und auf direktem Weg zu überfliegen.

 

Diese Formulierung läßt viel zu viele Möglichkeiten offen. Das schreit schon förmlich nach: "da haben sich die Piloten nicht dran gehalten, deshalb müssen wir diese Bereiche ganz sperren"

Was heißt: möglichst große Höhe? So hoch es wirtschaftlich vertretbar ist? So hoch ich kann? So hoch, wie es sicher ist? So hoch ich will?

 

Wieder eine populistische Einschränkung mehr zur vermeintlichen Beruhigung der durch die Fliegerei so arg strapazierten Volksseele.

Geschrieben
Jede Erhöhung der Komplexität des Luftraums ist zudem zwingend mit einer Erhöhung der Sicherheitsrisiken verbunden.

Völlig einverstanden. Safety fist! Oder was jetzt?

 

L.G. Benno

Geschrieben

Hallo

 

Ich wäre für eine Ruhezone in Grenchen

 

ich wäre für eine Ruhezone im BAZL. Wenn die nichts tun, dann wenigstens auch nichts falsches!

 

Gruss

Heinz

Geschrieben
Hallo

 

 

 

ich wäre für eine Ruhezone im BAZL. Wenn die nichts tun, dann wenigstens auch nichts falsches!

 

Gruss

Heinz

 

Vielleicht tritt der oberste Pilot der Schweiz (auch oberster Bähnler usw.) bald seine ewige Ruhe an......

Geschrieben
Vielleicht tritt der oberste Pilot der Schweiz (auch oberster Bähnler usw.) bald seine ewige Ruhe an......

Was schon längst überfällig ist.........

 

Gruss

 

Wilko

Geschrieben
Vielleicht tritt der oberste Pilot der Schweiz (auch oberster Bähnler usw.) bald seine ewige Ruhe an......

 

Naja, gleich die "ewige" Ruhe muss es ja nicht sein, aber zumindest die politische Ruhe...

Geschrieben

Runter kommen liebe Leute!!!!

 

Ich war gestern an der Sitzung des BAZL.

Ich bin mit den allergrössten Befürchtunge hin gegangen und mit grosser Erleichterung heimgekehrt.

 

Die Ruhezonen Geschichte brodelt nun seit 20 Jahrenm unter der Oberfläche. Der Vorschlag des BAZL, der heute auf dem Tisch liegt, ist eine sehr elegante Lösung, wie man diese never ending Story aus der Welt schaffen kann. Man hat echt viel nachgedacht und die Interessen der Aviatik sehr stark gewichtet.

 

Es wird keinerlei Verbote geben und für die Räume werden lediglich Emfehlungen abgegeben werden, dass möglichst lärmarm geflogen werden soll. Das ist etwas was meiner Meinung nach ja für uns sowieso immer gelten sollte. Arbeitsflüge werden in keiner Weise eingeschränkt sein.

 

Erlaubt mir, dass ich mich nicht weiter äussere, da hier das letzte Wort nicht gesprochen ist und bis 30. November eine Vernehmlassungsfrist läuft.

 

Das BAZL hat sehr gute Arbeit geleistet!

 

sagt der angebliche BAZL Basher

Hans

Geschrieben
Das BAZL hat sehr gute Arbeit geleistet!

 

Das Konzept scheint sehr ausgewogen und objektiv.

Die Frage ist nur, was jetzt daraus gemacht wird...

 

L.G. Benno

Geschrieben

Naja, in Deutschland hat es auch so angefangen, mit "Empfehlungen". Seit ein paar Jahren müssen wir bei Überlandflügen auf 2000ft AGL fliegen. Der sogenannte "Lärmschutz" - dumm nur, dass man auf 2000ft seinen Lärmteppich viel weiter verteilt, als wenn man punktuell eine relativ enge Schneise auf 1000ft oder tiefer beschallt.

Geschrieben

Ist ja grundsätzlich nicht falsch Ruhezonen zu schaffen. Lärm ist ein problem für den Menschen. Das Problem ist wohl mehr dass die Schweiz extrem klein ist. :)

 

Ich meine acht mal die Gemeinde in der ich wohne und man hat eine grössere Fläche als die Schweiz.

 

Bei uns hat man über gewissen Nationalparks auch Ruhezonen. Da ist dann einfach ein R eingezeichnet von z.B. GND bis 5000 ft MSL. Stört aber gar nichts da es nur ein kleiner Fleck auf der Karte ist und man daneben massenhaft unbewohnte Flächen hat die sich perfekt für Tiefflug eignen.

 

// Urs

Geschrieben
daneben massenhaft unbewohnte Flächen hat die sich perfekt für Tiefflug eignen.

Was wir leider nicht haben!!

 

 

Gruss

Varga

Geschrieben

Nagut, wenn dann die Empfehlungen zu Verboten werden, wird es wirklich Zeit, ein neues Hobby zu suchen.

 

'nen Töff kaufen z.B. :008:

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Die ersten vier Landschaftsruhezonen wurden nun definiert:

In Landschaften, die zur Erholung der Menschen besonders geeignet sind, soll es künftig weniger Fluglärm geben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat vier Gebiete zu Landschaftsruhezonen erklärt. Piloten sind gehalten, diese Regionen möglichst zu meiden oder zumindest in grosser Höhe zu überfliegen.
(via airlaw.ch und bazl.admin.ch)

 

bazl_ landschaftsruhezonen001.jpg

 

Martin

Geschrieben
Piloten sind gehalten, diese Regionen möglichst zu meiden oder zumindest in grosser Höhe zu überfliegen.
Wie "gut" sind die Piloten die in der Schweiz fliegen, um das auch so umzusetzen? Wenn man hier liest, sind alles Super-Piloten. Ich habe aber die Befürchtung, dass es eben doch Piloten gibt, die sich nicht um solche Empfehlungen scheren. Wie es sie auch im Strassen- und Schiffsverkehr gibt. Die Folge dürften dann def. Verbote sein diese Zonen überhaupt zu überfliegen.

Schätze ich euch Piloten da falsch ein oder kann das in die Richtung laufen?

 

Ich möchte damit niemandem zu Nahe treten, aber meine Erfahrung bei "Empfehlungen" laufen oft in die Richtung, dass irgendwann ein Verbot ausgesprochen werden muss, weil teilweise nur ein paar wenige, die Empfehlung nicht beachten wollten oder konnten.

Geschrieben

Solange die Gebiete nicht grössere werden...

 

Man wird vielleicht nicht extra auf 150m AGL dort herumkurven, aber wenn es wettertechnisch die sinnvollste Strecke ist oder man enroute auf FL130 dort durch muss, würde ich persönlich nicht drumherum fliegen. (einfach weil es dumm ist und eh nichts bringt..)

 

Aber das ist ja auch, so wie ich das verstanden habe, der Sinn dieser "Empfehlung".

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Das heutige NOTAM passt gut in diese Diskussion:

 

Schiessgebiet 2,5km NNW Simplon, 461349N 0075837E-460713N 0080028E-460719N 0080248E-461502N 0080624E-461603N 0080253E (4,5NM um 4612N 00802E), GND-23600ft AMSL. 23.03. 0700-1600.

 

Das heisst, dass dieses Gebiet die Hälfte der Ruhezone "Weissmies" bedeckt. :confused:

 

Ach so, das Militär fliegt ja gar nicht. Die schiessen nur...

 

In diesem Sinne wünsche ich allen noch schöne und ruhige Flüge.

Röbi

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