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Flugzeug umregistrieren auf N


TheAviator

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Hallo zusammen,

 

Ich habe eine verrückte Idee: Mein Flugzeug in den USA immatrikulieren. Ist im Moment nur so ein Gedanken....

 

Mich würde Eure Meinung interessieren. Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt oder so etwas gemacht? Habe zudem "gerüchteweise" gehört, dass es für in Europa stationierte N-registrierte Flugzeuge schwieriger wird. Ist das etwas dran?

 

Meine Motivation wäre in erster Linie:

- Einfachere IFR-Lizensierung des Fliegers

- Fliegen mit US-Pilotenlizenz

 

Ist vielleicht eine blöde Idee. Bin gespannt, auf die Meinungen die zusammenkommen.

 

Gruss

Urs

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Hi,

 

zum Umregistrieren selbst kann ich Dir nichts sagen. Allerdings weiß ich, dass ein Freund von mir (hier in Deutschland) bereits diverse N-Registrierungen durchführen lassen hat für Experimentals (Lancair IV, Lancair Legacy, Vans RV-7, RV-10, Comp-Air 6 etc.).

 

Der Grund ist bei Experimentals die Möglichkeit, diese legal mit entsprechender US-Lizenz unter IFR-Conditions betreiben zu können. Zur Abnahme der Flugzeuge kommt dann jeweils ein FAA-Inspektor.

 

Wie gesagt: Das betrifft Experimentals und keine zertifizierten Flugzeuge. Da scheint es relativ unbekannt zu sein, dass diese als N-reg z.B. auch IFR dürfen.

 

Gruß

 

Andreas

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Aufgrund eigener Recherchen in dieser Richtung kann ich Dir folgendes sagen:

 

- Das Flugzeug muss nominell 'aus der Schweiz ausgeführt' werden, d.h. es braucht ein gültiges Certificate of airworthiness welches durch einen Wartungsbetrieb ausgestellt werden muss.

- Danach kann es bei der FAA angemeldet werden. In der Folge wird es durch einen FAA-Inspektor geprüft. Je nach Pendenzen gibt es dann mehr oder weniger Arbeiten zu erledigen.

 

An einem konkreten Beispiel hat die Umaimmatrikulation in Grenchen sehr viel Geld gekostet, da der FAA-Inspektor Einiges verlangt hat. Für zertifizierte Flugzeuge ist der Wechsel offenbar nicht mehr so einfach.

 

Markus

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Zum vom Markus gesagten, kommt, dass es mittelfristig eine gewisse Rechtsunsicherheit gibt, da die EASA nach Mitteln und Wegen sucht, alle N Flugzeuge aus ihrem Einflussberich zu verbannen.

 

Hans

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Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten.

 

Habt ihr eine Ahnung. Wo man so einen FAA-Inspektor findet?

 

Gruss

Urs

 

Hallo Urs,

 

ich habe meinen Freund nach den Kontaktdaten gefragt. Es handelt sich um einen FAA Inspektor, der in Deutschland seinen Dienstsitz hat. Eventuell kann er Dir zumindest einen Ansprechpartner in der Schweiz nennen.

 

Kontaktdaten kommen per PN.

 

Gruß

 

Andreas

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Habe zudem "gerüchteweise" gehört, dass es für in Europa stationierte N-registrierte Flugzeuge schwieriger wird. Ist das etwas dran?

Politik und Polemik liegen mir zwar nicht so sehr, trotzdem ein paar Gedanken und Tatsachen für jedermanns 'Homebriefing':

  • Es stimmt, dass die EASA beabsichtigt, ausländisch registrierte Flugzeuge (nicht nur N-registrierte Flugzeuge) in ihrem Hoheitsgebiet einer gewissen Regulierung zu unterwerfen. Der genaue Wortlaut steht zwar noch nicht, aber die Absichten sind in etwa kommuniziert.
  • Falls eine solche Regelung kommen sollte, dann müsste die EASA (oder die nationalen Behörden) bei der Umsetzung noch ein paar Nüsse knacken, beispielsweise weil es gar kein offizielles Register gibt, in dem die in der Schweiz stehenden N-Flugzeuge registriert sind. Wie will man also die Flugzeuge bestimmen, die dieser neuen Regelung unterworfen werden sollen?
  • Die EASA würde mit diesem Vorhaben ein völlig neues Problem schaffen, das man sonst im internationalen Recht durch die Prinzipien der gegenseitigen Anerkennung (so wie bei ICAO) eigentlich immer tunlichst vermeidet. Nach EASA-Vorstellungen müsste nämlich ein Flugzeug den Anforderungen zweier Hoheiten entsprechen und da kann sich jeder selber vorstellen, wie das ist, wenn sich z.B. zwei zuständige Inspektoren nicht einig sind. Wer soll gewinnen, wer hat die Hoheit, wer ist Schiedsrichter?
  • Man kann vermuten, dass es sich nicht alle Länder ausserhalb des EASA-Territoriums einfach so gefallen lassen, wenn die EASA 'ihre' Flugzeuge nochmals nach eigenem Gutdünken reguliert. Mit Gegenmassnahmen dürfte man also rechnen. Ob man das will, ob das jemandem hilft?
  • Aus obigen (und anderen) Gründen blieben die Proteste gegen diese Absichten nicht aus; es wären ja nicht nur ein paar unbedeutende, N-registrierte Kleinflugzeuge in der Schweiz betroffen, sondern auch Flugschulen und mittlere bis grössere kommerzielle Unternehmen, die im ganzen EASA-Territorium fremdregistrierte Flugzeuge betreiben.
  • Die EU-Kommission und die EASA sind sich heftig in die Haare geraten, weil die EASA mit solchen Vorstellungen klar gegen die Grundsätze von ICAO und JAR verstösst und stetig unnötig neue Vorschriften 'erfindet'. (Die EASA hat zur Zeit ca. 13'000 Einsprachen aus der Industrie gegen diesen Irrsinn auf ihren Tischen.)
  • Die EU-Kommission (namentlich EU-Kommissar Zoltan Kazatsay) verlangt zur Zeit von der EASA eine Kursänderung, um wieder anerkannte und bewährte Grundsätze zu respektieren, zu den Prinzipien von ICAO und JAR zurückzukehren, und um die General Aviation nicht weiter unnötig zu knebeln.
  • Link zum Streit zwischen EU Kommission und EASA (und andere).

 

Die mir bekannten Besitzer von N-Flugzeugen machen sich diesbezüglich eigentlich keine Sorgen.

 

-- Hene

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Hallo Urs,

 

ich fürchte, dass Du noch eine Komplikation antreffen wirst. Nach 49 USC 441 (das ist das anwendbare Gesetz) kann ein Flugzeug ins N-Register eingetragen werden von

 

- einem Staatsbürger der USA

- einem Nicht-Staatsbürger der USA, der eine Aufenthaltsberechtigung hat (green card), oder

- einer US Corporation.

 

Viele, wenn nicht die meisten der N-registrierten Flugzeuge in Europa gehören wohl irgendwelchen Trusts, also einer Art Stiftung, mit einem Trustee, der Amerikaner ist. Andere Möglichkeit ist, dass das Flugzeug einer US-Leasinggesellschaft gehört. :confused:

 

Wenn Du als Privatperson ein Flugzeug registrieren willst, wird es also schwierig, es wird also notwendig werden, einen kleinen Umweg zu fahren.

 

Was die FAA-Inspektoren angeht, so würde ich auf der http://www.faa.gov Website nachsehen, da gibt es ziemlich viel Informationen, oder auf http://www.landings.com.

 

Zur Frage des Rausekelns von N-registrierten Flugzeugen - die EASA arbeitet aktiv an einem Regelwerk, das es Inhabern von Lizenzen, die nicht JAR entsprechen, nur noch für eine beschränkte Zeit erlaubt sein soll, ihre FAA-Lizenz im JAR-Gebiet zu nutzen, ohne sie umzuschreiben.

 

Das wäre für alle die ärgerlich, die wie wahrscheinlich Du (und jedenfalls ich) nicht nur eine FAA PPL (SEL) haben, sondern auch das FAA-Instrumenten Rating. Das Umschreiben der PPL ist ja peanuts (habe ich vor einiger Zeit schon gemacht), aber um das FAA-IR in ein Instrumenten-Rating nach JAR umzuwandeln, sind die Hürden ja sehr hoch gelegt, weil eine enorme Zeit "actual instrument" Zeit nachgewiesen werden muss.

 

Andererseits gibt es derzeit eine Arbeitsgruppe der EASA, die sich damit beschäftigt, ob und wie für PPL-holder die Möglichkeit geschaffen werden kann, eine Art IMC-Lizenz ("instrument rating light") zu schaffen, damit Privatpiloten nicht die eigentlich für Berufspiloten gedachten IR-Anforderungen erfüllen müssen. Das würde es erlauben, in IMC zu fliegen, wenngleich nicht in allen Lufträumen. Die Arbeitsgruppe wurde im Oktober 2008 eingesetzt, nachdem sich die NAAs nicht einigen konnten, in welche Richtung sie marschieren sollen. :001:

 

Somit werden wir für einige Zeit noch eine "Gnadenfrist" haben. Was die N-Registrierung angeht, wird wahrscheinlich irgendwann die Regel kommen, dass das Flugzeug dort registriert werden muss, wo es sich überwiegend aufhält. Eigentlich darf man schon keine N-Registrierung haben, wenn das Flugzeug nicht überwiegend in den USA eingesetzt wird, aber die Nutzung durch US companies oder trusts wird dem wohl noch gleichgesetzt.

 

Leider habe ich keine Adressen zur Hand, wo und wie man einen Trust für einen Flieger einrichten kann (was wahrscheinlich das Beste ist), da musst Du mal auf landings.com schauen oder googlen.

 

Good luck. Ich selbst würde einen Flieger auch N-registrieren wollen, oder gleich ein N-registriertes Gerät erwerben, weil auf absehbare Zeit die Nutzung mit FAA-PPL und Instrument Rating noch geht.

 

Michael

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Kleine Ergänzung. Die FAA hat sogenannte Field Offices, davon eins in London und eins in Frankfurt. Hier ist der Link zu deren Website:

 

http://www.faa.gov/about/office_org/field_offices/ifo/

 

Ansonsten rate ich, auch die certification websites mal durchzustöbern, das hilft auch.

 

http://www.faa.gov/aircraft/air_cert/

 

Und dann noch eine herzliche Bitte an Urs - wenn Du das alles durchgemacht haben solltest, gib bitte einen Bericht - dann wissen wir alle, ob's funktioniert hat oder nicht!!

 

Gruss

Michael

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Hallo Michael

 

Danke für Deinen ausführlichen Beitrag! Ich werde mal mit dem Field Office in Frankfurt Kontakt aufnehmen.

 

Ich werde meine Erfahrungen weiter in diesem Thread posten

 

Grüsse

Urs

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